Nun ja, leider dürfen Taxen kurz in zweiter Reihe halten, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. Aber nur, wenn keine regulären Möglichkeiten zum Halten gegeben sind.
Und leider hat der Radler auch eine Teilschuld, weil er zu dicht an dem haltenden Taxi vorbeifahren wollte. Wenigstens 1m Abstand ist von Gerichten geurteilt worden, will man der Mitschuld beim Unfall entgehen. Entweder reicht der Platz zum Vorbeifahren mit diesem Abstand aus, oder man muss hinter dem Taxi warten. Was man von Führern von KFZ verlangt, nämlich dass sie hinter einem warten, wenn der Platz nicht reicht, muss man auch selber machen.Was die Radunfälle in anderen Städten als Hamburg angeht, dieses Forum ist zwar stark HH-lastig, aber es lesen und schreiben auch Viele aus anderen Gemeinden. Vielleicht sollte man einen Thread mit "Fahrradunfälle Deutschlandweit" aufmachen. Der würde schnell sehr lang. Leider.
Nun ja. Im vorliegenden Fall gab es für den Taxi-Fahrer einen Halteplatz direkt vor dem Hotel-Eingang. Der war allerdings (möglicherweise) zugeparkt.
Dazu dieses Foto auf dem noch die Markierungen der Unfallermittler zu sehen sind:
Am Eingang der Luisenstraße, eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr in Gegenrichtung friegegeben ist, stehen links ein Parverbotsschild und rechts ein Halteverbotsschild. Im folgenden Bild ist die Hotelvorfahrt, vor der der Unfall passierte, an der gelben Leuchtschrift zu erkennen:
Hier ist das Schild auf der rechten Seite, auf der der Unfall passierte, noch mal deutlicher zu sehen. In der Luisenstraße gilt auf der rechten Seite ein eingeschränktes Halteverbot. Das Zusatzschild bedeutet "
"Zusatzzeichen 1060-31, Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen" Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…hland_seit_2017
Da gibt es auch ein Bild von diesem Zusatzzeichen: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_2017.svg
Auf der Straße ist das Logo für den City-Fahrradring zu sehen. Das macht den Unfall so brisant. Schließlich ist aus Sicht der Planer der City-Fahrradring markiert worden, weil er für Radfahrerinnen und Radfahrer eine komfortable Umfahrung der Fußgängerzone in der Mitte Hannovers sein soll:
Was die rein rechtliche Frage angeht, so ist das sicher von den zuständigen Gerichten zu klären wer in wie weit eine Mitschuld an dem Unfall trägt. Ob dabei auch darauf geschaut wird, dass die im Bereich der Hoteleinfaht stehenden Fahrzeuge dort möglicherweise nicht nur gehalten haben, sondern geparkt haben?
Hätte der Taxi-Fahrer überhaupt an der Stelle halten dürfen? Das Zusatzschild bedeutet doch Halteverbot auf dem Seitenstreifen.
Vielleicht ist die Beschilderung unklar? Wird es vielleicht von manchen so verstanden, dass der auf dem Bürgersteig markierte Streifen zum Parken vorgesehen ist und auf der Fahrbahn gehalten werden darf?
Möglicherweise wäre der Dooring-Unfall nicht passiert, wenn der Taxi-Fahrer auf dem Haltestreifen, der auf den Bürgersteig markiert ist, gehalten hätte.
Jedenfalls ist die Luisenstraße Teil einer Radwegeführung (Fahrrad-Cityring), der oft von Autofahrern zugestellt wird. Dazu dieses Bild, auf dem eine Auto mehrere Minuten lang hält und zwar auf der linken Seite, für die unmissverständlich ein absolutes Halteverbot angeordnet ist:
Was mich aber am meisten ärgert ist, dass in der Zeitungberichtserstattung der Aspekt, dass die Stadtverwaltung möglicherweise zu wenig in der Luisenstraße das Falschparken kontrolliert und/oder die Ausschilderung unklar ist, nicht erwähnt wird.