Neues aus Stade

  • Ja klar! Ich fahre dort auf der Fahrbahn und daher stellt sich mir das Problem gar nicht. Ich wollte nur mal fragen, ob jemand eine Idee hat, wie man dort links abbiegen kann/soll, wenn man sich an die Benutzungspflicht hält.

    Noch schlimmer ist es ja in der Gegenrichtung, wenn man aus der Gottlieb-Daimler-Straße nach rechts in den Heidbecker Damm abbiegt. In der G-D-Straße fährt man mangels Radweg ohnehin auf der Fahrbahn, aber im Bereich der abknickenden Vorfahrt soll man dann noch die Straßenseite wechseln, um den benutzungspflichtigen Radweg auf der linken Seite zu erreichen? Das ist aus meiner Sicht wieder einmal gefährlicher Unfug.

  • Wenn man auf der Furt in die Fahrbahn einfährt, hat man Nachrang gegenüber der Fahrbahn (der Vorfahrtsstraße). Aber m.E. noch Vorfahrt gegenüber den untergeordneten Straßen.

    Ich würde rechts abbiegen, wenden und als letzter dann geradeaus in die Vorfahrtstraße einfahren. Ist auf jeden Fall eindeutiger und bietet weniger Chancen zu sterben.

  • Ich muss nochmal nachschauen, aber ich fürchte, dass auch der rot gepflasterte Weg in der Rudolf-Diesel-Straße (im Bild von rechts) mit einem [Zeichen 240]dekoriert wurde. Dann ist es genauso unklar, an welcher Stelle man den Radweg verlassen soll/darf, um geradeaus über die Kreuzung zu fahren.

    Man muss sich das mal vorstellen. Man fährt ursprünglich auf der Vorfahrtstraße und möchte dem Verlauf der abknickenden Vorfahrt folgen und wird dabei in eine Situation gebracht, wo man gegenüber allen anderen wartepflichtig wird: Gegenüber Fahrbahnverkehr von hinten aus der Rudolf-Diesel-Straße wegen §10 (Einfahren von anderen Straßenteilen), gegenüber Verkehr von links, weil das die Vorfahrstraße ist, gegenüber Linksabbiegern von vorne, weil die aus der Vorfahrtstraße kommen, gegenüber Verkehr von rechts, weil zwischen den untergeordneten Straßen Rechts vor Links greift?

    Eine aus meiner Sicht ebenfalls unklare Regelung gibt es hier: https://www.google.de/maps/@53.58142…m/data=!3m1!1e3

    Wenn man über die Fahrrad-und Fußgängerbrücke über die B73 kommt, dann trifft der unabhängig geführte Weg genau im Bereich einer abknickenden Vorfahrt auf die Straße. Üblicherweise sind die Fahrzeuge, die in der Carl-Benz-Straße geradeaus fahren (unter anderem Müllwagen auf dem Weg zur Deponie), dort schnell unterwegs. Immerhin weiß man gleich, wo man das benötigte Unfall-Gutachten bekommt ;)

    Aus Sicht des Radfahrers

    Aus Sicht des Fahrbahnverkehrs

    In der anderen Richtung (Klarenstrecker Damm) ist es mit einem [Zeichen 206][Zusazzeichen 1000-32] gekennzeichnet.

  • Dazu noch eine Kuriosität aus der anderen Blickrichtung. Falls damit gemeint sein soll, dass die Carl-Benz-Straße von Radfahrern auch in Gegenrichtung befahren werden darf, wurde nicht nur das falsche Zeichen verwendet, sondern das wäre in dieser Straße wegen Tempo 50 auch gar nicht zulässig und ist überdies am Anfang der Einbahnstraße nicht mit [Zeichen 220-20][Zusazzeichen 1000-32] gekennzeichnet.

  • Es ist zum Haare raufen... Das Wochenblatt berichtete gestern über "Verbesserungen" der Radwege.

    Als Mitglied der Fahrrad-AG distanziere ich mich von diesem Ergebnis. Von "besseren Radwegen" kann hier keine Rede sein.

    Die für die Verbesserung des Radverkehrs erkämpften Mittel sollen nun offenbar dafür verwendet werden, eine seit nunmehr 20 Jahren unzulässige Regelung in der Thuner Straße besser zu beschildern, sowie von zwei unzulässigen Regelungen in der Harsefelder Straße die gefährlichere von beiden aufrecht zu erhalten.

    Dabei wurden die Lösungen bereits im Radverkehrskonzept von 1999 aufgezeigt: In der Thuner Straße sollte die Benutzungspflicht des viel zu schmalen gemeinsamen Geh- und Radweges aufgehoben werden, insbesondere stadtauswärts auf der linken Straßenseite. Stattdessen sollten die jeweils rechtsseitigen Gehwege für Radfahrer freigegeben werden.

    In der Harsefelder Straße verläuft der benutzungspflichtige Radweg auf der linken Straßenseite ohne Sicherheitstrennstreifen direkt neben dem Kfz-Gegenverkehr. Da der Weg zu schmal ist, als dass sich zwei Radfahrer dort sicher begegnen können, ist es nur eine Frage der Zeit, bis dort ein Radfahrer verunglückt.

    Harsefelder Str. stadtauswärts: Das rechte Blauschild kommt weg, das linksseitige bleibt

    Thuner Str. stadteinwärts: Hier kommt eine Furtmarkierung hin und ein [Zusazzeichen 1000-32]über das [Zeichen 205] Der Weg bleibt in beide Richtungen benutzungspflichtig, auch in Gegenrichtung auf der falschen Straßenseite.

    Um festzustellen, dass das alles von vorne bis hinten illegal ist, braucht man lediglich ein Zentimetermaß, aber keinen Verkehrsplaner.

    :cursing:

  • In zwei Wochen habe ich einen Termin bei der Bürgermeisterin, zusammen mit dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses des Stadtrates. Seitens der Politik gibt es nach wie vor Wohlwollen für das Anliegen. Und es bleibt die Hoffnung, dass die Stadt zügig einen Verkehrsplaner findet.

  • Ich habe mal eine Frage zum formellen Vorgehen gegen diesen Unfug. In der Harsefelder Straße bestand bislang eine unzulässige Regelung, da auf beiden Straßenseiten benutzungspflichtige Radwege vorhanden waren (oberes Bild unter dem Zeitungsartikel). Auf beiden Seiten sind die Mindestbedingungen der VwV nicht erfüllt. Vor der Aufhebung der Benutzungspflicht auf der rechten Seite hatte ich die Wahl, welcher Benutzungspflicht ich nachkomme und welcher nicht, denn ich konnte unmöglich die Radwege auf beiden Straßenseiten gleichzeitig benutzen. Nun bin ich gezwungen, den zu schmalen Radweg auf der falschen Straßenseite zu benutzen.

    Handelt es sich mit der Aufhebung der rechtsseitigen Benutzungspflicht daher um einen neuen Verwaltungsakt, mit dem ich nun gegen die linksseitige Benutzungspflicht klagen kann? Immerhin durfte/musste ich bislang auch auf der rechten Straßenseite fahren, was künftig nicht mehr erlaubt ist. Wenn ich damit Erfolg hätte und die Stadt anschließend wieder den rechten "Radweg" benutzungspflichtig macht, würde auch für die rechte Straßenseite die Frist zur Klage neu beginnen, oder?

    Ich werde auf jeden Fall erst einmal Widerspruch gegen die Anordnung einlegen und Antrag auf Neubescheidung stellen, um die Fristen zu wahren und mir die Möglichkeit einer späteren Klage vor dem Verwaltungsgericht offen zu halten.

