Hat sich schon mal jemand damit befasst, wie sich die DSGVO auf Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen auswirkt?
Nach der gängigen Interpretation der DSGVO werden Kfz-Kennzeichen spätestens ab dem 25. Mai als personenbezogenes Datum gelten, so dass hier in Kombination mit der Meldung von Uhrzeit, Ort und Tatvorwurf eine Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben sein dürfte.
Die Bußgeldstelle dürfte nach meinem Dafürhalten ab dem 25. Mai gar keine Anzeigen von Privatpersonen mehr annehmen, da die Einhaltung der Vorschriften aus der DSGVO nicht einmal im Ansatz gewährt sein. Da wird doch jedem Falschparker, der seine Drohnung von wegen „Mein Bruder ist Anwalt“ ein riesiges Schlupfloch geöffnet. Und am Ende ist man dann selbst der Dumme, wenn man offenkundig gegen die DSGVO verstoßen hat.