Neues aus Stade

  • Ja, das mag alles richtig sein - letzten Endes muss man sich aber auch im Klaren sein, dass man in der Summe eine Sisyphos-Aufgabe verrichtet bzw. gegen Windmühlen kämpft. Die Wahrscheinlichkeit, in irgendeinem Amt jemanden zu finden, dem das nicht egal ist - und der sich einfach an geltendes Recht hält, ist einfach viel zu gering. Bislang hatte ich - obwohl ich wirklich unheimlich viele unterschiedliche Behörden angeschrieben habe - noch bei keinem Einzigen da irgendein gesteigertes (persönliches) Interesse oder eine angemessene Kompetenz feststellen können. Und wenn ich hier und da mal einen Sachbearbeiter gefunden hatte, der schnell und unkompliziert handelte, ging der in Pension (oder wurde versetzt) - und der Nachfolger ordnet mal eben vom Vorgänger aufgehobene blaue Schilder wieder an... Ich hab ja selbst im ÖD studiert. Und mach mir auch deshalb keine allzugroßen Illusionen diesbezüglich. Ich weiß, wie Beamte "denken" und wie sie den Bürger wahrnehmen.

    Für mich ist noch nicht einmal so schlimm, dass die Ämter wie Ämter handeln. Sondern dass dem Großteil der Bürger / Radfahrer das einfach alles vollkommen egal ist - und dass man nicht einmal bereit ist, wenigstens ein Mindestmaß an Unterstützung oder Zuspruch zu gewähren. Auch aus der Lokalpolitik kam bislang: absolut Nichts. Aus der Lokalpresse: Nichts.

  • Man muss die Verwaltung aus allen Richtungen bearbeiten: Direkt durch Anträge und die Benennung konkreter Missstände, über die Politik, die Fachaufsicht, notfalls per Gericht.

    Die Politik muss erkennen, dass die Leute eine Veränderung wollen und dass es ein Zukunftsthema ist. In Hamburg kann nun nicht einmal mehr Thering gegen Radverkehr wettern, sondern fängt an, mildere Töne anzuschlagen. Der weiß halt auch, dass er sich künftig mit den Grünen arrangieren muss. Und wenn er nicht völlig plemplem ist, muss er auch begriffen haben, dass die Vision der autogerechten Stadt am Ende ist (da bin ich mir noch nicht so sicher).

    Die Fridays4Future Bewegung schafft es gerade, dass das Thema Klimaschutz und die Dringlichkeit, etwas zu verändern, endlich wieder verstärkt ins Interesse rückt. Nicht zuletzt hat die glorreiche deutsche Automobilindustrie mit ihren ganzen Skandalen selbst dazu beigetragen, dass im Zusammenhang mit Autoverkehr mehr über Schadstoffe, Gesundheit und Lebensqualität diskutiert wird und nicht mehr nur ausschließlich über Arbeitsplätze.

    Das alles macht mir Mut, dass man jetzt tatsächlich auch dort etwas bewegen kann, wo es jahrzehntelang Stillstand gab.

  • Versteht mich nicht falsch; ich will niemandem sein Engagement madig machen. Wenn ich hin und wieder mal eine e-mail kriege, dann werde ich auch nicht wirklich unterstützt, sondern gefragt, warum ich mir das eigentlich antue? Man muss halt erkennen, dass man eben doch nur ein Querulant ist, der absolut seltsame, für die Mehrheit nicht nachvollziehbare Ansichten vertritt. 90 % der Bevölkerung (inkl. diverser Radverkehrsaktivisten...) werden dick und fett unterstreichen, dass auch in Zukunft nur die möglichst vollständige Separation vom Kfz-Verkehr ein gangbarer Weg wäre. Keiner von uns einzelnen Querulanten wird hier ein Umdenken bewirken.

    Dieses Umdenken bewirken im größeren Rahmen nämlich auch keine Freitags-"Schulschwänzer". ;) Die das kranke System als Ganzes ja auch nicht mal annähernd infrage stellen...

    Die Fridays4Future Bewegung schafft es gerade, dass das Thema Klimaschutz und die Dringlichkeit, etwas zu verändern, endlich wieder verstärkt ins Interesse rückt.

    Ich bin wahrscheinlich schon zu desillusioniert. Tut sie das...!? Ich sehe eigentlich nur, dass ein Teil der (älteren) Bevölkerung (die in ihrem alltäglichen Tun alles andere als "revolutionär" handelt - sonst würden sie ja z. B. mit"streiken", wofür ihnen dann aber doch der Mut fehlt...) ihre Hoffnungen auf einen Teil der Jugend projiziert; eben vor allem, um vom eigenen Versagen und dem eigenen Nichtstun abzulenken. Und machen wir uns nix vor: Der Großteil besteht aus Mitläufern, die sich drüber freuen, dass sie am Freitag nicht in der Schule hocken müssen...

    Aber auch diese, derzeit glorifizierte Generation wird - nachdem sie in wenigen Jahren marktkonform BWL oder Jura studiert hat - in der Summe genauso handeln wie jede Generation vor ihr... Diese ganzen, derzeit als Retter der Welt dargestellten Kids sind doch schon heute vollkommen auf hemmungslosen Konsum abgerichtet? Sonst würden sie ja keine in Fernost produzierten Markenklamotten tragen und sich jedes Jahr ein neues "Smartphone" kaufen. Und 80 % werden später ein Auto besitzen und regelm. mit dem Flugzeug in den Urlaub starten...

    Das alles macht mir Mut, dass man jetzt tatsächlich auch dort etwas bewegen kann, wo es jahrzehntelang Stillstand gab.

    Es ist ja nicht so, dass ich bislang rein gar nichts bewegt hätte. Aber Aufwand und Nutzen stehen insb. auch im Hinblick auf die Zeit in kaum einem akzeptablen Verhältnis. Und wie ich bereits anmerkte: Am meisten schmerzt die Ignoranz der anderen Radfahrer als auch der Öffentlichkeit im Allgemeinen.

  • In Karlsruhe bewegt sich auch mal was ohne (zumindest mein) Zutun. An dieser Kreuzung quert eine Vorfahrtsstraße eine Tempo 30-Zone (Google Maps).

    Der abmarkierte Radstreifen rechts ist mit [Zeichen 237] als Parkplatz gekennzeichnet. Ein benutzungspflichtiger Radweg in einer Tempo 30-Zone? Das ist nicht der einzige in der Stadt, aber hier hat man inzwischen gehandelt und die Situation praxisgerecht korrigiert:

    Genau, das Schild [Zeichen 274.2] wurde vom Ampelmast direkt an der Kreuzung vor den Beginn des Radstreifens zurückversetzt. Problem gelöst, jetzt kann man bei Gelblicht sogar legal noch einmal Vollgas geben. Und in Gegenrichtung noch schnell vor den Zweite-Reihe-Parkern die vielen Radfahrer überholen, die auf dem Seitenstreifen (kein [Zeichen 237]) für ihren ersten Dooring-Unfall üben.

  • Der abmarkierte Radstreifen rechts ist mit [Zeichen 237] als Parkplatz gekennzeichnet.

    :D

    Ein benutzungspflichtiger Radweg in einer Tempo 30-Zone?

    ...

    Genau, das Schild [Zeichen 274.2] wurde vom Ampelmast direkt an der Kreuzung vor den Beginn des Radstreifens zurückversetzt. Problem gelöst,

    ... nicht nur das Radwegproblem, es sind ja auch alle sonstigen Markierungen nicht kompatibel zur T30Zone ...

