Benutzung Schutzstreifen durch Autos

  • Ach, wissenschaftlich solide braucht das gar nicht sein. Für den Anfang täten es schon anekdotisch zwei oder drei Bekannte, die wegen der Anlage eines Schutzstreifens auf's Fahrrad umgestiegen sind. Oder was sonst sollte Förderung des Radverkehrs bedeuten?Ich kenne jedenfalls keinen. Nichtmal das. Von halbwegs brauchbaren empirischen Studien etc. mal ganz abgesehen.
    Es gibt m.E. auch keine. Die Annahme, dass Schutzstreifen den Radverkehr in irgendeiner Weise "fördern" ist mMn eine politische Absichtserkärung, ein Dogma, eine Ausrede - aber keine gesicherte Erkenntnis.

    Ich habe mal den wesentlichen Teil hervorgehoben. In sehr vielen Schutzstreifen kann man nicht fahren, wenn man das Rechtsfahrgebot so auslegt, wie es die Rechtsprechung seit langer Zeit tut. Möglichst weit rechts ist eben nicht press am Bordstein, sondern so weit rechts wie es die gebotenen seitlichen Sicherheitsabstände erlauben. Das ist häufig (ich bin geneigt zu behaupten: meistens) links vom Schutzstreifen.

    Radfahrer, die wegen der Anlage eines Schutzstreifens vom Auto auf's Fahrrad umgestiegen sind, wirst du wohl nur sehr spärlich finden, denn bei vielen Radfahrer-Neulingen herrscht die Meinung vor, dass es gefährlich sei, auf der Straße zu fahren, ganz egal, ob es da nun einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen oder eben gar nichts in der Art gibt. Im Gespräch mit Nicht-Radfahrern oder Gelegenheitsradfahrern komme ich immer wieder zu dem Punkt, dass sie es ablehnen Fahrrad zu fahren oder häufiger Fahrrad zu fahren, weil es ja keine Radwege gäbe. Gelingt es mir jemanden zu einem gemeinsamen Radfahrtrip zu überreden, habe ich meine liebe Not, sie/ihn davon abzuhalten auf dem Bürgersteig zu fahren, auch dann wenn ein Radfahrstreifen oder ein Schutzstreifen vorhanden ist. Die gehen dann einfach davon aus, dass die irrtümlich "aufgepinselt" wurden.
    Für viele ist die Straße ein Ort, der einzig dem Auto gehört und viele nehmen das einfach so hin oder begrüßen es sogar, teils weil sie selbst Autofahrer sind, teils weil sie gar nicht auf die Idee kämen, das in Frage zu stellen und teils, weil sie das Gefühl haben, es sei besser sich mit denen aus ihrer Sicht gegebenen Verhältnissen zu arrangieren, anstatt daran was ändern zu wollen.
    Trotzdem halte ich die Anlage von (guten!) Schutzstreifen für eine Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs.

    Womit wir wieder bei den Kriterien für gute Schutzstreifen sind.
    Und da gibt es den entscheidenden Unterschied für Schutzstreifen, die an einer Reihe parkender Autos entlang führen (Dooring-Zone) und einem Schutzstreifen, der zum Beispiel an einem seitlichen Grünstreifen entlangführt. (Da erübrigt sich das Problem Dooring-Zone.) Dieser Link führ zu einem Googlemap-Bild in Hannover, Bartweg:

    Es gibt Abschnitte im Bartweg mit Grünstreifen. Und es gibt Abschnitte mit Parkbuchten. Der Schutzstreifen hat jedoch eine konstante Breite von ca. 1,40m. Eine seitliche Markierung gibt es bedauerlicherweise nicht. Aber einen hellgrau gepflasteten Gossenstreifen von 40 cm. Die Parkstreifen-Abschnitte sind 2,30m breit. (Messungen mit googlemap-Mess-Funktion)
    Verbesserungsbedarf???
    Wenn ja welcher? Zusätzlich zum Gossenstreifen eine Markierung an der Schutzstreifen-Außenseite mit 30 cm Abstand zur Gosse. Dann hätte die Fahrbahn allerdings 60 cm breiter gebaut werden müssen. (Wenn man jetzt mal annimmt, dass zwischen den Schutzstreifen der kleinstmöglichste Abstand gewählt wurde.) Oder der Schutzstreifen selber müsste schmaler sein.
    Für die Abschnitte auf dem Bartweg, an denen direkt an die Fahrbahn mit dem Schutzstreifen ein Grünstreifen grenzt, ist der Schutzstreifen jedoch ausreichend breit.
    Der Öffnungsbereich von Fahrzeugtüren liegt zwischen 80 cm (schmale Kleinwagentüren) bis 1,50m LKW oder Coupé-Türen. (pdf-Datei, Seite 4, Kapitel 4.4.1)
    Hätte man jetzt wirklich seitlich der Schutzstreifen noch mal jeweils 1,50m breite Abstände (Dooringzone) zu den parkenden Autos lassen sollen. Und wenn ja, dann nur in dem Bereich, in dem auch wirklich geparkt wird?
    Oder hätte man besser ganz auf Schutzstreifen verzichtet und die Straße dafür etwas schmaler gebaut?
    Der Bartweg ist jetzt keine so prominente Radler-Route, aber eine gelegentlich hilfreiche Verbindung, die durch Gewerbegebiet führt. Ich sehe da schon die Funktion Förderung des Radverkehrs erfüllt. Freilich, vielleicht hätte ein Hochbordradweg mehr gebracht? Aber dann hat man wieder das Problem mit den Abbiegeunfällen, gerade im Gewerbegebiet!
    Die Streetview-Bilder aus dem Bartweg sind älteren Datums, da kannst du sehen, wie vorher die Straße aussah: Es ist die selbe Stelle wie bei google earth weiter oben.

    Im Gewerbegebiet, wie im Bartweg gibt es genug Stellplätze auf Firmengelände. Würde man trotzdem noch einige Stellplätze direkt an der Straße haben wollen, dann müssten die halt so gebaut sein, dass die Autos weiter weg vom Schutzstreifen, also dichter an den Grundstücken parken.

    Im Innenstadtbereich, wie in der Königstraße, gibt es aus der subjektiven Sicht der Anwohner und insbesondere aus Sicht der Ladeninhaber viel zu wenige Parkplätze, aber genau da müsste die Anzahl der Parkplätze im Straßenraum deutlich reduziert werden, am Besten auf Null gesetzt (Ausnahme Lieferverkehr, Handwerkerfahrzeuge). Die meisten Kunden kommen ohnehin nicht mit dem Auto, sondern mit dem ÖPNV, dem Rad oder zu Fuß. Allerdings hat der Ladeninhaber einen ganz anderen Eindruck, denn bei ihm beschweren sich ständig die wenigen Autofahrer unter seinen Kunden, weil die Mühe haben, einen Parkplatz zu finden.

    Und leider gibt es viel zu wenige Radfahrer, die bei ihrem Einkauf den Ladenbesitzer damit die Ohren "vollnöhlen", dass vor seiner Ladentür geparkt wird/bzw. es dort Parkplätze gibt, die dazu führen, dass die Schutstreifen zu Gefahrenstreifen werden. Würde jede/jeder radfahrende Kundin/Kunde bei ihrem Einkauf den Ladenbsitzer bzw. sein Personal mit deutlichen Unmuts-Äußerungen zu verstehen geben, dass vor der Ladentüre unzumutbar viel und gefährlicher Autoverkehr stattfände, und die Parkplätze eine Gefahr darstellen, das würde helfen! Dem könnte man gleich noch ein paar Anekdötchen zufügen über "bescheuertes Autofahrerverhalten". Und das schon wieder so viele von denen die einschlägigen Hinweise des Verkehrsfunks missachten, doch bitteschön wegen des erwartbar hohen Verkehrsaufkommens am heutigen Adventssamstag, besser mit dem ÖPNV in die Stadt zu fahren etc., etc.

