Radverkehr in Hannover soll mit durchgehenden roten Streifen sicherer gemacht werden

  • Die Markierung zum einfädeln ist ja gut sichtbar, aber wer übernimmt denn die Verantwortung, wenn ein KFZler einen falsch selbstbewussten Radler da dermangelt?

    Beziehst du das jetzt auf die Rotmarkierung links im Bild, die von einem Angebotsradweg herunterführt auf die Fahrbahn? Oder meinst du rechts im Bild die Stelle, an der ich per Fotomontage eine Weiche eingezeichnet habe, die auf die Fahrbahn führt als Alternative zum Angebots-Hochbordradweg?

    Hier noch mal der Ist-Zustand:

    Im Sommer:

    Im Winter:

    Ernsthaft, durch die ganze Rotmarkiererei nimmt das sowieso keiner mehr ernst, aber solche Straßenmarkierungen sind doch Vorsatz zur Sterbehilfe.

    Was genau nimmt wer nicht mehr ernst? Und warum sollte sich an der Sicherheitslage etwas verbessern, wenn keine Rotmarkierungen vorhanden sind? Möglicherweise verführt die Rotmarkierung Fahrradfahrer*innen dazu, ohne Schulterblick dem Verlauf der Rotmarkierung zu folgen. Meinst du das?

  • Ich meine links.

    Ich habe hier eine Mapillary-Fahrt verlinkt.

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    Ein Autofahrer fährt auf die im Foto abgebildete Kreuzung zu.

    Der Autofahrer kommt aus der entgegengesetzten Richtung als das Foto gemacht ist.

    Zum Zeitpunkt der verlinkten Mapillary-Fahrt gab es noch nicht die Rotmarkierung.

    Ich habe nicht den Eindruck, dass ohne die Rotmarkierung der Fahrradverkehr an der Stelle sicherer ist.

    Was genau meinst du mit:

    Der Rest ist offensichtlich.

    Ich habe bestimmte Bedenken hinsichtlich der fotografierten Rotmarkierung. Und ich habe das ja auch detailliert dargelegt. Aber so ein lakonisches "der Rest ist offensichtlich", ist eine unverständliche Aussage.

  • Offensichtlich:

    Der Radfahrer wird mit der Markierung von einem anderen Straßenteil, hier nicht benutzungspflichtiger Radweg, auf die Fahrbahn geleitet und es gilt §10

    Etwa 98% der Radfahrer (er)kennen das nicht, davon sind wahrscheinlich 95% Bückling genug um das trotz Markierung nur mit Vorsicht zu machen,

    die verbleibenden 3% gehören in einer ungünstigen Konstellation der Katz.

  • Diese Bedenken habe ich auch. Allerdings vermute ich, dass auch ohne die Rotmarkierung das nicht viel anders aussieht. Geradeaus weiterfahren geht ja nicht, weil da auf dem Bürgersteig ein [Zeichen 254] steht.

    Also runter vom Hochbordradweg, auf die Fahrbahn und ob der Schulterblick gemacht wird oder nicht, hängt vermutlich nicht von der Rotmarkierung ab.

    So sieht die Stelle aus, wenn man vom Hochbordradweg runterfährt:

    Und so, ohne Rotmarkierung:

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (23. Januar 2023 um 07:43) aus folgendem Grund: Bilder angefügt

  • Offensichtlich:

    Der Radfahrer wird mit der Markierung von einem anderen Straßenteil, hier nicht benutzungspflichtiger Radweg, auf die Fahrbahn geleitet und es gilt §10

    Die Frage wäre, wo der § 10 anzuwenden wäre ...

    Schmutzstreifen sollen ja Schmalstrich haben, hier ist es ein Breitstrich, wie er für Radfurten anzuwenden wäre.

    Solange er drauf bleibt, hat er seine Radverkehrsführung noch nicht verlassen ...

    Evtl. ist § 10 erst am Ende der Furt anzuwenden, wo ein guter Autofahrer theoretisch immer noch links davon führe, weil er im Längsverkehr gar nicht drauf dürft, nur zum Abbiegen nachrangig nach § 9 ...

    Dummerweise unterscheidet die StVO nicht zwischen Schmal- und Breitstrich.

    Interpretiert man die Furt daher schon als Schmutzstreifen, dürfte ein Autofahrer zwar drauf bei Bedarf, aber nur wenn er Radverkehr dabei nicht gefährdet, da stünden sich diese Regel und § 10 in Konkurrenz gegenüber. Ob das ein Gericht in so einem Falle schon mal abgewägt hat, ist mir nicht bekannt ...

    Theoretisch sollte man übrigens noch die Furt noch paar Meter als Schmutzstreifen fortführen ...

  • schon krass, was für ein riesen Entscheidungsbaum an wenn-dann und kann-soll-muss schon wieder ausgepackt werden muss, um diese Separierung in Mischverkehr zu überführen.

    Und am Ende jammert der deutsche Michel wieder herzerweichend "warum endet denn der Raaaaadweg hier" mimimimimi

  • Wenn was anderes wie Schmutzstreifen wären, wärs noch interessanter. Dann müssten die KFZ ja da durchfädeln zwischen den beiden roten Teppichen. Wäre also eine einspurige Engstelle.

  • Wer sagt eigentlich, dass das [Zeichen 254] nicht sogar für den gesamten Straßenquerschnitt gelten soll und nicht nur für den Gehweg? Die roten Teppiche wären dann in die völlig falsche Richtung ausgerollt.

  • Wer sagt eigentlich, dass das [Zeichen 254] nicht sogar für den gesamten Straßenquerschnitt gelten soll und nicht nur für den Gehweg? Die roten Teppiche wären dann in die völlig falsche Richtung ausgerollt.

    Ein [Zeichen 239] wäre meines Erachtens passender!

    Vermutlich traut die Verkehrsverwaltung Radfahrern nicht zu, das zu verstehen.

    Ansonsten sieht das im Fahrzeugverkehr auch schon mal anders aus.

    In der BRD zeigt dieses Schild an, dass man nicht rechts abbiegen darf:

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/ac/Bild_27a_-_Vorgeschriebene_Fahrtrichtung_-_Links_oder_geradeaus%2C_StVO_1956.svg

    In der DDR sah das bis 1978 so aus:

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8a/Bild_28_-_Rechtsabbiegen_verboten%2C_TGL_10629%2C_Blatt_3%2C_S._18.svg

  • Ich denke, [Zeichen 254] wäre die Lösung aller Probleme. Überall. Aber wir haben nicht genug Schilder :)

    Dann muss einfach nur der § 2 der StVO leicht abgeändert werden: "Das Führen von Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum ist unzulässig." Und schon spart man sich nicht nur Unmengen von [Zeichen 254] , sondern es verschwinden auch sämtliche [Zeichen 237] , [Zeichen 240] , [Zeichen 241-30] , [Zeichen 244] , [Zusatzzeichen 1012-32] und [Zusatzzeichen 1022-10] .

    Der Verkauf und der Besitz von Fahrrädern bleibt natürlich erlaubt.

    HUCH!!!

    Hatte gerade einen Tagtraum...

  • Wer sagt eigentlich, dass das [Zeichen 254] nicht sogar für den gesamten Straßenquerschnitt gelten soll und nicht nur für den Gehweg? Die roten Teppiche wären dann in die völlig falsche Richtung ausgerollt.

    Habe gerade mal bei Streetview nachgeschaut. Da sind noch alte Bilder drin.

    Damals stand da, wo heute das [Zeichen 254] steht noch die Kombi [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] .

    Beschilderung-Situation (ohne aktuelle Markierung) heute:

    Beschilderung und Markierung-Situation heute:

    Und so sah es dort noch 2008 aus: (Link zu streetview)

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Leider kann ich mich nicht erinnern, ob die alte Kombi zunächst nur um das Zusatzschild [Zusatzzeichen 1022-10] reduziert wurde, oder ob sofort anstatt der alten Kombi das [Zeichen 254] aufgehängt wurde.

    Es sieht so aus, dass die Verkehrsverwaltung das Schild [Zeichen 254] als den "härtesten Abwehrschild" gegen die unerlaubte Fußwegbenutzung von Radfahrern betrachtet.

  • Oder §50 auf ganz Deutschland ausgedehnt werden.

    § 50 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    "Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten." Finde ich gut, das mit den KFZ, dass das auf ganz Deutschland ausgedehnt wird! Allerdings gibt es auf Helgoland keine Straßenbahnen und Eisenbahnen. Die sollten weiter erlaubt bleiben. Ebenso wie einige unabdingbare Fahrzeuge für die Feuerwehr und vergleichbare Einsätze. Fahrradfahren sollte weiter erlaubt bleiben. Genug breite Fahrradwege gibt es dann ja, wenn die KFZ weg sind!

  • "Radfahrerin (59) verstirbt nach Unfall mit einem Lkw"

    POL-H: Hannover-Bult: Radfahrerin (59) verstirbt nach Unfall mit einem Lkw
    Hannover (ots) - Ein Lkw-Fahrer hat am Donnerstag, 26.01.2023, beim Abbiegen an der Kreuzung Hans-Böckler-Allee/ Ecke Seligmannallee eine Radfahrerin…
    www.presseportal.de

    Der Unfall ereignete sich entsprechend dem verlinkten Bericht an dieser Ecke:

    Dem Unfallbericht zufolge ist der LKW entsprechend der Fahrtrichtung der fotografierten Autos gefahren. Der LKW ist allerdings nach rechts in die Seligmannallee abgebogen.

    An der Hans-Böckler-Allee wird der Radverkehr auf einem benutzungspflichtigen Hochbordradweg entlanggeführt. Die Fahrbahn stadtauswärts und stadteinwärts ist jeweils zweispurig und durch die Stadtbahntrasse voneinander getrennt.

    Das ist der Link zu Googlestreetview zu der Stelle:

    Google Maps
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    www.google.de

    Dieses Bild ist vorgestern aus dem Seitenfenster der Stadtbahn heraus aufgenommen. Die Furt selbst ist nicht rot markiert. Ob das dazu beigetragen hätte, den schrecklichen Unfall zu verhindern, kann man vermutlich nicht so einfach beantworten. Aber diese Frage wird sicher eine Rolle spielen, wenn es darum geht, über Maßnahmen zu beratschlagen, diese Kreuzung für den Fahrradverkehr sicherer zu gestalten.

    In das folgende Bild habe ich die Rotmarkierung eingezeichnet:

  • "Radfahrerin (59) verstirbt nach Unfall mit einem Lkw"

    Der in diesen Unfall verwickelte „LKW“ scheint ein weißer Handwerker-Transporter gewesen zu sein. Jedenfalls ist auf den Bildern vom Betriebsgelände, wo die Tragödie erst bemerkt wurde, kein einziges Fahrzeug über 7,5t zu erkennen, und die Unfallaufnahme ist offensichtlich noch in vollem Gange. Vielmehr steht eben der weiße Transporter ein Stück vor der Stelle, wo offenbar der mit Folie verdeckte Körper der Frau liegt.

    Wenn das so wäre, wäre der Vorfall gleich in doppelter Hinsicht außergewöhnlich. Erstens, weil ein Transporter in so einen Todesfall verwickelt ist, was erst das zweite mal in den 10 Jahren passiert, seit ich Fahrradtodesfälle systematisch erfasse. Und zweitens, weil es mechanisch nur schwer erklärbar ist, wo an so einem kompakten Fahrzeug ein Menschen durch Kollision so fest „andocken“ kann, dass er über eine längere Strecke hängen bleibt (und das, ohne dass der Fahrer davon was mitbekommt).