Art. 13 und ähnliches: Die nächste Internet-Bedrohung

  • Interessant, gerade das Beispiel Youtube. Offenbar ist die Annahme die, dass dort ausschließlich urheberrechtlich geschütztes Material aus anderen Quellen hochgeladen wird. Dass jemand selbst für die Veröffentlichung auf Youtube produzieren könnte, ist ja auch völlig undenkbar.

  • Schweden wird nächste Woche die komplette Urheberrechtsreform ablehnen: https://twitter.com/Senficon/status/1115620746951262209

    Wenn ich das richtig verstehe, repräsentieren Mitgliedsstaaten, die die Richtlinie ablehnen, 31 Prozent der EU-Bevölkerung, ab 35 Prozent wäre die Richtlinie gescheitert.

    Es wird — wieder einmal — spannend.

    Aber vielleicht fallen die Schweden ja doch noch wieder um.

  • Mache ich zwar nicht, aber spannend ist es schon. Einmal bin ich an dem ständigen Hin und Her zwischen Verneinen und Bejahen gescheitert, aber nach der Korrektur stelle ich amüsiert fest, dass meine Übereinstimmung mit Piraten und der ÖDP (!) gleich hoch ist - 95 %. Grüne 100, Linke 90, und dann NPD 80 ... mannomann, wie wanzen die sich bloß ran.

    Interessant auch: die AfD ist die einzige Partei, die eine Begrenzung von anonymen Interneteinkäufen per E-Guthabenkarte auf 150 Euro ablehnt ... tja, das würde ja die Geldwäsche unterbinden ...

  • Dieser "Digital-O-Mat" begeht den Fehler, den eigentlich alle "Wahlomaten" begehen: Der Realitätsabgleich fehlt.

    Beispiel: Ja, die SPD-Abgeordneten haben (aber nur mehrheitlich, nicht einstimmig) gegen Uploadfilter gestimmt. Deren Spitzenkanditatin hat sie uns aber auch erst beschert. Und sie ist trotzdem Spitzenkanditatin der SPD zur EU-Wahl geblieben.

    Das ist für mich nicht verhandelbar, sondern das Ende der Debatte.

    Was man also behauptet zu wollen und was man dann, wenn es wirklich darauf ankommt, tatsächlich umsetzt, hat in vielen Fällen gar keine Schnittmenge mehr. Siehe auch VDS oder großer Lauschangriff in Deutschland, um weitere Beispiele zu nennen.

    Sinnvoller wäre es, nochmal bereits entschiedene Fragen herauszukramen und das mit dem erfolgten Abstimmungsverhalten bzw. getätigten Entscheidungen abzugleichen.

    Deshalb reiche ich hier mal weiter:

    https://www.daten-speicherung.de/index.php/ueberwachungsgesetze/

    Das geht weit über digitale Themata hinaus, aber man vergißt ja auch vieles wieder angesichts der Anzahl und des Ausmaßes bürgerrechtsfeindlicher Entscheidungen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Da ja offenbar keine Menschen bei dem Brand der Notre Dame zu schaden gekommen sind, lasse ich mich mal zu einer Bemerkung in diesem Kontext hinreißen.

    Wenn die heute beschlossene Urheberrechtsreform in zwei Jahren in nationales Recht gegossen sein wird, wird eine Berichterstattung wie heute in den Medien kaum möglich sein. Irgendjemand wird sich rechtzeitig das aktuelle Bildmaterial der brennenden Kirche „claimen“, so dass die Filter der großen Plattformen wie Instagram, Facebook und Twitter weitere Uploads von eigenem Foto- und Videomaterial unter Umständen ablehnen werden.

    Hinzu kommt, dass in Frankreich ein deutlich schärferes Urheberrecht gilt, was sich ja beispielsweise in den unzulässigen Veröffentlichungen des illuminierten Eiffelturms niederschlägt, der als Kunstobjekt urheberrechtlich geschützt ist. So etwas wie die deutsche Panoramafreiheit kennen viele andere Rechtssysteme überhaupt nicht. Ich kann mir zwar vorstellen, dass ein Computer das Motiv erkennt, klar, Notre Dame lässt sich mit entsprechenden Maßnahmen identifizieren, aber soll der dann erstmal nachschlagen, was auf dem Motiv zu sehen ist, also ob die Kirche wirklich brennt oder ob es sich um ein Kunstwerk in einem Museum handelt oder einen Kinofilm, um dann eine Entscheidung zu treffen, inwieweit er einen Upload zulassen möchte?

    Wenn ich das mal mit einem Wort beschreiben darf: Bullshit.

    Wie gut die künstliche Intelligenz momentan funktioniert, demonstriert YouTube auf ganz eindrucksvolle Weise. Dieses Mal aber nicht mit dem berühmten Content-ID-Filter, der häufig mal danebengreift, weil im Hintergrund ein Radio urheberrechtlich geschützte Musik abspielt, nein, ganz anders: YouTube's New Fact-Check Tool Flagged Notre Dame Fire Coverage And Attached An Article About 9/11

    YouTubes Fakenews-Mechanismus schlug an und drängte Zuschauern eine Dokumentation über die Terroranschläge des 11. September 2001 auf. Aber ich soll glauben, dass Uploadfilter problemlos funktionieren, ja?

