Neues aus Stade

  • Mal sehen, ob der MA der Verkehrsbehörde im kommenden Jahr noch einmal bereit ist, mit mir Fahrrad zu fahren. Die Gegend um den Bahnhof inklusive der Hansebrücke bietet viele Stolperfallen, die man einfach mal auf dem Fahrrad selbst erfahren haben muss. Ich würde mir für diese Tour von einem Kollegen den Kinderanhänger ausleihen. Das macht die Fahrt sicherlich noch interessanter: Enge Umlaufsperren, Treppen, fehlende Aufstellflächen an Ampeln, 1,30m breite Zweirichtungs-"Radwege"... Ich bewundere jeden, der in dieser Stadt mit Fahrradanhänger unterwegs ist.

    Mein Kollege hat es übrigens nach einigen Erlebnissen wieder aufgegeben, seine kleine Tochter mit dem Fahrradanhänger zum Kindergarten zu fahren. Er fährt jetzt wieder Auto.

  • Mal sehen, ob der MA der Verkehrsbehörde im kommenden Jahr noch einmal bereit ist, mit mir Fahrrad zu fahren. Die Gegend um den Bahnhof inklusive der Hansebrücke bietet viele Stolperfallen, die man einfach mal auf dem Fahrrad selbst erfahren haben muss. Ich würde mir für diese Tour von einem Kollegen den Kinderanhänger ausleihen. Das macht die Fahrt sicherlich noch interessanter: Enge Umlaufsperren, Treppen, fehlende Aufstellflächen an Ampeln, 1,30m breite Zweirichtungs-"Radwege"... Ich bewundere jeden, der in dieser Stadt mit Fahrradanhänger unterwegs ist.

    Mein Kollege hat es übrigens nach einigen Erlebnissen wieder aufgegeben, seine kleine Tochter mit dem Fahrradanhänger zum Kindergarten zu fahren. Er fährt jetzt wieder Auto.

    Da sollte man mit Begriffen wie »Freiheit« und »Bevormundung« operieren: Der Kollege wünscht sich doch offenbar die Freiheit, seine Tochter mit dem Rad zur Kita zu bringen. Die Stadt verweigert ihm aber diese Freiheit durch gewisse Maßnahmen, die als Bevormundung empfunden werden und manchmal als Verbot, manchmal als Schikane, manchmal als Gedankenlosigkeit daherkommen.

    Warum sollten sich nur Autofahrer über »Bevormundung« (etwa durch Tempo 30 oder durch Abgasgrenzen) beschweren oder einen Verlust an Freiheit beklagen dürfen?

  • Ich mache mal hier weiter, bevor wir das nächste Thema zerschreddern :saint:

    Zitat von hier: „Wohlfühl-Radwege” und Oberlehrer in Haßloch

    Zitat von Peter Viehrig

    Und dann? Neues Gespräch? Neue Mail? Mit wem? An wen?

    Hm. Was soll diese Warterei auf den Ablauf selbstgesetzter imaginärer Fristen bringen? Was brachte es bisher? Ganz nüchtern betrachtet: Welche Rechtswidrigkeiten den Radverkehr betreffend sind ganz konkret verschwunden?

    Was dann?

    Am 01.03.2019 drei Anträge auf Neuverbescheidung und wenn nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nichts passiert ist oder der Antrag abgewiesen wurde, direkt drei Klagen vor dem Verwaltungsgericht. Kontakt mit Dr. Kettler besteht bereits.

    Falls irgendwo ein neues [Zeichen 240] auftaucht, unmittelbar Klage. Zu erwarten ist das z.B. in der Schölischer Straße nach Abschluss der Bauarbeiten

    Jedenfalls ist das rote Pflaster in den Planungsunterlagen mit "Radweg" bezeichnet, entspricht in Gestaltung und Ausführung exakt dem gleichen Murks, der in den letzten Jahren gebaut wurde und anschließend mit Z240 zum benutzungspflichtigen Gehweg deklariert wurde.

