und im Foto ist das ganze Dilemma sichtbar. Straßenbegleitender Gehweg mit Radfahrer frei, an jeder Kreuzung dann kleine aufgestellt.
Der LKW fährt an die Kreuzung, lässt den ersten querenden Radfahrer vorbei und fährt los.
Den 2. Radfahrer hat er nicht im Blick, bzw. vertraut darauf, dass dieser Radfahrer stehenbleibt und den Vorrang des LKW beachtet.
Und schon hat man einen Vorfahrtsfehler des Radfahrers, der zum Unfall mit Todesfolge führt.
Tödlicher Fahrrad-Unfall in Pritzwalk
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Der Spruch am Ende mal wieder: "In Berlin sollen das Netz von Radwegen ausgebaut und Kreuzungen sicherer gemacht werden."
In Städten gibt es nur eine praktikable Möglichkeit, Radverkehr als vollwertigen Fahrverkehr behandeln. Das Tempo begrenzen und Radfahrer eben nicht separat führen. Genau diese Separation führt doch zu den Abbiegeunfällen.
Kreuzungen sicherer machen mit Radwegen, das kenne ich schon. Das geht nur, wenn man auch die Grünphasen separat organisiert. Also wenn entweder geradeaus für Radfahrer oder abbiegen für KFZ erlaubt ist. Das führt aber dazu, dass die Rotzeiten insgesamt länger werden. Da der KFZ Verkehr eh schon überall kurz vor dem Zusammenbruch steht, wer wird diese längeren Rotzeiten wohl ab bekommen? Der Satz heißt nichts anderes als: "Radfahrer sollen dem KFZ Verkehr freie Bahn zwischen den roten Ampeln schaffen und dann mit langen Wartezeiten über Bettelampeln an jeder Kreuzung aus gebremst werden, zu ihrer eigenen Sicherheit".
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und im Foto ist das ganze Dilemma sichtbar. Straßenbegleitender Gehweg mit Radfahrer frei, an jeder Kreuzung dann kleine aufgestellt.
Der LKW fährt an die Kreuzung, lässt den ersten querenden Radfahrer vorbei und fährt los.
Den 2. Radfahrer hat er nicht im Blick, bzw. vertraut darauf, dass dieser Radfahrer stehenbleibt und den Vorrang des LKW beachtet.
Und schon hat man einen Vorfahrtsfehler des Radfahrers, der zum Unfall mit Todesfolge führt.Für dieses Kreuzungsdesign gehört der Verantwortliche vor den Kadi. Überhaupt hoffe ich, dass irgendwann mal einer den Kampf gegen diese in meinen Augen illegalen Vorfahrtsregelungen gewinnt.
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Der Spruch am Ende mal wieder: "In Berlin sollen das Netz von Radwegen ausgebaut und Kreuzungen sicherer gemacht werden."
In Städten gibt es nur eine praktikable Möglichkeit, Radverkehr als vollwertigen Fahrverkehr behandeln. Das Tempo begrenzen und Radfahrer eben nicht separat führen. Genau diese Separation führt doch zu den Abbiegeunfällen.
Der vorliegende Unfall war ja gerade kein klassischer Abbiegeunfall!
Der LKW-Fahrer hat - so blöd das klingt - gar nicht so wirklich was falsch gemacht.Der Link von @Blaue Sau bezieht sich nämlich auf den selben Unfall wie der link von mir weiter oben:
LKW überfährt Radfahrer
Im Bild auch das Kreuzungsdesign. der querende Verkehr auf der Fahrbahn ist vorfahrtberechtigt vor dem LKW.
Der Radfahrer war auch querender Verkehr. Nur eben auf dem Gehweg mit Radfahrer frei. und Vorfahrt gewähren-Schild... -
und im Foto ist das ganze Dilemma sichtbar. Straßenbegleitender Gehweg mit Radfahrer frei, an jeder Kreuzung dann kleine aufgestellt.
Der LKW fährt an die Kreuzung, lässt den ersten querenden Radfahrer vorbei und fährt los.
Den 2. Radfahrer hat er nicht im Blick, bzw. vertraut darauf, dass dieser Radfahrer stehenbleibt und den Vorrang des LKW beachtet.
Und schon hat man einen Vorfahrtsfehler des Radfahrers, der zum Unfall mit Todesfolge führt.Schaut mal bitte auf das vierte Foto der Bilderstrecke.
Was sieht man an der rechten Seite des aus der Nebenstraße kommenden BMW? Ein Straßenschild . Und was sieht man oberhalb dieses Schildes? Die Rückseite eines dreieckigen, auf der Spitze stehenden Schildes. Was wird das wohl anderes sein als: ?
Also: Der LKW hat ein Schild vor sich "Vorfahrt gewähren". Er hält also an. Dann fährt er los, obwohl auf dem Radweg der vorfahrtberechtigten Straße noch einer kommt.
Warum lese ich in den Artikeln nichts davon, dass der LKW-Fahrer dieses Schild missachtet hat? -
Straßenbegleitender Gehweg mit Radfahrer frei, an jeder Kreuzung dann kleine aufgestellt.Damit ist der "Radweg" nicht straßenbegleitend. Vielleicht war das sogar der Grund, warum man kein aufgestellt hat.
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Die Rückseite eines dreieckigen, auf der Spitze stehenden Schildes. Was wird das wohl anderes sein als: ?
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Warum lese ich in den Artikeln nichts davon, dass der LKW-Fahrer dieses Schild missachtet hat?
Weil das große Schild doch nur für den großen Verkehr gilt.
Für den Radverkehr gelten die kleinen Schilder... -
Das Kreuzungslayout ist ja mal mit Abstand das gruseligste, was sich für so eine recht einfache Kreuzung zurechtbasteln kann. Da muss man in der Behörde erstmal den Schneid haben und kleines und großes miteinander zu kombinieren. Dieses Teil provoziert ja quasi zwangsläufig Missverständnisse.
Wetten, dass es dort eine soziale Benutzungspflicht gibt und man von freundlichen Kraftfahrern auf den Gehweg gehupt wird? Jedenfalls erinnert mich der Vorfall wieder daran, warum ich bei den beiden letzten Gran Fondos an solchen Stellen immer brav angehalten und gewartet habe, bis sich der Fahrbahnverkehr sortiert hatte: Mir sind solche Stellen einfach zu gefährlich.
Kommt hier zufällig jemand aus der Gegend von Pritzwalk und könnte entsprechende Fotos von der Kreuzung anfertigen? Ich komme da eventuell Ostern vorbei, das entscheidet sich allerdings erst kurzfristig.
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Ich habe mir die Sache am späten Gründonnerstag-Abend mal angesehen und es ist die gruseligste Infrastruktur, die man für den Radverkehr bauen kann: Freigegebene Gehwege mit mutmaßlich sozialer Benutzungspflicht, fröhlichen an ungefähr jeder Einmündung und Kreuzung und eine inkonsequente Beschilderung, bei der ohnehin niemand weiß, wo man fahren darf und soll und muss.
Ich bin weiterhin der Meinung, dass es eigentlich nur eine Frage der Zeit ist, bis es an solchen Stellen knallt — und fühle mich wiederum bestätigt, bei Überlandfahrten im Zweifelsfall lieber komplett auf meine Vorfahrt zu verzichten und mich da auch auf gar keine Experimente einzulassen.
Hier kann man gerade noch einige Markierungen von der Unfallaufnahme erkennen:
Annäherung an die Unfallstelle von Süden. Es handelt sich um einen freigegebenen Gehweg, der hin und wieder aber auch nicht freigegebenen ist — man sieht ja, was gemeint ist, nä? Zwischen Fahrbahn und dem freigegebenen Gehweg befindet sich ein kleiner Graben, der aber einen Wechsel zwischen Gehweg und Fahrbahn unterbindet. Ohne diesbezüglich eigene Erfahrungen aus Pritzwalk zu haben mutmaße ich mal, dass es auch hier eine soziale Benutzungspflicht gibt — Radfahren scheint in Pritzwalk jetzt nicht so ganz etabliert zu sein:
Aus dieser Straße von hinten näherte sich der Lastkraftwagen. Angesichts der schlecht einsehbaren Einmündung fiel der Behörde wohl außer für Radfahrer nicht sein — Maßnahmen für den Kraftverkehr, beispielsweise mochte man wohl nicht ergreifen:
Blick aus der Unterführung nach Süden. Hier fuhr der verunglückte Radfahrer entlang. Offenbar gewährte ein Lastkraftwagen einem weiter vorne fahrendem Radfahrer Vorfahrt — also das, was an solchen Stellen quasi immer passiert und immer wieder für gefährliche Missverständnisse sorgt. Eventuell auch hier: Womöglich dachte der verunfallte Radfahrer, er könne auch noch weiterfahren, der Lastkraftwagen ließe ihn auch noch durch.
Und Lastkraftwagen gibt’s da eine Menge: Am späten Abend waren in den zehn Minuten, die ich dort in der Gegend herumhüpfte, sicherlich fünf Lastkraftwagen unterwegs. Das halte ich für überdurchschinttlich.
Noch mal ein Blick auf die Unfallstelle, der Radfahrer kam aus der Gegenrichtung. Ich sehe hier eine gewisse Verantwortung der Behörde an diesen Vorfällen: So einen Mist sollte man einfach nicht anordnen.
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Noch ein paar Eindrücke aus Pritzwalk. Im Stadtzentrum so gut wie keine Fahrradinfrastruktur, dafür relativ viel undankbares Kopfsteinpflaster. Am Stadtrand dann solche Späße: Jeder Gehweg ist entweder oder , aber das darf nie fehlen. Ich konnte das bei Nacht nicht so ganz gut erkennen, aber offenbar hat man mit dem Rad in dieser Stadt überhaupt gar keine Vorfahrt.
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ist immer ein Hinweis darauf, dass Radwege nicht straßenbegleitend sind. Ergo gilt für Radfahrer auf diesen Wegen, dass sie dem Fahrbahnverkehr immer Vorrang gewähren müssen. Sie dürften aber auch überall auf der Straße/Fahrbahn fahren.
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ist immer ein Hinweis darauf, dass Radwege nicht straßenbegleitend sind. Ergo gilt für Radfahrer auf diesen Wegen, dass sie dem Fahrbahnverkehr immer Vorrang gewähren müssen. Sie dürften aber auch überall auf der Straße/Fahrbahn fahren.
Richtig. Das ist die Regel und die logische Schlussfolgerung daraus. Aber wir wissen, dass Schilderaufsteller (=Behörden), Polizei und Autofahrer diese Regeln entweder nicht kennen oder aber sie ignorieren.
Wenn ich Maltes drittes Bild aus der ersten Strecke nehme: da hat der Autofahrer zwei vor sich - eins links und eins rechts. Der Radfahrer hat ein vor sich. Welches ist jetzt die korrekte Verhaltensweise an dieser Stelle? Verständigen per Handzeichen? Oder gilt rechts vor links? Ich hoffe, irgendwann nimmt jemand die Behörden mit solchen Fragen in die Mangel.(Und um so mehr kann ich mich darüber aufregen, dass die Provinzpresse einfach schreibt, der Radfahrer habe die Vorfahrt missachtet. Und was hat der LKW-Fahrer gemacht?)
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Jeder Gehweg ist entweder oder , aber das darf nie fehlen.
Ein bei ? An wen richtet sich das denn?
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Richtig. Das ist die Regel
Öhm, nochmal für die ganz Blöden (wie mich): wo genau steht jetzt diese Regel wieder?
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Öhm, nochmal für die ganz Blöden (wie mich): wo genau steht jetzt diese Regel wieder?
Das steht etwas verklausuliert in den Verwaltungsvorschriften zu § 9 Abs. 3 StVO:
[stvo]Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.[/stvo]
Ein bei ? An wen richtet sich das denn?
Das Dreieck gilt nur für den Fahrverkehr, also in diesem Fall für Radfahrer. Das kann man meines Erachtens auf freigegebenen Radwegen durchaus machen, ist dann aber totale Scheiße: Der Radverkehr hat dann keine Vorfahrt, der Fahrbahnverkehr aus der untergeordneten Straße hingegen auch nicht. Das ist schon das erste Missverständnis. Dann gilt das Dreieck aber nicht für Fußgänger — ob die laufen dürfen oder nicht hängt wiederum von § 9 Abs. 3 StVO ab, also ob der Fahrbahnverkehr abbiegt.
Und das soll der normale Verkehrsteilnehmer mit einem beiläufigen Blick verstehen.
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Das steht etwas verklausuliert in den Verwaltungsvorschriften zu § 9 Abs. 3 StVO:
[stvo]Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.[/stvo]Da steht, dass bei von einer Straße abgesetzten Radwegen, die Vorfahrt durch Vz zu regeln ist, wenn Zweifel über die geltende Vorfahrt für diesen Radweg aufkommen könnten. Da steht nicht, dass jedes vorfahrtregelnde Vz beweist, dass es sich nur um einen eigenständigen Radweg handeln kann.
Du als Informatiker solltest den logischen Unterschied sehen können. -
Machen wir doch mal den Logiktest für die Schilderfrage:
Darf aufgestellt werden, wenn der Radweg eindeutig fahrbahnbegleitend ist und an der Fahrbahn steht?
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Auf einem gemeinsamen Weg würde ein Vz205 aber dann auch die Rechte der Fußgänger ändern.
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