"Verbrechen gegen die Natur" ... bleiben dem NABU dann noch Worte, um die Straßen durch den Tiergarten zu beschreiben?
Beiträge von Fahrbahnradler
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https://www.kreisbote.de/lokales/fuerst…045141.amp.html
Ich hab vor Jahren genau einmal diese "Alternativ-Route" zur (hervorragend glatten, für Autos gedachten) Dachauer Straße benutzt. Danach hab ich mir echte Sorgen gemacht, ob mein Fahrrad vielleicht viereckige Reifen hat und ich mein Gestell im Krankenhaus wieder einrichten lassen soll? Der Claudia Gessner mags ja gefallen, wenn sie völlig durchgeschüttelt und durchgerüttelt in Emmering ankommt. Ich fahr lieber auf einer einigermaßen glatten Straße.
Abgesehen davon: was sollen denn Radfahrer da unten, wenn sie oben was zu tun haben? Nach diesem Prinzip könnte man übrigens den Autoverkehr von jeder Straße verweisen, die höchstens 3 km von einer Autobahn entfernt liegt und annähernd parallel verläuft ...
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993. Sitzung des Bundesrates am 18. September 2020
Vorerst keine Reparatur der StVO-Novelle
Der Bundesrat hat am 18. September 2020 über Änderungen im Straßenverkehrsrecht debattiert - insbesondere über eine mögliche Reparatur der StVO-Novelle vom 20. April 2020, die derzeit wegen eines Formfehlers teilweise außer Vollzug gesetzt ist.
Zur Heilung des Formfehlers oder Änderungen an der Straßenverkehrsordnung wird es jedoch vorerst nicht kommen: Entsprechende Vorschläge aus den Fachausschüssen fanden jeweils nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum.
Was die Fachausschüsse vorgeschlagen hatten
Verkehrs- und Innenausschuss hatten übereinstimmend empfohlen, die StVO-Novelle inklusive der ergänzten Eingangsformel noch einmal neu zu erlassen - und dabei die ursprünglich beschlossenen, derzeit aber nicht angewandten Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts zu modifizieren: Fahrverbote sollten künftig nur bei Geschwindigkeitsverstößen an Gefahrstellen wie Autobahnbaustellen oder Schulen und Kindergärten sowie im Wiederholungsfall verhängt werden. Rasern sollten dafür aber höhere Bußgelder drohen. Dieser Vorschlag erhielt keine Mehrheit im Plenum.
Der Umweltausschuss hatte dafür plädiert, ausschließlich den Formfehler im Einleitungsteil der StVO-Novelle zu heilen, den Inhalt der damaligen Verordnung aber unverändert noch einmal neu zu erlassen. Auch diese Empfehlung fand in der Plenarsitzung nicht die erforderliche absolute Mehrheit.
Zeitplan offen
Wann es zu einem weiteren Reparaturversuch kommt, ist derzeit nicht absehbar. Die nächste Plenarsitzung findet am 9. Oktober 2020 statt.
Aufhänger: Umsetzung von EU-Recht
Zustimmung fand allerdings die Grundlage der aktuellen Beratungen - eine Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zu den höchstzulässigen Abmessungen und Gesamtgewichten für bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen: Ihr stimmte der Bundesrat mit einigen fachlichen Änderungsmaßgaben zu. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.
Plenarsitzung des Bundesrates am 18.09.2020
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Und sie können mal eben zur Seite - so wie ein Basketballer im Angriff, der sich blitzartig links-rechts-vorwärts-rückwärts bewegt. Ein Radfahrer ist da ... na ja, wie ein Radfahrer eben: geradeaus und höchstens leichte Schlenker ...
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Zitat
Überraschend kam die Kontrolle in der Friedrichstraße insofern, als sich Autofahrer in den 2018 zur Luftverbesserung eingerichteten Tempo-30-Bereichen auf Magistralen wie der Leipziger und der Hauptstraße vier Wochen lang unkontrolliert an die Vorschrift "gewöhnen" durften. Die Friedrichstraße ist erst seit Ende August teilweise autofrei.
Die Polizei begründet den Einsatz mit "Hinweisen aus der Bevölkerung an die polizeilichen Fahrradstreifen, dass einige Radfahrende die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachten würden". Auch die CDU hatte Tempokontrollen gefordert, nachdem sie die Teilsperrung für den Autoverkehr nicht verhindern konnte. Für den galt in der Friedrichstraße Tempo 50.
Gut, dass der Tagesspiegel das mal gegenüberstellt.
Wie reagiert eigentlich die Polizei, wenn man Streifenwagenbesatzungen darauf hinweist, dass einige Autofahrende die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachten?
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Wo fahren die Radfahrer denn normal? rechts der Schienen? links der Schienen? dazwischen?
Wie ist denn das Hochbord vor dieser Stelle beschildert?
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?![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
?Gar nicht?
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1. Es gibt den Begriff "Knallzeugen". Das sind die, die den Krach des Unfalls gehört haben, dann dorthin gucken und aus dem, was sie nach dem Knall sehen, Rückschlüsse auf das ziehen, was sich vor dem Knall abgespielt haben muss/kann/dürfte ...
Bei einer polizeilichen Vernehmung sollte eigentlich die Frage: "was haben Sie gesehen?" / "wo haben Sie hinschaut, als... " Standard sein, dann dürften es solche Äußerungen wie "die fuhr bei Rot auf der linken Seite über die Fußgängerampel" gar nicht bis in einem Polizeibericht oder in eine Zeitung schaffen.
2. Ja, jetzt stelle man sich vor, im Lkw wäre keine Dashcam gewesen.
Aber: Niemand ist gezwungen, sich selbst zu belasten. Das war immer "das" Argument gegen automatische Aufzeichnungssysteme an Bord des eigenen Autos, selbst wenn es nur um Werte wie Geschwindigkeit, Betätigung von Blinker usw. geht. Was passiert, wenn der Anwalt des Fahrers dagegen protestiert, dass diese Aufnahmen ausgewertet werden?
Oder: Angenommen, am Rad der Frau wäre eine laufende Kamera gefunden worden, die - offenbar anlasslos - seit mehreren Minuten lief? Oder ein anderer Radfahrer hätte seine Kamera dauernd laufen gehabt und das Geschehen zufällig draufbekommen? Würde dann auch in Richtung "Beweisverwertungsverbot" argumentiert?
3. Und diese Hasepost ist unsäglich. Hinterher mit "Und nun, Ihr Schlaumeier" die Hassposter anraunzen - aber unterschlagen, dass man selbst mit seinem unhaltbaren "Bericht" die Steilvorlage geliefert hat. Selbstkritik Null.
4. "Polizei ... gibt Details zum Unfallhergang ... bekannt" - nee, das hätte heißen müssen "Polizei verbreitet Legenden". Wann endlich lernen Polizeipressestellen, sich bei solchen Meldungen zurückzuhalten? Victimblaming gegen Radfahrer geht bei denen immer, während man Forderungen wie "Der Lkw-Fahrer achtete nicht auf die Radfahrerin" oder "Der Pkw-Fahrer bog ab, ohne auf die entgegenkommenden Fahrräder Rücksicht zu nehmen" oder "Der Pkw-Fahrer war offenbar mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs" vehement abgelehnt werden, weil sie ja eine Vorverurteilung des Fahrers bedeuten würden.
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Ich habe den Kasten für Freitext am Ende des Klimatests für ausgiebige Anmerkungen zum Thema "Wege für Radfahrer" genutzt. Vielleicht hilft es ja was ...
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Tja, beim Elektromotor wird man sich um Zündfolgen keine Gedanken mehr machen müssen ...
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Wie bin ich bloß in den 1960ern zur Grundschule gekommen? Das war über ein km zu Fuß ...
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Frag doch einfach die Behörde, was in diesem Fall gilt: Ampel, RvL oder Verkehrszeichen-
Die müssen es ja wissen, sonst hätten sie das nicht installiert
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Also mir ist neulich auch passiert, dass ich ohne Maske losgeradelt bin und es erst beim Absteigen vor dem Baumarkt bemerkt habe. Die hatten freundlicherweise eine zum Verkauf. Hätten sie keine gehabt, wäre ich nicht im Traum auf die Idee gekommen, die als Saftladen oder so zu bezeichnen, denn den Fehler habe ich gemacht.
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Apropos Kampf ums Geld, Antrieb der Wirtschaft und so weiter: Hamburg hat nochmal 700.000 Euro zur Förderung von Lastenrädern bereitgestellt.
Nach 20 Minuten war das Geld weg.
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"zwingend erforderlich", um die Situation erkennen zu können. Das ist meine Interpretation von Satz 1 in Verbindung mit Satz 2.
Die Intention war doch wohl: so wenig Schilder wie möglich.
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Wenn ich den Text in der LTO lese, würde ich daraus folgern, dass die Benutzung eines Radfahrstreifens nicht hätte angeordnet werden dürfen. Also Blauschild weg und alles ist gut.

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Es ist eigentlich kein Schild und wäre normalerweise auch nicht lustig, aber ... kann jemand mal der Hamburger Verwaltung und Politik von einer spektakulären Entdeckung berichten? Eine bahnbrechende Erfindung, die das Leben der Radfahrer in der Hansestadt dramatisch erleichtern würde?
(Allerdings würde diese Erfindung ein paar schöne Schlagzeilen über Rotlichtradler ausfallen lassen.)
Es gibt doch tatsächlich Ampeln für Radfahrer, die eine Gelbphase haben! Und dafür muss man nicht nach Kopenhagen, Amsterdam oder Bogotá, sondern nur ins Nachbardorf ...
Für die Detailbewussten: Norderstedt, knapp südlich von Obi. Ich war mit dem Rad im Baumarkt - die haben sogar relativ frisch angebrachte Bügel ...
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»Radwege dürften "nur dort angeordnet werden, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei".«
Also weg mit der Radwegbenutzungpflicht. Fast immer und überall.
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Und wenn wir bis zu der StVO zurückgehen, bei der vor jedem Auto einer mit einer Fahne hergehen musste? Irgendein Zitierfehler wird sich schon finden!