• Hallo zusammen,

    ich merke an mir selber, wie ich es so langsam leid bin, immer wieder die gleichen juristischen Diskussionen zu führen.
    Wäre es nicht sinnvoll, das in einem Wiki zu bündeln? Gibt es sowas irgendwo schon?

    Mal ein kurzes Brainstorming zu ein paar Seiten, die mir in den Kopf kommen:

    • Abstand beim Überholen

      • Autofahrer überholt Radfahrer
      • Radfahrer überholt stehenden Autofahrer rechts
      • Radfahrer überholt Radfahrer
    • Ampeln

      • Welche Ampel gilt?
    • Benutzungspflicht

      • Wie weit gilt sie?
      • Wann gilt sie nicht?
    • Vorfahrt beim Abbiegen

      • Geisterradler auf Hauptstraße behalten Vorfahrt
    • Beleuchtung

      • Vorschriften an sich
      • Leuchtweite Frontlicht
    • Geschwindigkeitsbegrenzung

      • Allgemeine 50 und 100 gelten nicht
      • Beschilderte gelten


    Das könnte man jeweils anständig mit Urteilen und Paragraphen belegen.

    Irgendwie fände ich das produktiver, als immer und immer wieder die gleichen Beiträge zu posten und die gleichen Urteile zu ergoogeln :)

    Gibt es hier zufällig jemanden mit Erfahrung im Aufsetzen von Wikis?

  • Spontane Antwort:
    - finde ich sinnvoll;
    - wäre das nicht was für, von und mit RA Kettler?
    - gibt's da was von Clubs mit A und F im Namen?


    (Und jetzt gehe ich eine Runde mit dem Hund spazieren und grüble, wie ich es schaffen könnte, das allgemeine Tempo 100 auf dem Fahrrad zu überschreiten. Auf der Südrampe des Bernina habe ich trotz Übergewicht nur knapp 80 km/h geschafft.)

  • Es gehört ja schon ein bisschen mehr dazu:
    Nutzerverwaltung, Fehlerreporting, Layout, Pattern zur einheitlichen Formatierung, Berechtigungen, vermutlich diverse AddIns etc.
    Das geht halt alles um Welten schneller, wenn es jemand macht, der sowas öfter macht :)

  • Das größte Problem was ich sehe sind juristische Probleme.
    Man legt ein Wiki an und die Leute werden dann urheberrechtlich geschützte Texte, z. B. aus dem Kettler, reinkopieren. Der wird das nicht witzig finden und abmahnen. Das macht Arbeit und kostet viel Geld.

    Technisch ist das alles nicht so schwierig.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich hätte ebenfalls Interesse an einer solchen Plattform. Das benötigt aber wie gesagt ein paar engagierte Leute, die länger am Ball bleiben. Ich hatte sowas früher mal bei Radverkehrspolitik versucht, da war leider schnell die Luft raus, hier im Forum hat das mit dem Lexikon auch nicht so gut funktioniert — ich bin nicht so gut darin, Leute zu so etwas zu motivieren :(

  • Das größte Problem was ich sehe sind juristische Probleme.
    Man legt ein Wiki an und die Leute werden dann urheberrechtlich geschützte Texte, z. B. aus dem Kettler, reinkopieren. Der wird das nicht witzig finden und abmahnen. Das macht Arbeit und kostet viel Geld.

    Wenn es bei Wikipedia funktioniert, über Rechtsthemen zu schreiben, sollte das auch woanders möglich sein.

    Bei Wikipedia gibts auch einen "Hinweis zu Rechtsthemen" den man übernehmen könnte:

    Zu Urheberrechtsverletzungen verweist Wikipedia im Impressum auf amerikanisches Recht und:


    Wenn der Anbieterin eine entsprechende Urheberrechtsverletzung angezeigt wird, wird das betreffende Material umgehend entfernt.


    In einem anderen Thread wurde ja schon der Vorschlag gemacht, einen eingetragenen Verein zu gründen, um das Haftungsrisiko einzelner zu reduzieren. Ich hätte auch nicht so viel Lust mit meiner Privatadresse im Impressum eines solchen Wiki aufzutauchen.

    Das rechtliche und finanzielle Risiko müsste man schon gut verstehen, wenn man so ein Wiki einrichtet; @Malte Du hast doch da schon eine Menge Erfahrung

    Zum "länger am Ball bleiben" - da gibt ja hier eine Handvoll Kandidaten. Bei mir ists einfach das Zeitproblem, zu viel anderes Zeug, daher kann ich nicht wirklich viel machen, aber so ein Wiki täte mir schon gefallen.

    Zur Technik - Ich habe in der Arbeit mehrere Instanzen von JSPWiki aufgesetzt, und das sollte auch auf einem virtuellen Server, z.B. bei Strato, gut funktionieren.

  • Ich finde, man müsste sich erst einmal darauf einigen, was man denn vorhat und wer mitmacht. Einfach ein Wiki ins Netz zu stellen und darauf zu hoffen, dass genügend Mitstreiter die Sache sinnvoll finden und aus eigenem Antrieb loslegen halte ich für ambitioniert, nach meiner Erfahrung klappt das nicht. Es sollten also gewisse Rahmenbedingungen gesetzt werden, welche Inhalte wir denn da drin haben wollen.