  • Wie wäre es denn mit Ortstermin - einer »Begehung« bzw. »Befahrung«? Zwei Rädern im Begegnungsverkehr, mit und ohne Hänger, bitte auch mal schwankende Senioren mit 8 km/h und sportliche Fahrer mit 28 km/h in Augenschein nehmen?

    Zeitverlust / Brechung der Nutzung durch mehrfachen Seitenwechsel?

    Sind die Verantwortlichen da jemals selber geradelt?

  • Von wem kommt das? Und ist die bekundete Gesprächsbereitschaft lediglich die übliche Nebelkerze, während weiterhin illegale Fakten geschaffen werden sollen?

    Ich glaube, dass der Zeitungsmann bei der Sitzung des Verkehrsausschusses dabei war und dort die Behördenvertreter berichtet haben. Die Maßnahmen sind nicht mit der Fahrrad-AG abgestimmt. Angeblich wollte man mich ja zu der Ausschusssitzung hinzu ziehen, aber das hat man nicht getan.

  • Wie wäre es denn mit Ortstermin - einer »Begehung« bzw. »Befahrung«? Zwei Rädern im Begegnungsverkehr, mit und ohne Hänger, bitte auch mal schwankende Senioren mit 8 km/h und sportliche Fahrer mit 28 km/h in Augenschein nehmen?

    Zeitverlust / Brechung der Nutzung durch mehrfachen Seitenwechsel?

    Sind die Verantwortlichen da jemals selber geradelt?

    Wir bieten immer wieder an, die ganzen Stellen gemeinsam mit dem Fahrrad abzufahren. Bislang wurde das Angebot nicht angenommen.

  • Ich habe in den letzten Monaten knapp 500 Bilder aufgenommen, die den Zustand der "Infrastruktur" dokumentieren. Die werde ich auf einem USB-Stick der Bürgermeisterin mitbringen und der Verwaltung schenken. Nur, damit hinterher keiner behaupten kann, er hätte davon nichts gewusst. :saint:

  • Gestern Abend war ich noch mit dem klappbaren Gliedermaßstab in der Harsefelder Straße und habe mal nachgemessen. Der stadtauswärts in beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtige Weg ist 2m breit, allerdings direkt von der Bordsteinkante gemessen. 2m ist das Mindestmaß für Zweirichtungsradwege, allerdings kommt normalerweise ein Sicherheitstrennstreifen von 0,5m hinzu.

    Weiter stadteinwärts ist der Weg nur noch in einer Fahrtrichtung benutzungspflichtig. Mit ca. 1,30m Breite erfüllt er nicht die Mindestvoraussetzungen und liegt auch direkt neben der Fahrbahn. Im Sommer ist er darüber hinaus meistens von dem Gestrüpp überwuchert.

  • Hier eine Sammlung der kläglichen Versuche, Einbahnstraßen in Stade für Radfahrer in Gegenrichtung freizugeben.

    In der Kehrdinger Straße ist es regelkonform gelungen, herzlichen Glückwunsch!

    In der Bungenstraße ist aus Richtung Fischmarkt nicht einmal die Einfahrt verboten und am Eingang der Einbahnstraße steht ein verwirrendes Sammelsurium von nicht zusammengehörenden Verkehrszeichen am selben Mast.

    Beim St. Johanniskloster. Hier wird an der Ecke zur Salzstraße die Freigabe für Radfahrer in Gegenrichtung angezeigt, obwohl die Einbahnstraße aus der Gegenrichtung gar nicht freigegeben ist. Wenig später fehlt folgerichtig auch der Hinweis.

    Anders rum geht es natürlich auch: In Gegenrichtung freigegebene Salzstraße, aber am Beginn der Einbahnstraße kein Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer.

    Fantasie-Beschilderung in der Carl-Benz-Straße. Hier wäre eine Freigabe für Radfahrer gegen die EInbahnstraßenrichtung auch gar nicht zulässig wegen Tempo 50.

