Darf ich außerorts links auf dem Fußweg fahren?

  • Hallo,

    ich hoffe das Forum ist nicht ganz falsch, ich hab auf jeden Fall kein passenderes gefunden.

    Folgende Situation:

    Google Maps

    Landstraße außerorts durch Wald und Wiesen. Tempo 70 bis 100 über mehrere Kilometer.

    In Fahrtrichtung links führt ein Weg parallel zur Fahrbahn. Ich würde diesen gerne mit dem Rad (mit ca. 20-25km/h) nutzen. Darf ich das?

    Ich kenne die Straße selber als Autofahrer gut. Viel befahren und ausreichend Gegenverkehr um nur selten überholen zu können. Von daher wäre ich als Radfahrer auf der Straße ein Verkehrshindernis und Gefahrenquelle. Auf dem Parallelweg müsste ich zwar auch etwas gucken, da zwei Zufahrten zu Waldparkplätzen kreuzen, mehr aber auch nicht. In jedem Fall ein deutlich entspannteres Fahren.

    Der Weg ist in beide Richtungen nicht als Radweg (auch nicht als "Radfahrer frei") beschildert, nur kleine grüne Schildchen weisen auf überregionale Radwege hin, die hier teilweise entlang laufen.

    Mit welchem Argument darf ich hier fahren?

    In die Gegenrichtung ist die Situation ebenfalls nicht beschildert, dann fahre ich aber zumindest nicht auf falscher Seite und kann sagen der ist als Radweg erkennbar. Oder?

    Stefan

  • Der Weg ist in beide Richtungen nicht als Radweg (auch nicht als "Radfahrer frei") beschildert, nur kleine grüne Schildchen weisen auf überregionale Radwege hin, die hier teilweise entlang laufen.

    Mit welchem Argument darf ich hier fahren?


    In die Gegenrichtung ist die Situation ebenfalls nicht beschildert, dann fahre ich aber zumindest nicht auf falscher Seite und kann sagen der ist als Radweg erkennbar. Oder?

    Schwierige Sache, seit jeher kontrovers diskutiert. Generell ist auch außerorts ein Weg ohne jegliche Beschilderung erst einmal ein Gehweg, der ohne weitere Beschilderung mit dem Rad nicht befahren werden darf.

    Das sehen einige Straßenverkehrsbehörden leider anders und sind der Meinung, in § 2 Abs. 4 StVO stünde, dass man außerorts mit dem Rad auch Gehwegen fahren dürfe. Stimmt halt nicht, aber da hat jeder seine eigene Interpretation. Zu Hause in Rendsburg wurde ein gar ein Radweg „entwidmet“ und von den blauen Schildern befreit, wird aber dennoch als Radweg bezeichnet und dementsprechend genutzt, weil das natürlich keiner kapiert.

    Kraftfahrer haben zu dieser Problematik wiederum eine ganz andere Meinung und im Endeffekt ist man mit dem Rad eben der Dumme: Auf dem Gehweg verhält man sich ordnungswidrig und geht eventuellen Fußgängern auf die Nerven, bekommt bei Unfällen eine gewisse Mitschuld, auf der Fahrbahn wird man angehupt und gemaßregelt und so weiter und so fort.

  • Solange nichts passiert wirst du sicherlich keinen Ärger dafür bekommen.

    Aber *dürfen* tust du es meiner Meinung nach nicht.

    Was du tun kannst: Dir gut überlegen, wie du's gerne hättest ([Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 240]) und dann 04531890218 anrufen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • [Zusatzzeichen 1022-10]

    Was ja bei solchen Wegen eh Quark wird, weil man dann in Fahrtrichtung links einen Radweg beschildert, den man in Gegenrichtung befahren darf, in Fahrtrichtung rechts aber einen freigegebenen Gehweg zaubert, der mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf. Entweder [Zeichen 240] oder gar nichts.

  • Mit welchem Argument darf ich hier fahren?

    Mit keinem.

    Sofern ein fahrbahnbegleitender Weg

    a) nicht ausdrücklich als Radweg beschildert ist (VZ [Zeichen 237], [Zeichen 240], [Zeichen 241-30]), oder

    b) nicht ausdrücklich für Radfahrer freigegeben ist (Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1022-10]), oder

    c) nicht eindeutig als baulich angelegter Radweg erkennbar (z.B. durch deutlich erkennbare "Andersartigkeit" von einem Gehweg separiert) ist,

    gilt ganz normal der §2(4) StVO, also Fahrbahnbenutzungspflicht. Für Geisterradelei bedarf es zudem einer ausdrücklichen Anordnung, steht ebenfalls dort:


    Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angezeigt ist.