    Und dann müsste man eben tatsächlich ein paar Leute finden, die das eben für eine sinnvolle Sache halten und auch länger am Ball bleiben — das war, wie gesagt, in der Vergangenheit bei meinen Projekten häufig ein Problem :(

    Und ich glaube, erst dann ist die Frage der Technik wichtig, beziehungsweise wie man das positionieren möchte. Soll das Ding unter dem Namen „Fahrradwiki“ oder ähnliches laufen? Oder wiki.radverkehrsforum.de oder was ganz anderes?

    Prinzipiell möchte ich auch noch einmal das Lexikon-Plugin ins Gespräch bringen, das ich mal für das Forum angeschafft hatte. Das Ding wäre sofort verfügbar und wir könnten quasi direkt loslegen.

  • Ich fände es sehr sympathisch, auf bestehende Funktionen dieses Forums zurück greifen zu können.
    Wichtig wäre, dass es öffentlich, durch angemeldete Nutzer einfach bearbeitbar und vandalismussicher ist. Mit letzterem meine ich eine gute Historie, um zerstörte Einträge wieder herzustellen.
    Bin ich gerade einfach zu doof, den richtigen Einstieg zu finden?

  • ein paar Leute finden, die das eben für eine sinnvolle Sache halten und auch länger am Ball bleiben
    [...]
    ... Lexikon-Plugin ...

    Das Lexikon-Plugin hier fände ich gut für eine Wissenssammlung zum Radverkehrsrecht, und die Kriterien wären erfüllt (öffentlich, Rechtekonzept, Historie)

    Welche Art von Mitarbeit stellst Du Dir vor?
    Inhaltlich (also Artikel schreiben, gegenlesen und korrigieren)?
    Auch technisch - also den Betrieb sicherstellen, Systemadministration, Backups, ... ?

    @Epaminaidos hat ja im Eröffnungsbeitrag in diesem Thread schon eine Gliederung vorgeschlagen, die man gut als Startpunkt nutzen könnte.

  • Welche Art von Mitarbeit stellst Du Dir vor?
    Inhaltlich (also Artikel schreiben, gegenlesen und korrigieren)?
    Auch technisch - also den Betrieb sicherstellen, Systemadministration, Backups, ... ?


    Technisch geht alles seinen geregelten Gang, inhaltliche Mithilfe brauchen wir hier aber in jedem Fall ;)

    @Epaminaidos hat ja im Eröffnungsbeitrag in diesem Thread schon eine Gliederung vorgeschlagen, die man gut als Startpunkt nutzen könnte.


    Ich habe mal ein paar Einträge angelegt, die allerdings bislang nur ein paar Zwischenüberschriften aufweisen:

    Wenn jemand Zeit und Lust findet, dort etwas zu tippen, gerne loslegen ;)

  • Geht schon los. Ich bin am "Überholabstand" und versuche Gerichtsurteile zum Thema aufzuführen.

    • Wie verweise ich richtig auf Gerichtsurteile, so dass es eindeutig ist keine Copyright-Verletzung ist o.ä.?
    • Darf ich z.B. den "Leitsatz" und das Aktenzeichen aus der ADFC Rechtsdatenbank (nur für Mitglieder zugänglich) zitieren?
    • Es gibt auch andere kostenpflichtige Rechtsdatenbank (z.B. juris) aber es macht ja keinen Sinn darauf zu verlinken.


    Gar nicht so einfach, einen Artikel möglichst genau zu schreiben, ohne dass es unlesbar wird.

    Ich habe kein Urteil gefunden das die (mir bisher bekannte??) Regel:

    • Mindestens 1,5m Seitenabstand,
    • ab 90 km/h oder falls Kinder dabei sind: mindestens 2m Seitenabstand

    belegt. Der Leitsatz zum oft angeführten Urteil vom OLG Hamm lautet lt. ADFC Datenbank:

    Beim Überholen von Radfahrern ist für einen ausreichenden Sicherheitsabstand stets deren mögliches Ausschwenken zu berücksichtigen, vor allem falls die Umstände der Verkehrssituation auf eine solche Möglichkeit hindeuten. Angesichts einer nahen Einmündung ist es nicht ausgeschlossen, dass sich der Radfahrer nach hinten orientiert, um eventuell nach links abzubiegen, und dabei nach links in die Fahrbahn schlenkert. Der Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand muss in solchen Verkehrssituationen 2,80 m betragen.
    Datum: 1992-11-10 / Gericht: OLG Hamm / AZ: 9 U 66/92

    Geht zwar in die gleiche Richtung, die 1,5 und 2m werden aber nicht genannt.

    Woanders wird es anders zitiert z.B. hier

  • Geht schon los. Ich bin am "Überholabstand" und versuche Gerichtsurteile zum Thema aufzuführen.

    • Wie verweise ich richtig auf Gerichtsurteile, so dass es eindeutig ist keine Copyright-Verletzung ist o.ä.?
    • Darf ich z.B. den "Leitsatz" und das Aktenzeichen aus der ADFC Rechtsdatenbank (nur für Mitglieder zugänglich) zitieren?

    Du meinst wohl Urheberrechtsverletzung. §5 Abs. 1 UrhG besagt klar, dass Gerichtsurteile keinen Urheberrechtsschutz besitzen. Du kannst sie also frei zitieren.
    Die zweite Frage kann man ebenso bejahen: §87b UrhG verbietet nur das verbreiten wesentlicher Teile einer Datenbank. Nachschlagen und das (urheberrechtlich nicht geschützte) Faktenwissen zusammentragen & veröffentlichen ist also legal.

    Natürlich bin ich kein Jurist etc. pp.