    Liebe Radfahrer, was glaubt ihr eigentlich, was Autofahrer bei solchen Gelegenheiten über Radfahrer ablästern, oder über eine angeblich unfähige Stadtverwaltung, die zu wenig Parkplätze schafft? Oder über bösartige Politessen, die die armen Autofahrer abzocken? Und wenn euer "Gegengesang" dann noch ein autofahrender Kunde mitkriegt, um so besser! Es heißt zwar, man solle nicht Gleiches mit Gleichem vergelten. Aber es heißt auch, man solle listig sein wie die Schlange!

  • KleverRadfahrer:
    Ironie beiseite: es gibt eine relevante Gefahr, für das Nicht-Befahren eines "Schutzstreifens" ein Bußgeld bezahlen zu müssen - auch eine Verurteilung vor einem Amtsgericht würde ich im Zweifel für ziemlich wahrscheinlich halten, falls es denn jemals so weit kommt.
    Trotzdem würde ich Schutzstreifen und auch benutzungspflichtige Radfahrstreifen nur in soweit befahren, als es unter halbwegs akzeptablen Sicherheitsabständen möglich ist. Das Risiko: die Wahrscheinlichkeit, dafür überhaupt belangt zu werden, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, dass ein Bußgeldverfahren nicht bei vernünftiger Argumentation eingestellt würde, multipliziert mit den dann zu erwartenden Kosten. Soviel ist mir meine eigene Gesundheit schon wert.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ullie: Der von Dir gezeigte Schutzstreifen ist gar nicht sooooo verkehrt. Da wo rechts Fahrzeuge längs parken, würde ich mich allerdings mit dem linken Lenkerende schon außerhalb des Schutzstreifens aufhalten. Was ja im übrigen nicht verboten ist!
    Willst Du verbesserungwürdige Radverkehrsführungen vornehmen, guck' doch mal nebenan in der Badenstedter Straße. Da gibt es eine Furt für Radfahrer, die anscheinend in beiden Richtungen befahren werden kann/soll und gleichzeitig einen Radweg auf dem Hochbord der anderen Straßenseite!?!?!? Das sind so Dinge, die können eigentlich nicht richtig sein. Und linksverlaufende Radwege innerorts verdienen höchste Aufmerksamkeit, weil sie gefährlich sind und ihre Anordnung an relativ konkrete Voraussetzungen gebunden - mithin auch ein Widerspruch/ eine Klage mit gewissen Erfolgsaussichten denkbar...

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ullie: Der von Dir gezeigte Schutzstreifen ist gar nicht sooooo verkehrt. Da wo rechts Fahrzeuge längs parken, würde ich mich allerdings mit dem linken Lenkerende schon außerhalb des Schutzstreifens aufhalten. Was ja im übrigen nicht verboten ist!
    Willst Du verbesserungwürdige Radverkehrsführungen vornehmen, guck' doch mal nebenan in der Badenstedter Straße. Da gibt es eine Furt für Radfahrer, die anscheinend in beiden Richtungen befahren werden kann/soll und gleichzeitig einen Radweg auf dem Hochbord der anderen Straßenseite!?!?!? Das sind so Dinge, die können eigentlich nicht richtig sein. Und linksverlaufende Radwege innerorts verdienen höchste Aufmerksamkeit, weil sie gefährlich sind und ihre Anordnung an relativ konkrete Voraussetzungen gebunden - mithin auch ein Widerspruch/ eine Klage mit gewissen Erfolgsaussichten denkbar...

    Stimme ich dir einerseits zu, andererseits hat man häufig das Problem, dass es Radfahrergewohnheiten gibt, die oftmals auch noch eine gewisse Berechtigung haben, so auch hier. Nur 250 m weiter ist derselbe Zwei-Richtungsradweg nämlich neben einem abgezäunten längeren Rasengleisabschnitt der Üstra gelegen: Häufiger kommen Radfahrer aus dem Kleingartengelände, die wollen dann den direkten Weg fahren und nicht erst in Gegenrichtung, dann die Straße überqueren und dann auf der richtigen Seite in die richtige Richtung.

