Woche 12 vom 20. bis 26. März 2017

  • The big bike helmet debate: 'You don’t make it safe by forcing cyclists to dress for urban warfare' (the guardian)

    The question of whether cyclists should wear helmets provokes fury – often from those on four wheels. But which has the bigger benefit: increased physical safety, or creating a better environment for people to cycle helmet-free?

  • Die Kölner Kopfgeldjäger sind wieder unterwegs. Und - oh Wunder - sie entdecken auch Autos auf roten Fahrradmarkierungen ...

    Es ist sehr gut zu sehen und zu hören: Den deutschen Bußgeldern fehlt schlicht eine Null vor dem Komma, mindestens. 10€ für Geisterradelei - geradezu lachhaft.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Bei der Antwort:Richtig. Auf dem Radweg ist überholen auf beiden Seiten erlaubt.
    fehlt natürlich der Hinweis, dass mit Rechtsüberholen nicht das Ausscheren auf den Gehweg gemeint ist ...

    Mir fehlt da noch etwas mehr als vernünftige Begründung, warum §2(2) StVO ("Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei ...") und §5(1) StVO ("Es ist links zu überholen.") auf dem Radweg nicht gelten sollten. In der StVO finde ich dazu jedenfalls nichts.
    Dass Rechtsüberholen auf dem Radweg erlaubt sei, kann ich mir nicht herleiten. Ich halte es für verboten. Und saugefährlich noch dazu.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Mir fehlt da noch etwas mehr als vernünftige Begründung, warum §2(2) StVO ("Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei ...") und §5(1) StVO ("Es ist links zu überholen.") auf dem Radweg nicht gelten sollten. In der StVO finde ich dazu jedenfalls nichts.Dass Rechtsüberholen auf dem Radweg erlaubt sei, kann ich mir nicht herleiten. Ich halte es für verboten. Und saugefährlich noch dazu.

    Ich habe eine Vermutung, wie man das herleitet: Radfahren ist doch kein richtiger Verkehr ...

  • Es ist sehr gut zu sehen und zu hören: Den deutschen Bußgeldern fehlt schlicht eine Null vor dem Komma, mindestens. 10€ für Geisterradelei - geradezu lachhaft.

    Ich würde das eher auf die 15 Tacken für Schrägparken auf dem Gehweg sagen.
    Dem gegenüber fand ich die 200+ Euro für den Typen, der von der Mittelinsel aus in die Fahrbahn eingefahren ist, ziemlich heftig: "Die Fußgängerampel war mehr als eine Sekunde rot, macht 100 Euro. Vorsatz* verdoppelt das, macht 200 Euro." Dazu noch Gebühren. Dabei hat der Typ mehrfach darauf bestanden, NICHT die Fußgänger-Rad-Furt benutzt zu haben, sondern in die Fahrbahn eingefahren zu sein. Das hat das Staffelhörnchen nicht begriffen.

    *Der Falschparker, der angab, das so zu machen, weil er 30 Mille dabei habe, hat damit auch Vorsatz eingeräumt. Hier kam keine Verdoppelung ins Spiel.

  • Ich habe eine Vermutung, wie man das herleitet: Radfahren ist doch kein richtiger Verkehr ...

    Aaaah - Spiegel online bietet jetzt eine Erklärung:

    Richtig. Eine eindeutige Regelung gibt es dazu laut Angaben eines Experten der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zwar nicht - in der StVO sei lediglich die Norm für "Teilnehmer des Fahrbahnverkehrs" geregelt, sie dürfen nur links überholen. Weil Sonderwege, die nur Fahrradfahrern eröffnet seien, nicht zur Fahrbahn gehörten, kommt der Experte zu der Rechtsauffassung, dass dort auch rechts überholen erlaubt sei. Dabei sei jedoch § 1 StVO und damit "der Grundsatz der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme" zu beachten.

    Mal ganz ehrlich: Diesem »Experten« möchte ich im Straßenverkehr nicht begegnen. Und die Konsequenzen der Haltung »Auf dem Radweg gilt keine StVO« möchte man ich nicht ausmalen. Rote Ampeln? Vorfahrtschilder? Nicht für Radfahrer! <X

  • Ich würde das eher auf die 15 Tacken für Schrägparken auf dem Gehweg sagen.
    Dem gegenüber fand ich die 200+ Euro für den Typen, der von der Mittelinsel aus in die Fahrbahn eingefahren ist, ziemlich heftig: "Die Fußgängerampel war mehr als eine Sekunde rot, macht 100 Euro. Vorsatz* verdoppelt das, macht 200 Euro." Dazu noch Gebühren. Dabei hat der Typ mehrfach darauf bestanden, NICHT die Fußgänger-Rad-Furt benutzt zu haben, sondern in die Fahrbahn eingefahren zu sein. Das hat das Staffelhörnchen nicht begriffen

    Nicht eher für den Schrägparker auf dem Gehweg, sondern nur ebenfalls.

