Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Nun ja, leider dürfen Taxen kurz in zweiter Reihe halten, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. Aber nur, wenn keine regulären Möglichkeiten zum Halten gegeben sind.
    Und leider hat der Radler auch eine Teilschuld, weil er zu dicht an dem haltenden Taxi vorbeifahren wollte. Wenigstens 1m Abstand ist von Gerichten geurteilt worden, will man der Mitschuld beim Unfall entgehen. Entweder reicht der Platz zum Vorbeifahren mit diesem Abstand aus, oder man muss hinter dem Taxi warten. Was man von Führern von KFZ verlangt, nämlich dass sie hinter einem warten, wenn der Platz nicht reicht, muss man auch selber machen.

    Was die Radunfälle in anderen Städten als Hamburg angeht, dieses Forum ist zwar stark HH-lastig, aber es lesen und schreiben auch Viele aus anderen Gemeinden. Vielleicht sollte man einen Thread mit "Fahrradunfälle Deutschlandweit" aufmachen. Der würde schnell sehr lang. Leider.

    Nun ja. Im vorliegenden Fall gab es für den Taxi-Fahrer einen Halteplatz direkt vor dem Hotel-Eingang. Der war allerdings (möglicherweise) zugeparkt.

    Dazu dieses Foto auf dem noch die Markierungen der Unfallermittler zu sehen sind:

    Am Eingang der Luisenstraße, eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr in Gegenrichtung friegegeben ist, stehen links ein Parverbotsschild und rechts ein Halteverbotsschild. Im folgenden Bild ist die Hotelvorfahrt, vor der der Unfall passierte, an der gelben Leuchtschrift zu erkennen:

    Hier ist das Schild auf der rechten Seite, auf der der Unfall passierte, noch mal deutlicher zu sehen. In der Luisenstraße gilt auf der rechten Seite ein eingeschränktes Halteverbot. Das Zusatzschild bedeutet "

    "Zusatzzeichen 1060-31, Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen" Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…hland_seit_2017

    Da gibt es auch ein Bild von diesem Zusatzzeichen: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_2017.svg

    Auf der Straße ist das Logo für den City-Fahrradring zu sehen. Das macht den Unfall so brisant. Schließlich ist aus Sicht der Planer der City-Fahrradring markiert worden, weil er für Radfahrerinnen und Radfahrer eine komfortable Umfahrung der Fußgängerzone in der Mitte Hannovers sein soll:

    Was die rein rechtliche Frage angeht, so ist das sicher von den zuständigen Gerichten zu klären wer in wie weit eine Mitschuld an dem Unfall trägt. Ob dabei auch darauf geschaut wird, dass die im Bereich der Hoteleinfaht stehenden Fahrzeuge dort möglicherweise nicht nur gehalten haben, sondern geparkt haben?

    Hätte der Taxi-Fahrer überhaupt an der Stelle halten dürfen? Das Zusatzschild bedeutet doch Halteverbot auf dem Seitenstreifen.

    Vielleicht ist die Beschilderung unklar? Wird es vielleicht von manchen so verstanden, dass der auf dem Bürgersteig markierte Streifen zum Parken vorgesehen ist und auf der Fahrbahn gehalten werden darf?


    Möglicherweise wäre der Dooring-Unfall nicht passiert, wenn der Taxi-Fahrer auf dem Haltestreifen, der auf den Bürgersteig markiert ist, gehalten hätte.

    Jedenfalls ist die Luisenstraße Teil einer Radwegeführung (Fahrrad-Cityring), der oft von Autofahrern zugestellt wird. Dazu dieses Bild, auf dem eine Auto mehrere Minuten lang hält und zwar auf der linken Seite, für die unmissverständlich ein absolutes Halteverbot angeordnet ist:

    Was mich aber am meisten ärgert ist, dass in der Zeitungberichtserstattung der Aspekt, dass die Stadtverwaltung möglicherweise zu wenig in der Luisenstraße das Falschparken kontrolliert und/oder die Ausschilderung unklar ist, nicht erwähnt wird.

  • Man kann wohl davon ausgehen, dass die Haltemöglichkeit vor dem Hotel belegt war. Dort dürfen Hotelgäste kurz zum Ein- und Aussteigen anhalten oder um Gepäck ein- oder auszuladen.