    In die andere Richtung auf der Badenstedter Straße kommt eine Eisenbahnbrücke unter der der Radverkehr durchgeführt wird. Da ist eigentlich zu wenig Platz für einen kombinierten Zweirichtungsradweg und Fußweg. Blauer Lolly mit Querbalken - ich weiß schon, die magst du nicht. Aber ich sehe da eine gewachsene Ausnahmesituation.

  • Stimme ich dir einerseits zu, andererseits hat man häufig das Problem, dass es Radfahrergewohnheiten gibt, die oftmals auch noch eine gewisse Berechtigung haben, ... Häufiger kommen Radfahrer aus dem Kleingartengelände, die wollen dann den direkten Weg fahren und nicht erst in Gegenrichtung, dann die Straße überqueren und dann auf der richtigen Seite in die richtige Richtung.

    Dass es doofe Radfahrer gibt, die Umwege meiden und lieber in der verkehrten Richtung unterwegs sind, sollte doch aber kein Grund sein, solche gefährlichen Dinge auch noch behördlich abzusegnen!

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Während der Angezeigte die volle Anschrift des Anzeigenden erhält, bekommt der Anzeigende nichtmal eine Information über das weitere Verfahren.

    Bist Du Dir sicher, dass der Angezeigte sofort die volle Anschrift des Anzeigenden kriegt?
    Früher standen nur Vor- und Nachname darauf... ?(
    Oder ist das in Berlin anders, als in HH?

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Dass es doofe Radfahrer gibt, die Umwege meiden und lieber in der verkehrten Richtung unterwegs sind, sollte doch aber kein Grund sein, solche gefährlichen Dinge auch noch behördlich abzusegnen!

    Dann schau dir doch bitte mal die Strecke an, die dem Zweirichtungsweg vorgelagert ist. Es ist meines Erachtens wenig realistisch Radfahrende die aus dem Kleingartengebiet auf den Zweirichtungs-Radweg jenseits der abgezäunten Gleise fahrendazu zwingen zu wollen, den Zwei-Richtungs-Radweg nur in eine Richtung zu benutzen. Es müsste dann nach mehreren hundert Metern die Gleise und die Straße überquert werden, um dann in die ursprünglich anvisierte Richtung fahren zu können.
    Die nicht ganz zu Unrecht kritisierte Furt des nachfolgenden Zweirichtungsradweges hat ihre Begründung darin einen Lückenschluss zu ermöglichen. Ob das die offizielle verwaltungstechnisch einwandfreie Begründung ist, kann ich nicht sagen. Aber an der Stelle ist es m. E. offensichtlich, dass es keinen Sinn macht, die Radwege so anzulegen, dass nur einseitig gefahren werden kann. Ein beidseitiger Zwei-Richtungsradweg macht Sinn, auch wenn er gemeinsam mit den Fußgängern benutzt wird. Vorstellbar wäre allerdings den kombinierten Fuß-/Radweg mit Querbalken im Lolly zu einem reinen Fußweg mit Radfahrer frei umzuschildern, dann könnten Radfahrer legal die Fahrbahn benutzen und würden nicht dazu gezwungen, den Fußgängern den Platz streitig zu machen.

  • "Sollte die Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben werden?
    Radfahrer auf der Straße
    Ja, auf der Straße ist man als Radfahrer deutlich sicherer unterwegs.
    Nein, das gibt doch nur ein gefährliches Durcheinander.
    Ich fahre kein Fahrrad."

    Quelle: HAZ-Umfrage vom 29.6.2017:
    Damit hat die Hannoversche Allgemeine Zeitung einmal mehr bewiesen, wie manipulativ sie Umfragen gestalten kann.
    Warum es nicht einmal mit einer solchen Umfrage versuchen:

    Sollte der Bürgersteig vom Radverkehr entlastet werden?
    Fußgängersituation verbessern durch Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn
    1. Ja, für den zunehmenden Radverkehr ist nicht genug Platz auf dem Bürgersteig. Auf breiten Radstreifen auf der Fahrbahn kommen Radfahrer schneller und sicherer voran.
    2. Nein, die Fahrbahn muss ausschließlich dem Autoverkehr vorbehalten werden. Dort haben Radfahrer nichts zu suchen.
    3. Weiß nicht, ich bin weder als Fußgänger noch als Radfahrer häufig in der Stadt unterwegs.