    Und für diesen Unsinn stecken Radfahrer die Prügel ein, im wahrsten Sinne des Wortes :cursing:

    (aus Kreiszeitung Wochenblatt vom 17.02.2018)

  • Ihr hattet mich ja gewarnt, dass es verlorene Zeit sei, mit der Verwaltung konstruktiv das Gespräch zu suchen. Leider muss ich euch nach dem gestrigen Gespräch recht geben, aber ich kann mir nun nicht mehr vorwerfen lassen, dass ich es nicht wenigstens versucht hätte.

    Highlights: Der aktuelle Zustand sei "historisch gewachsen" und aufgrund beengter Platzverhältnisse "nicht zu ändern". Einige Situationen seien jedoch "nicht ganz optimal", wie zum Beispiel ein Teil meines täglichen Arbeitsweges, auf dem ich jeden Morgen eine OWI begehe, um nicht auf einem linksseitig benutzungspflichtigen, max. 2m breiten gemeinsamen Geh- und Radweg zu fahren, auf dem es an keiner der 4 Ausfahrten und Einmündungen Furtmarkierungen gibt und der am Ende verkehrt herum in einen Kreisverkehr führt, wo es an 2 Kreiszufahrten wegen eines gebüschs und hoher Hecken quasi keinen Sichtkontakt gibt. Man werde überlegen, dort Furtmarkierungen aufzubringen, aber die Regelung als solche hält man für richtig und alternativlos. Man plane aber die EInstellung eines Verkehrsplaners. Wenn die Stelle besetzt ist, könne der Verkehrsplaner sich der Sache annehmen.

    Solange die Damen und Herren aus dem Rathaus der Meinung sind, sie könnten sich frei aussuchen, welche Vorgaben der VwV anzuwenden sind und welche nicht, werde ich an keinen weiteren Gesprächen mehr teilnehmen. Dafür ist mir meine Zeit zu schade, die ich künftig wohl eher auf das Schreiben formeller Anträge verwenden werde, wie einen Antrag zur Überprüfung der oben genannten "nicht ganz so optimalen" Benutzungspflicht.

    Leider habe ich dir folgenden Zahlen erst heute zusammengesucht, nachdem es gestern hieß, es gebe keine Auffälligkeiten im Unfallaufkommen mit Radfahrern.

    Laut statistischem Bundesamt ereigneten sich im Jahr 2016 in Deutschland 81274 Unfälle mit Radfahrern. Bei 82,76 Mio Einwohnern sind das 0,98 Unfälle pro 1000 EW. Im selben Zeitraum ereigneten sich im Landkreis Stade 248 Unfälle mit Radfahrern. Bei 201.638 Einwohnern (31.12.2016) macht das 1,23 Unfälle auf 1000 Einwohner, 25% über dem Bundesdurchschnitt!

    Ich bin sauer :cursing:

  • Es tut mir leid, dass es mit positiver Energie nicht funktioniert hat. Jetzt gilt es, Deine negativen Gefühle für positive Ergebnisse zu nutzen! Dazu ein paar Tipps:


    Gibt es schriftliche Unterlagen über das Treffen mit der Verwaltung und darüber was sie in der Sache vorgetragen haben? (Also zum Beispiel nen Zettel, den sie hatten als sie das Gespräch geführt haben?) Falls ja, brauchst Du keinen Antrag schreiben, sondern Du erhebst Widerspruch: da sich die Behörde Dir gegenüber inhaltlich geäußert hat, gilt die Jahresfrist für Dich neu.

    Aus Erfahrung ist eigentlich mein Rat, dass Du nicht bei der örtlichen Behörde Widerspruch *erheben* solltest, sondern dass Du den Widerspruch bei der Widerspruchsbehörde *einlegen* solltest. Damit sparst Du Dir bei einer so albern agierenden lokalen Verwaltung einiges an Zeit und Mühe. Mehr Details dazu bei Bedarf.