Art. 13 und ähnliches: Die nächste Internet-Bedrohung

  • Nun hadere ich doch sehr damit, im Mai die Piraten zu wählen

    Ich werde die PARTEI wählen. Wäre schön wenn die diesmal mind. 2 Mandate kriegen, Sonneborn und Semsrott.

    Andererseits hoffe ich immernoch, dass die Grünen ihre Abgeordneten mal auf Linie bringen...

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Andererseits hoffe ich immernoch, dass die Grünen ihre Abgeordneten mal auf Linie bringen...

    Ich schätze es eigentlich sehr, dass Abgeordnete grundsätzlich nur ihrem Gewissen unterworfen sind und nicht Anweisungen ihrer Partei oder ihrer Fraktion.

    Dass man es aber in dieser doch recht übersichtlichen grünen Faktion im Europaparlament anscheinend nicht gebacken bekommt, mal ordentlich miteinander zu reden, was man sich da mit der Urheberrechtsreform anlacht, beziehungsweise dass einige Grüne im September mit Wonne für die Reform gestimmt haben, weil im Entwurf das Wort „Uploadfilter“ fehlte, lässt mich ratlos zurück.

  • Vor allem, da -wie bereits genannt- bei der Europawahl geschlossene Listen gewählt werden, finde ich es etwas schwieriger, wenn einzelne Abgeordnete nicht auf Partei bzw. Listenlinie sind. Ich wähle drei Leute, die meine Meinung haben und wegen meiner Stimme sind es genug Stimmen für Listenplatz vier für einen Abgeordneten gegenteiliger Meinung?

  • Ich wiederhole mich ja andauernd, aber wie kann es denn sein, dass die Abgeordneten, die uns jetzt Artikel 11 und 13 bescheren wollen, einfach gar keine Ahnung von der technischen Materie haben?

    https://www.youtube.com/watch?v=86_0WE…=youtu.be&t=228

    Klar, man kann nicht alles wissen, auch nicht als Abgeordneter oder sonstwo in der Politik tätiger Mensch. Das geht einfach nicht, man muss sich auf sekundäre Quellen verlassen. Aber ich erwarte schon, dass man sich wenigstens oberflächlich mit der Thematik so weit befasst, um mehr als das erklären zu können, was Axel Voss dort hinbekommt.

  • Es ist wirklich erschreckend, wie wenig fundiertes Axel Voss zu dem Thema sagen kann.

    Ein einfacher Abgeordneter, der über x Gesetze am Tag entscheiden muss, muss tatsächlich nicht alle Details kennen. Aber Voss ist die treibende Kraft hinter dem Gesetz. Von dem erwarte ich, dass er sich mit der Materie gut auskennt.

    Auch sehr schön ist der Vergleich zur Autoindustrie:

    Da fordert die Politik sehr machbare Grenzwerte (wie die Autos im Ausland beweisen). Trotzdem behauptet selbst Scheuer selbst, dass die Einhaltung unmöglich ist.

    Aber wenn es um IT geht, wird mal eben locker Unmögliches verlangt. Gegen alle Experten.

    Wenn wir schon bei "unmöglich" sind:

    Ich gehe jetzt rüber zu den Anwendern, die sich über die Unternehmens-IT beklagen, weil Excel mal wieder eine Datei nicht richtig gespeichert hat...

  • Ich wiederhole mich ja andauernd, aber wie kann es denn sein, dass die Abgeordneten, die uns jetzt Artikel 11 und 13 bescheren wollen, einfach gar keine Ahnung von der technischen Materie haben?

    https://www.youtube.com/watch?v=86_0WE…=youtu.be&t=228

    Klar, man kann nicht alles wissen, auch nicht als Abgeordneter oder sonstwo in der Politik tätiger Mensch. Das geht einfach nicht, man muss sich auf sekundäre Quellen verlassen. Aber ich erwarte schon, dass man sich wenigstens oberflächlich mit der Thematik so weit befasst, um mehr als das erklären zu können, was Axel Voss dort hinbekommt.

    Vielleicht wäre das eine Sache für Profis, analog zu Herrn Lindner?