    Immerhin wurde in derselben Ausgabe ein vergleichsweise moderater Artikel zu der Thematik geschrieben. Titel: "Radler dürfen öfter die Straße mitbenutzen"
    Darin wird unter anderem auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von 2010 hingewiesen: "„Das Gutachten ist die Folge eines Bundesverwaltungsgerichtsurteils, auf dessen Anwendung aus Kreisen der Radverkehrslobby gedrängt wird“, sagt Stadtsprecher Dennis Dix. Der Leipziger Richterspruch stammt bereits aus dem Jahr 2010 und legt fest, dass Radfahrer vorrangig die Fahrbahn für Autos nutzen sollen."
    Hier ein Link zum Urteil:

  • Das Urteil ist - nicht nur hier im Forum - weithin bekannt. Es stellt nur klar, dass die StVO von 1997 auch das meinte, was drin stand. Radfahrer gehören auf die Fahrbahn und nur in begründeten Ausnahmen dürfen sie verpflichtend auf Radwege verwiesen werden.
    Dass noch Jahre später eine vermeintliche "Radfahrerlobby" darauf drängen muss, ein eindeutiges Urteil auch anzuwenden, ist der eigentliche Skandal.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Skandalös an der HAZ-Berichterstattung finde ich den Versuch, durch die vorgestellte Umfrage den Eindruck zu erwecken, als sei es kompletter Nonsens den Radverkehr stärker auf die Straße zu verlagern.

  • Man darf natürlich nur Fragen stellen, deren Antwort man auch hören will. :saint:

    Lässt sich die Frage als solche nicht vermeiden, kann es hilfreich sein, die Auswahl der möglichen Antworten so zu beschränken, dass außer der erwünschten Antwort nur offensichtlich lächerliche oder grob falsche Antworten möglich sind. :evil:

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Skandalös an der HAZ-Berichterstattung finde ich den Versuch, durch die vorgestellte Umfrage den Eindruck zu erwecken, als sei es kompletter Nonsens den Radverkehr stärker auf die Straße zu verlagern.

    Nur mal so:

    Hannoversche Allgemeine Zeitung = Madsack Verlagsgesellschaft
    Deren Redaktion: "Redaktionsnetzwerk Deutschland"
    Dessen größter Gesellschafter: Die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft = Medienbeteiligungsunternehmen der SPD
    SPD = durchweg automobilfreundlich

    Aber das ist sicher nur Teil einer Verschwörungstheorie...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Nein, keine Verschwörungstheorie. Aber viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiel zu weit ausgeholt.
    Also: Ob es einen Lokalredakteur der Hannoveraner Zeitung wirklich beschäftigt, dass seine Berichterstattung über die "Mitbenutzung" der Fahrbahn durch Fahrräder dem Mehrheitseigner des Verlages gefällig ist?

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Nur mal so:
    Hannoversche Allgemeine Zeitung = Madsack Verlagsgesellschaft
    Deren Redaktion: "Redaktionsnetzwerk Deutschland"
    Dessen größter Gesellschafter: Die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft = Medienbeteiligungsunternehmen der SPD
    SPD = durchweg automobilfreundlich

    Aber das ist sicher nur Teil einer Verschwörungstheorie...

    Erinnert mich stark an eine gesellschaftliche Randgruppe in meiner Heimatstadt die auch ganz genau so argumentiert.
    *Volksfahrräder!1!! Volksfahrräder!!!1*

  • Nein, keine Verschwörungstheorie. Aber viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiel zu weit ausgeholt.
    Also: Ob es einen Lokalredakteur der Hannoveraner Zeitung wirklich beschäftigt, dass seine Berichterstattung über die "Mitbenutzung" der Fahrbahn durch Fahrräder dem Mehrheitseigner des Verlages gefällig ist?

    Vermutlich fährt der Lokalredakteur einen VW, den er zum Sonderpreis bekommen hat.