    Die Radspur darf man übrigens nur als Geradeausradler nutzen, siehe Pfeil ganz am Anfang ...:whistling::saint:

  • Das Problem ist, dass die das einfach aussitzen können

    Das ist so pauschal m. E. nicht richtig. Es gibt in Deutschland m. W. eine sog. "Verpflichtungsklage", deren eine Unterkategorie die "Untätigkeitsklage" darstellt: Danach muss eine Behörde innerhalb eines bestimmten Zeitraums tätig werden. Ist in meiner Familie in Verwaltungsangelegenheiten schon erfolgreich zur Anwendung gekommen.

    Aber ja: Ausdauer und im besten Fall ein RA in der Verwandtschaft sind hilfreich ...

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

    Einmal editiert, zuletzt von cubernaut (22. März 2019 um 21:47)

  • Mir wurde gestern im Verkehrsausschuss die Antwort auf meine eine Woche vorher schriftlich eingereichte Einwohnerfrage verweigert. Als Begründung wurde angegeben, dass ich Teilnehmer der von der Verwaltung einberufenen Arbeitsgruppe Radverkehr sei. Fragen wie die von mir in der Ausschusssitzung gestellte, sollte dort behandelt werden. Es gab bislang ein Treffen, bei dem ich unter anderem 15 Minuten damit beschäftigt war, den anwesenden Vertretern der Verwaltung und der Polizei die Vorfahrtregeln an einer abknickenden Vorfahrtstraße zu erklären und darauf hinzuweisen, dass Radfahrer, die aus einer untergeordneten Straße [Zeichen 206] kommen, wegen einer vorhandenen knallroten Furtmarkierung nicht plötzlich Vorfahrt haben.

    Konkret ging es dabei um diese Kreuzung https://goo.gl/maps/grT86E1Fter Erst im Januar wurde dort die Benutzungspflicht im Heidbecker Damm (auch Richtung Norden auf der linken Straßenseite) aufgehoben und nun hat man gemerkt, dass Radfahrer dort ja auf der Fahrbahn nicht nur fahren dürfen sondern müssen. Seitens der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, die alte Regelung mit [Zeichen 240] in beiden Richtungen wieder einzuführen.

    Ihr hattet also leider recht, als ihr vermutet habt, dass die "Arbeitsgruppe" nur dazu dienen soll, uns (mich) ruhig zu stellen. Ich werde selbstverständlich an keinen weiteren Gesprächen mit der Verwaltung mehr teilnehmen und weitere Zeit und Energie dort verschwenden.

    Nachdem ich mir nun auch keine Sorgen mehr machen muss, dass die Verwaltung beleidigt abblockt, wenn man sie von anderer Seite bearbeitet / bearbeiten lässt, weil sie das ja ohnehin tut, geht es nun also in die nächste Eskalationsstufe: Eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Landkreis (Fachaufsichtsbehörde).

    Hat das von euch schon mal jemand gemacht? Was ist besser: Eine große Beschwerde, in der man das ganze Fass aufmacht oder mehrere kleinere Beschwerden zu jeweils bestimmten Themenschwerpunkten? (Baustellen-"Absicherung", unzulässige Benutzungspflicht, angeordnetes Geisterradeln, fehlende Freigaben von Einbahnstraßen, fehlende Radwegfurten, ...) .

    Parallel dazu werden weitere Anträge auf Neuverbescheidung geschrieben, gegen die man bei Untätigkeit oder Ablehnung klagen kann.

    Kunst am Bau:

    Eine Absperrschranke VZ600 reicht alleine natürlich nicht aus. Und auch die [Zeichen 259][Zeichen 254] hängt man lieber doppelt auf, wobei mir insbesondere die Kombination [Zeichen 254] noch unklar ist.

    Nicht witzig finde ich allerdings die freundlich formulierte Bitte an die Radfahrer, an dieser Stelle eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und auf der anderen Straßenseite auf dem Gehweg zu radeln, anstatt sich bei offensichtlicher Unbenutzbarkeit des "Radweges" an §2 StVO zu erinnern und mit seinem Fahrzeug (Fahrrad) auf die Fahrbahn zu wechseln. Andererseits ist ab hier ja sowieso jegliches Radfahren und Zufußgehen verboten, also was soll's?

