Art. 13 und ähnliches: Die nächste Internet-Bedrohung

  • Dem Parlament liegt der Text anscheinend offiziell noch gar nicht vor. Es gibt bisher nur den geleakten Text.

    Was zum Henker ist das für ein Verständnis von Politik?

    Das ist doch ganz einfach: Das Parlament hat den alleinigen Zweck, den Eindruck von Legitimation zu schaffen. Der Souverän schickt (über Wahlen) Vertreter dorthin, die nicken das ab, damit hat der Souverän zugestimmt.

    So zumindest scheint mir das Politik-Verständnis von großen Anteilen dieser Institutionen zu sein.

    Es wäre Aufgabe der Parlamente, dem Einhalt zu gebieten. Und wiederum Aufgabe des Souveräns, die passenden Vertreter zu ernennen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das Parlament hat den alleinigen Zweck, den Eindruck von Legitimation zu schaffen.

    Also von der EU habe ich zu wenig Ahnung für eine echte Meinung (wobei mein Gefühl sagt, dass das EU-Parlament teuer und machtlos ist).

    Für Deutschland frage ich mich schon seit einiger Zeit, warum die Strukturen so sind wie sie sind.

    Denn formal ist der Bundestag die Legislative und die Regierung die Exekutive. Dem Bundeskanzler und den Ministern obliegt also rein theoretisch nur die Leitung der Behörden, die die vom Bundestag beschlossenen Gesetze umsetzen. Trotzdem gehen scheinbar die meisten Gesetzesvorschläge auf die Minister zurück. In den Medien wird ja auch viel häufiger von Ergebnissen der Kabinettssitzungen berichtet als über Debatten im Bundestag. Dabei müssten die Kabinettssitzungen eigentlich reine Arbeitsmeetings sein, in denen das Kabinett nur noch darüber nachdenkt, wie die Beschlüsse des Bundestages am besten umgesetzt werden.

    Die eigentliche Legislative (also der Bundestag) spielt hingegen kaum eine Rolle und es gibt meines Wissens nach auch keine entsprechend herausragenden Positionen, die dem Kanzler und den Ministern Paroli bieten könnten.

    Nur in der formalen Position des Bundestagspräsidenten wird die Bedeutung noch ansatzweise deutlich. Denn formal bekleidet dieser das zweithöchste Amt im Staat (hinter dem Bundespräsidenten, aber vor dem Bundeskanzler).

    Weiß jemand, warum das Grundgesetz so gebaut wurde?

  • Es geht dabei um Mehrheitsverhältnisse.

    Selbstverständlich gibt es auch Gesetzesvorschläge und -vorlagen von Seiten der Opposition. Nur zeichnet die Opposition eben gerade aus, dass sie keine Mehrheit hat, sonst wäre sie Regierung.

    Die Regierung dagegen hat normalerweise- solange sich keine Minderheitenregierung gebildet hat, die bei jeder Abstimmung neu um Mehrheiten buhlen muss- eine sichere Mehrheit. Für die Gesetze, für die es keine 2/3 Mehrheit braucht, und das sind die meisten, genügt die Regierungsmehrheit. Daher werden die Gesetzesvorhaben der Regierungsparteien vor allem im Kabinett- der Ministerrunde- besprochen und vereinbart. Die Eingabe ins Parlament und die Abstimmung dort ist dann fast nur noch Formsache, wenn die Mehrheit nur stabil genug ist, d.h. alle Stimmberechtigten der Regierungsfraktionen anwesend sind und auch alle im Sinne ihrer Fraktion abstimmen und sich nicht enthalten oder gar dagegen stimmen.

    Ich sehe da nicht unbedingt einen Fehler im GG. Der einzige Fehler ist die Möglichkeit, Abstimmungen mit Fraktionszwang durchzuführen. Das ist gegen das Mandat eines jeden Abgeordneten, der nur seinem Gewissen verpflichtet sein soll und nicht seiner Fraktion. Nur, wer wieder auf die Liste kommen will.....

    bye
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  • Daher werden die Gesetzesvorhaben der Regierungsparteien vor allem im Kabinett- der Ministerrunde- besprochen und vereinbart.

    Aber warum? Per Definition gehören diese Personen zur Exekutive. Sie sollten also primär für die Umsetzung der Gesetze verantwortlich sein, nicht für deren Entstehung. Genau durch diese Praxis wird der Bundestag ein Stück weit zur "Abnickrunde" degradiert.

    Eigentlich müssten Gesetzesvorhaben hauptsächlich aus dem Plenum und dessen Ausschüssen kommen.

  • Der einzige Fehler ist die Möglichkeit, Abstimmungen mit Fraktionszwang durchzuführen. Das ist gegen das Mandat eines jeden Abgeordneten, der nur seinem Gewissen verpflichtet sein soll und nicht seiner Fraktion. Nur, wer wieder auf die Liste kommen will.

    Das ist in der Tat ein Problem, das dazu führt, dass Parteien im Prinzip so eine Art Politikunternehmen darstellen mit Abgeordneten als abhängig Beschäftigten bzw. Scheinselbstständige. Dem Druck kann im Prinzip nur entgehen, wer in seinem Heimatwahlkreis genug Bekanntheit/Ansehen hat um notfalls auch per Direktmandat gewählt zu werden.

    Anderswo gibt es keine Listen, aber dort kommt man schnell in die Situation, dass nur genügend große finanzielle Mittel eine Chance auf einen Wahlerfolg ermöglichen.

    In Hamburg gibt es immerhin die Möglichkeit die Parteilisten bei der Wahl ordentlich durcheinanderzuwirbeln.

  • Im Heise-Artikel ist eine schöne Reaktion von Herrn Voss verlinkt:

    https://twitter.com/AxelVossMdEP/status/1096079281476648960

    Was ist denn das für eine Art der Auseinandersetzung?

    Der Typ hat sich offensichtlich viel bei Trump abgeschaut.

    Das Wort »Eigentumsrechte« finde ich sehr bezeichnend. Da geht es um »Urheberrechte« und »Verwertungsrechte« und den Widerspruch zwischen beiden ... und der redet von Eigentum ...

    Ja welches denn?

  • Das Wort »Eigentumsrechte« finde ich sehr bezeichnend. Da geht es um »Urheberrechte« und »Verwertungsrechte« und den Widerspruch zwischen beiden ... und der redet von Eigentum ...

    Ja welches denn?

    Der Urheber verkauft alle seine Rechte an einen Verwerter und ist damit selbst aus der Sache raus. Der Verwerter nimmt dann dessen Urheberrechte wahr.

    Es muss doch allen klar sein, dass es ausschließlich um Verwerter geht und Urheber egal sind.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Es muss doch allen klar sein, dass es ausschließlich um Verwerter geht und Urheber egal sind.

    Das ist der Teil der Reform, den ich durchaus akzeptabel finde. Mir war noch nie klar, warum für nicht selbständig angestellte "Urheber" andere Bedingungen gelten sollten als für beispielsweise Industriearbeiter. Beide stellen im Auftrag eines Arbeitgebers gegen Entlohnung ein Produkt her: Der Arbeitgeber bekommt das Produkt, der Arbeitnehmer sein Gehalt.

    Da finde ich es vollkommen legitim, beim Schutz auf die Verwerter abzuzielen.

    Selbständig arbeitende Urheber sind ja gleichzeitig Verwerter, so dass sie auch profitieren.

    Viele der Details sind natürlich großer Mist und zielen auf Großunternehmen. Gegen die Grundrichtung, dass die Verwertung geschützt wird, habe ich wenig einzuwenden.

  • Das Wort »Eigentumsrechte« finde ich sehr bezeichnend. Da geht es um »Urheberrechte« und »Verwertungsrechte« und den Widerspruch zwischen beiden ... und der redet von Eigentum ...

    Das ist mir in der ganzen Diskussion auch aufgefallen. Urheber eines Werkes bleibt immer derjenige, der es geschaffen hat. Das Urheberrecht entsteht auch einfach daraus, dass man ein Werk schafft. Man muss das Urheberrecht weder anmelden noch eintragen lassen.

    Als Urheber hat man zunächst das alleinige Recht, sein Werk zu nutzen. Aber man kann Nutzungsrechte vergeben, auch exklusiv und dabei sogar auf die eigene Verwertung des Werkes verzichten und das alleinige Nutzungsrecht einem anderen übertragen. Urheber bleibt man aber trotzdem immer selbst.

    Und das ist dann der Punkt, den kein Uploadfilter dieser Welt (oder wie auch immer Herr Voss das nennen mag) kennen kann. Wenn ich niemandem ein exklusives Nutzungsrecht für ein Werk (z.B. Foto) erteilt habe, dann darf ich damit tun und lassen was ich will. Und selbst wenn ich anderen ein Nutzungsrecht erteilt habe (z.B. über Creative Commons), weiß der Uploadfilter nichts davon. Es müsste ja eine gigantische Datenbank aufgebaut werden, in der alle Werke hinterlegt sind und wer welche Nutzungsrechte daran hat. Und auch beim Eintrag in diese Datenbank müsste noch überprüft werden, dass dort niemand fremde Werke einträgt, an denen er keine Rechte hat. Das verlagert das selbe Problem nur auf eine andere Ebene und ist fern jeglicher Realität.

    Die Ausfälligkeiten von Herrn Voss & Co. der letzten Tage dürften aber hoffentlich dem einen oder anderen noch deutlich machen, dass längst die Argumente ausgegangen sind.

  • Und das ist dann der Punkt, den kein Uploadfilter dieser Welt (...) kennen kann.

    Noch viel schlimmer: Diese Verträge können beliebig komplex sein:

    "In 2019 dürfen Unternehmen A, B und C den Content in den Ländern D, E bzw. F nutzen. Außer Ostern. Da darf nur Unternehmen G".

    Wenn jetzt G den Content im September 19 hochlädt, haftet die Plattform.

    Toll!

  • Letztlich ist die einzige realisierbare Möglichkeit, dass Rechteinhaber auf die Plattformen zugehen und sagen, woran sie Rechte haben und was die Plattformen mit den Werken tun sollen.

    Der Verordnungsentwurf enthält auch irgendwas in der Richtung. Aber halt auch noch mehr, was technisch nicht umsetzbar ist.

    Hat mal jemand einen Link zum Text?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Der Urheber verkauft alle seine Rechte an einen Verwerter und ist damit selbst aus der Sache raus. Der Verwerter nimmt dann dessen Urheberrechte wahr.

    Es muss doch allen klar sein, dass es ausschließlich um Verwerter geht und Urheber egal sind.

    Ja, aber Urheber bin ich trotzdem noch!

    "Yesterday" stammt von John Lennon und Paul McCartney, egal welche Plattenfirma mit der GEMA abrechnet.

    Urheberin des Logos von Nike ist Carolyn Davidson, egal ob die Firma ihr damals 2 Dollar pro Stunde für 17,5 Stunden Aufwand gezahlt hat, später noch 500 Aktien draufgelegt hat oder irgendwelche anderen Deals gemacht hat.

    Urheber des Zeichens "€" ist nicht die Europäische Kommission ...

    Und so weiter.

    Meine Texte werden von einem Verlag verbreitet, der dafür Seitenhonorar bezahlt und mich als Autor nennt. Jeder, der das kauft, sieht, dass ich der Urheber bin. Außerdem gibt es Tantiemen der VG Wort. Wenn ein Schulbuchverlag was davon drucken will, dann muss der Schulbuchverlag zu mir kommen, mein Einverständnis einholen und extra bezahlen.