Krumme Verkehrszeichenträger
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Beitrag von krapotke (
1. Dezember 2022 um 18:08 )Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 09:44 ). -
sieht aus wie *winkewinke*
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Ist das Parken auf Sperrflächen nicht eh verboten?
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das sieht ja direkt gefährlich aus.
nicht so wie sonst, wo der Mast weit unten mit Fundament schräg steht, sondern hier direkt abzuknicken scheint
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Meine Beobachtung ist:
Ampel- und Laternenmasten habe oft eine ca. 20 - 30 cm hohe Klappe mit einer Öffnung dahinter. (Befestigung Ampeldrückknopf oder Revisonsöffnung) Dieses Loch im Mast in ca. 30 cm bis 1,20 m Höhe ist dann die Schwachstelle, an der der Mast einknickt, wenn er oberhalb davon seitlich belastet wird. Oder auch wenn er unterhalb davon angefahren wird, dann knickt der Mast allerdings oberhalb von der angefahrenen Stelle in die Richtung, aus der der "Angreifer" kommt.Die "Revisionsklappe" vom weiter oben gezeigten Mast wurde mit viel Klebeband umwickelt.
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sieht gefährlich aus... hoffentlich wird das repariert
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sieht gefährlich aus... hoffentlich wird das repariert
Besonders die Laterne sieht gefährlich krumm gefahren aus. Hier noch mal zwei Bilder:
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Könnte vielleicht auch in die Rubrik lustige Schilder eingeordnet werden?
Was macht der Fußgänger mit Kinderwagen auf dem Radweg?
Warum ist der Fahrradweg Haus-seitig und nicht Fahrbahn-seitig?
Warum ist der Fahrradweg gegen die Fahrtrichtung ausgeschildert?
Ach so deshalb:
Aber wie hat der Autofahrer, der das Schild gerammt hat, es geschafft, es gleichzeitig zu drehen?
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jemand dagegengeschlittert?
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War den Spuren nach eindeutig vor der Schneedecke.
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Solche krumm gefahrenen Schilder stellen eine Lebensgefahr für blinde Menschen dar.
Weil sie zu schnell dagegen Laufen (und auch noch ohne Helm!) oder warum? Drüber stolpern werden sie ja nicht.
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Weil sie zu schnell dagegen Laufen (und auch noch ohne Helm!) oder warum? Drüber stolpern werden sie ja nicht.
Dazu dieser interessante Bericht über ein Urteil des Sozialgerichts Koblenz:
Eine blinde Frau hatte auf Kostenübernahme der Krankenkasse für einen Laser-Langstock geklagt:
Die Krankenkasse wollte nur einen einfachen Blindenstock finanzieren. "Der einfache Blindenstock sei als Hilfsmittel ausreichend. Dem hielt die Versicherte entgegen, dass der beantragte Laser-Langstock nicht mit einem herkömmlichen Blindenstock vergleichbar sei. Mit dem einfachen Blindenstock könne sie nur Hindernisse wahrnehmen, die sich in unmittelbarer Bodennähe befinden. Hindernisse, die oberhalb der Hüfte in den Weg ragten (wie z. B. auf Bauch- oder Kopfhöhe herabgelassene Hebebühnen von LKW, herabhängende Äste, tiefhängende Werbeschilder oder in den Fußweg hereinragende Sonnenschirme), könne sie nicht rechtzeitig wahrnehmen, was schon häufig zu Verletzungen geführt habe."
Tatsächlich habe ich mich mit blinden Menschen über diese Unfallgefahr unterhalten und bestätigt bekommen, dass auch krumm gefahrene Verkehrs-Schilder eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen. Mit einem normalen Langstock kann es passieren, dass das krumm gefahrene Schild zu spät "gesehen" wird.
Vorsicht mit solchen Vermutungen:
Weil sie zu schnell dagegen Laufen (und auch noch ohne Helm!) oder warum? Drüber stolpern werden sie ja nicht.
Ich habe es noch nicht selbst ausprobiert, blind irgendwo zu gehen und mich einzig mit einem Langstock zu orientieren. Aber eins muss klar sein: Blinde kann man nicht dazu verpflichten, sich im Schneckengang fortzubewegen oder einen Helm zu tragen (oder einen Laserstock zu benutzen).