    Gerne nutzt man Arbeitsstellen auf Gehwegen auch dazu, Radfahrer daran zu erinnern, dass sie auf einem Gehweg absteigen und schieben müssen, wenn ihnen die benachbarte Fahrbahn einer Tempo 30 Zone zum Radfahren nicht sicher genug erscheint.

    Dass hier solche Hinweise nicht ganz unberechtigt sind, sieht man einerseits an den Fahrspuren auf dem ehemals grünen Streifen und dem Gehweg-Geisterradler im Hintergrund, der sicherlich schon oft an anderen Stellen vorbei gekommen ist, wo man ihn freundlich gebeten hat, auf linken Gehwegen zu fahren anstatt auf der Fahrbahn und der mich daher völlig verdattert angeschaut hat, als ich ihn auf sein Fehlverhalten hingewiesen habe.

    Der Hinweis "Radfahrer absteigen" an einer Arbeitsstelle auf einem linksseitigen Gehweg dürfte allerdings bei vielen Gehweg-Geisterradlern in der Hinsicht falsch aufgefasst werden, dass es abseits des abgesperrten Bereichs eben doch erlaubt sei, dort zu fahren. Warum sollte man schließlich Radfahrer auffordern, abzusteigen, wo sie sowieso nicht fahren dürfen? Das wäre ja schließlich eine überflüssige und daher unzulässige Anordnung.

    Es ist zum Verzweifeln ;(

  • Seitens der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, die alte Regelung mit [Zeichen 240] in beiden Richtungen wieder einzuführen.

    Und wie hat man das begründet...!? Die Entfernung von blauen Schildern ist m. E. ein begünstigender VA. Und da greifen die §§ 48 bzw. 49 (2) VwVfG:

    Allerdings könnten wohl insb. die Nummern 3 und 5 eine förmliche Einladung sein, die lebensnotwendigen [Zeichen 240] wieder aufzustellen... :rolleyes:

    Eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Landkreis (Fachaufsichtsbehörde).


    Hat das von euch schon mal jemand gemacht? Was ist besser: Eine große Beschwerde, in der man das ganze Fass aufmacht oder mehrere kleinere Beschwerden zu jeweils bestimmten Themenschwerpunkten?

    Die Fachaufsicht wird sich sowieso nur mit ganz konkret dargestellten Fällen beschäftigen. Ob das in einem Rutsch erfolgt oder nach und nach, ist m. E. völlig egal. Wenn sie es überhaupt bearbeiten...

  • Und wie hat man das begründet...!? Die Entfernung von blauen Schildern ist m. E. ein begünstigender VA. Und da greifen die §§ 48 bzw. 49 (2) VwVfG:

    Ein (inzwischen größerer) Teil der Rechtsprechung sieht § 45 (1) StVO als vorrangige Norm sowohl für die Anordnung als auch für die Aufhebung von verkehrsrechtlichen VA.

    Ihr hattet also leider recht, als ihr vermutet habt, dass die "Arbeitsgruppe" nur dazu dienen soll, uns (mich) ruhig zu stellen. Ich werde selbstverständlich an keinen weiteren Gesprächen mit der Verwaltung mehr teilnehmen und weitere Zeit und Energie dort verschwenden. [...]

    Hat das von euch schon mal jemand gemacht? Was ist besser: Eine große Beschwerde, in der man das ganze Fass aufmacht oder mehrere kleinere Beschwerden zu jeweils bestimmten Themenschwerpunkten? (Baustellen-"Absicherung", unzulässige Benutzungspflicht, angeordnetes Geisterradeln, fehlende Freigaben von Einbahnstraßen, fehlende Radwegfurten, ...) .

    Ich selbst hatte mal mit der Regierung zu tun, als FA für die Stadt München. Das hat soweit sehr gut funktioniert. Ich persönlich würde – den Informationen aus der Diskussion hier folgend – eher zum großen Wurf ansetzen und eine umfangreiche Beschwerde aufsetzen, damit der FA klar wird, dass es sich eben nicht nur um ein begrenztes Problem auf ein paar Straßen handelt, sondern um systematische Fehlplanung. Wie du das Zeug nach innen gliederst steht dir ja frei.

    Hast du bereits an anderen Stellen (außer der einen, die hier angeführt wird) eine Neuverbescheidung beantragt?

  • Und wie hat man das begründet...!? Die Entfernung von blauen Schildern ist m. E. ein begünstigender VA. Und da greifen die §§ 48 bzw. 49 (2) VwVfG:

    So weit gehen die Gedanken hier sicherlich nicht. Da ist jetzt ein Raaadweeeeg!!! (oder das, was man vor 25 Jahren dafür gehalten hat) auf dem man nicht mehr Fahrrad fahren darf. Die Leute fahren natürlich auch alle weiterhin auf dem ehemaligen Radweg (jetzt Gehweg), weil alles noch genauso aussieht wie vorher, inkl. roter Radwegfurten wo Radfahrer gar keine Vorfahrt haben, jetzt nur ohne blaue Schilder.

    Hast du bereits an anderen Stellen (außer der einen, die hier angeführt wird) eine Neuverbescheidung beantragt?

    Ich habe bislang nur einen Neuverbescheidungsantrag gestellt, dem auch stattgegeben wurde. Ich konnte auch verhindern, dass anstelle der entfernten [Zeichen 240] anschließend [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] hingehängt werden, was man anfangs für beide Fahrtrichtungen auf den nur einseitig vorhandenen Wegen beabsichtigt hatte.

    Den Antrag hatte ich nur für eine Straße gestellt, aber überraschender Weise wurde die BP auch in zwei weiteren Straßen aufgehoben.

    Nun ist aber der Tiefbauer beleidigt, weil er vor 25 Jahren dort so einen tollen Radweg gebaut hat, der damals vielleicht auch noch den Forderungen entsprochen haben mag und nun soll das nur noch ein Gehweg sein. Man möchte auch "keine Regelung, die die dort schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahrenden Radfahrer in die Illegalität zwingt" (OT). Aus dem selben Grund könnte man natürlich auch Parkverbote aufheben, um die Leute, die gerne überall parken, nicht in die Illegalität zu zwingen oder Tempolimits, damit man Raser nicht in die Illegalität zwingt. Tolles Argument...

    Ich persönlich würde – den Informationen aus der Diskussion hier folgend – eher zum großen Wurf ansetzen und eine umfangreiche Beschwerde aufsetzen, damit der FA klar wird, dass es sich eben nicht nur um ein begrenztes Problem auf ein paar Straßen handelt, sondern um systematische Fehlplanung. Wie du das Zeug nach innen gliederst steht dir ja frei.

    Ich überlege gerade, ob das Werk in mehreren Bänden erscheinen muss und ob man es ausgedruckt noch als Päckchen verschicken kann. :)

    Ein Argument dafür, alles in einem Rutsch der FA zu übermitteln, ist auch, dass man dem zuständigen MA dann nicht andauernd auf den Zeiger geht.

  • Ein (inzwischen größerer) Teil der Rechtsprechung sieht § 45 (1) StVO als vorrangige Norm sowohl für die Anordnung als auch für die Aufhebung von verkehrsrechtlichen VA.

    Das dürfte aber bei der Frage, ob die Behörde es sich in Sachen Radwegbenutzungspflicht ständig anders überlegen darf, meines Erachtens keine Rolle spielen. Ich hatte ja vor einer Weile selbst viel "Spaß" mit einer Behörde, die mal eben haufenweise erst vor relativ kurzer Zeit entfernte [Zeichen 240] wieder anbringen ließ, nachdem der Sachbearbeiter in Pension ging. Und man behauptete dann auch noch, der alte SB habe das gar nicht angeordnet... :rolleyes:

    So weit gehen die Gedanken hier sicherlich nicht. Da ist jetzt ein Raaadweeeeg!!! (oder das, was man vor 25 Jahren dafür gehalten hat) auf dem man nicht mehr Fahrrad fahren darf.