    Übrigens, wo wir doch gerade beim Urheberrecht sind: SPIEGEL ONLINE bestreitet seine Berichterstattung zu einem wesentlichen Teil mit Amateurvideos, weil „echte Fotografen“ so schnell noch gar nicht zur Stelle waren — das zeigt mal wieder auf, dass entgegen der Vermutungen vieler EU-Parlamentarier nicht nur Profis Urheber sein können, sondern praktisch jeder, der ein Handy oder eine Kamera mit sich führt.

    Ob hier wohl eine angemessene Vergütung der Urheber erfolgt? Das frage ich mich allerdings auch bei WeLT online, die als Quellenangabe ganz verschämt in weiß auf hellgrau das liebgewonnene „Quelle: Twitter“ angaben. Tja. Ich meine, das wäre ja echt schon blöd, so quasi mit dem Axel-Springer-Verlag als größten Befürworter der Urheberrechtsreform ausgerechnet an jenem Tag, an dem die Reform endgültig beschlossen wurde, mit den Urheberrechten so zu schludern. Weil ich nicht glaube, dass man bei WeLT nachlässig arbeitet, das ist schließlich ein angesehenes Medienhaus des Qualitätsjournalismus’, habe ich direkt mal nachgefragt.

  • Wie schon mehrfach geschrieben, ging es Voss & Konsorten niemals um die Urheber, sondern nur um die Verwerter. Es wäre schön, wenn an Springer mal jemand ein Exempel statuiert, dessen Urheberrechte so offensichtlich verletzt wurden.

  • Wie schon mehrfach geschrieben, ging es Voss & Konsorten niemals um die Urheber, sondern nur um die Verwerter. Es wäre schön, wenn an Springer mal jemand ein Exempel statuiert, dessen Urheberrechte so offensichtlich verletzt wurden.

    Es kann ja auch sein, dass WeLT die Nutzung des Materials tatsächlich auf irgendeine Weise vergütet und lediglich bei der Quellenangabe geschludert hat, aber angesichts der momentanen Praxis ausgerechnet der selbsternannten Qualitätsmedien, im Netz gerne großzügig zuzugreifen, weil das ja irgendwie kostenlos wäre, werde ich da stutzig.

  • Es kann ja auch sein, dass WeLT die Nutzung des Materials tatsächlich auf irgendeine Weise vergütet und lediglich bei der Quellenangabe geschludert hat, ...

    Kann sein, glaube ich aber nicht. Sonst würde der Name des Urhebers genannt werden und nicht "Internet" oder "Youtube" oder "Twitter" als Quellenangabe. Die machen sich doch nicht einmal die Mühe, herauszufinden, wer der Urheber ist. Wer dafür eine Vergütung haben will, wird sich schon melden. In solchen Fällen liegt (auch ganz ohne EU-"Urheberrechts"-Reform) eine absichtliche und bewusste Verletzung des Urheberrechts durch den Verlag ( = Verwertungsgesellschaft) vor.

  • Ich hätte mir ja von so einem Kommentar etwas mehr versprochen. Zum Beispiel: jemand filmt den Brand mit seiner mehr (DSLR) oder weniger (Handy) professionellen Ausrüstung und lädt das bei Youtube hoch. Zehn Meter neben ihm steht der Privatsender und filmt. Das geht übern Sender und landet irgendwie bei Youtube.

    Und weil der Sender eine Copyrightverletzung geltend macht, nimmt Youtube alles runter, was so aussieht wie das vom Sender Gefilmte. Also auch das selbstgerechte Material des »Amateurs« von nebenan.

    Weil der Algorithmus keinen Unterschied erkennt.

  • Wir haben hier im Forum das Thema leider viel zu lange nicht mehr beachtet, es hat sich aber in den letzten Monaten eine ganze Menge getan. Grob zusammengefasst: Es wird eigentlich immer schlimmer — und gleichzeitig sehr deutlich, dass hier primär die Interessen der Verlegerlobby durchgedrückt werden sollen. Die Politik hat entweder absolut gar keine Ahnung von der Thematik oder findet es gar nicht so schlecht, den Informationsfluss im Internet weiter zu beschneiden. Ich bin mir gerade gar nicht so sicher, welche Verschwörungstheorie ich bevorzugen soll.

    Leistungsschutzrecht: Verleger wollen maximal drei Wörter lizenzfrei zulassen

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    Zur Vermittlung eines

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    sinnvollen Inhalts sind

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    drei Worte natürlich

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    viel zu wenig.

    Diese Diskussionen im Detail waren ja eigentlich zu erwarten. Ich bekomme aber auch Angst worauf das am Ende hinausläuft.

    Auch sehr unangenehm: Inzwischen ist auch irgendwo durchgetickert, dass auch die Regierung inzwischen festgestellt hat, dass Uploadfilter nach der EU-Richtlinie zwingend nötig sind.

    Zum Zeitpunkt der Abstimmung hat die Regierung ja noch behauptet, dass das in Deutschland alles ohne Uploadfilter umgesetzt wird.