    Der Taxler darf praktisch überall in zweiter Reihe halten und seine Fahrgäste versorgen. Da spielt es keine Rolle, ob dort vermehrt Radler durchgeschleust werden oder nicht.

    Aber in der Tat, wenn dort vermehrt regelwidrig geparkt wird und die Gemeinde nix dagegen tut, kann man ihr das vorwerfen. Nur muss sie nicht hinhören.

    Und nochmal, wenn der Platz nicht reicht, mit ausreichendem Sicherheitsabstand um die Dooringzone eines haltenden Taxis herumzufahren, muss man dahinter warten. Egal, ob der da hält, weil er es darf oder nicht darf oder weil ein anderer blöd steht oder dort steht, wo er nicht stehen darf. Die kann man dann gerne alle zur Anzeige bringen, sie sind aber kein Grund, die eigene Sicherheit zu vernachlässigen.

    bye
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  • Man kann wohl davon ausgehen, dass die Haltemöglichkeit vor dem Hotel belegt war. Dort dürfen Hotelgäste kurz zum Ein- und Aussteigen anhalten oder um Gepäck ein- oder auszuladen.

    Der Taxler darf praktisch überall in zweiter Reihe halten und seine Fahrgäste versorgen. Da spielt es keine Rolle, ob dort vermehrt Radler durchgeschleust werden oder nicht.

    Aber in der Tat, wenn dort vermehrt regelwidrig geparkt wird und die Gemeinde nix dagegen tut, kann man ihr das vorwerfen. Nur muss sie nicht hinhören.

    Und nochmal, wenn der Platz nicht reicht, mit ausreichendem Sicherheitsabstand um die Dooringzone eines haltenden Taxis herumzufahren, muss man dahinter warten. Egal, ob der da hält, weil er es darf oder nicht darf oder weil ein anderer blöd steht oder dort steht, wo er nicht stehen darf. Die kann man dann gerne alle zur Anzeige bringen, sie sind aber kein Grund, die eigene Sicherheit zu vernachlässigen.

    Natürlich ist es Quatsch, blindlings an einem haltenden Auto vorbeizufahren, in der Hoffnung, dass im Moment des Vorbeifahrens schon keiner unachtsam die Tür öffnen möge. Passiert aber trotzdem sehr häufig und bisweilen sind Radverkehrsanlagen so angelegt, dass man anders gar keine Chance hat, einigermaßen zügig voranzukommen. Leider. (Na ja ein bisschen anders als ganz und gar blindlings sollte man trotz größter Eile schon fahren.)

    Wie ist es aber, mit dem Halten in zweiter Reihe, wenn es ausdrücklich untersagt ist, in zweiter Reihe zu halten?

    Oder ist es das vielleicht gar nicht?

    Hier noch mal ein Bild von der Luisenstraße mit dem Verkehrsschild "eingeschränktes Halteverbot" in Verbindung mit dem Zusatzschild, "Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen":


    Du schreibst ja, "Der Taxler darf praktisch überall in zweiter Reihe halten und seine Fahrgäste versorgen." Trifft das auch dann zu, wenn das Halten auf dem Seitenstreifen untersagt ist. Oder anders formuliert, bezogen auf die im Foto dargestellte Situation: Bedeutet das Halteverbotsschild mit dem Zusatzschild, dass das Halten in zweiter Reihe verboten ist, weil es ja auf dem dafür markierten Haltestreifen stattfinden soll?

    Aber ist das hinreichend klar gemacht worden mit der Beschilderung? Gäbe es eventuell eine bessere Ausschilderung, die das unmissverständlich klarmacht, dass der Haltestreifern ausschließlich nur zum Halten angelegt wurden, nicht aber zum Parken?

    Die Brisanz steckt ja darin, dass die Luisenstraße ausdrücklich als Fahrrad-City-Ring angepriesen wird. "Der Ring ist die schnellste Verbindung für Radfahrer durch die Innenstadt, weil die Fußgängerzone bis auf wenige Ausnahmen tagsüber nicht befahren werden darf. Außerdem führt er an vielen Sehenswürdigkeiten wie Opernhaus, Altem Rathaus und Marktkirche vorbei." aus HAZ vom 29.3.2016, http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…neue-Markierung Der Artikel enthält übrigens ein Foto von der Luisenstraße, ziemlich genau an der Stelle, an der jetzt der schwere Unfall passierte.

    Die blaue Markierung ist auf dem Foto zu sehen. Sowohl auf dem Foto in der HAZ, als auch auf dem Foto oben.

    Klar fühlen sich viele Fahrradfahrer extrem unwohl, wenn sie im Innenstadtbereich mit dem Fahrrad unterwegs sind, weil dort viel zu viel Autoverkehr herrscht. Viele Radfahrer ziehen daraus die Konsequenz, ordnunswidrig die Fußgfängerzone zu befahren. Nach jahrelangen Diskussionen hatte sich die Stadt deshalb entschlossen, bestimmte Strecken innerhalb der Fußgängerzonen als Durchgangsstrecken für den Radverkehr nicht freizugeben, obwohl genau das von vielen Radfahrerinnen und Radfahrern gewünscht wurde. Stattdessen wurde der so genannte "City-Ring für Radfahrer" angelegt. Und zwar auf den Straßen, die von vielen Radfahrern, die nicht ordnungswidrig durch die Fußgängerzone fahren, bislang ohnehin schon zum ordnungsgerechten Umfahren der Fußgängerzone genutzt wurden. Auf einigen Streckenabschnitten des City-Rings wurden im Zuge der Ausweisung des "City-Rings für Radfahrer" leichte Verbesserungen für Radfahrer geschaffen.

    Der Dooring-Unfall in der Luisenstraße zeigt jedoch, dass diese Verbesserungen nicht ausreichen. Dort machen sich die Autofahrer durch ordnungswidriges Halten auf der Fahrbahn breit, die eigentlich ausreichend Platz für den Radverkehr in beide Richtungen und den Einbahnstraßenautoverkehr bietet, oder besser bieten würde, wenn nicht ...

  • Taxis dürfen hier in 2. Reihe halten, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. :)

    Gibt es da eine spezielle Sondererlaubnis für Taxi-Fahrer? Wenn dem so ist, dann sollte man für Taxis Schiebetüren verbindlich vorschreiben. Wäre vermutlich ohnehin besser, auch in den Fällen, in denen ein Taxi nicht in zweiter Reihe hält. Und auch auf der Beifahrerseite. Es gibt da so ein paar Taxi-Haltstreifen in Hannover und sicher auch in Hamburg, wo der Radweg hochbord direkt an den Beifahrertüren entlangführt.

    Wie interpretierst du denn eigentlich das aufgestellte Verkehrsschild? Ist ein Halten auf der Fahrbahn denn nun verboten? Und nur für Taxifahrer erlaubt?

  • Ja. § 12 Abs. 4 StVO.

    Die Beschilderung ist irgendwie Murks. Ich sehe da eher einen Gehweg mit (murksiger) Parkflächenmarkierung. Dazu dann ein eingeschränktes Halteverbot mit einem Zusatzzeichen, dass für die Anbringung unter einem absolutem Halteverbot gedacht ist.

    Aber ich würde wegen der zweiten Reihe-Regelung auch ein Fahrbahnparkverbot sehen.

    Richtig(er) beschildert mit einem Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen". Noch richtiger wäre es, zuvor einen vom Gehweg abgegrenzten Seitenstreifen herzustellen.

  • Gibt es da eine spezielle Sondererlaubnis für Taxi-Fahrer?

    Zitat von §12 Abs. 4 Satz 3

    Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.

    Dass einzelne Taxifahrer das als "Halteverbot gilt für mich nicht" interpretieren, ist eine andere Frage...

  • Ja. § 12 Abs. 4 StVO.

    Die Beschilderung ist irgendwie Murks. Ich sehe da eher einen Gehweg mit (murksiger) Parkflächenmarkierung. Dazu dann ein eingeschränktes Halteverbot mit einem Zusatzzeichen, dass für die Anbringung unter einem absolutem Halteverbot gedacht ist.

    Aber ich würde wegen der zweiten Reihe-Regelung auch ein Fahrbahnparkverbot sehen.

    Richtig(er) beschildert mit einem Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen". Noch richtiger wäre es, zuvor einen vom Gehweg abgegrenzten Seitenstreifen herzustellen.

    Das ist genau meine Befürchtung, die Beschilderung ist irgendwie Murks.

    Möglicherweise wird die Beschilderung tatsächlich so missverstanden (oder gewollt missverstanden), wie du es andeutest: Auf dem Gehweg darf geparkt werden, auf der Fahrbahn darf gehalten werden.