    Ein von der Fahrbahn abgetrennter Weg ist übrigens kein Seitenstreifen, der dürfte gegebenenfalls benutzt werden.

    In die Gegenrichtung ist die Situation ebenfalls nicht beschildert, dann fahre ich aber zumindest nicht auf falscher Seite und kann sagen der ist als Radweg erkennbar. Oder?

    Antwort: Es gilt "Oder". Siehe oben.

    Von daher wäre ich als Radfahrer auf der Straße ein Verkehrshindernis und Gefahrenquelle.

    Als Radfahrer ist man Verkehrsteilnehmer, kein Verkehrshindernis. Ein Grundrecht auf ungebremste Raserei außerorts gibt es nicht. Vielmehr gilt es, die Fahrweise den Verkehrsgegebenheiten anzupassen. Als Radfahrer ist man genau eine solche Gegebenheit. Man ist als Radfahrer auch keine Gefahrenquelle. Wie die Unfallstatistiken belegen ist mit großem Vorsprung eine unangepaßte Fahrweise der Kfz-Lenker Hauptunfallursache bei Unfällen zwischen Radfahrern und Kfz.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (18. April 2018 um 15:56)

  • Hallo,

    schonmal vielen Dank für Eure Antworten.

    Zitat

    Als Radfahrer ist man Verkehrsteilnehmer, kein Verkehrshindernis. Ein Grundrecht auf ungebremste Raserei außerorts gibt es nicht. Vielmehr gilt es, die Fahrweise den Verkehrsgegebenheiten anzupassen. Als Radfahrer ist man genau eine solche Gegebenheit. Man ist als Radfahrer auch keine Gefahrenquelle. Wie die Unfallstatistiken belegen ist mit großem Vorsprung eine unangepaßte Fahrweise der Kfz-Lenker Hauptunfallursache bei Unfällen zwischen Radfahrern und Kfz.

    Grundsätzlich richtig. Wenn jeder rücksichtsvoll und geduldig führe, gäbe es weniger Unfälle.

    Irgendwie ist aber jeder Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenquelle...

    Innerorts sehe ich das genau so wie Du. Auf Landstraßen wie dieser provoziere ich riskante Überholmanöver und empfinde mich da durchaus als Hindernis. Für mich vielleicht etwas sicherer (glaube ich hier aber nicht, dass es wirklich sicherer sein soll auf der Straße zu fahren), bringt aber auch nichts wenn sich meinentwegen einer tot fährt. Ich würde mich hier als Autofahrer auch ärgern weil es einfach unnötig ist!

    Solange nichts passiert wirst du sicherlich keinen Ärger dafür bekommen.

    Aber *dürfen* tust du es meiner Meinung nach nicht.

    Was du tun kannst: Dir gut überlegen, wie du's gerne hättest ([Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 240]) und dann 04531890218 anrufen.

    Danke! Die haben schon vor ein paar Tagen eine E-Mail von mir bekommen... Ich bleib dran!

    Stefan

  • Was du tun kannst: Dir gut überlegen, wie du's gerne hättest ( [Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 240]) und dann 04531890218 anrufen

    Ich kann durchaus nachvollziehen, daß manche Radfahrer außerorts die Fahrbahn fürchten. Daß man denen dann aber ausgerechnet hier dazu rät, ein Fahrbahnverbot für alle anderen Radfahrer an dieser Stelle zu erwirken, werde ich jetzt nicht gutheißen.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich habe nun schon häufiger das allein stehende [Zusatzzeichen 1022-10] auch auf der rechten Seite gesehen. In der VwV-StVO ist es zwar explizit nur für die Freigabe linker Radwege in Gegenrichtung erwähnt, aber im "Leitfaden Radverkehr" der Niedersächsischen Landesbehörde findet man das auch für rechte Radwege. Es wäre doch eine elegante Möglichkeit, damit einen nicht-benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg zu kennzeichnen, wo sich nicht automatisch aus der Gestaltung ergibt, dass man darauf auch Radfahren darf. Wenn der Weg breit genug ist und das Fußgängeraufkommen gering, spricht doch eigentlich nichts dagegen. Entgegen einem [Zeichen 240] hätte man eine Wahlmöglichkeit geschaffen, den Weg zu benutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren.

    Gesehen in Braunschweig:

    Auch in Hamburg habe ich so etwas schon gesehen, z.B. Am Nessdeich rund um den Flughafen Finkenwerder.

  • Ich kann durchaus nachvollziehen, daß manche Radfahrer außerorts die Fahrbahn fürchten. Daß man denen dann aber ausgerechnet hier dazu rät, ein Fahrbahnverbot für alle anderen Radfahrer an dieser Stelle zu erwirken, werde ich jetzt nicht gutheißen.