  • Andererseits hoffe ich immernoch, dass die Grünen ihre Abgeordneten mal auf Linie bringen...

    Die sehen auch mit Schrecken, wie sich Abgeordnete, die nicht mehr zu Wahl antreten, blamieren. Zum Beispiel, indem sie den Terroranschlag von Christchurch mit dem Thema verknüpfen. Interessanterweise stellt sie selber die Meinungsfreiheit zur Abwägung:


    Glaubt nach dem bei @Facebook live übertragenen Terroranschlag in @Neuseeland noch wer, dass wir keine guten Regeln für die kommerziellen Plattformen brauchen? Rechtsstaat muss abwägen zwischen Meinungsfreiheit und Schutz vor Terror!

  • Meinungsfreiheit hat Grenzen. Öffentlich zu Terroranschlägen aufzurufen ist nicht ok.

    Bestimmte Inhalte spiegeln auch gar keine Meinung wieder, z. B. wenn ein Massenmörder seine Taten filmt. Sicher besteht ein öffentliches Interesse an diesen Aufnahmen, z. B. um den Tatverlauf nachvollziehen zu können. Auf der anderen Seite stehen aber die Persönlichkeitsrechte der Opfer. Und die gewichte ich hier höher.

    Bei anderen Inhalten (Kinderschändung) dürfte allgemeiner Konsens bestehen, dass diese komplett gelöscht gehören, auch wenn das natürlich ebenfalls Zensur ist.

    Also ja, ich bin für Regeln. Aber das was die sich dort ausgedacht haben taugt mal wieder nichts.

    Und hey, ich bin ja nichtmal kategorisch gegen Uploadfilter. Aber die sollten verhältnismäßig sein, z. B. nur bit-identische Dateien blocken. Das lässt sich ohne großen Aufwand implementieren, aber lässt sich natürlich mit wenig Aufwand umgehen. Große Plattformen können meinetwegen etwas ungenauer filtern, solange sie auf "im Zweifel durchlassen" eingestellt sind.

    Um das mit dem Thema Fahrrad zu vergleichen: Man könnte auch Fahrradhelme fordern, um Radfahrer vor LKW-Rechtsabbiege-Unfällen zu schützen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Meinungsfreiheit hat Grenzen. Öffentlich zu Terroranschlägen aufzurufen ist nicht ok.

    Bestimmte Inhalte spiegeln auch gar keine Meinung wieder, z. B. wenn ein Massenmörder seine Taten filmt. Sicher besteht ein öffentliches Interesse an diesen Aufnahmen, z. B. um den Tatverlauf nachvollziehen zu können. Auf der anderen Seite stehen aber die Persönlichkeitsrechte der Opfer. Und die gewichte ich hier höher.

    Bei anderen Inhalten (Kinderschändung) dürfte allgemeiner Konsens bestehen, dass diese komplett gelöscht gehören, auch wenn das natürlich ebenfalls Zensur ist.

    Das ist so ziemlich die aktuelle Rechtslage. Ich finde es widerlich, wie Frau Trüpel darzustellen versucht, dass es keine Regeln gäbe und die Gegner der Reform das fordern würden. Sie hört nicht zu. Wie alle Befürworter.

    Die Copyright-Reform wird diesbezüglich auch nichts verändern.

    Die noch bevorstehende Einführung von Uploadfiltern gegen terroristische Inhalte vielleicht. Die wird sicherlich eh noch lustig. Wenn ich mir vorstelle, dass Ungarn und Polen dann von der EU zur Einführung von Zensurfiltern nationaler Ausgestaltung verpflichtet werden, möchte man eigentlich laut darüber lachen. Bis dann plötzlich nicht mehr von einer EU-Richtlinie geredet wird, sondern von einer EU-Verordnung. Die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt. Und wo drinsteht, dass Viktor Orbans Definition von "terroristischen Inhalten" auch in Deutschland gilt...

    Nachtrag: Selbst die totale Einschränkung der Meinungsfreiheit hätte den gezielten Mord von 50 Menschen nicht verhindert. Da gibt es also garnichts abzuwägen. Frau Trüpel meint eigentlich den Jugendschutz und die Meinungsfreiheit gegeneinander abzuwägen. Oder das Recht der Internetnutzer (die in diesem Fall dem perversen Treiben freiwillig zugesehen haben), nicht mit solchen Bildern in Kontakt zu kommen vs. Meinungsfreiheit. Und den Opferschutz und die Meinungsfreiheit natürlich. Diese Bereiche sind allerdings bis in die höchsten Instanzen in Deutschland in Recht und Gesetze gefasst.

    Einmal editiert, zuletzt von Julius (19. März 2019 um 23:29)

  • Bei Vice gibt es ein Interview mit Axel Voss und der Titel des Interviews sagt schon so ziemlich alles: Streit um Uploadfilter: Wie Axel Voss das Internet sieht

    Der Mann offenbart in jeder zweiten Antwort, dass er von Technik keine Ahnung hat, davon aber ganz schön viel.

    Entweder rege ich mich darüber auf oder ich denke mir: Wenn Voss die treibende Kraft hinter der Urheberrechtsreform ist, dann kann es mit der Reform so weit nicht her sein.

  • Zitat

    Und es geht nur um die Seiten, die ein Businessmodell mit urheberrechtlich geschützten Werken haben.

    Nun, er ist die treibende Kraft hinter dieser sogenannten Reform. Er weiß also, daß die obige Aussage falsch ist. Wissentlich die Unwahrheit zu sagen, nennt man gemeinhin eine Lüge.

    Und weiter:

    Zitat

    Datingplattformen, Handelsplattformen, Nachbarschaftsplattformen sind nicht betroffen.

    Und weiter:

    Zitat

    Wenn ich meinem Nachbarn auf einer Plattform den neuesten Song von Shakira vorspielen will, dann fällt das immer noch unter die Ausnahmen.

    Er lügt. Ganz einfach.

    Und um den Hinweis auf Deine Signatur aufzugreifen: Sieht aus wie eine Ente (Lüge), quakt wie eine Ente (Lüge), watschelt wie eine Ente (Lüge) - ist eine Ente (Lüge).

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich bekomme sehr stark den Eindruck, dass es schon an den Begriffen scheitert.

    Praktisch immer wenn Herr Voss von "urheberrechtlich geschützten Werken" redet, meint er wohl tatsächlich nur Verletzungen des Urheberrechts mit Videos. Ganz normale vom Urheberrecht gedeckte Verwendungen von Videos bleiben außen vor. Und vor allem, dass auch nicht-Videos urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere auch Texte in Foren, Datingplattformen, etc.

    Er benutzt den Begriff also vollkommen falsch.

    Dafür fallen mir nur wenige mögliche Erklärungen ein:

    1.) Der Typ ist einfach wirklich zu doof, das zu erkennen.

    2.) Er lügt, um seine Interessen durchzusetzen.

    3.) Irgendwo in diesem Konvolut gibt es noch eine Definition, so dass seine Verwendung zumindest innerhalb des Textes der Richtlinie korrekt ist.

    Ich unterstelle Menschen wirklich ungerne böse Absichten oder Dummheit.

  • Es geht doch gar nicht um das Urheberrecht sondern um Nutzungsrechte verschiedener Verwertungsgesellschaften: Klassische Verwertungsgesellschaften (Verlage, Gema, etc.) vs. Neue Verwertungsgesellschaften (Google/Youtube). Die Neuen Verwertungsgesellschaften sollen den klassischen Verwertungsgesellschaften einen Teil des Kuchens abgeben. Die eigentlichen Urheber haben davon gar nichts.

    Und weil Herr Voss & Co das entweder wirklich nicht begriffen haben, was der Unterschied ist, oder weil sie einfach nur Marionetten oder Lobbyisten der klassischen Verwertungsgesellschaften sind, wird nun halt das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Dabei wird halt auch allerhand Unsinn von sich gegeben, z.B. dass das Teilen urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten Zwecken erlaubt sei.

    Genau wie bei meiner Lieblings-Verkehrsbehörde weiß ich auch nicht, ob mir Dummheit oder Bösartigkeit als Motiv für diesen Unfug lieber sind.