Wenn ich als Radfahrer auf solche Linien auf dem Boden treffe, gehe ich davon aus, dass ich keine Vorfahrt gemäß RvL habe.
Schlimmer ist es auch andersrum, wenn Furten und/oder Leitlinien vorhanden sind, wo Radfahrer keine Vorfahrt haben.
Hier gilt ebenfalls rechts vor links und die rot-weißen Pömpel auf der anderen Straßenseite grenzen einen Seitenstreifen ab, auf dem man auf der linken Seite gar nicht fahren darf. Radfahrer werden also gleich doppelt in die Falle gelockt, weil ihnen die Markierung eine Vorfahrt suggeriert, die sie nicht haben und weil sie die Markierung auf einen Straßenteil leitet, auf der sie nichts zu suchen haben. So etwas ist gefährlicher Unfug, wurde aber gerade im letzten Sommer erneuert und die Leute in der Behörde haben bis heute nicht verstanden, dass das alles in der Form unzulässig ist.