  • Ein Blick in die Nachbargemeinde Hollern-Twielenfleth https://www.google.de/maps/@53.59760…m/data=!3m1!1e3

    Der ganze Ort besteht eigentlich nur aus einer einzigen Straße. Dort gibt es einseitig einen kombinierten Geh- und Radweg für beide Fahrtrichtungen mit [Zeichen 240], der teilweise sogar für Mofas freigegeben ist. Mitten im Ort soll man an einer Bettelampel die Straßenseite wechseln. Die Hälfte des Weges führt also immer auf der falschen Straßenseite entlang.

    Nun soll hier wohl gebaut werden:

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/luehe/panorama…rt-d130970.html

    Der Zeitungsartikel zeigt ganz deutlich, wie man hier denkt:

    Zitat

    Eigentlich sollte die Sperrung direkt zum Schulbeginn erfolgen. "Ein denkbar schlechter Zeitpunkt, direkt nach den Ferien. Und dazu noch zu kurzfristig", sagt Hollern-Twielenfleths Bürgermeister Timo Gerke. "Eltern und Schüler müssen rechtzeitig darüber informiert werden." Denn um ihre Schule erreichen zu können, müssen viele Schulkinder die andere Straßenseite benutzen. Im Rahmen der Maßnahme müssen sie am Grundstück

    Hollernstraße 45 die Straße an der dortigen Fußgängerampel überqueren und auf der gegenüberliegenden Straßenseite bleiben, bis sie die Fußgängerampel am Pennymarkt erreichen. Dort können sie die Straße erneut überqueren und landen dann auf der richtigen Straßenseite.

    Versteht das irgendwer?

    Hier mal Bilder aus Hollern-Twielenfleth

    benutzungspflichtig in beiden Fahrtrichtungen und für Mofas freigegeben =O

    In dem Abschnitt möchte man wohl bauen. Die gegenüberliegende Straßenseite hat im letzten Jahr einen neuen Gehweg bekommen, der wegen der einladenden roten Pflasterung auch gerne zum Radfahren genutzt wird (selbstverständlich wie im ganzen Ort üblich in beiden Fahrtrichtungen). Und auf diesem Gehweg (im Bild links) sollen nun wohl auch die Schulkinder mit dem Rad fahren, weil das auf der Fahrbahn natürlich viiiiieeeeel zu gefährlich ist. Dann doch lieber auf dem Gehweg auf der falschen Seite.

    Da sich der für Radfahrer benutzungspflichtige Gehweg nur durch das [Zeichen 240] von einem Seitenstreifen abhebt, wird darauf natürlich auch gerne geparkt. Wer hier der Benutzungspflicht nachkommt, kann dann entweder links am Auto vorbei über die Wiese fahren oder rechts an dem parkenden Auto vorbei auf die Gegenfahrbahn. Und das alles wegen der Verkehrssicherheit!

    Dieses Schild steht kurz hinter der Fußgängerampel, an der Radfahrer von der falschen auf die richtige Straßenseite wechseln dürfen. Auch der Fahrrad-Gegenverkehr kommt einem auf diesem üppig bemessenen Streifen noch entgegen und darf an der Ampel auf die richtige Seite.

    ohne Worte...

    Nochmal aus dem Zeitungsartikel:

    Zitat

    Dem Bürgermeister liegt daran, dass die Eltern ihre Kinder frühzeitig auf die Gefahren im Straßenverkehr hinweisen. Wie die jüngste Ratssitzung zeigte, sorgt sich die Gemeinde nach wie vor um die Verkehrssicherheit im Ort. Auch die Verkehrsschau am Obstmarschenweg (L111) Ende des Jahres, an der unter anderem auch der Landkreis und die Polizei teilgenommen hatten, sei "wenig zufriedenstellend verlaufen", so Gerke.

    Aber auf die Idee, dass jemand die Eltern darauf hinweist, dass das Geisterradeln insbesondere auf solchen Gehwegen saugefährlich ist, kommt natürlich niemand. Dann doch lieber noch ein paar Leitpfosten aufstellen...

    Hier kann man doch einfach nur verzweifeln. ;(

  • Ich habe gestern Abend mal die Unfälle mit Personenschaden und Radfahrerbeteiligung aus dem Jahr 2017 aus dem Unfallatlas in eine eigene Karte übertragen und mit Bildern versehen: https://drive.google.com/open?id=1sSDTB…fSO&usp=sharing

    Neben den Unfällen, die ich so genau wie möglich aus dem Unfallatlas übertragen habe, findet ihr auch die Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept von 1999 (grün = wurde umgesetzt, blau = wurde nicht umgesetzt).