    Einen Seitenstreifen im eigentlichen Sinne gibt es eigentlich gar nicht. Das was da auf dem Gehweg markiert ist, das ist ein Haltestreifen, der deshalb eingerichtet wurde, damit auf der Fahrbahn kein Auto zu halten braucht, um zum Beispiel jemanden ein- oder aussteigen zu lassen. Das macht Sinn, weil die Fahrbahn selbst so breit ist, dass Einrichtungsautoverkehr + Fahrradverkehr in beide Richtungen bequem möglich ist.

    Das funktioniert aber in dem Moment nicht mehr, in dem anstatt auf dem Haltestreifen auf der Fahrbahn gehalten wird. (Was besonders dann passiert, wenn der eigentliche Haltestreifen zugeparkt ist.)

    Der Gehweg ist allerdings bereits vom Haltestreifen abgegrenzt. Allerdings nur durch den dunkelgrau gepflasterten Streifen, nicht durch eine Bürgersteigkante. Die würde meines Erachtens allerdings auch nichts verbessern.

  • Dass einzelne Taxifahrer das als "Halteverbot gilt für mich nicht" interpretieren, ist eine andere Frage...

    Ich denke nicht, dass aus §12 StVO Abs. 4 Satz 3, "Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.", Taxifahrer zu Recht ableiten dürfen, dass sie im gegebenen Fall in der Luisenstraße neben dem Haltestreifen auf der Fahrbahn halten dürfen. Der Haltestreifen wurde doch genau für diesen Zweck, nämlich das Halten, geschaffen. Zum Beispiel darum, dass ein Taxi dort hält, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.

    Außerdem heißt es in dem §12 StVO Abs. 4 Satz 3, "wenn die Verkehrslage es zulässt". Die Verkehrslage ist jedoch in der Luisenstraße so, dass sie es eben nicht zulässt, dort auf der Fahrbahn zu halten.

    Bitte nicht wundern über die Strichlinie vorne rechts im Bild, die stellt einen Fahrradschutzstreifen dar, der am Beginn der Luisenstraße endet.

  • Ein Haltestreifen ist ein Seitenstreifen.

    Wenn man dort eingeschränkt halten darf, also bis zu 3 Minuten oder zum Ein- oder Aussteigen so lange, wie es dauert, so dürfen dort auch Taxen, wenn der Haltestreifen voll ist, daneben zu den gleichen Zwecken halten.

    Das Zusatzzeichen unter dem Zeichen 286 ist nach Anlage 2 zur StVO sowohl für Z283 als auch 286 vorgesehen, also eine völlig korrekte Beschilderung.

    Der Wunsch, dass etwas nicht sein darf, was einem nicht gefällt, ist leider nicht ausreichend.

    Taxler handeln also korrekt, wenn sie bei Bedarf hier ihre Kunden in zweiter Reihe parkend bedienen. Sie handeln aber nicht korrekt, und ihre Kunden auch nicht, wenn dabei unachtsam Türen geöffnet werden und ander VT gefährdet oder gar geschädigt werden. Das steht in §14 Abs. 1 der StVO. Und das war ja wohl die Unfallursache, nicht das Halten in zweiter Reihe. Und das auch nur in Verbindung damit, dass anschließend zu eng dran vorbei gefahren wurde. Bei einem haltenden Taxi ist jederzeit damit zu rechnen, dass eine Tür aufgeht und jemand, der sonst nix mit Straßenverkehr am Hut hat, aus der Kiste springt. Das steht in keinem Gesetz, sondern ganz oben unter Lebenserfahrung.

    bye
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  • Ein Haltestreifen ist ein Seitenstreifen.

    Wenn man dort eingeschränkt halten darf, also bis zu 3 Minuten oder zum Ein- oder Aussteigen so lange, wie es dauert, so dürfen dort auch Taxen, wenn der Haltestreifen voll ist, daneben zu den gleichen Zwecken halten.

    Das Zusatzzeichen unter dem Zeichen 286 ist nach Anlage 2 zur StVO sowohl für Z283 als auch 286 vorgesehen, also eine völlig korrekte Beschilderung.

    Gilt diese Ausnahmegenehmigung nur für Taxen? Oder auch für z. B. für Lieferanten oder jemand, der zum Beispiel eben mal schnell einen Brief an der Hotelrezeption abgeben will?

