Die Gesichter waren unkenntlich gemacht:
Links die alte unkenntlichmachung, die beanstandet wurde, rechts die vom aktuellen video.
Die Situation ist vergleichbar mit der, dass ich ein parkendes Auto auf einem Radweg als Beweismittel fotografieren darf, nicht jedoch den Fahrzeugführer, denn der ließe sich ja über den Halter ermitteln oder es würde die Halterhaftung einsetzen.
Aber der Halter bekommt doch nur die Verwaltungsgebühr von 28,50€ aufgedrückt wenn er leugnet der Fahrer gewesen zu sein? Das wäre ja spätestens dann relevant, wenn die 100€ für Radwegparken, die Scheuer vor einem Monat ins Gespräch gebracht hat, greifen.