Hilfe bei Antrag/Anfrage - Richardstraße

  • Hallo Freunde.

    Die Richardstraße in Hamburg hat in diesem Abschnitt eine neue Fahrbahndecke erhalten.
    Vorausgegangen waren wohl Beschwerden von Verkehrsteilnehmern über die Teils wirklich üblen Schlaglöcher.

    Die Richardstraße und die parallel verlaufende Wagnerstraße verfügen über "Radfahrstreifen" der 1. Generation. Sie sind quasi untauglich.
    Bei Streetview lässt sich das recht gut erkennen: klick. weiter nördlich: klick
    Die Teile sind einfach viel zu schmal, einen Schutzraum zu den geparkten Autos gibt es nicht.

    Jetzt also neue Fahrbahnoberfläche und neue Markierungen. :)
    fast. <X

    Man hat sich einfach entschieden, die alten Markierungen identisch wieder aufzumalen.

    geilo, oder?

    hier musste man schon mit der Schablone fürs Fahrrad ordentlich wurschteln, um die noch auf die Deckschickt rechts des Breitstriches zu bekommen:


    Und wenn das schon so aussieht, wie breit ist der Kram denn real?
    In Ermangelung eines Maßbandes dann ebend Hilfmittel:

    Der Radfahrstreifen ist keinen Meter breit!!!

    Und warum zählt man die Entwässerungsrinne nicht dazu?
    Deswegen:

    Der rote RFID-Chip fürs DB-StadtRad ist 15mm hoch. Für Radfahrer, die mal einen Reifendruck über 1bar fahren, kann so eine parallele Kante schon echt fies sein und bei Nässe zu Stürzen führen.

    Zusammengefasst:
    Man hat hier die Fahrbahndecke neu gemacht, aber darauf verzichtet, die Radverkehrsinfrastruktur den heutigen gesetzlichen Vorschriften entsprechend anzupassen.

    Und das kann in meinen Augen einfach nicht sein. Der Altbestand in den beiden Straßen (Richardstraße, Wagnerstraße) ist bedenklich schmal. Der wird auch nicht angefasst, weil: Bestand!
    Hier wird der Bestand angefasst - aber eben nur, um nach Fertigstellung Deckschicht wieder den alten Scheiß aufzupinseln.

    Auf dem Abschnitt gibt's eine Fußgängerampel zur Grundschule. Das Teil ist also Schulweg. Der Abschnitt ist auch Zubringer zur Veloroute 6(?) an der Uferstraße zwischen Friedrichsberg und Lerchenfeld.

    Ich will das so nicht mehr. Bislang - schlechter Zustand der Fahrbahn - wurde dort 30 gefahren. Alles andere hat dir das Auto kaputtgemacht. Da war es egal, ob man als Radfahrer auf der Fahrbahn oder auf dem dicken weißen Strich fuhr. Das ging.
    Jetzt ist Oberfläche tiptop und alle Autofahrer fahren weiterhin 20-30km/h.... oh, wait. :whistling::sleeping:||

    Fakt ist: ich will zumindest, dass in irgendein Protokoll kommt, dass das Teil nicht b-pflichtig ist oder man das ändert.
    Denn ich fahre garantiert nicht so dicht an Autos auf einem 90cm-schmalen asphalt-stückelchen umher. Wenns aber scheppert zwischen mir und einem Autofahrer, will ich dort nicht mehr die Diskussion um B-Pflicht führen müssen.

    Was also schreib ich ans Bezirksamt Wandsbek?

  • Lichte Breite soll laut VwV mindestens 1,50m sein. Das schließt den Breitstrich mit ein und endet je nach Lesart am Bordstein (also die Gosse noch mit rein) oder an der Dooring Zone.
    Du kommst also mit Strich und Gosse auf gut 1,20m Lichte Breite. Das Mindestmaß nach VwV wird deutlich unterschritten. Und im Hinblick auf die Dooring Zone ist die Benutzung sogar tatsächlich gefährlich.
    Dort Fahrradsymbole einzumalen gefährdet den Straßenverkehr.
    Die mögen bitte entweder die Parkstände entfernen (und verpollern) oder den Streifen wegfräsen oder schraffieren.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wegfräsen der Fahrradsymbole genügt (wenn auch die Blauschilder entfallen), damit der Streifen nur noch als rechte Fahrbahnrandmarkierung den notwendigen Abstand zu den parkenden Fahrzeugen sicherstellt.
    Kann man da nicht eine entsprechende Änderung schlicht "beantragen"?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Hm, im Baubereich ist es so, dass Dinge, die man abbricht und neu macht, auch den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen müssen. Sollte im Straßenbau nicht anders sein. Und Gerhart hat recht, leider werden zur Breite die Markierungen und die Gosse mitgezählt.
    Neben dem zuständigen Amt würde ich auch einmal an einen wohlgesonnenen Politiker aus dem Stadtrat/Bezirksrat oder wasauchimmer es da in Hamburg so gibt, herantreten. Diese können nämlich Anfragen an die Verwaltung stellen, so z.B. weshalb man hier bei der Erneuerung mit öffentlichen Geldern nicht die gültigen Vorschriften beachtet hat. Eine weitere Option wäre ein Hinweis an den zuständigen Rechnungshof...

  • Wie auf Deinem ersten Bild zu sehen, reicht eine geöffnete Autotür bis an den Breitstrich. Man hat also die Dooringzone wunderbar abmarkiert. Die darf natürlich nicht befahren werden.

    Zum Vergleich mal eine schmale Fahrbahnbegrenzung, die in gehörigem Abstand zu schräg parkenden Autos verläuft:

    Ähnlich hier: Hochbordparken und eine rechte Fahrbahnbegrenzung in sicherer Entfernung zum Bordstein:

    Das Aufmalen der Fahrradsymbole würde ich mal salopp mit dem Ausdruck "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" bezeichnen.
    Zum Vergleich:

    Da hatten Anwohner mit weißer Farbe einen Zebrastreifen aufgepinselt:
    Laut dem Bezirksamt Eimsbüttel wurden Strafanträge gestellt, da Straßenmarkierungen nicht durch Privatpersonen aufgebracht werden dürften. Wenn dies doch erfolge, wie im aktuellen Fall, handele es sich um Sachbeschädigung und bedeute gleichzeitig einen Eingriff in den Straßenverkehr, welcher sogar gefährlich werden könne.

    Stehen da eigentlich Blauschilder?

  • Wenn da jetzt einer mit Sprühkreide hingeht und die Fahrradsymbole weiß oder gelb auskreuzt. Dann ist das doch höchstens Sachbeschädigung, oder? :whistling:
    Von gefährlichem Eingriff kann man ja schon deswegen nicht ausgehen, weil sich die Gefahr durch diese Maßnahme (Verweis der Radfahrer auf die Fahrbahn und Meiden dieses Gefährdungsstreifens) ganz drastisch vermindert.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Die Streifen sind in jedem Fall Radfahrstreifen, so jedenfalls VD5 in , auch wenn sie nicht (wie nach VwV vorgeschrieben) mit Lollis gekennzeichnet sind. Interessanterweise wurde laut Auskunft von ALLRIS beschlossen die RWBP aufzuheben ( ), realisiert wurden dann aber nur das Abhängen der Schilder ( ). Mit dem Hinweis "Der eingerichtete Radfahrstreifen mit dem aufgetragenen Fahrradsymbol beinhaltet die Radwegebenutzungspflicht, ein VZ 237 StVO ist zusätzlich entbehrlich." Es besteht also nach Ansicht der Polizei weiterhin die eine Benutzungspflicht für separate Radverkehrsinfrastruktur.


    Für die Richardstraße gibt es offenbar keine Verkehrszählungen, die Belastung dürfte aber gering sein: die parallele (größere) Wagnerstraße wird mit 18.000 DTVw angegeben. die ERA wird also vermutlich eine Führung im Mischverkehr oder höchstens Schutzstreifen vorschlagen.


    Die Erneuerung der Fahrbahn (auch wenn ich dazu keine öffentlichen Unterlagen finde) dürfte in jedem Fall der Polizei zur Kenntnis gelangt sein (üblich ist eine Kenntnisnahmeverschickung), sodass die Erneuerung eine "sich bietende Gelegenheit" für die Überprüfung der bestehenden Regelung war. Das VZ315 in Deinem letzten Bild ist erkennbar nicht mehr besonders neu, dennoch hat sich auch für dieses Schild die Gelegenheit ergeben, es zu prüfen.

    Ich würde zunächst mit Hinweis auf HmbTG die derzeit gültige Anordnung für die Markierungen erbitten. Dort müsste ja was zur Breite im Zusammenhang mit dem Gehwegparken stehen. Im Anschluss dann wahrscheinlich Widerspruch gegen die Anordnung mit dem Vorschlag hilfsweise das Gehwegparken zu verbieten. Viel Spaß!

  • Das ist ja sowieso wieder Lex Hamburgensis. Radfahrstreifen ohne VZ aber RWBP. Geht's noch?

    ist doch egal ob's noch geht. Abgesehen davon halte ich das ewige VZ237/VZ237+Ende zum Beispiel in Lübeck An der Untertrave für irritierend. MMn macht in dieser Sache die StVO was falsch, nicht die Hamburger Verwaltung.

  • ich will gar keinen Widerspruch schreiben oder das Transparenzgesetz bemühen.
    In einem ersten Schritt würde ich eher das Bezirksamt über einen Antrag im Verkehrsausschuss/Regionalausschuss bitten, hier Klärung herbeizuführen.
    Im Regelfall sollte dann die StVB des PK31 was schreiben müssen.

    Darum gehts mir primär. :)

  • Man könnte darauf hinweisen, dass der diagonale rote Strich durch das Fahrradpiktogramm fehlt, mit dem man die Radler darauf aufmerksam machen will, die Dooring-Schutzzone nicht zu befahren.
    Für eine solche Schutzzone ist es wirklich üppig breit. Vorbildlich.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif