Woche 10 vom 6. bis zum 12. März 2017

  • @KleverRadfahrer

    Es gibt keine Verpflichtung eines Fußgängers, einem Fahrzeugführer auf einem Gehweg Platz zu machen, weder de jure noch moralisch. Abgesehen davon, daß der da gar nicht sein darf (außer kurzzeitig auf Grundstückszufahrten eventuell): Der Fahrzeugführer hat zu warten, Punkt. Und zwar so lange, wie es eben dauert. Denn auf Gehwegen haben Fußgänger Vorrang. Immer.

    Allenfalls mag es Ausnahmen für Rettungs- oder Polizeifahrzeuge im Notfalleinsatz oder vergleichbare Fälle geben.

    Eine versuchte (mindestens!) Nötigung erfolgt folglich durch den Radfahrer, der seine Gehwegfahrt trotzdem erzwingen will. Gefolgt von (mindestens!) versuchter Körperverletzung, was die Frau wiederum zur Jedermann-Festnahme berechtigt.

    Sie müssen also als Radfahrer dem Ihnen auf einem Radweg folgenden Porsche keinen Platz machen, ganz gleich, wieviel Platz da auch sein mag. Es empfiehlt sich möglicherweise dennoch, wenn ein vergleichbarer Vollhonk mit Hormonüberschuß und fehlender Impulskontrolle wie der obige Radfahrer diesmal am Steuer sitzt.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • :!: Fiktive :!: Gegendarstellung:
    Vorfall ereignete sich an der breiten Stelle, wo gerade genug Platz ist.
    Frau mit Hund bemerkt den Radfahrer, versperrt ihm den Weg, um per Selbstjustiz die StVO (Z.254) durchzusetzen. Zeigt noch auf das Schild und ruft "Sie dürfen hier nicht fahren! Absteigen!".
    Radfahrer sagt gar nichts dazu und versucht auf dem Grünstreifen an der Frau vorbeizufahren. Die springt dem Radfahrer vor's Rad, der kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und fährt sie an. Sie hält den Lenker fest, versucht ihn vom Rad zu zerren. Er kippt mit dem Rad um, auf die Frau drauf.
    Nach einem Moment hat er sich aufgerappelt und ist davongefahren.
    Die Frau erzählt ihrem Mann aufgebracht von dem Vorfall, vielleicht etwas von der Realität entfernt. Ihr Mann will Anzeige erstatten; damit ihre Geschichte passt und sie vor ihrem Mann nicht plötzlich als Lügnerin dasteht, dichtet sie die restlichen Details dazu.

    Beim Radfahrer haben wir eine Owi. Bei der Frau Nötigung (nach §240 StGB), Körperverletzung, Sachbeschädigung, falsche Verdächtigung.

    Es könnte so gewesen sein. Oder genau so, wie die Frau es schildert. Wir wissen es nicht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • @KleverRadfahrer

    Es gibt keine Verpflichtung eines Fußgängers, einem Fahrzeugführer auf einem Gehweg Platz zu machen, weder de jure noch moralisch. Abgesehen davon, daß der da gar nicht sein darf (außer kurzzeitig auf Grundstückszufahrten eventuell): Der Fahrzeugführer hat zu warten, Punkt. Und zwar so lange, wie es eben dauert. Denn auf Gehwegen haben Fußgänger Vorrang. Immer.

    Allenfalls mag es Ausnahmen für Rettungs- oder Polizeifahrzeuge im Notfalleinsatz oder vergleichbare Fälle geben.

    Eine versuchte (mindestens!) Nötigung erfolgt folglich durch den Radfahrer, der seine Gehwegfahrt trotzdem erzwingen will. Gefolgt von (mindestens!) versuchter Körperverletzung, was die Frau wiederum zur Jedermann-Festnahme berechtigt.

    Sie müssen also als Radfahrer dem Ihnen auf einem Radweg folgenden Porsche keinen Platz machen, ganz gleich, wieviel Platz da auch sein mag. Es empfiehlt sich möglicherweise dennoch, wenn ein vergleichbarer Vollhonk mit Hormonüberschuß und fehlender Impulskontrolle wie der obige Radfahrer diesmal am Steuer sitzt.