    Die 200€ sind durchaus angemessen und auch folgerichtig hergeleitet. Um in die Fahrbahn einzufahren, konnte er nur die Fußgänger-Rad-Furt benutzen, die nunmal länger als eine Sekunde Rotlicht hatte, was ihm das "Staffelhörnchen" mehrfach versuchte zu erklären. In dem Fall würde ich aber auf meine Forderung einer generellen zusätzlichen Null vor dem Komma ausnahmsweise verzichten.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • "Gegenüber der HAZ berichtete ein Lkw-Fahrer, der die Bahn-Baustelle mehrfach angefahren hatte, er sei entsetzt über die Absicherung des Schwerlastverkehrs. „Die Baustellenzufahrt liegt unmittelbar an einem Fußgänger- und Radfahrerübergang – da muss es für die Lkw eigentlich Einweiser geben“, sagt Daniel C. Er habe auch schon die Polizei über die Zustände vor Ort informiert. „Aber es musste wohl erst etwas passieren, bevor dort gehandelt wird.“"

    Mal sehen, ob das irgendwelche echten Konsequenzen für den Amtsschimmel hat. Wahrscheinlich aber eher nicht...

  • Völlig Off-Topic - aber es zeigt sehr schön, wie mit Sprache und Statistik ein Sachverhalt unpassend/aufgebauscht/verfälscht dargestellt werden kann:


    Jeder vierte Deutsche liest täglich ein Buch


    Echt jetzt? Rund 20 Millionen lesen 365 Bücher pro Jahr? Und selbst einen Harry Potter oder die Keith-Richards-Biographie schaffen sie zwischen Aufstehen und Einschlafen?
    Ist nicht eher gemeint, dass täglich in einem Buch gelesen wird?

  • »„Beim Abbiegen sollte man den anderen Verkehrsteilnehmern zeigen, was man vorhat. Das bedeutet, den Arm ausstrecken und Schulterblick“, sagt der Experte.«

    Der Experte sollte nicht so schlampig formulieren. Der Radfahrer muss nämlich, bevor er den Arm rausstreckt, sich per Schulterblick oder Rückspiegel davon überzeugen, dass er überhaupt den Arm gefahrlos rausstrecken kann.
    Irgendwie irre, oder? Dass man nicht einfach »den Blinker setzen« kann (was nicht zwangsläufig ein ausgestreckter Arm sein muss), sondern quasi auf eine Lücke im fließenden Verkehr warten muss, bevor man überhaupt anzeigen kann, dass man mal abbiegen will.

    • Bayern bekommt seine erste Fahrradautobahn. Das Pilotprojekt soll in München entstehen - und bis nach nach Garching führen.
    • Vier Meter breit und zweispurig soll der Radschnellweg werden, er soll auch in Kurven für Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h geeignet sein.
    • Der Baubeginn ist für 2019 vorgesehen, Kostenpunkt: 34 Millionen Euro
  • Der Experte sollte nicht so schlampig formulieren. Der Radfahrer muss nämlich, bevor er den Arm rausstreckt, sich per Schulterblick oder Rückspiegel davon überzeugen, dass er überhaupt den Arm gefahrlos rausstrecken kann.

    Irgendwie irre, oder? Dass man nicht einfach »den Blinker setzen« kann (was nicht zwangsläufig ein ausgestreckter Arm sein muss), sondern quasi auf eine Lücke im fließenden Verkehr warten muss, bevor man überhaupt anzeigen kann, dass man mal abbiegen will.

    Ich kündige "blinken" dadurch an, dass ich Arm und Hand auf derjenigen Seite an die Seite nehme und erstmal nach unten strecke, dann Schulterblick ob frei ist, dann hebe ich den Arm jenachdem ob Spurwechsel (ca 40°) oder Abbiegen (ca. 80°) geplant sind. Beim Abbiegen (oder Spurwechsel über Bordstein) kommt der Arm dann auch wieder an den Lenker.
    Wer's auffälliger mag kann den Arm für die Vorankündigung ja auch nach oben strecken ;)