    Also hauptsächlich eben die klassischen Bürgersteige, die man per [Zeichen 240] zu Radwegen umetikettiert hat? Dann soll man sie doch (auf eigene Gefahr) weiter dort rumfahren lassen...!? Es gibt doch auch haufenweise Behörden, die das Gehwegparken dulden. Wer dann verunfallt, soll sich von mir aus dumm und dämlich bezahlen; sei es wegen Schmerzensgeld oder Schadenersatz wegen beschädigter Autos.

    Einmal editiert, zuletzt von Pirminator (28. März 2019 um 21:20) aus folgendem Grund: Typo

  • Dann soll man sie doch (auf eigene Gefahr) weiter dort rumfahren lassen...!? Es gibt doch auf haufenweise Behörden, die das Gehwegparken dulden. Wer dann verunfallt, soll sich von mir aus dumm und dämlich bezahlen; sei es wegen Schmerzensgeld oder Schadenersatz wegen beschädigter Autos.

    So gut ich deinen Gedankengang nachvollziehen kann, aber z.B. Kinder müssen auf dem Gehweg fahren. Begleitende Eltern/Erwachsene dürfen (sollten) dann auch dort fahren (Aufsicht). Ich hatte jahrelang das "Vergnügen", glaube mir, das ist kein Spaß mit den Gehwegparkern...

  • Ich hatte jahrelang das "Vergnügen", glaube mir, das ist kein Spaß mit den Gehwegparkern...

    Missverständnis. ;) Ich hab mich ja nicht dafür ausgesprochen, das Gehwegparken weiter zu dulden. Wie du richtig schreibst, müssen ja vor allem kleine Kinder noch darauf fahren. Auch da wär ich übrigens für eine völlig Abschaffung der Gehwegradelpflicht, weil die Kinder in einem kritischen Alter m. E. auch völlig falsch erzogen werden. Das Ergebnis siehste dann halt auch an den Kindsköpfen, die mit 40 noch auf'm Gehweg rumfahren. Einmal falsch gelernt...!

    Und die sollen dann halt im Falle des Falles auch gerne mal ordentlich dafür blechen...! :evil:

  • Also bitte nicht falsch verstehen: Der Tiefbauer hat den Vorschlag gemacht, die Aufhebung der BP rückgängig zu machen. Das bedeutet nicht zwangsweise, dass das tatsächlich passieren wird oder bereits passiert ist. Die Schilder sind weg und auf einmal sind diejenigen legal, die dort schon immer auf der Fahrbahn gefahren sind oder die es ab jetzt tun und diejenigen illegal, die weiter auf dem Gehweg fahren oder die Radfahrer auf der Fahrbahn nötigen.

    Es zeigt aber auch die tief sitzende Denkweise der Beteiligten. Ich unterstelle dabei nicht einmal Bösartigkeit, sondern eher Ahnungslosigkeit und eine gewisse Verweigerungshaltung, sich darauf einzulassen, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn sicherer unterwegs sind. Und dazu glaubt man, es möglichst vielen Recht machen zu müssen, anstatt einfach mal konsequent die Rechtslage umzusetzen. Egal, ob dann die Autofahrer und die Gehwegradler schimpfen. Irgendwann werden sich schon alle daran gewöhnen (OK, nicht alle aber viele).

  • Man hat mich gerade zum nächsten "Arbeitsgespräch" eingeladen. Hier meine Antwort.