    Und wie ist die Einschränkung, wenn die Verkehrslage es erlaubt, zu verstehen? Klar macht es Sinn, es zuzulassen, dass ein Taxifahrer mal eben für ein bis zwei Minuten die Einbahnstraße dicht macht, weil er dort einen Fahrgast ein- oder aussteigen lässt. Ist ja immer noch besser, als wenn der Fahrgast mit dem eigenen Auto fährt. Aber das sollte doch die Ausnahme sein, zumal ja Halteplätze vorhanden (wenn sie nicht gerade zugeparkt sind). Leider ist es in der Luisenstraße oft so, dass sie nur schwer passierbar ist. Nicht zuletzt auch deshalb, weil Autofahrer mitunter völlig regelwidrig am linken Fahrbahnrad halten, für den ein absolutes Halteverbot gilt. (Siehe Foto oben)

  • Warum fragst Du? Du hast doch den §12 Abs. 4 selber korrekt zitiert. Der sagt wer darf. Alle anderen nicht.

    Einzige Ausnahme ist imho der Postler, der einen Briefkasten leert und anders nicht hinkommt. Aber niemand der Briefe einwirft oder abgibt oder Lieferungen durchführt.

    bye
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  • Warum fragst Du? Du hast doch den §12 Abs. 4 selber korrekt zitiert. Der sagt wer darf. Alle anderen nicht.

    Einzige Ausnahme ist imho der Postler, der einen Briefkasten leert und anders nicht hinkommt. Aber niemand der Briefe einwirft oder abgibt oder Lieferungen durchführt.

    Mir geht es vor allem darum, dass ich es für eine miserable journalistische Leistung halte, dass über den Unfall zwar mehrfach berichtet wurde, jedoch auf die Problematik zugeparkter Haltestreifen nicht eingegangen wurde. Letztlich spielt es dabei eine untergeordnete Rolle, ob Taxifahrer in zweiter Reihe auch dann halten dürfen, wenn dort ein Halteverbot gilt. Denn gäbe es genug Halteplätze auf dem dafür vorgesehenen Haltestreifen, dann müsste ein Taxifahrer gar nicht auf der Fahrbahn halten. Die freien Halteplätze auf dem Haltestreifen gibt's aber nicht, weil der Haltestreifen häufig zugeparkt ist von Autofahrern, die dort parken und nicht nur halten.

  • Die freien Halteplätze auf dem Haltestreifen gibt's aber nicht, weil der Haltestreifen häufig zugeparkt ist von Autofahrern, die dort parken und nicht nur halten.

    Das wären aber nur Spekulationen. Denn im Parkverbot sind drei Dinge zulässig:

    - Halten (also in Sichtweite bleiben und maximal drei Minuten)

    - Be- und Entladen

    - Ein- und Aussteigen

    Die letzten beiden sind zeitlich grundsätzlich unbegrenzt. Und zu beiden gehören auch Nebentätigkeiten.

    Wenn jemand beispielsweise ältere Menschen absetzt, darf er mit aussteigen, sie in die Wohnung begleiten und sogar noch beim Ausziehen von Jacke und Schuhe helfen. Genauso darf man im Parkverbot parken, wenn man Kinder in die Kita bringt. Das kann schonmal 15-20 Minuten dauern.

    Ich bin ja bei Dir, dass der Verdacht auf illegale Dauerparker sehr naheliegend ist. Die Presse macht sich aber angreifbar, wenn sie es einfach behauptet.

  • Die Presse braucht es ja nicht einfach zu behaupten. Einfach einen Praktikanten oder Volontär ne Stunde oder zwei dort abgestellt zum Beobachten, und dann ist die Behauptung belegt.

    Sowas nennt sich investigativer Journalismus. Ich nenne das seine Arbeit machen. Was heutzutage oft unterbleibt, da es einfacher ist Blaulichtmeldungen oder Meldungen einschlägiger Agenturen zu übernehmen als selber nachzuschauen, was warum passiert.

    Und hinterher meckern, wenn für den abgeschriebenen Käse niemand mehr zahlen will....

    bye
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  • Das braucht es garnicht. Auf den Bildern, die die Unfallaufnahme zeigen sind zwei freie Plätze auf dem Streifen zu sehen. Einer davon direkt neben dem Unfallwagen.

    Es wurde also seitens der Presse nichts verschwiegen und nichts erfunden. Auf ausgedachten Spekulationen aufbauende Vorwürfe kann man sich also sparen.