    Aus dem Statistikportal gehen 43 Unfälle mit leicht- oder schwerverletzten Personen hervor und ein zusätzlicher Unfall war im Presseportal zu finden, der in der offiziellen Statistik nicht auftaucht.

    Leicht verletzte: 37

    Schwer verletzte: 7

    Unfallgegner des Radfahrers und Schwere der Verletzungen (leicht/schwer), sowie farbliche Kennzeichnung in der Karte:

    PKW 35 (29/6) (gelb/orange)

    Fußgänger 4 (4/-) (olivgrün/-)

    Solo 4 (3/1) (blau/lila)

    Radfahrer 1 (1/-) (grau/-)

    Von den 35 Unfällen zwischen Radfahrer und PKW passierten

    12 an Straßen ohne Radweg (davon alleine 5 Unfälle in der Straße Am Schwarzen Berg -> 30er Zone! Was ist da los?)

    21 an Straßen mit Radweg, Unfallorte meistens an Kreuzungen

    Bei 2 Unfällen ist mir die Lage des Unfallortes unklar (1. Bielfeldtweg/Kiebitzweg: Im Unfallatlas sieht es so aus, als könnte der Radfahrer auf dem Gehweg gefahren sein. 2. Unfall auf der B73 bei der Auffahrt von der Harsefelder Straße Fahrtrichtung Hamburg. Der Radweg verläuft auf der anderen Straßenseite)

    Von den 4 Unfällen zwischen Fußgängern und Radfahrern passierten

    3 an Straßen mit einem gemeinsamen Geh- und Radweg (benutzungspflichtig) Alle dort vorhandenen Wege unterschreiten die vorgeschriebene Mindestbreite von 2,50m teilweise erheblich.

    1 an einer Straße mit einem getrennten Geh- und Radweg (Glückstädter Straße im Bereich des Vincent Lübeck Gymnasiums und der BBS). Der Radweg unterschreitet dort die vorgeschriebene Mindestbreite von 1,50m

    Bei den Unfällen zwischen Fußgänger und Radfahrer geht aus den Daten nicht hervor, ob der Fußgänger, der Radfahrer oder beide verletzt wurden.

    Von den 4 Solo-Unfällen passierten

    3 auf Straßen mit Kopfsteinpflaster ohne Radweg (30er Zone), einer davon mit einem schwer verletzten Radfahrer in der Dankersstraße

    1 an einer Straße mit benutzungspflichtigen Radwegen (Harburger Straße im Bereich der Gefällestrecke zwischen "Lange Reihe" und Kreisel beim ADAC (unklar, auf welcher Straßenseite der Unfall passierte, ob bergauf oder bergab)

    Der Unfall zwischen zwei Radfahrerinnen passierte in der Salztorscontrescarpe, vermutlich im Bereich der Holzbrücke über den Burggraben (einseitiger Zweirichtungsradweg)

    Ich hätte eigentlich mit mehr Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern und zwischen Radfahrern untereinander gerechnet. In die Statistik gehen die vielen glimpflich ausgegangenen Bagatellen aber nicht ein.

  • Hallo,

    irgendwo stand ja dass es nicht schlecht wäre, wenn sich nicht nur einer beschwert.

    Zitat von Sachgebiet Verkehr Stade

    vielen Dank für Ihre Hinweise auf die Radverkehrsführung hier in Stade. Seit dem letzten Jahr befassen wir uns sehr viel intensiver mit der Radverkehrsführung hier im Stadtgebiet aber auch in gesamten Landkreis Stade. Es wurden hier im Hause bereits einige Straßen in Hinblick auf die Radwegbenutzungspflicht überprüft und dort wird auch zum Teil in Kürze die Benutzungspflicht aufgehoben. Leider ist es nicht möglich diese Prüfungen kurzfristig für das ganze Stadtgebiet vorzunehmen, weil dafür schlichtweg die Ressourcen fehlen. Aus diesem Grund sucht die Stadtverwaltung nach einem Verkehrsplaner, um das gesamte Radwegenetz zu untersuchen. Bis dahin werden natürlich weiterhin auch einzelne Straßen soweit möglich einer Einzelfallprüfung unterzogen.