Schon das Tragen der gelben Armbinde mit den drei schwarzen Punkten wird von den meisten Blinden abgelehnt. Die Rechtssprechung lässt als Alternative den weißen Langstock gelten.
Blinde, die den weißen Langstock benutzen, machen sich damit ausreichend als Blinde erkennbar, sodass ihnen im Falle eines Unfalls nicht vorgeworfen werden kann, sie hätten sich nicht ausreichend als Blinde kenntlich gemacht.
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Die Verletzungsgefahr bezweifle ich auch gar nicht. Schneckengang habe ich auch nicht gefordert. Mich stört nur der von dir verwendete Begriff "Lebensgefahr", das ist maßlos übertrieben und ist deshalb wenig hilfreich.
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Ich vermute, die Verletzungsgefahr für Sehbehinderte und Blinde, die von zu niedrig hängenden Verkehrsschildern oder krumm gefahrenen Verkehrsschildern ausgeht, wird vor allem aus zwei Gründen unterschätzt:
1. Die Gruppe derer, für die diese Unfall-Gefahr besteht, ist relativ klein.
2. Blinde und stark sehbehinderte Menschen schränken ihre Mobilität ein, um Gefährdungen zu vermeiden.
Der zweite Punkt ist übrigens auch bei Fahrradfahrern (und normal sehenden Fußgängern) zu beobachten, wenn die vorhandene Verkehrsinfrastruktur Gefahren erzeugt. Leider wird auch darüber zu wenig berichtet.
Worüber dagegen deutlich intensiver berichtet wird (vermutlich jedoch immer noch zu wenig), sind Verkehrsteilnehmer*innen, auch Fußgänger*innen, die sich quasi selbst zu Sehbehinderten machen, indem sie sehr intensiv ihr Smart-Phone nutzen. Besonders gefährlich ist es jedoch, dass Autofahrer*innen sich mit dem Smartphone oder der Bord-Elektronik ablenken. Und die schränken sich nicht in ihrer Mobilität ein. Die unterschätzen einfach die Gefahr des "Blindflugs".
Während jedoch die "Smartphone-Erblindung" selbst verursacht wird, entstehen viele Gefahren für Blinde daraus, dass sie bei der Gestaltung des Verkehrsraumes oft auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn es eigentlich keine großen Umstände macht und mit keinem oder nur einem geringen zusätzlichen Kostenaufwand verbunden ist.
Ein krumm gefahrenes Schild muss sowieso ersetzt werden, warum also nicht gleich. Oder warum wird es nicht wenigstens besser abgesichert? Und zwar so, dass daraus nicht neue Gefahren entstehen?
Unabhängig davon habe ich festgestellt, dass Hinweise auf krumm gefahrene Schilder, die eine Gefährdung besonders auch für blinde Menschen darstellen, oft dazu führen, dass schnell für Abhilfe gesorgt wird.
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Protected bikelines sind eine aktuelle Forderung im Kampf um eine verbesserte Radwegeinfrastruktur.
In Wiesbaden habe ich diese Variante einer "protected bikeline" fotografiert.
Die ersten drei Schutz-Klötze sind krumm gefahren. So was müsste eigentlich umgehend ausgewechselt werden, denn das Vertrauen auf den möglichen Schutz, den eine "protected bikeline bietet, schwindet dramatisch, wenn ich als Radler an einem solchen Zerstörungswerk vorbei fahre.
Die protcted bikeline ist in der Bahnhofstraße gegenüber der Einfahrt zum Parkhaus Markt: https://www.google.de/maps/search/wi…t/data=!3m1!1e3
Das Satellitenbild ist vermutlich vor dem Einrichten der protected bikeline aufgenommen worden.
Die Bilder in meinem oben zitierten Beitrag sind von Januar 2020. Inzwischen wurde der geschützte Radweg in der Bahnhofstraße in Wiesbaden umgestaltet:
Die Poller, die ich dort im Dezember 24 vorgefunden habe, sind biegsam. Ich konnte den Poller mit einer Hand verbiegen (und mit der anderen fotografieren).
Das ist der Radstreifen mit den "Gummi-Pollern" in der Wiesbadener Bahnhofstraße (nahe am Dernschen Gelände):
Gibt es einen Fachausdruck für die biegsamen Poller?
Mein Eindruck: Die Poller empfinde ich als Fahrradfahrer angenehmer als die Klotz-Reihe, die dort vorher war.
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