August-Kirch-Straße (Altonaer Volkspark)

  • Hallo Forum,

    weiß jemand, warum man hier nicht mit dem Fahrrad fahren darf (Nordende, Südende der August-Kirch-Straße im Altonaer Volkspark)? Sind diese 'Klappschranken' immer vorgelegt?
    Ich meine - das ist immerhin fast ein ganzer Kilometer, den ich schieben musste, und dasselbe noch mal auf dem Rückweg. Dafür hatte ich nicht die richtigen Schuhe an. Außerdem kam ich mir doof vor, weil außer mir alle Radler radelten. Da ist doch auch wirklich genug Platz für Spaziergänger und Radler, oder?

    Ich habe die Straße neu entdeckt und fände sie ansonsten als Teil der Verbindung Bahrenfeld-Stellingen attraktiv.

    Danke!

  • weiß jemand, warum man hier nicht mit dem Fahrrad fahren darf (Nordende, Südende der August-Kirch-Straße im Altonaer Volkspark)? Sind diese 'Klappschranken' immer vorgelegt?


    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, führen doch kleine Wege links und rechts für Radfahrer und Fußgänger an den Schranken vorbei? Oder hat sich da etwas geändert? Google Streetview lädt bei mir momentan leider nicht, ich weiß auch nicht, ob es aus der Gegend überhaupt Aufnahmen gibt.

  • Ja, ich fahre da jeden Tag 2x durch, morgens hin abends zurück. Manchmal ist da ne Schranke und dann rollt man da eben an der Seite vorbei. Problem gleich Null.

    Ich schätze mal die Schranke ist nur da, damit kein Auto versehentlich da durch fährt.

  • Vielen Dank so weit!

    Ich habe mich nicht gut genug ausgedrückt. Nee, klar, vorbeikommen an den Schranken ist nicht das Problem. Aber es ist nun mal verboten (durch die multiplen Zeichen 250). Das heißt "Verbot für Fahrzeuge aller Art", basta. Da darf nur geschoben werden. Ich hatte mir gedacht, dass die Schilder vielleicht nur zeitweise dort hängen und, wenn die Schranken geöffnet würden, mangels Sichtbarkeit nicht gelten würden. Das war aber nur eine vage Hoffnung, deshalb frage ich ja.

    Beim zuständigen PK habe ich parallel angefragt. Leider wusste der Telefonpartner nicht ohne die Akten, was da angeordnet ist. (Vielleicht meinen sie ja Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" und haben es irgendwie übersehen, dass da die falschen Schilder hängen?) Man werde sich melden. Mal sehen.

  • Aber es ist nun mal verboten (durch die multiplen Zeichen 250). Das heißt "Verbot für Fahrzeuge aller Art", basta. Da darf nur geschoben werden. Ich hatte mir gedacht, dass die Schilder vielleicht nur zeitweise dort hängen und, wenn die Schranken geöffnet würden, mangels Sichtbarkeit nicht gelten würden. Das war aber nur eine vage Hoffnung, deshalb frage ich ja.

    Puh, da stehen tatsächlich Zeichen 250 herum. Ich muss mal recherchieren, ob das früher auch schon dauernd dort hing, ich bin dort seit über einem halben Jahr nicht mehr entlanggefahren.

    Ansonsten halte ich das für den typischen Fall, dass man eigentlich eher ein [Zeichen 260] aufstellen wollte, ein solches Zeichen 260 aber nicht zur Hand war und man sich anschließend wundert, warum sich in ganz Hamburg eigentlich nie ein Radling an Zeichen 250 hält…

  • Hallo Rad.

