Was gibt Gutes zum Thema Radverkehr zu berichten?

  • Wenn man's nicht selbst machen möchte (kann auch erfahrenen Mappern passieren, weil bei Spezialobjekten Spezialkenntnisse fehlen oder die eigenen Infos unvollständig sind) kann man (auch anonym) rechts die "Sprechblase" klicken und eine Notiz auf die passende Stelle schieben und ausfüllen. Bearbeitet dann jemand zwischen jetzt und in 10 Jahren oder so ... ;)

  • An der Kreuzung Aegidientorplatz wurde ein neuer ampelgesteuerter Fahrradüberweg angelegt. Das habe ich in die openstreetmap-Karte eingezeichnet. Dazu ein Foto. Wie kann man eigentlich die openstreetmap-Betreiber darauf aufmerksam machen, dass da eine Änderung stattgefunden hat, die noch nicht in der Karte eingetragen ist?

    Der Weg sollte hier wohl nicht separat (als eigene Linie) sondern mit Tags gemacht werden.

    Hast du eine Kamera am Fahrrad? Dann fahr bitte mal ab Schiffgraben (oder gerne noch von weiter vorne) auf dem Radweg über die Kreuzung und noch ein Stück weiter, dass man das alles drauf hat. Das lädst du dann auf https://mapillary.com/ hoch.

    Hilfreich ist übrigens noch die Fahrrad-Karte.

    Die blauen gestrichelten Linien sind Straßenbegleitende Radwege. Teilweise sind die falsch getaggt, weil die an beiden Fahrbahnseiten angezeigt werden. In der Hildesheimer sind die richtig.

    https://osm.org/way/26580982 und https://osm.org/way/235023003 müssen dafür überarbeitet werden. Als Beispiel kann https://osm.org/way/4397988 dienen. Vielleicht reicht hier schon:

    • cycleway:right=track
    • cycleway:right:traffic_sign=DE:237
    • cycleway:right:oneway=no
    • oneway:bicycle=no

    Die letzten beiden nur, wenn man hier mit dem Rad in beide Richtungen darf. Wenn da ein anderen Zeichen als [Zeichen 237] steht, das natürlich auch anpassen.

    Btw, wie kommen hier Fußgänger über die Kreuzung? in OSM ist foot=no eingetragen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Vielen Dank für die Muntermacher. Da will ich mal schauen ob ich mich da reinarbeite. So ganz einfach hört es sich ja nicht an.

    Muecks Vorschlag mit dem Eintrag in die "Sprechblase" hört sich jetzt erst mal als sehr schnell umsetzbar an. Aber ich habe die "Sprechblase" noch nicht gefunden.

    Der Ampelgesicherte neue Überweg ist nur für Radfahrer. Und die dürfen ihn in beide Richtungen benutzen. Wenn ich's richtig in Erinnerung habe sind die Radwege rund um den Aegi alle in beide Richtungen freigegeben.

    Auf dem Foto sieht man den neuen Überweg von der Seite aus, auf der sich das Theater am Aegi befindet. (Also die Gegenrichtung von dem Foto, das ich weiter oben bereits eingefügt hatte.)

  • Bis vor kurzem standen hier zwei große Anti-Terror Betonklötze, die sich gegenseitig überlappt haben (so dass man in Schrittgeschwindigkeit durch musste bzw besonders fähig Radfahrer sind rechts einfach über den Dreckhügel gefahren), jetzt hat Nürnberg diese tatsächlich entfernt.

    EwQIxKI.png

  • Es ist schon eine Weile her, dass der Trammplatz in Hannover umgestaltet wurde, und es geht manchmal sehr schnell, dass man sich an Verbesserungen für den Radverkehr gewöhnt.

    Darum ist es gut, hin- und wieder dran zu erinnern, dass tatsächlich Verbesserungen für den Radverkehr stattgefunden haben.

