Woche 26 vom 26. Juni bis zum 2. Juli 2017

  • »„Unser Rewe-Center zielt bewusst auf Kunden ab, die nicht für kleine Besorgungen aus dem direkten Umfeld kommen, sondern mit dem Pkw für einen Wochenend-Großeinkauf“, sagt Daniela Beckmann, Sprecherin von Rewe Nord. „Eine Teilsperrung würde erhebliche Umsatzeinbußen bedeuten.“
    Media-Markt-Geschäftsführer Stefan Wriggers: „Unsere Kunden möchten Fernseher und Waschmaschinen vor Ort anschauen und dann mit dem Pkw nach Hause bringen.“ Eine Teilsperrung der Straße schrecke diese Kunden ab.«

    Denen ist auch nix zu blöd.
    Das REWE-Center und Media-Markt liegen außerhalb des gesperrten Abschnitts. Man kann also nach wie vor da hinkommen.
    Und Waschmaschinen im eigenen PKW abtransportieren? Echt jetzt? In welchen heutigen PKW passt sowas denn noch rein?

  • Und Waschmaschinen im eigenen PKW abtransportieren? Echt jetzt? In welchen heutigen PKW passt sowas denn noch rein?

    Das Argument halte ich auch nicht für stichhaltig, aber Standardgröße ist 60*60*85 zzgl. Verpackung (selten mehr als ein paar cm). Die bekommt man also sogar in einen Kleinwagen, wenn die Rückbank umklappbar ist.

  • Das Argument ist etwas überzogen, aber es ist schon so: auch Fernseher, Staubsauger und son Krams werden von den allermeisten Menschen eben nicht mit dem Fahrrad oder im öffentlichen Nahverkehr transportiert.

    Das macht auch der freundliche Lieferdienst des Internethandels. Der stellt mir das Ding vor die Haustür. Für den Elektronikladen dort sind aber die allermeisten Kunden Autofahrer.

    Schlimmer finde ich die tolle Argumentation von wegen: "mir doch egal, wie es den Anwohnern geht".


  • Das Argument halte ich auch nicht für stichhaltig, aber Standardgröße ist 60*60*85 zzgl. Verpackung (selten mehr als ein paar cm). Die bekommt man also sogar in einen Kleinwagen, wenn die Rückbank umklappbar ist.

    Und wenn man vier Mann dabei hat, die das zentnerschwere Ding unfallfrei über die Ladekante gewuppt kriegen. Und zuhause runter auf die Sackkarre - und dann?
    Da zahlt man doch besser einen Zehner und lässt liefern. Finde ich jedenfalls.

  • @Fahrbahnradler
    Das ist exakt der Grund, warum ich das Argument mit der Waschmaschine nicht für stichhaltig halte. Die meisten Leute wären damit schlicht überfordert und lassen Großgeräte natürlich liefern. Wobei man selbst die 90 kg Miele-Klopper zu zweit transportieren kann, sogar als Hänfling ohne Möbeltragegurte. Spaß macht das aber nicht und es geht auch nicht so geschwind wie bei den Profis ;)

  • Höhere Strafen für Raser

    Ich habe noch nicht richtig raus, welche Fassung nun genau beschlossen wurde. Im Ursprungsentwurf sind "Einzelraser" noch nicht enthalten. Es scheint aber so zu sein, dass dieser Entwurf noch vor dem Beschluss um diese erweitert wurde und am Ende dieses beschlossen wurde.
    Damit hätte Deutschland dann einen "Raserparagraphen", bei dem auch bei einem Einzelraser das Auto eingezogen werden kann.
    Spannend wäre noch, wie die Formulierung "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen" ausgelegt wird.

