Ein Beispiel für den als angemessen angesehenen Abstand von Schrägparkern sieht man hier:
Beiträge von Fahrbahnradler
-
-
Der Kreisel war doch irre. Der Radverkehr wurde gerade nicht auf der Fahrbahn geführt, sondern auf dieser rot angemalten Sonderpiste. Dann sehe ich an allen Seiten so eine Art "freie Rechtsbbieger" zur nächsten Ausfahrt, bei denen kein Autofahrer auf (korrekt fahrende) Autos im Kreis achten muss, weil diese beiden Verkehre nämlich durch durchgezogene Linien und durch Sperrflächen getrennt sind. Also könnte man einfach durchbrettern - ooops, war da eben ein Radfahrer? So was Dummes aber auch ... und der hatte auch noch Vorfahrt?
Weite Radien bei Ein- und Ausfahrten, fast so wie früher beim Horner Kreisel, wo Radfahrer die (Zufahrt zur) Autobahn überqueren durften.
Also mich wundert es nicht, wenn es da häufig gekracht hat. Aber dieser Kreisel ist ja nun alles andere als typisch.
-
Dein Google-Link/Bild/Blick zeigt aber geradeaus den Horner Brückenweg . Und die Kolumbusstraße mit den Stop-Schildern , wo die Autofahrerin herkam, mündet von rechts ein.
Stimmt, danke, da ist bei Copy & Paste was schiefgelaufen. Das hier sollte es sein:
-
Das sollte doch "Aus Sicht des Radfahrers" heißen ?
Nee, die Autofahrerin kam aus der Kolumbusstraße und wollte rechts in den Horner Brückenweg einbiegen, also in die Richtung, in der der Radfahrer bereits unterwegs war.
-
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4723141
ZitatNach den bisherigen Erkenntnissen befuhr der 47-Jährige mit seinem Fahrrad den Horner Brückenweg aus Richtung Horner Rampe kommend in Richtung Kolumbusstraße. Diese querte er zunächst und fuhr im Anschluss auf der Fahrbahn des Horner Brückenwegs in Richtung Horner Landstraße.
Zeitgleich bog eine 55-jährige Dacia-Fahrerin von der Kolumbusstraße nach rechts in den Horner Brückenweg ein und erfasste dabei den Fahrradfahrer, welcher stürzte und vom Fahrzeug überrollt wurde.
Aus der Sicht der Autofahrerin:
Also: laut Polizei kommt der Radfahrer von links auf der Vorfahrtstraße und fährt in Richtung Brücke. Auf der Fahrbahn. Die Dacia-Fahrerin hat ein Stoppschild vor der Nase und biegt ohne Rücksicht auf den Radfahrer rechts ab.
-
https://www.mopo.de/hamburg/fuer-f…ssehen-37420568
ZitatSowohl ein Zweirichtungsradweg und ein Fußweg als auch Aufenthaltsbereiche an den Brückenköpfen sind vorgesehen.
Ich sehe jetzt schon, dass die Brücke zu schmal ist und selbstverständlich jede Menge Fußgänger am Geländer der Radwegseite stehen und gucken werden.
-
Und nicht vergessen: Fluggesellschaften konnten und können sich auf "höhere Gewalt" berufen, wenn sie bis Dezember nicht genügend Enteisungsmittel am Flughafen gebunkert haben.
-
Broder. Erbarmung.
-
Man hätte die Begrenzung der Dooring-Zone aber eigentlich mit einer durchgehenden Linie ... nu ja ...

-
-
-
Da kommt mir "Faust I" in den Sinn: "Grau, teurer Freund, ist alle Theorie."
Wenn ich auf einem zweispurigen Kreisel innen fahre und bei X raus will, soll ich also bis X-1 innen fahren und dann nach außen wechseln? Leider fahren aber bei X-1 Autos in den Kreisel, die entweder auch bei X rauswollen oder aber erst bei X+1.