    Hier ein HAZ-Artikel von 2012 über die bevorstehenden Umbauten am Trammplatz und vor dem Trammplatz auf dem Friedrichswall:

    https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…vor-dem-Rathaus

    Unter anderem wird darin eine Fußgänger-Ampel angekündigt:

    "Fußgängerüberweg: Gegenüber vom Rathaus soll eine Fußgängerfurt den Friedrichswall queren. Zwischen dem Maritim Hotel und dem abrissreifen Gebäude der Volkshochschule soll dann ein sicherer Fußweg in die Altstadt führen. Die Ampeln sollen so mit den Nachbarampeln koordiniert sein, dass Autopulks in der Regel keine zusätzlichen Stopps einlegen müssen."

    Die Streetview-Aufnahme von 2012 zeigt, wie es damals dort aussah:

    https://www.google.de/maps/@52.36834…!7i13312!8i6656

    Von einer Fußgängerampel ist da nichts zu sehen. Stattdessen gab es einen Fußgängertunnel mit steilen Treppenabgängen auf der Straßenseite, die dem Rathaus gegenüberliegt.

    Es gab einen engen Zweirichtungsradweg. Fußgänger sind hier gar nicht vorgesehen, die sollen wohl über den Rathausvorplatz gehen, von dem aus auch der Fußgängertunneleingang erreichbar ist.

    Und heute sieht es dort so aus:

    Der Fußgängerüberweg ist außerdem ein Radfahrerüberweg geworden.

    Der Zweirichtungsradweg ist deutlich breiter.

    Und auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt es inzwischen einen durchgehenden Zweirichtungsradweg.

    Die Fußgänger können jetzt auf einem eigenen Fußweg neben dem Radweg gehen.

    Aber es gibt auch Vorhaben, die in diesem Zusammenhang nicht umgesetzt wurden:

    So schrieb die HAZ vor dem Umbau:

    "Friedrichswall: Die an dieser Stelle sechsspurige Straße gleicht einer Stadtautobahn. Sie soll auf zwei Autospuren pro Seite reduziert werden."

    Leider hat der Friedrichswall immer noch drei Fahrspuren je Richtung und leider gleicht die Straße immer noch einer Stadtautobahn mit einem sehr breiten Grünstreifen.

  • Ich weiß, die folgende Frage passt hier nicht her. Aber dennoch: Der Masten steht hier links vom Hochbord-Radweg und es gibt auch keine Haltelinie für den Rad-Längsverkehr. Kommt es bei Übergang-Grün und Fahrbahn-Rot nun zu einem Unfall zwischen einen Quer- und einem Längsradler, wie mag dann wohl entschieden werden? Der Querradler wird argumentieren, er habe schließlich grün gehabt und verweist auf § 37 (2) Nr. 6 StVO. Der Längsradler wird sagen, der Hochbord-Radweg befände sich nicht im Schutzbereich der Ampel. Wirklich blöd, diese weit verbreitete Unsicherheit, zudem man bei jeder Verhandlung vor Gericht erneut gespannt darauf sein darf, wie wohl diesmal entschieden wird.

  • Der Querradler wird argumentieren, er habe schließlich grün gehabt und verweist auf § 37 (2) Nr. 6 StVO. Der Längsradler wird sagen, der Hochbord-Radweg befände sich nicht im Schutzbereich der Ampel.

    Der "Querradler" hat die StVO auf seiner Seite, der "Längsradler" nicht.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich weiß, die folgende Frage passt hier nicht her. Aber dennoch: Der Masten steht hier links vom Hochbord-Radweg und es gibt auch keine Haltelinie für den Rad-Längsverkehr. Kommt es bei Übergang-Grün und Fahrbahn-Rot nun zu einem Unfall zwischen einen Quer- und einem Längsradler, wie mag dann wohl entschieden werden? Der Querradler wird argumentieren, er habe schließlich grün gehabt und verweist auf § 37 (2) Nr. 6 StVO. Der Längsradler wird sagen, der Hochbord-Radweg befände sich nicht im Schutzbereich der Ampel. Wirklich blöd, diese weit verbreitete Unsicherheit, zudem man bei jeder Verhandlung vor Gericht erneut gespannt darauf sein darf, wie wohl diesmal entschieden wird.