    Herr X = Sachbearbeiter Verkehrsbehörde

    Herr Y = Fachbereichsleiter Bauen & Stadtentwicklung

    Herr Z = Erster Stadtrat, Teil der Verwaltungsspitze mit Bürgermeisterin und Stadtbaurat

    FSV = Ausschuss für Feuerwehr, Sicherheit und Verkehr

    Spoiler anzeigen

    Sehr geehrter Herr X,

    an dem angesetzten 2. Arbeitsgespräch Radverkehr werde ich nicht teilnehmen und möchte dies im Folgenden begründen.

    Bereits in der Einleitung zum ersten Arbeitsgespräch legte Herr Y großen Wert darauf, zwischen den eingeladenen Mitgliedern der Fahrrad-Initiative Stade (nicht ADFC) und der Verwaltung nicht über grundsätzliche Fragen zu sprechen. Ich halte es allerdings im Gegenteil für absolut notwendig, sich zunächst in grundsätzlichen Fragen einig zu sein, bevor man über Details redet. Besteht grundsätzlich Einigkeit, kann man anschließend beraten, wie und mit welcher Priorität man Detailfragen löst, aber nicht mehr ob man das überhaupt tut. Ansonsten wird sich jede weitere Diskussion im Kreis drehen und ist nicht zielführend. Diese verfahrene Situation haben wir nun bereits seit unserem ersten Treffen im September 2017.

    Ich sehe nach wie vor erhebliche Diskrepanzen zwischen rechtlichen Vorgaben und deren Anwendung und Umsetzung in Stade. Bisherige Kritik wurde seitens der Verwaltung regelmäßig als unbegründet zurückgewiesen oder angeführt, dass es keine andere Lösung gebe. Zuletzt am Beispiel verkehrsgefährdender Baustellenabsicherungen, bei der sich -wie in Stade allgemein üblich- Fußgänger und meistens auch Radfahrer am besten in Luft auflösen sollten, während der Kraftverkehr ungehindert an den Arbeitsstellen vorbei geführt wird.

    In der Wallstraße werden Radfahrer gebeten, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und illegal auf dem linken Gehweg zu fahren, anstatt auf der Fahrbahn. Am Salztor wird Richtung Altländer Straße seit eineinhalb Jahren Radfahren und Zufußgehen verboten (vielleicht aber auch nur für Radfahrer, die zuvor vom Fahrrad abgestiegen sind). Das, was vermutlich beabsichtigt ist, nämlich dass Radfahrer ihr Fahrrad auf dem linksseitigen Gehweg schieben, funktioniert aber ganz offensichtlich nicht. Die Zahl der Geisterradler hat sich seitdem deutlich erhöht und es ist zu beobachten, dass viele Radfahrer im weiteren Verlauf der Altländer Straße auf der falschen Seite weiterfahren. Es besteht auch überhaupt kein Grund für eine Anordnung, die dort das Fahrradfahren komplett verbietet, denn jeder Radfahrer, der nicht auf der Fahrbahn fahren mag, kann selbst entscheiden, sein Fahrrad stattdessen auf dem linksseitigen Gehweg zu schieben, zu tragen oder sich einen anderen Weg zu suchen.

    Wiederholt habe ich bemängelt, dass schwer erkennbare und gefährliche Hindernisse auf Radwegen errichtet werden (ja, ich habe heute Morgen positiv zur Kenntnis genommen, dass die vorbereiteten Umleitungsschilder rund um den Kreisel Kaisereichen nun an den Rand gelegt wurden). Ich habe Ihnen bereits im September 2017 Bilder von hölzernen Umlaufsperren gezeigt, bei denen nicht einmal annähernd die Gestaltungsrichtlinien der StVO beachtet werden. Diese illegalen Hindernisse bestehen bis heute und erfüllen teilweise nicht einmal einen nachvollziehbaren Zweck. Auf unsere im April 2018 eingereichte Maßnahmenliste haben wir außer einer Empfangsbestätigung bis heute keine Reaktion erhalten.