    Zur Harsefelder Straße möchte ich Ihnen mitteilen, dass dieser gemeinsame Geh- und Radweg bereits in der Prüfung ist und eventuell ausgebaut werden soll. Bei der Harsefelder Str. handelt es sich aber auch um eine Landesstraße, was wiederrum zu unterschiedlichen rechtlichen Prüfungsgrundlagen führt. Bei unseren Prüfungen und Anordnungen von Radwegbenutzungspflichten oder deren Aufhebungen ist die Polizei immer mit eingebunden, sodass auch von dort dann keine Aussage kommen würde, dass der linke Geh-/Radweg nicht benutzt werden darf, wenn es doch angeordnet ist.

    Wir werden also insgesamt weiter die Benutzungspflichten im Stadtgebiet überprüfen und dann hoffentlich für alle Verkehrsarten eine ansprechende Verkehrsführung ermöglichen können.

    Klingt ja jetzt nicht soooo falsch.

  • Prima, danke! Steter Tropfen nässt das Bein (oder so).

    Es ist in der Tat Bewegung in die Sache gekommen und das Thema auf der Tagesordnung gelandet, was früher einfach niemanden interessiert hat. Das ist eigentlich der Hauptgrund, warum ich mich mit der juristischen Keule bislang zurück gehalten habe.

    Es ist natürlich völlig unbefriedigend, wie lange das hier alles dauert. An den Hauptstraßen wie der Harsefelder Straße wird man sich schwer tun, aber es gibt viele Nebenstraßen, in denen selbst die Stader Verkehrsbehörde sofort und ohne langwierige Prüfung mit Verkehrszählungen u.s.w. die Benutzungspflichten aufheben könnte.

    - Sofort in allen Straßen mit Tempo 30 (keine 30er Zone)

    - Sofort alle linksseitigen Benutzungspflichten

    - Sofort alle Benutzungspflichten für getrennte Geh- und Radwege

    Geplant werden müssten die Abschnitte an den Hauptstraßen, an denen es bislang gemeinsame Geh- und Radwege gibt. Dazu zählt die Harsefelder Straße stadtauswärts ab Sachsenstraße, insbesondere wegen der linksseitigen Benutzungspflicht. Das Thema ist aber in Arbeit und es ist die externe Beauftragung eines Gesamtkonzeptes für die gesamte Harsefelder Straße von der Hansebrücke bis zur Heidesiedlung/Riensförde beschlossen.

    Dann gibt es einen kurzen Abschnitt an der Bremervörder Straße, wo es stadteinwärts auf ca. 200m einen gemeinsamen Geh- und Radweg gibt. Wenn es sich die Stadt einfach machen will, hängt sie dort [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auf, aber damit ist ja nichts gewonnen.

    An der Harburger Straße stadteinwärts gibt es auch einen Gehweg mit [Zeichen 240]. Dort fahre ich täglich auf der Fahrbahn, aber das mag sich hier keiner vorstellen. Damit das auch andere Radfahrer tun, wären Maßnahmen wie Schutzstreifen oder Piktogrammketten, etc. hilfreich. Auch das würde zwar einen Riesen-Aufschrei geben, aber es einfach so zu lassen, wie es ist, ist ja auch keine Option. Schutzstreifen könnten sogar funktionieren, weil es keine Parkstreifen gibt und auch ohne dass es verboten wäre niemand am Fahrbahnrand parkt.

    In der Neubourgstraße besteht die Aufgabe nicht darin, zu prüfen, ob man dort auf der Fahrbahn fahren kann, sondern eine Lösung für die Einbahnstraßenregelung zu finden. Man könnte das Parken nur noch auf der anderen Straßenseite erlauben, wo es wegen der dortigen Grundstücksausfahrten regelmäßig Lücken zum Ausweichen gäbe und keine ununterbrochene Reihe parkender Fahrzeuge auf der Burggrabenseite. Dann fallen halt Parkplätze weg und das passt einigen natürlich nicht.

