Liest sich aus meiner Sicht gut.
Punkt 1: benutzt Du den Abschnitt in beiden Richtungen, um "nach Norden" zu fahren, oder müsste das nach Copy&Paste noch in "aus Norden" geändert werden?
Punkt 2: abschnittweise ist ja erst keine Benutzungspflicht, während auf der anderen Seite eine besteht. Scheint wohl nicht weit her zu sein mit der Gefahrenlage ...
Punkt 3: wer aus der Unterführung kommend links abbiegen will, "kann nicht" auf das Hochbord mit dem Blauschild (weil keine Absenkung da ist), es ist also nicht "muss nicht". Bevor aber da einer auf die Idee kommt, auf einen Meter Länge den Bordstein abzusenken, um gleich zwei Deiner Gründe zu erschlagen, würde ich formulieren, dass die Stadt offenbar als Standard vorgesehen hat, dass dieser Verkehr die Fahrbahn nutzt wie in der StVO vorgesehen. Um so weniger ist einzusehen, warum der Verkehr, der aus der Wiesenstraße kommt, dort nicht auf der Fahrbahn fahren darf.