YouTube-Highlights

  • Die Gesichter waren unkenntlich gemacht:

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    Links die alte unkenntlichmachung, die beanstandet wurde, rechts die vom aktuellen video.


    Die Situation ist vergleichbar mit der, dass ich ein parkendes Auto auf einem Radweg als Beweismittel fotografieren darf, nicht jedoch den Fahrzeugführer, denn der ließe sich ja über den Halter ermitteln oder es würde die Halterhaftung einsetzen.

    Aber der Halter bekommt doch nur die Verwaltungsgebühr von 28,50€ aufgedrückt wenn er leugnet der Fahrer gewesen zu sein? Das wäre ja spätestens dann relevant, wenn die 100€ für Radwegparken, die Scheuer vor einem Monat ins Gespräch gebracht hat, greifen.

  • Und ich habe immer darauf gewartet, dass der Radler sagt: »Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass unter meinem Sitz eine Kamera mitläuft.«

    Die Der Beweismittelvernichtungverlust wäre dann aber umgehend in die Wege geleitet worden zeitnah eingetreten, jede Wette.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Na, na, jetzt gehen aber argumentativ mit dir echt die Pferde durch. Ich will das Thema "unberechtigte Polizeigewalt" nicht abstreiten. Aber bei den drei zwar unwissenden aber doch sonst recht netten Kollegen hätte ich doch meine Zweifel, ob die von dir befürchtete Assoziationskette eingetreten wäre.

  • Die Hamburger Polizei hat bei der 1. Version des Videos wahrscheinlich einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild nach dem KUG geltend gemacht, da die Gesichter der drei Polizisten nicht unkenntlich gemacht wurden.

    Wer sich dazu entscheidet, (vor allem in der Eingriffsverwaltung) als Amtsperson tätig zu werden, hat meiner Ansicht nach im Dienst(!) sein "Recht am eigenen Bild" sowieso verwirkt.

    Auch von mir noch ein Willkommen hier im Forum. Ich finde es ebenfalls recht "spannend". So ist es ja leider so, dass in der Polizei ein fürchterlicher Korpsgeist herrscht und man bei den Kollegen bei berechtigter, öffentlicher Kritik sicher sehr schnell als "Nestbeschmutzer" gilt...!?

  • Wie schaut's denn mit StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes aus? Ich denke nicht, dass die Worte der Polizisten, oder von Autofahrern in zahlreichen anderen Videos dieser Art, an die Öffentlichkeit gerichtet sind.

    Tante Edit fragt: Kennt jmd. eine Fahrraddashcam, bei der sich das Mikro abschalten lässt?

  • Ich werde ja bei solchen Videos immer wieder daran erinnert, dass mich auch mal jemand auf diese Weise dumm angemacht und vom Rad geholt hat — und die Beamten den Kraftfahrer damit verabschiedeten, dass er ja gar nichts falsch gemacht hätte und anschließend im Bußgeldkatalog nach dem passenden Tatbestand für die Nichtbenutzung eines nicht benutzungspflichtigen Irgendwasstreifens suchten. Tja.

    Darum macht der Typ, der dieses Video gefilmt hat, wohl auch gar keine Anstalten, die Beamten zu beehren: https://www.youtube.com/watch?v=7YXxT8jY5H8

  • »Du fährst'n Porsche, dann benimm dich auch so!« - :D

    Wenn ich da alle Verstöße (inclusive Aussteigen mit Versuch, den Radler zu blockieren, plus Benutzung eines Radfahrstreifens zum Rechtsüberholen) zusammennehme ... wenn die Staatsmacht wollte, dann wäre der Lappen doch weg, oder?

  • Ich habe da immer meine Probleme: "Alter, Dicker, gehts noch? Warum schneidest du mich denn?" könnte durchaus als Beleidigung ausgelegt werden. Damit hat der Radfahrer eine Straftat begangen und der Porsche-Fahrer wäre dazu berechtigt, ihn zur Identitätsfeststellung festzuhalten.

    Das habe ich mir jedenfalls schon häufig von Radfahrern anhören dürfen (ich meine auch hier im Forum), die Autofahrer an der Weiterfahrt hindern, weil die Autofahrer vorher eine Straftat begangen haben.

  • Wer sich dazu entscheidet, (vor allem in der Eingriffsverwaltung) als Amtsperson tätig zu werden, hat meiner Ansicht nach im Dienst(!) sein "Recht am eigenen Bild" sowieso verwirkt.

    Wie schaut's denn mit StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes aus? Ich denke nicht, dass die Worte der Polizisten, oder von Autofahrern in zahlreichen anderen Videos dieser Art, an die Öffentlichkeit gerichtet sind.

    In diesem Fall irrst du wohl mit deiner Ansicht, Gelöschtes Mitglied , denn auch Polizisten stehen bei der Vornahme von Amtshandlungen unter dem Schutz des KUG und haben ein Recht am eigenen Bild. Und es kommt noch schlimmer, denn § 201 StGB findet auch noch Anwendung. SchwaBicyclist lag da mit seiner Vermutung vollkommen richtig. Während das KUG nicht das Filmen von Polizisten als solches, sondern nur die Veröffentlichung des Materials unter Strafe stellt, geht der § 201 StGB viel weiter, denn er untersagt schon das Anfertigen von Tonaufzeichnungen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes. Und der Begriff ist enorm weit gedehnt. Er umfasst z.B. auch die Situation, in der sich ein Polizist an einen Demonstrationsteilnehmer mit einer bestimmten Aufforderung wendet und dabei von weiteren 100 Demonstrationsteilnehmern umgeben ist. Auch diese Aufforderung fällt unter das Tatbestandsmerkmal des nichtöffentlich gesprochenen Wortes.