    Ich hätte auch gerne ein Schild "Freiwilliger Geh+Radweg", aber das wurde noch nicht erfunden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wenn da grüne Zeichen für Radfernwege stehen, kann man den Weg als "anderen" Radweg ansehen. Dann wäre er zur Nutzung durch Radler frei.

    Nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter würd ich diesen Weg, sofern wenig bis gar keine Fußgänger dort langlaufen, ohne Bedenken in beide Richtugen nutzen. Wetten, dass die Gemeinden genau das wollen? Leider gibt es kein offizielles Zeichen für freiwillige Geh- und Radwege. Ich sehe hier wenig Chancen, bei sozialer Fahrweise und ohne Unfall wegen irgendwas belangt zu werden.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Ich hätte auch gerne ein Schild "Freiwilliger Geh+Radweg", aber das wurde noch nicht erfunden.

    Leider gibt es kein offizielles Zeichen für freiwillige Geh- und Radwege.

    Offensichtlich aber doch (s. Beispiel aus Braunschweig oben). Ich finde in der VwV-StVO jedenfalls keinen Hinweis, dass das Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1022-10] alleine nur auf der linken Seite stehen DARF.

  • "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist." (§2 Abs. 4 StVO)

    Aber da nirgends definiert ist, um was für einen Weg es sich handelt (Da steht ja auch kein [Zeichen 239]) weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob das ausreicht.

    Ich vermute, dass die Behörden hier einfach sämtliche Schilder weglassen, weil es keine saubere Beschilderung gibt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wenn das [Zusatzzeichen 1022-10] links alleine steht, dann kennzeichnet das auf jeden Fall im Wortlaut der VwV einen "linken Radweg". Das könnte ein in Gegenrichtung benutzungspflichtiger Radweg mit [Zeichen 237] [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] oder der für den Radverkehr vorgesehene Teil eines nicht-benutzungspflichtigen getrennten Geh- und Radweges oder ein baulich getrennter Radweg ohne Benutzungspflicht (wenn in der Nähe ein als solcher erkennbarer Gehweg verläuft).

    Radwege sind ja ansonsten auch dadurch definiert, dass es Verkehrsflächen sind, die erkennbar für den Radverkehr vorgesehen sind. Merkmale dafür könnten z.B. markierte Radwegfurten an Kreuzungen sein. Warum sollte man sonst an einem Gehweg Radwegfurten markieren?

    Es wäre jedenfalls gut, wenn die Möglichkeit zur Kennzeichnung gemeinsamer Geh- und Radwege ohne BP explizit mal definiert wäre. In Schloß-Holte-Stukenbrock behilft man sich mit Piktogrammen auf den Wegen: http://www.schlossholtestukenbrock.de/wirtschaft-woh…hr/radwegenetz/

  • Ich hätte auch gerne ein Schild "Freiwilliger Geh+Radweg", aber das wurde noch nicht erfunden.

    Hatte hier nicht mal jemand gemeldet das er alleinstehende weiße (Zusatz-)Schilder mit oben Fußgängersymbol und unten Radsymbol durch einen Querstrich getrennt gesichtet hat? Also quasi 1010-53 kombiniert mit 1010-52 zusammen auf einem Schild?

    (http://www.vzkat.de/2017/VzKat.htm)

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • M.E. handelt es sich um zwei unabhängige Straßen, die zufällig parallel laufen:/8o.

    Beide können von allen Verkehrsteilnehmern benutzt werden ;)

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • ...

    Als Radfahrer ist man Verkehrsteilnehmer, kein Verkehrshindernis. Ein Grundrecht auf ungebremste Raserei außerorts gibt es nicht. Vielmehr gilt es, die Fahrweise den Verkehrsgegebenheiten anzupassen. Als Radfahrer ist man genau eine solche Gegebenheit. Man ist als Radfahrer auch keine Gefahrenquelle. Wie die Unfallstatistiken belegen ist mit großem Vorsprung eine unangepaßte Fahrweise der Kfz-Lenker Hauptunfallursache bei Unfällen zwischen Radfahrern und Kfz.

    Ich mag diesen Absatz.:)

  • Hallo,

    also beim Kreis ist man der Meinung dass man hier links Rad fahren darf. Die Benutzungspflicht wurde auf Anraten des ADFC aufgehoben.

    In Ahrensburg wird aber so geschildert. (Ich komme von links). Gilt aber erstmal nur bis zur nächsten (temporären) Einmündung 20m weiter...

    Da ist aber schon Ahrensburg zuständig. Der neue Kreisverkehr ist auch noch so ein Thema. Ich bleib dran...

    Stefan