Neues aus Stade

  • Ich hätte übrigens bei 5:38 an der roten Ampel angehalten. Alleine schon um zu demonstrieren, wie irre es ist, derart linksrum über eine Furt geleitet zu werden, die sich hinter einer Ampel befindet ...

    Stimmt, du hast recht: Um auf die Furt zu gelangen, muss man an der Ampel vorbei fahren. Also bei rot dort anhalten, warten bis grün wird, dann 1m vorfahren und warten, bis an der Furt grün wird. Das macht alles noch absurder. Wenn Rotlichtverstöße nicht so teuer wären, würde ich mich jetzt selbst anzeigen.

    Das Irre ist ja, dass 50m vor der Kreuzung wieder eine Benutzungspflicht anfängt und es verboten ist, einfach ganz normal geradeaus auf der Fahrbahn über die Kreuzung zu fahren.

    Nach eingehender Analyse stellt sich die Verkehrsführung für "unsichere Radfahrer" also wie folgt dar: Die rote Linie ist verboten wegen des [Zeichen 240] am Anfang, also muss man der grünen Linie folgen. Das ist ja auch für unsichere Radfahrer viel einfacher und intuitiv verständlich.

  • Das Irre ist ja, dass 50m vor der Kreuzung wieder eine Benutzungspflicht anfängt und es verboten ist, einfach ganz normal geradeaus auf der Fahrbahn über die Kreuzung zu fahren.

    Nach eingehender Analyse stellt sich die Verkehrsführung für "unsichere Radfahrer" also wie folgt dar: Die rote Linie ist verboten wegen des [Zeichen 240] am Anfang, also muss man der grünen Linie folgen.

    Einspruch, euer Ehren! Da offensichtlich auf diese 50 m Radweg an der nächsten Kreuzung kein weiterer Radweg bzw. benutzungspflichtige Querung mittels markierter Furt und Radampel/Kombistreuscheibe folgt, du aber geradeaus fahren willst und kein Picknick an der Kreuzung machen willst, kannst du das Schild ignorieren. Aufgrund der Aufteilung der Abbiegefahrstreifen ist das korrekte Einordnen auf den mittleren Streifen sowieso nur bis zu 25 m nach dem Schild möglich - noch deutlicher kann man "mangelnde Stetigkeit" kaum darstellen.

    Das Schild gehört natürlich trotzdem weg(geklagt), schon allein für Auswärtige, die mit solchen Schildbürgerstreichen nicht rechnen können.

  • Zunächst einmal bedeutet das [Zeichen 240], dass es ab dort verboten ist, weiter auf der Fahrbahn zu fahren und es sollte auch ohne Ortskenntnis möglich sein, die Regelungen zu erfassen. Das ist natürlich in der Form kompletter Murks.

    Hier die Gehweg-Highlights für alle, die sich den Horrorfilm nicht komplett anschauen wollen.

    Stadteinwärts: Dies war bislang in beiden Richtungen benutzungspflichtig.

  • Zunächst einmal bedeutet das [Zeichen 240], dass es ab dort verboten ist, weiter auf der Fahrbahn zu fahren und es sollte auch ohne Ortskenntnis möglich sein, die Regelungen zu erfassen. Das ist natürlich in der Form kompletter Murks.

    Eben nicht. Es bedeutet erst mal nur, dass dieser Weg ein Sonderweg für Radfahrer und Fußgänger mit den daraus folgenden bekannten Einschränkungen (z. B. Parkverbot für KFZ) ist. Ich darf also, wenn ich möchte und ein Rad fahre, auch dort fahren (anders als z. B. Kraftfahrer, die das nie dürfen).

    Als nächstes stellt sich die Frage, ob der Weg straßenbegleitend oder eigenständig verläuft. Das ist durch die Vorfahrtsregelung (ein straßenbegleitender Weg muss die Vorfahrtsregeln der Straße teilen), die Entfernung (weniger als 5 m) sowie die bauliche Gestaltung (Höhenverlauf, Sichthindernisse etc.) zu beurteilen und wäre hier auf den ersten Blick zu bejahen.

    Allerdings gelten selbst dann die bekannten Einzelfallausnahmen, die den Radweg offensichtlich unbenutzbar machen: Hindernisse, Schnee, nasses Laub, parkende Fahrzeuge oder mangelnde Stetigkeit. Letzteres ist eindeutig gegeben, weil man für 25 Meter Radweg zweimal wechseln müsste, zumal direkt vor der Kreuzung. Im Übrigen deutet auch die Markierung auf dem Boden darauf hin, dass dieser Radweg nur nach rechts weiterführt und somit für Geradeausfahrer keine Bedeutung hat.

  • Nur, damit keine Zweifel aufkommen: Ich würde selbstverständlich auf der Fahrbahn bleiben und geradeaus über die Kreuzung fahren, weil ich weiß, wie es an der Kreuzung weitergeht (bzw. weil ich weiß, dass es an dieser Kreuzung geradeaus eben nicht weitergeht, wenn man auf diesen "Radweg" fährt).

    Ohne Ortskenntnis wäre ich allerdings verunsichert. Entlang der B73 gibt einen "Radweg" nur auf der nördlichen Seite. Die B73 ist verkehrsrechtlich außerorts und folglich gibt es dort den typischen Außerorts-Radweg ([Zeichen 240], Zweirichtungsverkehr, knapp 2m breit). Muss man wissen, wenn man z.B. von der Linksabbiegerspur auf diesen Radweg über die Insel abbiegen will, weil man sonst auf der Fahrbahn der B73 landet, was dort normalerweise kein Vergnügen ist. Rechtsabbiegen auf den "Radweg" ist natürlich auch von der Rechtsabbiegespur möglich.

    Zum Linksabbiegen über den "Radweg": Man kann natürlich bei roter Fahrbahnampel absteigen und als Fußgänger auf die Furt schieben, wenn in der Richtung grün ist. Es spricht sicherlich auch nichts dagegen, auf der Furt wieder aufzusteigen und zu fahren.

  • auf OSM ist doch gut die Radroute zu erkennen, ich weiß nicht warum Du da auf einmal geradeaus über die Kreuzung willst.

    Diese Route haben wir sogar in unser Radverkehrskonzept geschrieben. Aber nur weil es eine Alternativroute gibt, muss es natürlich trotzdem möglich sein, an dieser Kreuzung geradeaus zu fahren. Es gibt auch Menschen, die in die Allensteiner Straße oder Goldaper Straße wollen und für die die Alternativroute ein großer Umweg wäre.

  • Ja, sorry, hätte ich als Ironie kennzeichnen können.

    Die Alternativroute ist vielleicht nett, aber lange nicht der direkte Weg.

    Ohne Ortskenntnis würde ich als Rechtsabbieger auf der Rechtsabbiegespur bleiben (ist ja so ein Symbol auf der Fahrbahn...) und mich vera*** vorkommen weil ich dann wieder rechts auf den Radweg muss und als Geradeausfahrer würde ich mich vera*** vorkommen weil ich mich dann wohl brav an die Benutzungspflicht halten würde um dann nicht geradeaus weiter zu kommen.

    Warum nicht rechts "Radfahrer frei", damit man als Rechtsabbieger nicht unbedingt vor der Ampel warten muss und als Geradeausfahrer gut auf der Fahrbahn bleiben kann.

  • Alleine schon diese Straßennamen: halb Ostpreußen, und dann neben Kärnten, Graz und Steiermark ... Ostmarkstraße!!!

    Hat da der Führer persönlich die Schilder aufgehängt?

    (Ich habe jahrelang auf dem Dulsberg gewohnt, da hatte man die Straßen nach WK I auch flächendeckend entsprechend beschildert ...)

  • Man sollte den gesamten Gemeinderat, das gesamte Polizeirevier, den Herrn vom Wochenblatt und noch ein paar andere auf diese Parcours schicken.

    Ich fürchte, sie empfänden es als normal - so wie viele andere Radfahrende außerhalb dieses Forums.

    Das beobachte ich hier jeden Tag in Nordertedt: linksseitig fahren (verboten oder angeordnet), auf Fußwegen, LZA für zu Fuß Gehende nutzen, ausgerechnet, wenn es gerade einmal eine schöne extra für Radfahrende gibt - alles kein Problem.

    Aber wehe selbstbewusst mit ausreichendem Abstand zu Stehzeugen oder Schlaglochbankett auf der Fahrbahn fahren: schneiden, hupen, pöbeln. Aber ehrlichweise muss ich einräumen, dass es nicht mehr allzu häufig vorkommt. Wirkliche Nahtoderlebnisse habe ich hier nicht häufig: Heute Morgen ist mir allerdings seit Langem ein Fahrzeug mit 10 cm zum linken Lenkerende beim Mich-Überholen begegnet: hinten auf dem "PKW" Aufkleber 45 km/h ... Aber das gehört eigentlich nicht hierher.

    Einmal editiert, zuletzt von cubernaut (4. November 2020 um 14:10) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Wer sich mal anschauen möchte, was man in Stade unter einer "Alternative für unsichere Radfahrer" versteht, kann sich hier mal anschauen, wie man auf dem freigegebenen Gehweg in der Thuner Straße stadtauswärts fährt. :)

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    Gut gemacht der Film! Ich vermute es gab zwischendurch Abschnitte in Zeitraffer, habe ich das richtig gesehen?

  • Immer wenn der Ton weg ist, dann ist es im doppelten Tempo wiedergegeben. Ich bin ansonsten brav mit max. 8-9 km/h gefahren, nur an der Baustelle beim Vorbeifahren auf der Fahrbahn und am Ende mit [Zeichen 240] schneller.

  • ich würde an deiner Stelle jetzt mal nen Antrag zur Neuverbescheidung fertig machen und wenns soweit ist Klage einreichen. Die Aufsichtsbehörden haben teils die Anweisung, den zu beaufsichtigenden Behörden möglichst viel Freiraum zu geben und sind daher nicht damit beschäftigt, wirklich ihre Aufgabe zu erfüllen.

  • Die Aufsichtsbehörden haben teils die Anweisung, den zu beaufsichtigenden Behörden möglichst viel Freiraum zu geben und sind daher nicht damit beschäftigt, wirklich ihre Aufgabe zu erfüllen.

    Was kann man denn gegen die Fachaufsichtsbehörde unternehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt?

    Vielleicht sollte ich dem Landkreis auch mal ein paar Anträge auf Neuverbescheidung schicken, denn in dessen Zuständigkeitsbereich sieht es nicht besser aus als in der Stadt Stade.

  • > Was kann man denn gegen die Fachaufsichtsbehörde unternehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht wahrnimmt?

    Die hat wiederum eine Aufsichtsbehörde (in Bayern werden die Landkreise von der Regierung überwacht). Bei der kann man sich dann darüber beschweren, dass die Landkreise ihre Aufgabe als Aufsichtsbehörde zu laissez faire wahrnehmen.

    Ich schreib dir mal 1 PN.