    Da gibt es durchaus verschiedene Sichtweisen. Es gibt z.B. den berühmten Fall der Dame, die mit ihrem Stuhl in der "Zufahrt" der Fußgängerzone sitzt. Und irgendwo (ich meine es war im Verkehrsportal) gibt es einen sehr langen Faden zu einem Vorfall zwischen einem Fußgänger und einem Autofahrer, der den Stau über den Gehweg abkürzen wollte.

  • Der erstere Fall passt nicht, da die Frau mit Stuhl extra dafür da saß, um Andere von einem bestimmten Verhalten abzuhalten.
    Der häufigere Fall und auch der hier diskutierte ist aber die bestimmungsgemäße Nutzung eines Gehweges durch Gehen. Das ist ne andere Nummer. Wenn durch bestimmungsgemäße Nutzung ein Anderer gehindert wird, bestimmungswidrig zu handeln, hat dieser halt Pech gehabt und muss warten, bis er nicht mehr gehindert wird oder besser noch von seinem Vorhaben ablassen.

    Die Diskussionen im VP waren zwar interessant, führten aber zu keinem Ergebnis. Und schon gar nicht zu rechtsverbindlichen. Es wurden Meinungen und Paragraphen ausgetauscht und der Kümmel hochkant gespalten, aber letztendlich weiß niemand genau, wie ein Richter das Geschehen bewertet hätte.

    In der Tat kann man diesen Zeitungsartikel nicht als erschöpfende Beschreibung aller Tatumstände betrachten. Er ist aber alles an Information, was vorliegt. Und wenn es sich so abgespielt hat, wie dort dargestellt, hat der Radler jetzt mit Recht ein Problem. Und ändert hoffentlich sowohl die gewählte Fahrtroute als auch sein Verhalten gegenüber seinen Mitmenschen.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Zitat

    Der erstere Fall passt nicht, da die Frau mit Stuhl extra dafür da saß, um Andere von einem bestimmten Verhalten abzuhalten.
    Der häufigere Fall und auch der hier diskutierte ist aber die bestimmungsgemäße Nutzung eines Gehweges durch Gehen.

    Was macht dich da so sicher? Ich halte es für möglich, dass die Frau erst dort normal lang ging, der Radfahrer hätte vorbeifahren können und die Frau sich dann absichtlich breit gemacht hat oder sich gar dem Radfahrer direkt in den Weg gestellt hat.
    Genau genommen halte ich das sogar für die wahrscheinlichere Variante. Es wäre eine gute Erklärung, warum der Radfahrer so aggressiv reagiert hat.

  • »Der CDU-Verkehrspolitiker Dennis Thering ist der schärfste Kritiker der Hamburger Verkehrspolitik. Gern verweist er auf die Zahl der angemeldeten Fahrzeuge, die nach wie vor steigt, weshalb er den Bau von Busspuren und Radwegen strikt ablehnt, sofern dafür Parkplätze geopfert werden. So werde das Geld "einseitig zulasten des motorisierten Individualverkehrs verpulvert", schimpft der CDU-Politiker.
    Aber zeigen die Verkehrszählungen nicht, dass die Politik des Senats funktioniert? Thering kann sich auf die Zahlen der Messstellen keinen Reim machen. "Das kann ich mir bis heute auch nicht erschließen", sagt er.«

    Zu blöd aber auch, wenn die Realität von den Vorurteilen (oder vom bezahlten Auftrag) abweicht ...
    Auf die Idee, dass Fahrzeuge zunehmend Stehzeuge* werden, kommt er offenbar nicht.

    * Aus dem Artikel geht hervor, dass diese Kisten überwiegend in den Außenbezirken herumstehen, wo Hamburg extrem dünn besiedelt ist (von Bunny Hill, Großlohe und Osdorfer Born mal abgesehen). Diese Kisten brauchen genau zwei Parkplätze: einen auf dem eigenen Grundstück, einen beim Discounter zwei Kilometer weiter. Also weder in Winterhude noch in Lokstedt oder gar in der City.