Wenn ich als Radfahrer auf solche Linien auf dem Boden treffe, gehe ich davon aus, dass ich keine Vorfahrt gemäß RvL habe.
Schlimmer ist es auch andersrum, wenn Furten und/oder Leitlinien vorhanden sind, wo Radfahrer keine Vorfahrt haben.
Hier gilt ebenfalls rechts vor links und die rot-weißen Pömpel auf der anderen Straßenseite grenzen einen Seitenstreifen ab, auf dem man auf der linken Seite gar nicht fahren darf. Radfahrer werden also gleich doppelt in die Falle gelockt, weil ihnen die Markierung eine Vorfahrt suggeriert, die sie nicht haben und weil sie die Markierung auf einen Straßenteil leitet, auf der sie nichts zu suchen haben. So etwas ist gefährlicher Unfug, wurde aber gerade im letzten Sommer erneuert und die Leute in der Behörde haben bis heute nicht verstanden, dass das alles in der Form unzulässig ist.
 
		 
		
		
	![Zeichen 241-30 [Zeichen 241-30]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-241-30.png) liegen auch noch in
 liegen auch noch in ![Zeichen 274.1 [Zeichen 274.1]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-274.1.png) .
.![Zusatzzeichen 1022-10 [Zusatzzeichen 1022-10]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zusatzzeichen-1022-10.png) im § 2 (4) S. 4 StVO unbekannt.
 im § 2 (4) S. 4 StVO unbekannt.

![Zeichen 306 [Zeichen 306]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-306.png) an der Hauptfahrbahn, noch ein
 an der Hauptfahrbahn, noch ein ![Zeichen 205 [Zeichen 205]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-205.png) an der einmündenden Nebenfahrbahn. Es handelt sich auch nicht um einen Feld- oder Waldweg und das Einfahren auf die Hauptfahrbahn erfolgt nicht über einen abgesenkten Bordstein. Also gilt rechts vor links, wenn ich nichts übersehen habe.
 an der einmündenden Nebenfahrbahn. Es handelt sich auch nicht um einen Feld- oder Waldweg und das Einfahren auf die Hauptfahrbahn erfolgt nicht über einen abgesenkten Bordstein. Also gilt rechts vor links, wenn ich nichts übersehen habe.![Zeichen 206 [Zeichen 206]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-206.png) angebracht sein.
 angebracht sein. Lustigerweise ist ja in Rheinland-Pfalz der (hpts. für Straßenbau zuständige) LBM die obere Straßenverkehrs- und somit Rechts- und Fachaufsichtsbehörde (und nebenbei auch zuständig für die StVO auf Autobahnen). Okay, meine Erfahrungen mit dem LBM sind bekanntlich auch äußerst frustrierend; fraglich, ob es dadurch besser werden würde...
 Lustigerweise ist ja in Rheinland-Pfalz der (hpts. für Straßenbau zuständige) LBM die obere Straßenverkehrs- und somit Rechts- und Fachaufsichtsbehörde (und nebenbei auch zuständig für die StVO auf Autobahnen). Okay, meine Erfahrungen mit dem LBM sind bekanntlich auch äußerst frustrierend; fraglich, ob es dadurch besser werden würde... Leider konnte ich es wegen der kostspieligen Justiz allerdings auch nicht ausnutzen.
 Leider konnte ich es wegen der kostspieligen Justiz allerdings auch nicht ausnutzen. 
 
