Es gibt keine Verpflichtung eines Fußgängers, einem Fahrzeugführer auf einem Gehweg Platz zu machen, weder de jure noch moralisch. Abgesehen davon, daß der da gar nicht sein darf (außer kurzzeitig auf Grundstückszufahrten eventuell): Der Fahrzeugführer hat zu warten, Punkt. Und zwar so lange, wie es eben dauert. Denn auf Gehwegen haben Fußgänger Vorrang. Immer.
Allenfalls mag es Ausnahmen für Rettungs- oder Polizeifahrzeuge im Notfalleinsatz oder vergleichbare Fälle geben.
Eine versuchte (mindestens!) Nötigung erfolgt folglich durch den Radfahrer, der seine Gehwegfahrt trotzdem erzwingen will. Gefolgt von (mindestens!) versuchter Körperverletzung, was die Frau wiederum zur Jedermann-Festnahme berechtigt.
Sie müssen also als Radfahrer dem Ihnen auf einem Radweg folgenden Porsche keinen Platz machen, ganz gleich, wieviel Platz da auch sein mag. Es empfiehlt sich möglicherweise dennoch, wenn ein vergleichbarer Vollhonk mit Hormonüberschuß und fehlender Impulskontrolle wie der obige Radfahrer diesmal am Steuer sitzt.