    Die Stellenausschreibung für den Verkehrsplaner ist seit fast einem Jahr veröffentlicht, aber bislang gab es noch keinen geeigneten Bewerber. Das liegt vielleicht daran, dass man als kompetenter Verkehrsplaner auf dem Arbeitsmarkt sicherlich bessere Angebote findet als bei der Stadt Stade nach TVöD E12. Andererseits verstehe ich die Verweise auf den fehlenden Verkehrsplaner aber auch nicht, denn die Stelle ist beim Tiefbauamt angesiedelt und nicht beim Ordnungsamt/Verkehrsbehörde. Für die Verkehrsregelungen wäre der Verkehrsplaner also gar nicht zuständig, sondern er könnte höchstens beratend tätig sein.

  • Zitat

    Bei unseren Prüfungen und Anordnungen von Radwegbenutzungspflichten oder deren Aufhebungen ist die Polizei immer mit eingebunden, sodass auch von dort dann keine Aussage kommen würde, dass der linke Geh-/Radweg nicht benutzt werden darf, wenn es doch angeordnet ist.

    Das klingt für mich danach, daß man noch nix begriffen hat. Gar nix. Die verstehen noch nicht mal, daß eine linksseitige BNP ein Problem ist und wieso. Ich würde klagen, sofort, aber das schrieb ich ja schon.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Auch innerörtliche linksseitige Benutzungspflichten können von Gerichten bestätigt werden. Ergo braucht man genug Geld, um so ein Verfahren auch über mehrere Instanzen durchzuziehen.

    Klagen würde ich selbst nur wieder, wenn ich entweder stinkreich werde und mich 30k€ einfach nicht interessieren, oder wenn man ein Verfahren quasi überhaupt nicht verlieren kann.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Tolle Fleißarbeit! Was mir auffällt, ist die verhältnismäßig geringe Zahl der Alleinunfälle.

    Insgesamt aber erschreckend viele Unfälle für das Städtchen; das (radweg- und allerdings auch weitestgehend radfahrerfreie) Pirmasens hat zum Vergleich etwa 80 % der Einwohnerzahl Stades. Hier waren es 2017 grade mal 7 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung - inkl. meines eigenen Dooring-Unfalls. ;) 6 mal mit Pkw, einer mit von einem Radfahrer schwerverletztem Fußgänger (und das auch noch in der FGZ).

    Bei den Unfällen zwischen Fußgänger und Radfahrer geht aus den Daten nicht hervor, ob der Fußgänger, der Radfahrer oder beide verletzt wurden.

    Ja, das ist Schade, dass die Datensätze hier etwas ungenau sind, so kann man bspw. auch Radfahrer-Radfahrer-Unfälle nicht von Alleinunfällen unterscheiden. Aber andernfalls würde der Datensatz halt wohl sehr unübersichtlich.

  • Das klingt für mich danach, daß man noch nix begriffen hat. Gar nix. Die verstehen noch nicht mal, daß eine linksseitige BNP ein Problem ist und wieso. Ich würde klagen, sofort, aber das schrieb ich ja schon.

    Dass man hier gar nichts begriffen hat, unterschreibe ich voll und ganz. Die Devise lautet: "Lieber einen linksseitigen Radweg als gar keinen". Das Ergebnis ist eine Stadt voller Gehweg- und Geisterradler. Mich hat daher eher gewundert, dass nicht noch viel mehr passiert ist.

    Konfrontiert man die VB mit den Zahlen, wird es heißen: Das ist nicht auffällig, es gibt keine Unfallschwerpunkte.

    Ich überlege daher, eine Bürgerfrage an den Verkehrsausschuss zu stellen, in der ich um Aufschlüsselung nach Unfalltypen und Ursachen bitte.

    - Was waren die Haupt-Unfallursachen bei den 12 Unfällen zwischen PKW und Rad auf Straßen ohne Radweg? (davon alleine 5 Unfälle in einer einzigen völlig bedeutungslosen Nebenstraße! *edit: hier https://www.google.de/maps/dir/53.59…1e3!4m2!4m1!3e1 )

    Von den 21 Unfällen zwischen PKW und Radfahrern auf Straßen mit Radweg:

    - Wie viele Abbiegeunfälle gab es zwischen PKW und Radfahrern, die entlang einer Radwegführung fuhren?

