Rechtsschutzversicherung?

  • Hallo alle (Off-topic)

    Ich habe einen Kumpel, er hat sehr oft die 'große Klappe' und neigt dazu schneller auszurasten als andere, sprich er hat eine kürzere Reißleine. Es kam auch schon öfters vor dass er sich fast geprügelt hatte. Zum Glück ist da noch nichts schlimmes passiert..

    Früher da hat er versehentlich mit seinem Auto beim ausparken einen Kratzer bei dem Auto davor rein gefahren... und er wurde auchmal erwischt beim Fahren ohne Führerschein...(ist aber schon 5 Jahre her)

    Ja hört sich nicht soo toll an.

    Jedenfalls haben zwei Freunde von mir eine rechtsschutzversicherung (Rechtsschutzversicherung) um sich selbst bei Unfällen oder allgemein problemen zu schützen. hab mir überlegt, dass mein kumpel sich auch so eine besorgt... meint ihr es lohnt sich?

  • Schau erstmal, ob die Versicherung auch zahlt, wenn dein Kumpel vorsätzlich Mist baut.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich verstehe den Sinn solcher Versicherungen nicht.

    Prinzipiell ist das ja wie Wetten. Wenn der Schadensfall eintritt, habe ich gewonnen. Wenn nicht, dann nicht. Nur vermute ich, das Versicherungen sehr viel genauer wissen wie die Quoten sind und daher wohl eher selten Verluste erleiden. Wenn man diese zu oft beansprucht, fliegt man doch eh gleich raus und eine neue zu finden, wenn es "Vorbelastungen" gibt, dürfte nicht zu einfach (oder billig) sein. Wette doch lieber mit dir selber, lege dir jeden Monat 10€ zurück und wenn du dann in fünf Jahren mal doch nen Anwalt benötigst (und dessen kosten dann auch zu tragen hast!) hast du immerhin 600€ dafür beisammen.

    Einzig die Absicherung existenzgefährdender Risiken finde ich sinnvoll und wichtig.

  • 600€ reichen aber nicht unbedingt aus. Ich hatte kürzlich einen eigentlich recht simplen Rechtsstreit (nichts mit Straßenverkehr), der Anwalt hat mal eben 1700€ dafür genommen.

    Aber stimmt ansonsten was du schreibst. Versicherungen wollen Geld verdienen, im Schnitt ist es also immer ein Minusgeschäft für den Versichterten.

    Privat-Haftpflicht und Krankenversicherung gibt es nichts zu diskutieren, das braucht jeder. Rest muss man sich wirklich überlegen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Nun ja, wer am Leben teilnimmt und nicht beim kleinsten Konflikt rechtlicher Art den Schwanz einziehen will, kommt um eine RSV nicht herum.

    Sicher, ist nicht erste Priorität, da sind Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeit wichtiger. Aber wer dann noch 80 Euro im Jahr über hat für eine Verkehrs-RSV oder etwas mehr für das Komplettpaket, ist nicht allzu schlecht beraten. Die Kosten eines Verfahrens sind oft erschreckend hoch, und auch die oft enthaltene anwaltliche Beratung vor Aufnahme eines Rechtsstreites ist einiges Wert.

    Muss aber jeder für sich entscheiden.

    Für den Kumpel mit der kurzen Zündschnur ist das aber nix. Keine zahlt bei Vorsatz. Da wäre die Investition in eine psychatriche Behandlung oder ein Abo Baldrian besser angelegtes Geld.

    bye
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  • Keine zahlt bei Vorsatz.

    Ein kleines Detail: Die Verkehrs-RSV des ADAC zahlt nur bei gerichtlich festgestelltem Vorsatz nicht.

    Vermutlich machen die anderen es ähnlich.

    Wenn also durch den Einsatz des Anwalts ein Urteil vermieden werden kann, zahlt die RSV trotzdem.

  • Nun ja, wer am Leben teilnimmt und nicht beim kleinsten Konflikt rechtlicher Art den Schwanz einziehen will, kommt um eine RSV nicht herum.

    Das gilt dann aber auch nur für diejenigen, die ein Rechtsstreit in den finanziellen Ruin treiben würde. Alle anderen machen im Schnitt miese - sonst würde es eine solche Versicherung ja nicht geben.

  • Alle anderen machen im Schnitt miese - sonst würde es eine solche Versicherung ja nicht geben.

    In der Gesamtheit: Ja.

    Für den Einzelnen gilt das nicht unbedingt, da die einzelnen Menschen sehr unterschiedlich durch's Leben gehen ("gute und schlechte Risiken").

    Der eine hält sich strikt an Tempo 50 und hat die Versicherung nur für die wirklich unvermeidlichen Notfälle.

    Der andere fährt mit 70 durch die Stadt, ist auch sonst ein Streithammel und nutzt die RSV öfters mal.

    Das kann vermutlich jeder für sich selbst ganz gut beurteilen.

  • Das würde aber bedeuten, dass ich als "Tempo-50-Fahrer" den "Tempo-70-Fahrer" mitfinanziere. Dann will ich ja erst recht keine solche Versicherung. Wobei ich die Behauptung aufstellen würde, dass die Versicherungen solche Leute schnellstmöglich loswerden.

