ADAC Studie zu Radfahrverhalten von 2009?

  • Die Mopo nennt in ihrem heutigen Artikel über Dunkelradler einen Anteil von über 40% für die Lichtlosen.

    Ein bisschen gegoogle führt zu diversen Radrowdyartikeln aus 2009, die sich alle auf eine ominöse ADAC-Studie beziehen.

    Ich finde diese Studie nicht...

    Kennt sie jemand?

  • Hier ist es dann nur noch eine "Stichprobe":

    <h1 class="gb-volume-title" dir="ltr" style="font-size: 11.869000434875488px; font-weight: bold; color: rgb(51, 51, 51); font-family: Arial, sans-serif; -webkit-text-size-adjust: auto;">Aspekte des städtischen Radverkehrs


  • <h1 class="gb-volume-title" dir="ltr" style="font-size: 11.869000434875488px; font-weight: bold; color: rgb(51, 51, 51); font-family: Arial, sans-serif; -webkit-text-size-adjust: auto;">Aspekte des städtischen Radverkehrs

    Das hat wohl nicht so ganz funktioniert ?(

  • Leider konnte ich den Müll mit dem Handy nicht editieren.

    Auch an den Link komme ich nicht ran.

    Der ADAC hat 2009 wohl in 11 Städten circa 1500 Radfahrer an "grossen, viel befahrenen" Strassen auf irgendeine Weise überprüft und daraus eine Pressemitteilung gemacht.

    Das führte zu eine Haufen Law and Order Artikel bei den üblichen Verdächtigen, wurde bei Einigen sogar zu einer "Studie" hochgelobt und schein mir auch die Grundlage für die 40% Dunkelfahrerangabe im gestrigen Mopo-Artikel zusein.

  • Danke Spkr!

    Aus Aspekte des städtischen Radverkehrs Universitätsverlag der TU Berlin 2014


    "Das regelwidrige Verhalten der Radfahrenden bleibt, wie folgende Stichprobe des ›ADAC‹ verdeutlicht, nach wie vor ein Problem: »Eine bundesweite Stichprobe des ›ADAC‹ in elf deutschen Städten hat ergeben, dass zu viele Radfahrer es mit der Beleuchtung ihrer Fahrräder nicht allzu ernst nehmen. Danach fuhren knapp 40 Prozent aller Radler bei Dunkelheit ohne Licht – teils weil das Fahrrad über keine funktionierende Beleuchtung verfügte, teils weil vorhandenes Licht nicht eingeschaltet war. Bei weiterenzwölf Prozent fehlten Scheinwerfer oder Schlussleuchte. Weniger als die Hälfte war mit vorschriftsmäßig beleuchteten Fahrrädern und so mit der gebotenen Sicherheit unterwegs. Überprüft wurden mehr als 1.500 Radfahrer auf Radwegen an vielbefahrenen Kreuzungen.
    (ADAC 2009)"

    Und hier die Quellenangabe leider nicht mehr gültig...

    ADAC (Hrsg.): Pressemeldung:
    Nur jedes zweite Fahrrad fährt mit Licht.
    München:
    URL:


    Aber dann:

    http://presseservice.pressrelations.de/pressemitteilu…cht-390411.html

    "Nur jedes zweite Fahrrad fährt mit Licht
    press1_pm_einzel_line.jpg
    16.11.2009, 12:37
    Verkehrssicherheit
    Bundesweite ADAC-Stichprobe deckt gravierende Mängel auf


    Eine bundesweite Stichprobe des ADAC in elf deutschen Städten hat ergeben, dass zu viele Radfahrer es mit der Beleuchtung ihrer Fahrräder nicht allzu ernst nehmen. Danach fuhren knapp 40 Prozent aller Radler bei Dunkelheit ohne Licht - teils weil das Fahrrad über keine funktionierende Beleuchtung verfügte, teils weil vorhandenes Licht nicht eingeschaltet war. Bei weiteren zwölf Prozent fehlten Scheinwerfer oder Schlussleuchte. Weniger als die Hälfte war mit vorschriftsmäßig
    beleuchteten Fahrrädern und so mit der gebotenen Sicherheit unterwegs. Überprüft wurden mehr als 1 500 Radfahrer auf Radwegen an vielbefahrenen Kreuzungen.

    Anlass zur Beanstandung gaben aus ADAC-Sicht auch die Beleuchtungsanlagen. So war bei knapp einem Viertel aller Fahrräder weder der vordere Scheinwerfer noch das Rücklicht vorhanden. Ebenfalls zu bemängeln: Nur gut 14 Prozent aller Radfahrer trugen zu ihrer eigenen Sicherheit helle oder reflektierende Kleidung und nur 13 Prozent hatten einen Helm auf. Auch die bei allen Fahrrädern vorgeschriebenen Reflektoren waren nur bei knapp der Hälfte vorhanden.

