Möglicherweise handelt es sich um einen Pop-up-Radweg, der ordnungswidrig von einem Lieferwagen zugeparkt wurde. Dann muss das verhindert werden. Zum Beispiel, indem Lieferwagenstellplätze rechts von dem Pop-up-Radweg eingerichtet werden. Und das Zuparken eines Radweges durch Kontrollen und andere Maßnahmen verhindert wird.
Ein Gemeinwesen, dessen Glieder das hohe Maß an Disziplin aufbringen, das einen sicheren Umgang mit Radwegen gewährleistet, weil dessen Ordnungshüter diese Disziplin durchsetzten, braucht keine Radwege mehr. Werden diese Bedingungen aber nicht erfüllt, geraten Radwege zum Blutbad.
Die PBL Der Hochbordradweg wurde kurz vor der Unfallstelle (30m?) von Warnbaken geschützt auf die Fahrbahn gelenkt. Nach der Verschwenkung gab es nur noch den mittels gelber Linie abgetrennten Radfahrstreifen auf der ehemaligen rechten Fahrspur. Dieser war allerdings durch einen haltenden Geldtransporter zugeparkt. Die tödlich verunglückte Radfahrerin zog ohne den Vorrang des Fahrbahnverkehrs zu beachten hinter der Verschwenkung direkt vom Radstreifen auf die Fahrbahn, wo im gleichen Augenblick ein LKW unterwegs war.
Die gleiche Fläche war übrigens auch als Haltestelle für den Nachtbus ausdrücklich ausgewiesen.