  • Und wenn auf dem Halteplatz stehend die Tür aufgerissen worden wäre?

    ...

    Bislang ist ja noch nicht abschließend geklärt, ob die Tür "aufgerissen" oder normal geöffnet wurde. Ebenfalls ist unklar, ob der Taxigast sich umgeschaut hatte und wie grüdlich er das tat. Übrigens ist auch das eine Überlegung wert: Viele Autos bieten nur eine schlechte Rundumsicht, weil die Karosserie unnötig große "tote Winkel" erzeugt. Siehe Süddeutsche Zeitung vom 3.4.2015: http://www.sueddeutsche.de/auto/rundumsic…esser-1.2418298

    Schiebetüren, wie sie bei manchen Autos eingebaut sind, bringen übrigens auch ein Sicherheitsplus, das dazu beiträgt Dooring-Unfälle zu vermeiden.

    Vermutlich hätte der Radfahrer das Taxi weniger dicht passiert, so dass es nicht zum Unfall gekommen wäre.

  • Das braucht es garnicht. Auf den Bildern, die die Unfallaufnahme zeigen sind zwei freie Plätze auf dem Streifen zu sehen. Einer davon direkt neben dem Unfallwagen.

    Es wurde also seitens der Presse nichts verschwiegen und nichts erfunden. Auf ausgedachten Spekulationen aufbauende Vorwürfe kann man sich also sparen.

    Die beiden freien Plätze sind so knapp bemessen, dass es dem Taxi-Fahrer wohl nur mit Mühe gelungen wäre, diese zum Halten zu benutzen, wenn er überhaupt dort hinein gepasst hätte. Es macht auch einen Unterschied, ob so was nur auf einem Bild zu sehen ist, bei dem man nicht einmal sicher beurteilen kann, ob da auf dem Haltestreifen genug Platz zum Halten gewesen wäre, oder ob es in dem Artikel erwähnt wird.

    (Bei der Gelegenheit: Hätte denn der Taxifahrer auf dem Haltestreifen halten müssen, wenn dort genug Platz gewesen wäre. Oder gilt auch dann die "Lex-Taxi", dass auch in zweiter Reihe gehalten werden darf?)

    Es ist auch keine "ausgedachte Spekulation", darauf hinzuweisen, dass der Haltestreifen in der Luisenstraße von Autofahrern zum Parken benutzt wird. Dazu komme ich dort oft genug vorbei, um das sicher beurteilen zu können. Und da die Luisenstraße sehr zentral gelegen ist, müsste es eigentlich auch den Journalisten bekannt sein. Zumal die HAZ mehrfach über die 2009 durchgeführte Umgestaltung der Luisenstraße berichtete.

    Damals kritisierte übrigens ein CDU-Ratsverteter den Wegfall von Parkplätzen: "Joachim Albrecht (CDU) hingegen mutmaßt, dass „in zwei Jahren wieder diskutiert wird, wenn mangels Parkplätzen Kundschaft fehlt“." HAZ vom 21.1.2009, http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…r-Luisenstrasse

    Dieses Geschwätz von angeblich "fehlenden Parkplätzen" ist doch eine Ursache dafür, dass Halteplätze von vielen Autofahrern zu Parkplätzen umfunktioniert werden. Oder andernorts gleich ganze Rad- und Fußwege zugeparkt werden. Die berufen sich dann auf solche Polit-Polemik und fühlen sich auch noch im Recht, wenn sie dort parken, wo nur Halten erlaubt ist.

    Wie freizügig das Be- und Entladen auch ausgelegt werden kann, dass hier ordnungswidrig geparkt wird, ist offensichtlich. Aber eben nicht jedem bekannt, der über den Dooring-Unfall liest. Und hier lässt die Berichterstattung bislang zu wünschen übrig. Aber wer weiß, vielleicht wird darüber ja noch mal gründlicher berichtet.

  • Wer weiß, ob sich die Situation auf dem Seitenstreifen nicht geändert hat zwischen Unfall und Zeitpunkt der Aufnahmen? Es kommt gerne vor, dass sich illegal parkende entfernen, wenn daneben ein Unfall passiert. Eben um nicht ein Knöllchen oder gar ne Mitschuld zu kriegen.

    Was die Taxen angeht, die dürfen nur in zweiter Reihe halten, wenn in der ersten nix frei ist. Steht doch so im zitierten Paragraphen.

    bye
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