    - Wie viele Einbiegen-/Kreuzen-Unfälle gab es zwischen PKW und Radfahrern, die entlang einer Radwegführung fuhren?

    Man hat im Ausschuss die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen und die wird lauten:

    - Was hat die Stadt Stade unternommen, um die Unfallzahlen mit Radfahrern zu reduzieren?

  • Klagen würde ich selbst nur wieder, wenn ich entweder stinkreich werde und mich 30k€ einfach nicht interessieren, oder wenn man ein Verfahren quasi überhaupt nicht verlieren kann.

    Beispiele, die man meiner Meinung nach nicht verlieren kann. Ansonsten verliere ich den Glauben an den Rechtsstaat.

    Neubourgstraße

    Der 1,30m breite "Radweg" links im Bild ist in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig. Damit man die Benutzungspflicht aufrecht erhalten kann, hat man sich überlegt, keine [Zeichen 274.1] einzurichten, sondern nur Tempo 30 -> Grob vorsätzlicher Verstoß gegen die VwV-StVO. Auf dem Gehweg gibt es besonders schützenswerten Fußgängerverkehr zu einer Grundschule und außer Parksuchverkehr und Elterntaxis ist da auf der Fahrbahn nichts los. Komplizierte Einbahnstraßenregelung von beiden Enden der Neubourgstraße in Richtung Gründelstraße, damit die Straße für Durchgangsverkehr unattraktiv wird.

    Am Hofacker

    Auch hier: Tempo 30, extra keine [Zeichen 274.1] und linksseitige Benutzungspflicht auf der Straßenseite, auf der eine Behinderteneinrichtung (= besonders schützenswerter Fußgängerverkehr) und mehrere schlecht einsehbare Grundstücksausfahrten von Gewerbebetrieben liegen. An den Ausfahrten haben einige Anlieger bereits [Zeichen 138-10]angebracht. Die Straße ist ansonsten schnurgerade, bestens einsehbar und mit geringem Verkehrsaufkommen.

    Thuner Straße

    Auch dieses Handtuch ist zusammen mit Fußgängern in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig (erstaunlicher Weise nur ein Unfall Fußgänger - Rad in 2017). Unter dem [Zeichen 240]wird sogar auf die besonderen Gefahren dieses Weges hingewiesen. Besonders schützenswerte Fußgänger an dieser Straße: 1 Altenheim, 1 Kindergarten, 1 Grundschule, 1 Hauptschule, 1 Hinterausgang eines Gymnasiums.

    Am Bahnhof

    Aus der Bahnhofstraße kommend endet der benutzungspflichtige Radweg an einem FGÜ (ein Unfall PKW - Rad in 2017). Nach zweimaligem Überqueren der Fahrbahn an Fußgängerüberwegen soll man dann zum Bahnhof auf der linken Straßenseite fahren: Dort stehen dann 1,30m mit Gegenverkehr aus der Gegenrichtung gemessen direkt von der Bordsteinkante zur Verfügung. In Gegenrichtung gibt es keine Benutzungspflicht, der Gegenverkehr kommt einem auf diesem Handtuch also freiwillig entgegen. Der Weg endet 250m weiter am Bahnhof, wieder direkt vor einem FGÜ. Dann darf man über den nächsten Fußgängerüberweg fahren/schieben und noch 50m weiter auf einem getrennten Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht fahren, der dann in der Kurve direkt in einen Gehweg übergeht (einheitliches rotes Pflaster, das natürlich alle für einen Radweg halten).

    Am Bahnhof besteht natürlich starker Fußgängerverkehr und in Ermangelung ausreichender Abstellanlagen ist normalerweise der Gehweg durch viele abgestellte Fahrräder eingeengt.

    Es sträubt mich, wegen so einem Blödsinn überhaupt ein Gericht zu behelligen.

  • Bei den Fragen bitte "... wie viele davon bei einer linksseitigen Führung" ergänzen.

  • Nein, gab es noch nicht. Das Problem ist, dass vermutlich auch bei der Presse niemand versteht, was ich will. "Radfahrer fördern" heißt hier "Radwege bauen/verbessern". Dass alleine die Existenz der gezeigten Radwege das Problem darstellt, werden die wohl auch nicht begreifen.

  • Es sträubt mich, wegen so einem Blödsinn überhaupt ein Gericht zu behelligen.

    Das wird ja nur nötig, wenn dein Antrag abgelehnt wird. Das muss aber begründet werden, da muss sich also zumindest jemand Gedanken machen, was er schreibt. Gibt es in Niedersachsen eigentlich ein WIderspruchsverfahren?

    Die Regelung in der Neubourgstraße dürfte keinerlei Chance vor Gericht haben. Da sieht man schon auf der Karte, dass da nur bisschen Anliegerverkehr herrscht. Bei angeordneten T30 wären laut dem dämlichen ERA-DIagramm noch 30 KFZ/Minute in Ordnung. Die wird man da eher nicht haben.

    Am Hofacker wirst du nicht wenig Durchgangsverkehr haben. Was seltsam ist: Dort fährt ein Bus, trotzdem ordnen die Tempo 30 an. In Hamburg machen die Behörden das äußerst ungern. Aber trotzdem kommt man hier eher nicht auf 30 KFZ/Minute.

    In der Thuner Straße sieht man schon an den Bildern, dass da auch mal Autos fahren; außerdem gibt es drei Buslinien und Tempo 50. Hast du Zahlen zur Verkehrsbelastung? Wie gesagt, es gibt Richter, die sich nicht für Breiten und linksseitige RWBP interessieren.

    Zur Bahnhofstraße: FGÜ sind keine Radverkehrsanlagen. Wenn du links abbiegen willst, darfst und musst du die Fahrbahn benutzen. Wenn der Radweg weiter östlich auch einfach im Nichts endet, brauchst du auch darauf nicht zu fahren. In der Gegenrichtung ist Radverkehr auf der Fahrbahn erlaubt. Die ERA unterscheidet bei der Verkehrsstärke nicht die Fahrtrichtung.

    Thuner Straße wäre geeignet, wenn du auf Risiko gehen willst, um im Fall des SIeges den Rest besser argumentieren zu können.

    Neubourgstraße ist so abstrus, das kann man eigentlich nicht verlieren. Hofacker und Bahnhofstraße liegen dazwischen.

    Stellenausschreibung für den Verkehrsplaner

    Das soll nicht dein Problem sein. Wir leben in einem Rechtsstaat, der Staat muss sich an die Gesetze halten. Zur Not müssen die einen Planer für mehr Geld beauftragen oder von einer anderen Verwaltung ausleihen. Oder ihre bestehenden Leute schulen.

    Vorschlag: Rede nochmal freundlich mit der Verwaltung, lass dir z. B. für die Neubourgstraße einen Termin zusichern, bis wann die Schilder abgebaut sind. 1 Monat sollte hier fair sein. Das ganze formlos und mündlich. Die Verwaltung braucht daraufhin nicht handeln, dir entstehen keine Kosten.

    Wenn sich die Verwaltung weigert (Gründe egal), ist die Freundlichkeit zuende. Androhen, kostspielige Rechtsmittel zu ergreifen. Wenn die dann nicht zusagt, oder wenn die Frist verstreicht: Rechtsmittel ergreifen. Ja, und vielleicht auch einen Rechtsbeistand hinzuziehen, damit die Aussicht auf Erfolg größer wird, und damit die Kosten steigen.

    Das ganze sauber dokumentieren, so dass du gegenüber der Presse belegen kannst, dass die Verwaltung Schuld an dem Dilemma ist und Geld verschwendet, das man an anderer Stelle besser einsetzen könnte. Schulden abbauen, Schulen renovieren, Schlaglöcher kitten, etc.

    Du könntest für die Verwaltung auch mal eine komplette Liste mit RWBP in Stade anfertigen und nach Unsinnigkeit sortieren. D.h. Neubourgstraße ganz nach oben, B73 nach ganz unten. Alles was oben steht muss die Verwaltung mit Minimalaufwand wegordnen können. Dafür brauchen die keinen Verkehrsplaner einstellen. Vielleicht sind die für die Hilfe dankbar und arbeiten dann endlich in deinem Interesse.

    Wo die Sache doch kniffliger ist, kannst du denen längere Fristen einräumen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.