In der Gertigstraße findet kein Gehwegradeln statt. Vielmehr steht dort ein Angebotsradweg zur Verfügung, der allerdings viel zu schmal ist, um konfliktfrei mit dem Fußverkehr gut und schnell Fahrrad fahren zu können.
Bei einem so schmalen Radweg findet unweigerlich Gehwegradeln statt, ebenso wie Radweglaufen. Beides nicht unbedingt als dauerhaft und bewusst durchgezogene Flächenwahl, aber das Kriterium "Vorsatz" muss für einen Regelverstoß nicht erfüllt sein.
Auch das zeitweise Überstreichen der Gehwegfläche beim Schwanken oder um mehr Abstand zu links stehenden Längsparkern zu haben, das Ausweichen auf die Gehwegfläche zum (Rechts-?)Überholen oder das nach-links-Ausweichen auf die Gehwegfläche durch Geisterradler bei Gegenverkehr ist "Gehwegradeln".