    Der ADAC rät, regelmäßig die Fahrradbeleuchtung zu überprüfen und, falls notwendig, in Ordnung zu bringen. Weiter erinnert der Club daran, dass für Mountain-Bikes, die im Straßenverkehr genutzt werden, ebenfalls die Vorschriften der StVZO gelten und sie deshalb gegebenenfalls mit einer Beleuchtungsanlage nachgerüstet werden müssen. Bis zu 25 Euro Verwarnungsgeld können fällig werden, wenn man mit einem Fahrrad ohne funktionierende Lichtanlage unterwegs ist.

    Darüber hinaus rät der ADAC dringend zum Tragen eines Fahrradhelmes. Dieser kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, das Risiko von schweren Kopfverletzungen zu verringern."

    Und das wird bis heute zitiert...

  • Und?
    Ich finde die Stichprobe trifft es ziemlich gut. Kann sein, dass mittlerweile etwas mehr Radler als damals mit ordentlich Licht unterwegs sind, weil die Komponenten etwas zuverlässiger geworden sind.
    Das aber viele Räder, die ohne Licht verkauft werden, auch ohne Licht im Straßenverkehr betrieben werden, viele Räder, die Lichtanlagen besitzen, ohne diese Einzuschalten gefahren werden oder Defekte nicht behoben werden und generell bei kühlerem Wetter vemehrt Tarnkleidung anstatt Warnkleidung angezogen wird, kann ich auch beobachten. Nur kann ich keine representative Stichprobe oder gar Studie draus machen und bastle auch keine Statistik daraus.

    Würden KFZ ohne lichttechnische Ausrüstung verkauft und nicht zum TÜV gefahren, würde es dort ähnlich aussehen. Weil die Fahrer die gleichen Menschen sind. Desinteressiert, Ignorant, sparsam am falschen Eck. So fallen auch im Kraftverkehr immer noch etliche auf mit ausgefallenem Scheinwerfer, zu hoch eingestelltem Scheinwerfer, defekten Rück- und Bremslichtern und Blinkern. Aber weit weniger als eben die gänzlich unkontrollierten und mangelhaft ausgerüstet verkauften Fahrräder.

    Wie unfallursächlich das Ganze für Radler ist, ist eine eigene Diskussion. Unfallvermeidung ist fehlende Beleuchtung unstrittig aber nicht.

    bye
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  • Nun, es ist aber wirklich so das viele Räder in D nicht StVO-konform ausgrüstet als reine "Sportgeräte" verkauft werden. Dazu kommt das es keine regelmäßigen Kontrollen wie den TÜV gibt1 und die Lichtanlage bei vielen Fahrradfahrern eher unter "wozu?" läuft. Was sollte so eine Kontrolle also ergeben?


    1)selbst bei KFZ deren Halter ja *wissen* das sie das Ding reparieren müssen gibt es jedesmal einen erheblichen Anteil an Mängeln: TÜV-Report. Und das obwohl die "Kontrollen" ja sogar planbar sind.

  • Ich habe keine TÜV-Kontrollen für Fahrräder gefordert. Wäre nicht umsetzbar, da nicht zulassungspflichtig.
    Trotzdem steht die Forderung im Raum, die als sportlich gekauften Fahrräder dann, wenn sie zweckwidrig doch im Straßenverkehr genutzt werden, entsprechend nachzurüsten. Das ist heut so einfach wie noch nie.
    Aus den geschilderten Gründen unterbleibt dies aber. Ich wäre daher für eine Anhebung der Sanktion auf ungefähr das Doppelte, was eine ordentliche Ausrüstung gekostet hätte. Inklusive aller Reflektoren. In Kombination mit einer erhöhten Kontrolldichte und der Verpflichtung, das Rad entweder zu verschrotten oder richtig ausgerüstet vorzuführen, wäre dem Misstand beizukommen.
    Wo kein Hirn ist muss man den Geldbeutel packen.

    bye
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  • Wenn man nicht nur die komplett dunklen Räder, sondern auch die heranzieht, die entweder nur vorne oder nur hinten Licht haben und dann noch nachschaut, ob alle geforderten Reflektoren am Rad sind, kann man schon auf 40% kommen. Mittlerweile vielleicht weniger, aber Räder, die beim Nachrüsten alle vorgeschriebenen Reflektoren montiert bekommen, inklusive Pedalreflektoren und Großfläche hinten, sind selten.

    bye
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  • Zitat

    Mittlerweile vielleicht weniger, aber Räder, die beim Nachrüsten alle vorgeschriebenen Reflektoren montiert bekommen, inklusive Pedalreflektoren und Großfläche hinten, sind selten.

    Ich persönlich würde mich freuen, wenn man die vorgeschriebenen Reflektoren mal reduzieren würde. Insbesondere Pedalreflektoren und nach vorne und hinten. Wofür hab ich da denn Lampen.

  • Ich persönlich würde mich freuen, wenn man die vorgeschriebenen Reflektoren mal reduzieren würde. Insbesondere Pedalreflektoren und nach vorne und hinten. Wofür hab ich da denn Lampen.

