Eine Kennzeichnung für einen Radweg, den man benutzen darf aber nicht muss, gibt es nicht.
… schrieb Yeti Ende 2017 und auch in Darf ich außerorts links auf dem Fußweg fahren? kam die Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger Geh- und Radwege mal wieder zur Sprache. Ich wies zwar dort schon auf einen Beitrag von Bernd Sluka hin, aber da es wohl noch nicht allgemein bekannt sein dürfte, hier noch mal explizit. Kern des Ganzen:
Endlich, fast 20 Jahre nach der StVO-Novelle zur Benutzungspflicht einigte sich nun [05/2017] der Bund-Länder-Fachausschuss StVO auf eine Markierung, mit der bundesweit Geh- und Radwege eindeutig gekennzeichnet werden sollen, die nicht benutzungspflichtig für Radfahrer sind. Dazu sind in weiß ein Fußgänger- über einem Fahrradsymbol und dazwischen ein waagrechter Strich auf dem Weg zu markieren. Die Symbole von Zeichen 240 werden als Markierung übernommen, aber ohne den blauen Hintergrund. Es dürfen keine Zeichen 240 aufgestellt werden, sonst wäre der Weg benutzungspflichtig.
Also so (invertiert ) :
Fotos einer Umsetzung in Passau sowie Hinweise und Argumente zur Kommunikation mit Behörden gibt’s bei Sluka.
Damit gibt es also eine Möglichkeit, die in ihren Auswirkungen (Schrittgeschwindigkeit!) oftmals unsinnige Kombi + insbesondere außerorts durch eine vernünftige Variante zu ersetzen. Innerorts hat die Lösung auch gewissen Charme, da die Kennzeichnung nicht zwangsläufig für andere Verkehrsteilnehmer auf anderen Straßenteilen zu erkennen sein dürfte Man wird die meisten Behörden aber sicherlich darauf hinweisen müssen, was möglich und wieso es sinnvoll ist
Zu lesen war, dass die Verkehrsministerien in Bayern und NRW entsprechende Erlasse herausgegeben haben. Leider konnte ich ad hoc weder diese noch ein Protokoll o. ä. der Sitzung des BLFA-StVO finden.