Beispiel: Kreisel Ochsenzoll.
https://www.google.de/maps/@53.68247…m/data=!3m1!1e3
Hauptverkehrsrichtung im Kreisverkehr ist Ost-West, weil Nord-Süd im Tunnel drunter durch führt. Wer von Ost nach West will, bleibt tunlichst auf der Außenbahn. Wer zwischen Ost und Nord nach innen wechselt, schafft es normalerweise nicht, im Westen rauszukommen, weil auf der Außenbahn die Autoschlange nahezu lückenlos ist. Ich hatte mal so einen Schlaumeier schräg vor mir (hinter mir reingefahren, mit Vollgas auf die Innenbahn ...), der prompt eine Ehrenrunde drehen musste, weil er nicht am Lkw vorbeikam.
Wenn ich von Osten komme und nach Süden will, weiß ich, dass von Westen eine endlose Schlange kommt. Meine einzige Chance, die Ausfahrt nach Süden zu erwischen, besteht also darin, schon so weit vor der Westeinfahrt außen zu sein, dass keiner der dortigen Fahrer auf die Idee kommt, vor/neben mir in den Kreisel zu fahren.
Die Innenspur ist im Grunde nur Deko. (Und für die Lastzüge / Sattelschlepper.)
Wir legen noch ein paar Schippen drauf:
https://www.google.de/maps/@53.55913…m/data=!3m1!1e3
https://www.google.de/maps/@52.51450…m/data=!3m1!1e3
https://www.google.de/maps/@40.46635…m/data=!3m1!1e3
-
Und dann haben wir noch einen fürsorglichen Schuldirektor. Um Kinder vor Unbill zu bewahren, droht er die Konfiszierung von Elterntaxis an, die bis direkt vor die Schule fahren ... oh wait ...!
-
Das böse Trafohäuschen ... zieht plötzlich eine Binde über die Augen des Autofahrers ...
-
Vielmehr dominieren der Regel die Autos das Verkehrsgeschehen.
Autos dominieren das Verkehrsgeschehen, wenn sie auf zwei bis acht Spuren innerstädtisch dahinbrettern können, weil man die Störenfriede per
und Konsorten aus dem Weg geräumt hat. Radwege zementieren im wahrsten Sinne des Wortes diese Dominanz. -
auf jegliche Form von Fahrradverkehrsinfrastruktur grundsätzlich zu verzichten
Die beste Form von Fahrradverkehrsinfrastruktur habe ich bei den Cyclassics und der alljährlichen Fahrradsternfahrt erlebt: Was für ein erhebendes Gefühl, auf einer 12 Meter breiten Fahrbahn zusammen mit vielen anderen Radfahrern dahinfahren zu können. Endlich mal glatter Asphalt ohne Scherben und Mülltonnen, aber dafür mit eindeutiger Erkennbarkeit, wo es lang geht.
-
-
https://www.tagesspiegel.de/berlin/radfahr…t/26208978.html
90 Tagessätze scheint sich als "Standard" durchzusetzen.
Was ist denn das hier für eine Unverschämtheit?
ZitatDie Staatsanwältin plädierte auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 35 Euro. Eine Mitverantwortung der Radfahrerin sei nicht auszuschließen.
Das Gericht entschied auf eine Strafe von 3150 Euro (90 Tagessätze zu je 35 Euro). „Die Möglichkeit, die Radfahrerin zu sehen, war gegeben“, so der Vorsitzende Richter. U. sei „für einen kurzen Moment unaufmerksam“ gewesen. Es sei allerdings „wieder so ein Fall“, bei dem beide – der Lkw-Fahrer und auch die Radfahrerin – den Unfall hätten vermeiden können.
Wenn ein Verteidiger so was sagt, kann ich es prozesstaktisch ja noch verstehen, auch wenn es menschlich eine Sauerei ist, dem verstorbenen Unfallopfer eine (Teil-)Schuld in die Schuhe zu schieben - die kann sich nicht mehr wehren. Aber die Staatsanwältin!!!
Und wie (außer: zuhause bleiben; nicht am Verkehr teilnehmen) hätte laut Richter die Getötete das Geschehen vermeiden können?
(Wurde vielleicht auch mal die Ortslage thematisiert? Rechtsseitiger Radweg, Ampelschaltung? Hätte also auch die Stadt Berlin den Unfall vermeiden können?)
-
-
Aber das Vorfahrtrecht gilt für die gesamte Straße, nicht nur für die Fahrbahn. Und irgendwo hat man ja auch 5 Meter als Abstand genommen, bis zu dem der Radwege zur Straße gehört und nicht etwa einen eigenständigen Sonderweg darstellt.