    Die Trag-/Reichweite dieses §en war mir so auch nicht bewusst! Danke an SchwaBicyclist

    Über die Lautstärke des Gespräches, die eventuell eine "Nichtöffentlichkeit" aufheben könnte, habe ich in Urteilen bisher noch kein zufriedenstellendes Ergebnis gefunden.

    Ein Gespräch über eine vermeintliche OWi wird übrigens nicht den Rechtfertigungsgrund "öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen" erfüllen.

    Ein wenig befremdlich finde ich das schon.


  • Darum macht der Typ, der dieses Video gefilmt hat, wohl auch gar keine Anstalten, die Beamten zu beehren: https://www.youtube.com/watch?v=7YXxT8jY5H8

    Ich hoffe, ich mache mich hier als Neuling nicht unbeliebt, aber so sehr ich die Videos des Tarnkappen Radlers mag, verhält er sich m.E. bei seinen Äußerungen ein wenig unprofessionell; sie sind nicht beleidigend, aber eben auch nicht zielführend. Insofern stimme ich da hugo790 zu.

    Ich hätte mich schon beim ersten Anhalten des Porsche vor diesem postiert, wäre von meinem Rad gestiegen und hätte ihn gefragt, wo das Problem liegt. Aber hey, ich vergesse auch immer, dass ich ihm dabei schon meine kleine grüne Zauberkarte unter die Nase gehalten hätte und somit das Gespräch in ganz anderen Bahnen verlaufen wäre, sorry.

  • Solch einen Meinungsverstärker hat halt leider nicht jeder. :(

    Der hilft aber auch nicht immer:

    Daraufhin habe sie den Dienstausweis gezückt, sich als Polizistin zu erkennen gegeben und die Personalien gefordert.

    ...

    „Die alte Dame schleuderte mein Rad gegen den Bordstein, stieg ein, ließ den Motor aufheulen. Ich stellte mich direkt vor das Auto und rief: ‚Was machen Sie denn da, bleiben Sie hier!‘ Doch sie gab Gas, erwischte mich am Schienbein. Ich sprang zur Seite, sonst hätte sie mich überfahren.“

  • An den Fall habe ich auch beim Lesen von Schwabis Beitrag gedacht. Und dann von der Staatsanwaltschaft auch noch eingestellt. Das zeigt, dass in den Augen der Staatsanwaltschaft ein Radfahrer etwas weniger wertiges ist, dass bei einem Fall als mildernder Umstand für den Täter hinzugerechnet wird. Und zwar so stark, dass damit der sonst so wertvolle Status des Polizeibeamten aufgehoben wird.

  • Aber der Halter bekommt doch nur die Verwaltungsgebühr von 28,50€ aufgedrückt wenn er leugnet der Fahrer gewesen zu sein? Das wäre ja spätestens dann relevant, wenn die 100€ für Radwegparken, die Scheuer vor einem Monat ins Gespräch gebracht hat, greifen.

    Sorry für die verspätete Antwort, stimmt natürlich. Und leider wird er maximal im dritten Fall der Leugnung, wer denn der Fahrer nun gewesen sei, mit einem Fahrtenbuch zu rechnen haben.

    Die bittere Wahrheit ist, dass die Berliner Polizei tatsächlich zu wenig Personal hat, um sich intensiver um den Straßenverkehr und hier insbesondere um radverkehrsgefährdende Delikte ausreichend zu kümmern.

    Ich finde es ebenfalls recht "spannend". So ist es ja leider so, dass in der Polizei ein fürchterlicher Korpsgeist herrscht und man bei den Kollegen bei berechtigter, öffentlicher Kritik sicher sehr schnell als "Nestbeschmutzer" gilt...!?

    Wo immer du noch einen Korpsgeist vermutest, bei Fragen des Radverkehrs ist er sicherlich nicht mehr vorhanden. Denn es sind inzwischen sehr viele Polizisten auf ihren Arbeitswegen aufs Rad umgestiegen. Und die sehen auch, wie man als Radfahrer im Straßenverkehr von Autofahrern behandelt wird. Ich bin der Meinung, da schlummert einiges an Potential, was den Verfolgungsdruck von Owien anbelangt.

  • Sorry für die verspätete Antwort, stimmt natürlich. Und leider wird er maximal im dritten Fall der Leugnung, wer denn der Fahrer nun gewesen sei, mit einem Fahrtenbuch zu rechnen haben.

    Gibt es dazu eine Quelle? Ich habe auf die schnelle drei Urteile gefunden. Pro Fahrtenbuch: 20 Verstöße in 6 Monaten und 33 Verstöße in 2 Jahren. Kontra Fahrtenbuch: 6 Verstöße (leider kein Zeitraum angegeben)