    Aber gerade die sind ja sinnvoll, weil sie die schmale Silhouette eines Radfahrers vor allem von hinten für einen KFZ-Lenker bereits von weitem eindeutig als Radfahrer kenntlich machen.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Also zum einen kann man vermuten, dass "knapp 40 Prozent", also irgendwas um 37 oder 38 Prozent, wohl zutreffender mit "jedes dritte" statt mit "jedes zweite" charakterisiert worden wäre.

    Zweitens ist von "Radwegen an vielbefahrenen Kreuzungen" die Rede. Da kann man vermuten, dass die Radler ohne Licht bewusst nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem "Gehweg" unterwegs waren. Wie die Prozentzahl ausgesehen hätte, wenn man alle Radler gezählt hätte, weiß man nicht.

    Drittens - heute wieder erlebt: Kein Licht, aber Warnweste. Beziehungsweise andersrum: Wozu braucht man Licht, wenn man eine Warnweste trägt? Die zugelassenen Funzeln reichen eh nicht aus, um den Weg zu erkennen, da ist die Beleuchtung über dem Gehweg heller, und zum Gesehenwerden ist die Weste auffälliger ...

  • und zum Gesehenwerden ist die Weste auffälliger ...

    Verdammt noch mal, nein. Das eine ist eine aktive Beleuchtung die in jeder Richtung funktioniert (sogar die alte, funzelige Glühlampe), das andere ist ein Reflektionselement. Ja, die Warnweste erscheint einem Autofahrer deutlich heller, wenn sie mit zwei Scheinwerfern (oder einem Blitzlicht am Handyfoto) angeleuchtet wird - das nützt aber nichts, wenn jemand auf einer dunklen Straße von links kommt und kein Auto den Radler anstrahlt.

    Und ja.. mir ist schon klar dass das wieder der Durchschnittsverkehrsteilnehmer ignoriert und das den allermeisten Forenteilnehmern eh klar ist. Aber die Vorschrift mit Reflektoren _und_ aktiver Beleuchtung ergibt durchaus einen Sinn.

    Bearbeitet: Und dass das Fahrbahnradler auch klar ist (weil "heute wieder erlebt") ist mir erst aufgefallen, als ich den Post ein zweites Mal gelesen habe. Weil meine Autokorrektur gleich wieder in den "Schon wieder Propaganda! Muss sofort antworten!"-Modus gesprungen ist. Entschuldigung schon mal :)

  • Bearbeitet: Und dass das Fahrbahnradler auch klar ist (weil "heute wieder erlebt") ist mir erst aufgefallen, als ich den Post ein zweites Mal gelesen habe. Weil meine Autokorrektur gleich wieder in den "Schon wieder Propaganda! Muss sofort antworten!"-Modus gesprungen ist. Entschuldigung schon mal

    Scho recht. Ich hab Verwandtschaft in Nernbersch, da kann ich mit diversen Modi prima umgehen ... ;)

  • Die Reflektoren vorne und hinten sind praktisch die Reserve, falls die für diese Richtung vorgesehenen Lampen mal defekt sind. Als Notfallhilfe.
    Zudem ist eine Standlichtfunktion bei den Lampen zwar häufig eingebaut, aber keinesfalls Pflicht und damit nicht selbstverständlich. Dann sind im Stand oft nur die Reflektoren von weitem zu sehen.
    Und die Reflektoren an den Pedalen sind wichtig, da sie mit ihrer auf-ab-Bewegung sehr auffällig sind und vom Abblendlicht sehr früh angestrahlt werden.

    bye
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  • Ich habe keine TÜV-Kontrollen für Fahrräder gefordert. Wäre nicht umsetzbar, da nicht zulassungspflichtig.

    Hmpf, das hätte ich mir ja denken könne das das jemand wieder in den falschen Hals kriegt.

    Was ich meinte ist das selbst bei Verkehrsteilnehmern bei denen

    - regelmäßig kontrolliert wird
    - der Kontrolltermin vom Halter selbst wählbar ist, er sich also darauf vorbereiten kann (anders als bei einem Schwarm ADAC-Hanseln die wie die Schwammerl plötzlich irgendwo aufpoppen)
    - der Umfang der Kontrolle bekannt ist
    - eine nicht bestandene Kontrolle Zusatzkosten verursacht (und die Mängel trotzdem beseitigt werden müssen)

    es ein gehöriger Teil immer noch schafft mit Fahrzeugen hinzudackeln die gravierende Mängel aufweisen.

    Was erwartete der ADAC also bei einer spontanen Kontrolle?

    Und die Reflektoren an den Pedalen sind wichtig, da sie mit ihrer auf-ab-Bewegung sehr auffällig sind und vom Abblendlicht sehr früh angestrahlt werden.

    Also ich empfand die Pedalreflektoren eigentlich als Radfahrer wichiger: das ist oftmals das Einzige das man von einem Geisterfahrer rechtzeitig sieht. Als Dosentreiber hat man doch etwas mehr Licht zur Verfügung, das zudem noch anders verteilt ist.

    man <StVO-konforme Einstellung eines Fahrradscheinwerfers> vs. <asymmetrisches Abblendlicht>