  • Das würde aber bedeuten, dass ich als "Tempo-50-Fahrer" den "Tempo-70-Fahrer" mitfinanziere. Dann will ich ja erst recht keine solche Versicherung. Wobei ich die Behauptung aufstellen würde, dass die Versicherungen solche Leute schnellstmöglich loswerden.

    Ob Du so eine Versicherung brauchst, weißt Du auch Immer erst hinterher. Was machst Du, wenn Du mit Tempo 50 fährst, drei Meter vor Dir wird die grüne Ampel gelb, und 20 Meter weiter gibt jemand aus der unbeampelten Seitenstraße Gas, touchiert Dich seitlich - und es findet sich plötzlich ein Zeuge, der behauptet, Deine Ampel sei rot gewesen, die Fußgänger hätten nämlich schon grün gehabt?

    Die Polizei blafft Dich an, als Du darauf aufmerksam machst, dass der Zeuge um 11 Uhr morgens die Bierdosen einkippt, und dass Du bei der behaupteten Ampelschaltung nie und nimmer über die anschließende sechsspurige Hauptstraße gekommen wärst, um die Karre dort abzustellen.

    Als ACE-Mitglied bin ich zur Anwältin, hab ihr das erläutert, sie hat die Schaltprotokolle angefordert, und zusammen konnten wir beweisen, dass der Zeuge die Unwahrheit gesagt hat.

    Ohne RSV über den ACE wäre mir doch mulmig geworden.

  • Ich zahle seit etwas über 20 Jahren jährlich etwa 80 Euro in heutigem Wert für meine VRSV. Wer mag, kann das ja multiplizieren und schauen, was da für eine Summe bei rauskommt. Und dann in einer Gerichtskostentabelle nachschauen, wie hoch der Streitwert sein darf, damit durch zwei Instanzen diese Summe durch Gerichtskosten- ohne Gutachterkosten, die sind individuell- nicht überschritten wird.

    Was einem die Risikoabsicherung wert ist, mag jeder für sich selber entscheiden.

    bye
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  • Macht nur sinn wenn du nicht viel Geld über hast aber gerne anzeigst oder gerne angezeigt wirst. Alles andere ist Einzelfallansichstssache. aber ich denke nicht das man sie im allgemeinen braucht.

  • Es geht bei Versicherungen nicht darum, sein Geld wieder rauszubekommen. Es geht darum, ein Risiko, dass einen ruinieren könnte, abzusichern. Auch, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit recht gering ist.

    Ich war einmal unschuldig dran mit Zahlemann und Söhne. Über Versicherungshochstufung ein Schaden für mich von über 1200 DM damals. Mit RSV hätte ich mich trotz schlechter Zeugenlage wohl gerichtlich gewehrt, ohne hab ich es nicht getan. Allein das hätte mir die Versicherungskosten für gut 10 Jahre zurückgebracht.

    Am besten sind eh die Versicherungen, in die man ewig zahlt und die man nie braucht. Dann ist einem nämlich auch nix passiert.

    bye
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  • Hier noch ein hoffentlich genehmer Link zu einem anderen Forum und der kurzen und knackigen Ansicht eines erfahrenen Rechtsanwaltes zu diesem Thema:

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.ph…st&p=1057985017

    Tenor:

    "

    Wer einen derart eigentlich eindeutigen Fall ohne RA angeht, bekundet quasi, keine rechtsschutzversicherung zu haben, und so kann dann die versicherung die Verängstigungskarte "Prozesskostenrisiko" ausspielen."

    bye
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  • Hier noch ein hoffentlich genehmer Link zu einem anderen Forum und der kurzen und knackigen Ansicht eines erfahrenen Rechtsanwaltes zu diesem Thema:

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.ph…st&p=1057985017

    Tenor:

    "

    Wer einen derart eigentlich eindeutigen Fall ohne RA angeht, bekundet quasi, keine rechtsschutzversicherung zu haben, und so kann dann die versicherung die Verängstigungskarte "Prozesskostenrisiko" ausspielen."


    Also einfach mitpokern? Denn die Verängstigungskarte "Prozesskostenrisiko" heißt ja im Grunde das sie sonst nichts in der Hand haben..

  • Nein. Es ist einfach eine erste Taktik, die man gegenüber RA-losen Kontrahenten anwendet. Unbeachtlich der Fallsituation.

    Diese Karte wurde bei mir gespielt obwohl ich einen RA hatte. Auf einen Vergleich hat sich die Beklagte erst paar Tage vor'm Gerichtstermin eingelassen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Nein. Es ist einfach eine erste Taktik, die man gegenüber RA-losen Kontrahenten anwendet. Unbeachtlich der Fallsituation.

    Diese Karte wurde bei mir gespielt obwohl ich einen RA hatte. Auf einen Vergleich hat sich die Beklagte erst paar Tage vor'm Gerichtstermin eingelassen.

    Verstehe, a la "Man kanns ja mal probieren und schauen ob er einknickt.."