    Herr Y sagte mir einmal, dass es eines Ratsbeschlusses bedürfe, bevor man geltendes Verkehrsrecht in Stade auch für den Radverkehr anwendet. Ich sehe unsere Positionen hier so weit auseinander liegen, dass ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, wie auf dieser Grundlage eine zielführende Diskussion möglich sein soll. Auf der vergangenen Sitzung des FSV hat Herr Z ganz im Gegenteil betont, dass verkehrsrechtliche Anordnungen alleinig Sache der Verwaltung sind. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben sei die Verwaltung nicht an Ratsbeschlüsse gebunden sondern ausschließlich an geltende Verordnungen und Vorschriften. Warum sollte dies anders sein, wenn es um den Radverkehr geht?

    Grundsätzliche Fragen, die aus meiner Sicht geklärt werden müssen, bevor man sich bei weiteren Gesprächen mit konkreten Detailfragen befasst:

    - Was sind grundsätzliche Ziele der Stader Verkehrsplanung und welche Rolle spielt dabei der Radverkehr?

    - Was fällt alleinig in die Zuständigkeit der Verwaltung und wofür sind politische Beschlüsse nötig?

    - Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruhen Entscheidungen der Verwaltung?

    - Nach welchen Grundsätzen übt die Verwaltung dabei ihren Ermessensspielraum aus?

    - Welche Rolle spielen dabei technische Regelwerke und Empfehlungen (RASt06, ERA2010, ...)?

    - Welche Konsequenzen werden aus dem Unfallgeschehen mit Radfahrerbeteiligung gezogen?

    Am vergangenen Mittwoch wurde mir von Herrn Z die Antwort auf eine zuvor schriftlich eingereichte Einwohnerfrage mit der Begründung verweigert, dass ich Teilnehmer der von der Verwaltung einberufenen Arbeitsgespräche sei. Wenn die Verwaltungsspitze der Meinung ist, dass ich mit der Teilnahme an den Gesprächen mein Recht verwirkt habe, eine Einwohnerfrage stellen zu dürfen, muss ich die Konsequenz ziehen, mich von diesen Arbeitsgesprächen zurück zu ziehen. Es wäre schön, wenn Sie uns nicht weiter als Gegner betrachten, sondern unsere Mitarbeit als hilfreiche Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben ansehen könnten.

    Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

    Yeti

  • Dass vorgestern im Verkehrsausschuss die Beantwortung meiner Einwohnerfrage verweigert wurde, ist bei Grünen und CDU auf großes Missfallen gestoßen. Sie überlegen gerade, meine Frage noch einmal über die Ratsfraktionen zu stellen.

    Die Verwaltung möchte mit mir Spielchen treiben, aber das kann ich auch. :saint:

    Am Mittwoch werde ich mit einigen Ratsmitgliedern eine kleine Radtour unternehmen. Dann schauen wir uns mal den künftigen Schulweg zum geplanten neuen Schulzentrum außerhalb der Stadt an. Ich hoffe auf gutes Wetter und rege Teilnahme.

  • Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben sei die Verwaltung nicht an Ratsbeschlüsse gebunden sondern ausschließlich an geltende Verordnungen und Vorschriften.

    Das stimmt sogar teilweise so ...

    Was der Rat machen könnte (ggfs. abhängig vom Bundesland und den Kompetenzen der jeweiligen Ebenen), sind Widmungen (diese Straße ist ab ... Fußgängerzone) und Verteilung der Flächen über Bebauungspläne (was Widmungen inkludieren kann) und bauliche Änderungen.

    Aber wo Tempolimits, Parkverbote etc. ausgewiesen werden, ist eigentlich originäre Sache der Verwaltung, wo ein Rat eigentlich nichts zu bestimmen hat, nur Überzeugungsarbeit versuchen kann ...

  • Konkret ging es bei der Antwort um ein Tempolimit vor einem Kindergarten und bei der Diskussion, die ich mal mit Y hatte um die Anordnung von Benutzungspflichten. Beides ist natürlich nicht von Ratsbeschlüssen abhängig.