    Richtig spannend würde diese Frage werden, wenn der Radler, der am Friedrichswall entlangfährt, entgegengesetzt der Fahrtrichtung angefahren kommt. Es handelt sich um einen Zweirichtungsradweg und der wird auch gerne als solcher benutzt.

    Dann hätte zwar der Querradler auf dem Bild Grün, aber der andere Radler hätte weder Grün noch Rot. Gilt dann für den Rechts vor Links, wäre es allerdings wieder kein Problem, denn der Radler auf dem Bild der Grün hat, der käme dann ja aus Sicht anderen Radlers von Rechts.

    Keine Ahnung wie ein Gericht entscheiden würde. Im Extremfall könnte es zur Folge haben, dass hier umgebaut werden müsste. Ich hoffe, dass das nicht passiert und die Radler sich alle so vernünftig verhalten, dass nichts passiert. Überhaupt zeigt dieses Beispiel, dass Fahrradfahrer sich sehr viel vernünftiger und rücksichtsvoller verhalten, als ihnen das immer wieder zugeschrieben wird.

    Faktisch ist es so, dass man sich an dieser Stelle beobachtet und schon von weitem korrigiert, so dass nicht beide Radler zum selben Zeitpunkt am selben Ort sind. Und nach dem was ich bislang beobachten konnte, klappt das gut.

    Warum unnötig etwas überregulieren?

    Ich sehe da auch kein Problem mit der Unsicherheit bezüglich einer etwaigen Gerichtsverhandlung. Die beste Gerichtsverhandlung ist doch die, die gar nicht erst stattfindet. Viel schlimmer fände ich eine eindeutige Regelung und Leute, die nur darauf lauern würden, dass andere sich nicht dran halten und es drauf ankommen lassen, dass es kracht.

  • ...

    Dann hätte zwar der Querradler auf dem Bild Grün, aber der andere Radler hätte weder Grün noch Rot.

    ...

    Aber die Lichtzeichen des Fahrverkehrs sind doch vorhanden - wenn auch auf der ungünstig einsehbaren rechten Straßenseite - und somit wohl auch für den linksseitigen Radverkehr bindend. So handhabe ich das jedenfalls in der Praxis. Vor allem dort, wo trotz linksfreigabe bzw. linksseitiger Benutzungspflicht auf dem Hochbord keine besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr (auch keine Kombi-Streuscheibe im Signalgeber der Fußgängerampel) vorhanden sind.

  • Aber die Lichtzeichen des Fahrverkehrs sind doch vorhanden - wenn auch auf der ungünstig einsehbaren rechten Straßenseite - und somit wohl auch für den linksseitigen Radverkehr bindend. So handhabe ich das jedenfalls in der Praxis. Vor allem dort, wo trotz linksfreigabe bzw. linksseitiger Benutzungspflicht auf dem Hochbord keine besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr (auch keine Kombi-Streuscheibe im Signalgeber der Fußgängerampel) vorhanden sind.

    Das ist der Fußgänger und Radfahrerüberweg als Satellitenfoto:

    https://www.google.com/maps/@52.36784…t/data=!3m1!1e3

    Der Grünstreifen zwischen der dreispurigen Fahrbahn in der einen Richtung und der dreispurigen Fahrbahn in der anderen Richtung ist 12 Meter breit.

    Und wenn die eine Ampel für die eine Fahrbahnrichtung Grün ist, dann kann die andere für die andere Fahrbahnrichtung Rot sein.

    Und der Abstand zwischen der Fahrbahnkante und der Radwegkante, also quasi die Aufstellfläche, ist 2 m. Allerdings kommt es im Alltag in der Regel nicht dazu, dass der Radweg unpassierbar wäre für querende Fußgänger. Und Radfahrer queren ohnehin nicht, weil sie dann die Treppenstufen zum Rathausplatz runterfahren würden. Die Radfahrer fahren entweder in die eine oder in die andere Richtung auf dem Radweg weiter.

  • Der Grünstreifen zwischen der dreispurigen Fahrbahn in der einen Richtung und der dreispurigen Fahrbahn in der anderen Richtung ist 12 Meter breit. Und wenn die eine Ampel für die eine Fahrbahnrichtung Grün ist, dann kann die andere für die andere Fahrbahnrichtung Rot sein.

    OK, das könnte für jemanden wie mich, der den § 37 (2) Nr. 6 StVO wörtlich nimmt, in der Tat ein Problem werden. Dann tendiere ich zumindest an der beschriebenen Örtlichkeit dazu, anzunehmen, dass die Querung für linksseitigen Längsverkehr überhaupt nicht geregelt sein soll. Was die Straßenverkehrsbehörde versäumt hat, darf dann der Richter nachholen.

  • Ich hoffe, dass da überhaupt nie irgendwann irgendwas vor einem Richter landet.

    Ich halte die gegebenen Bedingungen für alltagstauglich.

    Wenn da ein Richter was entscheidet, dass dazu führen würde, dass sich die Straßenverkehrsbehörde gefordert sieht, Änderungen vorzunehmen. Dann weiß ich nicht was dabei rauskommen soll. Im ungünstigsten Fall eine Verschlimmbesserung.

  • Hannover Büntheweg:

    Hier war einmal ein Radweg gebaut worden, der früher sicher auch mal benutzungspflichtig war.

    Inzwischen ist der Büntheweg Teil einer Tempo-30-Zone und der Radweg nur noch ein Angebotsradweg.

    Weil zudem die Bäume gewachsen sind, besonders auch die Wurzeln, und der Radweg keine Pflicht mehr ist, werden Schäden am Radweg nicht mehr repariert, sondern stattdessen der Radweg gesperrt:

    So hoch wie die Bake gesetzt ist, wird die Absperrung allerdings zur Gefahr für Kinder auf einem niedrigen Kinderrad.

    Ein entsprechender Hinweis über das Beschwerde- und Anregungenformular der Stadtverwaltung führte innerhalb weniger Tage zu einer Verbesserung der Situation:

    Besten Dank an die Stadtverwaltung!

  • Ich habe bei der Stadtreinigung verschmutzte Schutzstreifen gemeldet: https://www.stadtreinigung.hamburg/kontakt/kontak…mutzungshotline

    Das scheint tatsächlich zu funktioneren, zwar nicht ganz so schnell wie angegeben, aber ich habe etwas später eine Mail bekommen, dass das Problem beseitigt wurde und der Dreck war tatsächlich weg. Ob die Reinigung tatsächlich nur aufgrund der Meldung erfolgte, weiß ich nicht, aber dass die Rückmeldung funktionert ist schon mal positiv.

  • das Geheimnis sicher Schutzstreifen bestünde aber eigentlich darin, das Laub bis zur gestrichelten Linie möglichst hoch aufzuschichten, so dass auch am Ende des Winters noch eine hinreichend mächtige Schicht organisches Material liegt. Dann könnte sogar Grad drüber wachsen :D

  • Die Stuttgarter Zahnradbahn "Zacke" fährt ganz normal im Alltags-ÖPNV vom Marienplatz nach Degerloch.

    Weil es in Stuttgart bekanntlich viele steile Anstiege hat, gibt es diese Zahnradbahn auf dem Foto. (In der Gleismitte, vorne links, sieht man die Zahnstange.) Und weil es für Fahrradfahrer*innen sehr angenehm ist, den steilen Anstieg mit der Zahnradbahn zu fahren, dort aber der Fahrgastraum begrenzt ist, haben die Stuttgarter einen Fahrrad-Anhänger an ihre "Zacke" gekuppelt.