    • Ist das nur gegeben, wenn es um die Geschwindigkeit an sich ging (so im Sinne eines "Highscore")?
    • Oder gilt das auch, wenn ein Autofahrer möglichst schnell sein Ziel erreichen möchte und die Gechwindigkeit nur Mittel zum Zweck ist?
  • Man muss abwarten, wie sich diese Änderung tatsächlich auf einschlägige Urteile auswirken wird. Ich bin da eher skeptisch...
    Letztlich hat man sich wieder einmal davor gedrückt, Raser grundsätzlich wesentlich härter zu bestrafen - z.B. wie in der Schweiz.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Damit hätte Deutschland dann einen "Raserparagraphen", bei dem auch bei einem Einzelraser das Auto eingezogen werden kann.
    Spannend wäre noch, wie die Formulierung "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen" ausgelegt wird.

    Über den Halbsatz bin ich auch gestolpert. Ich interpretiere das so, dass eindeutig "nur" Rennen erfasst werden sollen. An der Bestrafung des gemeinen Autobahnrasers wird sich daher meines Erachtens leider nichts ändern. Mal sehen, was die Gerichte daraus machen...

  • An der Bestrafung des gemeinen Autobahnrasers wird sich daher meines Erachtens leider nichts ändern. Mal sehen, was die Gerichte daraus machen...

    Ich habe vorhin noch einen Blog-Eintrag von dem Anwalt gefunden, der den Politikern als Sachverständiger die Details der neuen Formulierung erläutert hat. Dort schreibt er, dass in dem Fall keine "Rennabsicht" nötig ist.
    Genaueres wissen wir aber wohl erst in ein paar Jahren.

  • @Fahrbahnradler
    Das ist exakt der Grund, warum ich das Argument mit der Waschmaschine nicht für stichhaltig halte. Die meisten Leute wären damit schlicht überfordert und lassen Großgeräte natürlich liefern. Wobei man selbst die 90 kg Miele-Klopper zu zweit transportieren kann, sogar als Hänfling ohne Möbeltragegurte. Spaß macht das aber nicht und es geht auch nicht so geschwind wie bei den Profis ;)

    Eben!
    Zudem scheint eine Waschmaschine für die ReWe-Sprecherin auch zu einem typischen 'Großeinkauf für das Wochenende' zu gehören. :rolleyes:

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Studie unserer österreichischen Nachbarn zur Dooring-Gefahr neben parkenden Fahrzeugen (radkompetenz.at)

    Die Ergebnisse zeigen ein Gefährdungspotenzial für RadfahrerInnen: Im Durchschnitt über alle 10 Standorte bewegen sich drei Viertel aller beobachteten RadfahrerInnen innerhalb des Türöffnungsbereich eines Kfz, der sogenannten „Dooring-Zone“ (75 cm breit) und laufen damit Gefahr, von plötzlich aufgehenden Autotüren erfasst zu werden. Darüber hinaus halten Kfz-LenkerInnen bei 80 % der Überholvorgänge den erforderlichen Sicherheitsabstand zu RadfahrerInnen nicht ein.

    Die Präsentation der Studienergebnisse auf der KFV-Fachtagung Fahrrad steht hier als pdf zum Download bereit.

  • [...]

    Das kommt mir gerade nach einer zu hohen Zahl vor. Aus eigener Erfahrung würde ich niedriger schätzen, aber andererseits ist die Videoauswertung mit Sicherheit besser als mein gefühltes Abstandswahrnehmen.

    Irgendwann bau ich mir doch noch einen Entfernungsmesser für den Gepäckträger ... ist das echt so wenig?

  • Wenn Du als den erforderlichen Mindestabstand mal 1,5 Meter einsetzt, müsste ich zwischen dem Radfahrer und dem überholenden KFZ meine Arme zu beiden Seiten fast komplett ausstrecken können, ohne einen der beiden zu berühren. Und das ist nicht der durchschnittlich erreichte, sondern der mindestens einzuhaltende Abstand.
    Wenn ich mir die letzten 100 Überholmaneuver vor das geistige Auge hole, kann es in wenigstens der Hälfte der Fälle unmöglich so viel Abstand gewesen sein.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab