Aber vielleicht passen die beim nächsten Mal besser auf. Geduldiges Bohren dicker Bretter ...
Woche 24 - 13.06. bis 19.06.2016
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Ich hätte ja gedacht, dass die wichtigsten Schilder als Radfahrer und und sind, weil man dann Vorfahrt achten muss. Aber gut. die Benutzungspflicht ist natürlich wichtiger...
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dass die wichtigsten Schilder als Radfahrer und und
Da Radler solche Schilder angeblich nicht verstehen, bekommen sie Drängelgitter an den entsprechenden Stellen aufgebaut . . .
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Auch gut ist dieser Abschnitt:
ZitatDann erzählt der 44-Jährige die tragische Geschichte eines Radfahrers, der langsam in der Neustraße unterwegs war. Ein Autofahrer habe die Tür geöffnet, der Radfahrer sei dagegen geprallt und unglücklich gestürzt. Die Folge: ein Schädel-Hirn-Trauma. Wenige Tage später sei der Mann im Krankenhaus gestorben. „Mit einem Helm wäre es vermutlich nicht dazu gekommen“, sagt Nenno
Es wäre überhaupt nicht zu diesem Unfall gekommen, wenn man ausreichend Platz zu parkenden Autos einhält. Aber nein, dass wird nicht mit einer Silbe erwähnt. Lieber Helm aufsetzen ... der wirds schon richten. -
Ursächlich ist also nicht der Helm, aber trotzdem der Radfahrer?
Oder doch der Autofahrer der dem "langsam" fahrenden Radfahrer die Tür vor der Nase geöffnet hat, also entweder nicht geschaut hat oder trotz bemerktem Radfahrer die Tür öffnete: "Der muss mehr Abstand zu meinem Fahrzeug halten, damit ich gefahrlos die Tür aufmachen kann, selbst schuld"
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Den Autofahrer wollte ich selbstverständlich nicht aus der Verantwortung nehmen, auch wenn sich mein Beitrag so liest.
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Streit zwischen Autofahrer und Radfahrer in Woltersdorf eskaliert - vermutlich wegen Fahrbahnradeln. Leider geht nicht hervor, ob eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet war.
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Radfahrer bricht sich bei Zusammenstoß mit Auto beide Arme | mainpost.de
Die notierte Handynummer des am Unfall beteiligten Autofahrers stellte sich als falsch heraus. -
Wie blöd kann einer sein, noch nicht mal die Autonummer aufzuschreiben?
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Lernen durch Schmerzen!
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Wie blöd kann einer sein, noch nicht mal die Autonummer aufzuschreiben?
Solche Bemerkungen sind es aber auch, sorry. Längst nicht alle haben bei eigener, sogar körperlicher Beteiligung an einem Unfall die Gelassenheit und Übersicht, die man eigentlich bräuchte. Das sind typische Zeichen eines sogenannten leichten Schocks. Das kann sogar in Bewußtlosigkeit enden, ohne daß es dafür einen "echten körperlichen Grund" braucht.
Ich habe das als Betroffener bei einem Alleinunfall mit einem Moped (ohne größere Schäden an mir oder am Gefährt) schon selbst erlebt. Ich war ansprechbar, wirkte nach außen völlig normal und recht gelassen. Wo ich wohne, wußte ich allerdings die nächsten 15 Minuten nicht mehr. Da ich die Symptomatik aus meiner Zeit im Rettungsdienst kannte und in dem Moment auch erinnerte, fand ich das währenddessen sogar komisch. Wirklich eine sehr skurrile Situation. -
Wie blöd kann einer sein, noch nicht mal die Autonummer aufzuschreiben?
Ich kann den Artikel nicht lesen, aber der Linktext lautet:
Radfahrer bricht sich bei Zusammenstoß mit Auto beide ArmeMöglicherweise ist das ja die Erklärung wieso sich der Radfahrer die "Autonummer" nicht aufgeschrieben hat.
Sollte (und eigentlich müsste bei so großem Personenschaden ja) die Polizei hinzugezogen worden sein und den Halter noch angetroffen haben, so müsste die doch Personalien festgestellt haben.
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Sollte (und eigentlich müsste bei so großem Personenschaden ja) die Polizei hinzugezogen worden sein und den Halter noch angetroffen haben, so müsste die doch Personalien festgestellt haben.
ZitatDa er die Verletzungen als nicht allzu schwer einstufte, so berichtet die Polizei, habe sich der Radfahrer nur die Mobiltelefonnummer des Unfallbeteiligten geben lassen. Als er später starke Schmerzen in den Armen spürte, begab sich der 22-Jährige in ärztliche Behandlung. Hier wurde festgestellt, dass beide Arme gebrochen waren
Da war keine Polizei vor Ort. Typische Schocksymptomatik, man hat keine oder kaum Schmerzen, trotz gebrochener Knochen. Das kann Stunden dauern, es ist wirklich ein Fall für das Lehrbuch.Und für alle Zeugen: Holt die Leute aus der Situation raus. Fragt sie nach mehreren Dingen, die nichts mit dem Unfall zu tun haben (verheiratet, Wohnanschrift, Kinder, Geburtsname der Mutter usw.) und erst danach nach eventuellen Schmerzen. Im Zweifel freundlich, aber bestimmt darauf bestehen, daß sie sich abtasten lassen (möglichst Frau von Frau, Mann von Mann). Bleibt eine Weile bei ihnen, redet mit ihnen über irgendwelches Zeug, letztlich egal, was. Die können nämlich noch immer wie aus dem Nichts "wegklappen". Kommunikation *kann* diesen "Kurzschluß im Gehirn" verhindern oder abmildern. Leider klappt das nicht immer. Dann ist aber jemand da, der weitere Hilfe holen und selbst welche leisten kann.
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Heute ist mein Leserbrief-Tag. Da könnte man glatt einen Vollzeitjob draus machen. Bei dieser Gelegenheit: Was machen denn die Pressesprecher des ADFC so den ganzen Tag?
Es ist haarsträubend, welche Falschinformationen Marko Nenno als Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Trier in Ihrer Verkehrsserie von sich gibt. Die Bestimmung "Sobald ein Radweg da ist, gibt es eine Benutzungspflicht" ist seit 1997 aufgehoben! Selbst wenn eine Behörde ein Schild aufstellt, um einen benutzungspflichtigen Radweg von einem nicht benutzungspflichtigen zu unterscheiden, dann darf sie das erstens nur bei außergewöhnlich hoher Gefahrenlage auf der Fahrbahn und zweitens, wenn dieser Radweg benutzbar und zumutbar ist. Blaue Schilder an zu schmalen, regelmäßig zugeparkten oder nicht fahrbahnbegleitenden Radwegen werden daher ebenso regelmäßig von Gerichten untersagt wie Schilder, die nur aufgestellt wurden, damit die Autofahrer auf der Fahrbahn nicht von Fahrrädern gestört werden. Zweitens ist die Altersgrenze fürs Radeln auf dem Fußweg der zehnte ("bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr") und nicht der dreizehnte ("älter als zwölf Jahre") Geburtstag. Hier wäre der Zusatz wichtig gewesen, dass an Einmündungen abgestiegen werden muss. Drittens dürfen Radfahrer sehr wohl über Zebrastreifen fahren. Die Antwort hätte nicht "Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten dürfen, sondern hätte "Ja. Allerdings haben sie radelnd keine Vorfahrt auf Zebrastreifen." lauten müssen. Ferner suggeriert die Formulierung "Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten", dass Radler an Kreuzungen, an denen es neben der Fahrbahnampel eine Fußgängerampel gibt, absteigen müssten. Das ist Quatsch. Fahrräder sind Fahrzeuge, sie haben vorrangig die Fahrbahn zu benutzen, und für sie gilt vorrangig die Fahrbahnampel. Wenn die Behörde etwas anderes will, dann muss sie es unmissverständlich anzeigen.
Das war meine Aktion als Reaktion auf "Blaue Sau" Nummer 18:
Wenn Radler tief in die Taschen greifen dürfen...Heute kommt Antwort:
Hallo Herr ...,
falls sie den Artikel wirklich gelesen haben, hätte ihnen auffallen müssen, dass vieles von dem, was Sie in ihrer Mail schreiben, in meinem Artikel genauso geschrieben habe.
Zum Beispiel die Zebrastreifen- und Ampelthematik habe ich genauso dargestellt wie Sie – nur mit anderen Worten. Oder was bedeutet der fettgedruckte Satz außer, dass Radfahrer Vorfahrt haben wenn sie absteigen und schieben?
Zitat: „Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen. Dieses Privileg genießen nur Fußgänger. Erst wenn der Radfahrer absteigt und schiebt, hat er dieselben Rechte. Dann müssen Autofahrer anhalten, wenn sie zum Fußgängerüberweg kommen. Ähnliche Regeln gelten an Fußgängerampeln. Auch an diesen dürfen Radfahrer die Straße nur überqueren, wenn sie schieben. Ansonsten müssen sie sich an Kreuzungen nach den für Autos gedachten Ampeln richten – es sei denn, es gibt eine extra Fahrradampel.“
Wegen des Hinweises auf die Fahrradwegschilder werde ich noch mal nachfragen.
Beste Grüße aus Trier,
Christian Kremer
[/quote]Und nun ich:Hallo Herr Kremer,
ist es bei Ihrer Zeitung üblich, einem Leser, der sachliche Fehler in einem Artikel anhand von zahlreichen Zitaten nachweist, zu unterstellen, er habe den Artikel nicht »wirklich gelesen«?
Unterstellen Sie das auch ihrem Leser »Marley Dread«, der online vor drei Tagen auch auf diese und andere Fehler hingewiesen hat?Von den vier von mir angeführten Themen erwähnen Sie eines nicht, nämlich die falsch angegebene Altersgrenze für das Gehwegradeln. Es ist befremdlich, dass Sie nicht zumindest diesen Fehler im Online-Artikel durch einen Hinweis korrigiert haben.
Thema Zebrastreifen: Die Frage lautete Darf ich mit meinem Rad über Zebrastreifen fahren?
Die Teilantwort „Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen“ passt nicht zu dieser Frage. Sie beantwortet sie also nicht. Die erste Teilantwort „Nein“ ist definitiv falsch, denn wenn kein Auto kommt, auf das man als Radfahrer achten müsste, ist man nicht verpflichtet abzusteigen.
Übrigens haben Fußgänger keine »Vorfahrt« an Zebrastreifen, sondern »Vorrang«. Denn sie benutzen keine Fahrzeuge. Also kann es keine »Vorfahrt auf Zebrastreifen« als »Privileg« für Fußgänger geben.
Ein Autofahrer hat auch keine Vorfahrt, wenn er aus einer Nebenstraße kommt und das VZ 205 oder 206 vor sich sieht. Er darf trotzdem über die Vorfahrtstraße rüberfahren, wenn er die Vorfahrt beachtet hat. Auch das zeigt, dass die Formulierung »Darf ich mit meinem Rad über Zebrastreifen fahren? Nein.« falsch ist.Auf die Fußgängerampeln will ich jetzt nicht weiter eingehen, da hat Ihr Leser »Marley Dread« schon auf die aktuelle StVO hingewiesen.
Ich hoffe, Sie haben jetzt verstanden, dass Sie keineswegs die Thematik der Zebrastreifen und Ampeln »genauso dargestellt« haben wie ich. Mit Ihren »anderen Worten« haben Sie leider die StVO verfälscht und zur Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer beigetragen.
[/quote]Es wäre schön, wenn Ihre Zeitung die Fehlinformationen korrigieren würde. -
Herr Kremer sputet sich:
Ich habe den Fehler mit dem Alter, bis zu dem das Fahren auf dem Gehweg erlaubt ist, korrigiert. Allerdings hieß es beim Vor-Ort-Termin, dass die Polizei es wegen der komplizierten Radwegführung in Trier toleriere, wenn Kinder bis zwölf Jahre den Gehweg benutzen.
Ich habe auch die Antwort auf die Frage mit dem Zebrastreifen genauer formuliert.Ah ja:
Haben Radfahrer Vorfahrt am Zebrastreifen, wenn sie eine Straße überqueren?
Nein. Radfahrer haben keine Vorfahrt auf Zebrastreifen. Nur Fußgänger haben Vorrang. Erst wenn der Radfahrer absteigt und schiebt, hat er dieselben Rechte. -
Allerdings hieß es beim Vor-Ort-Termin, dass die Polizei es wegen der komplizierten Radwegführung in Trier toleriere, wenn Kinder bis zwölf Jahre den Gehweg benutzen.
Wie hieß es eingangs des Artikels?
Für radelnde Anarchisten, die zum Beispiel auf dem Fußweg unterwegs sind, hat Marko Nenno nichts übrig.
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(Beitrag 33 (die Zitierfunktion trollt mich gerade massiv))
Kann ich nur doopelt und dreifach unterschreiben.
Als ich mal vom Fahrrad geholt wurde, habe ich das Rad geschultert, bin nach Hause gehumpelt und dann dort auf dem Sofa zusammengeklappt. Zum Glück habe ich einen Zettel in der Tasche gefunden ,wo eine Zeugin die Daten der Unfallgegenerin abgeschrieben hat. Ich hätte nix mehr gewusst. Weder Autofarbe, marke, noch ein Gesicht.Im Nachhinein lustig, dass ich das völlig zerstörte Rad noch ordentlich im Fahrradständer angeschlossen habe. Nicht, dass es noch jemand klaut...
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(Beitrag 33 (die Zitierfunktion trollt mich gerade massiv))
off-topic
Im Editor den linken Button "BBCode" wählen, da kann man das manuell gerade rücken.
/off-topic
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Solche Bemerkungen sind es aber auch, sorry. Längst nicht alle haben bei eigener, sogar körperlicher Beteiligung an einem Unfall die Gelassenheit und Übersicht, die man eigentlich bräuchte. Das sind typische Zeichen eines sogenannten leichten Schocks. Das kann sogar in Bewußtlosigkeit enden, ohne daß es dafür einen "echten körperlichen Grund" braucht.Ich habe das als Betroffener bei einem Alleinunfall mit einem Moped (ohne größere Schäden an mir oder am Gefährt) schon selbst erlebt. Ich war ansprechbar, wirkte nach außen völlig normal und recht gelassen. Wo ich wohne, wußte ich allerdings die nächsten 15 Minuten nicht mehr. Da ich die Symptomatik aus meiner Zeit im Rettungsdienst kannte und in dem Moment auch erinnerte, fand ich das währenddessen sogar komisch. Wirklich eine sehr skurrile Situation.
Ich kann den Artikel nicht lesen, aber der Linktext lautet:Radfahrer bricht sich bei Zusammenstoß mit Auto beide Arme
Möglicherweise ist das ja die Erklärung wieso sich der Radfahrer die "Autonummer" nicht aufgeschrieben hat.
Sollte (und eigentlich müsste bei so großem Personenschaden ja) die Polizei hinzugezogen worden sein und den Halter noch angetroffen haben, so müsste die doch Personalien festgestellt haben.
Im Artikel steht, dass der Verunfallte sich die Handynummer geben ließ und aufschrieb.
Das ist um Längen komplizierter, als das Kennzeichen vom Unfallgegner abzuschreiben.
Hätte er sich die Handynummer nicht notiert, hätte ich auch auf Unfallschock verwiesen. So aber ist es seltsam, dass das eine, komplizierte aufgeschrieben wurde, eventuell falsch, und das Einfache nicht abgeschrieben.
Gut, kann auch auf den Unfallschock zurückzuführen sein und meine Aussage daher etwas zu hart. Seltsam bleibt es trotzdem. -
Irrationalität ist ja gerade eines der Merkmale eines Schocks. Das absurdeste, an was ich mich erinnere, war ein Mann, der bei unserem Eintreffen Rumpfheben trainierte, nachdem ihm der Hausarzt den Verdacht eines Schlaganfalls diagnostiziert hatte, dieser Hausarzt aber schon wieder weg war. Seine Frau konnte es ihm nicht austreiben. Und ich mußte sehr energisch werden.
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