    Wenn Du gestern erst da vorbeigekommen bist, ist ja alles gut (Du hast noch 364 Tage bis Dein Widerspruch bei der StVB eingeht). Ich würde die Zeit nutzen und eine Anfrage nach Transparenzgesetz stellen, und um Zugänglichmachung der Anordnung des Schildes bitten. Geht schnell (Bearbeitung jedenfalls wenn man nachfragt fast immer wie vorgeschrieben binnen 1 Monat), kostet üblicherweise nichts und kann man per E-Mail machen (transparenzgesetz@polizei.hamburg.de ins CC). Vermutlich finden die eine Anordnung, aus der das Verbot für alle Fahrzeugarten hervorgeht; andernfalls müssen Sie Dir sagen, dass eine solche Anordnung nicht existiert -- und dann das Schild wegordnen oder eben nachträglich anordnen. Falls es damit nicht gegessen ist, erhebst Du Widerspruch und die Chancen sind ausgezeichnet, dass dem dann auch abgeholfen wird. Da ist die Frist allerdings länger (3 Monate), weshalb ich niederschwelliger anfangen würde. Du kannst vor allem mit der Information aus Deiner Anfrage den Widerspruch zielgerichteter formulieren.

    Umgekehrt würde ich davon abraten, solche Dinge primär per Telefon zu bearbeiten. Immer erst eine Mail schicken, dann regelmäßig telefonisch nachfassen und (auch) um schriftliche Antwort bitten. Oder halt auf die alte Mail antworten und darin das Gespräch kurz zusammenfassen. In den StVBs ist ständig der Mitarbeiter gerade heute nicht da, der sich letztes Mal darum gekümmert hat (bzw. X hat es an Y abgegeben weil der zuständig aber leider nicht da sei). Die spielen Versteck mit Dir bis Du keine Lust mehr hast oder schlimmer, bis die Jahresfrist um ist. IMMER schriftlich. Das Wort "Terminsache" ist gelegentlich ein Türöffner, wenn man bei ner Vertretung landet, aber eben nur, wenn es eine verbindliche Frist gibt (also HmbTG oder Widerspruch nach HmbVwVfG).

    Viel Erfolg!

  • Ich habe heute morgen beim Vorbeifahren nochmal genau hingeguckt (hatte aber leider keine Zeit, ein Foto zu machen).
    Erstmal: ja, da ist noch die Schranke mit [Zeichen 250]
    ABER: auf diesem "Bypass", wo man rechts neben der Schranke vorbeirollen kann, ist fett ein Fahrrad-Piktogramm auf den Asphalt gemalt.

    So nach dem Motto, Autos müssen draußen bleiben, aber Radler dürfen hier durchfahren.
    Daher bin ich fest davon überzeugt, daß statt [Zeichen 250] eigentlich [Zeichen 260] gemeint ist, aber nur entweder grad das Schild nicht da war oder man die Stelle mit der in Hamburg üblichen Denke "Fahrräder sind doch keine Fahrzeuge" geplant hat.

  • Vielleicht verschwinden die Schilder jetzt auch ohne Widerspruch ganz schnell wieder. Die Schilder in diesem Post standen viele Jahre lamg nicht dort. Plötzlich wurden sie aufgestellt. Es könnte sein, dass hier die Polizei auch ab und zu mal reinschaut... ^^

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • .. mit der in Hamburg üblichen Denke "Fahrräder sind doch keine Fahrzeuge" ...

    Huch? Das ist abwegig. Und sachlich falsch. Wie sollte jemand auf so eine Idee kommen?

    Es macht sicher keinen benutzungspflichtigen Radweg. Aber einen "anderen" Radweg kann es schon kennzeichnen.

    Leider würde es mir nicht reichen, den Bypass zu befahren. Danach ginge es endgültig nicht weiter. Was nützt also die Überlegung, ob unter dem Laub evtl. ein Piktogramm und der Bypass evtl. ein Radweg ist, wo dann der Gehweg wäre, ob Standort und vermuteter seitlicher Geltungsbereich des Schildes zueinander passen etc.? Ende. Spätestens nach wenigen Metern muss nach derzeitiger Beschilderung geschoben werden, denn ab dort gibt es das fragliche Nebenkonstrukt nicht mehr. Oder sehe ich das falsch?

    Genau, die Piktogramme (die ich nicht kenne, aber ihr habt sicher Recht!) sind ein guter Hinweis darauf, was die Behörde vermutlich gemeint hat. Also Schilder tauschen (lassen) und gut.

    PS: "Man" hat sich noch nicht wieder gemeldet. Danke für den Hinweis, dass Telefonieren evtl. nicht reicht. Ich werde dann mal schreiben. Oder möchte jemand von euch? Ich drängel mich nicht vor...

  • PS: "Man" hat sich noch nicht wieder gemeldet. Danke für den Hinweis, dass Telefonieren evtl. nicht reicht. Ich werde dann mal schreiben. Oder möchte jemand von euch? Ich drängel mich nicht vor...

    Du brauchst nicht drängeln, aber Du musst Dich auch nicht wegducken. Wir stehen hinter Dir, zum Beispiel mit folgender Formulierungsidee:

    an: pkXY@polizei.hamburg.de, transparenzgesetz@polizei.hamburg.de
    Betreff: Transparenzanfrage gemäß HmbTG zur Straße XY
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    sehr geehrte Frau/Herr XY (wenn Du schon einen Kontakt hast/den Behördenleiter namentlich kennst),

    in der XY-Straße steht (an beiden Enden, an den Kreuzungen XY, auf Höhe XY, ...) ein VZ 251 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) sowie eine klappbare Barriere. Dies ist schon deswegen unlogisch, weil an einer der Barrieren ein mit Radpiktogramm gekennzeichneter Weg vorbeiführt obwohl sich das VZ 251 auf die gesamte Straße, nicht bloß die Fahrbahn, bezieht und somit das Benutzen der Straße für Fahrräder nicht erlaubt ist.

    Ich bitte Sie, mir die aktuelle straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die VZ 251 am Nord- und Südende der Straße zugänglich zu machen. Die näheren Modalitäten der Zugänglichmachung (zum Beispiel Einsichtnahme oder als Scan per E-Mail) regeln wir gerne im gegenseitigen Übereinkommen. Ich gehe davon aus, dass dies eine Auskunft einfacher Art und sie daher gebührenfrei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, möchte ich mich gerne von Ihnen über die zu erwartenden Gebühren beraten lassen.

    Mfg und so weiter.

  • Zumindest bei einem bebläuten Radweg neben dem Vz 250 auf der Fahrbahn sieht die für Baustellenbeschilderung zuständige StVB in Nürnberg keinen Konflikt, da sich das Vz 250 nur auf die Fahrbahn beziehe.
    Ich teile diese Ansicht persönlich nicht.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ich habe eine Antwort bekommen, die ich insgesamt gut finde.
    (Es klappte übrigens per Telefon, ein zweiter Anruf reichte. Das Transparenzgesetzding musste ich noch nicht auspacken. Jetzt habt ihr die Mail ganz vergeblich vorformuliert, sie liegt noch im Entwurfsorder - trotzdem vielen Dank!)

    -> Man beabsichtige, den Vorschlag(Z 260) umzusetzen und die Verkehrszeichen zu ändern. Man bittet um etwas Geduld, was die Umsetzung angeht.

    Das finde ich so weit super und hoffe, dass ich nicht zu naiv bin und dass man tatsächlich in absehbarer Zeit zum Schraubendreher greift.

    Den zweiten Teil der Mail verstehe ich nicht ganz:
    Das Schild gelte nur für die Fahrbahn (glaube ich nicht, ist aber strittig), deshalb dürfe ich über den Bypass ohne Absteigen weiterradeln (mag sein). Dass der Bypass-Straßenteil aber nach wenigen Metern endet, wird nicht erwähnt. Es klingt aber eindeutig so, als dürfe ich hinter der Schranke, nach Ende des Bypasses, auf den (formal gesperrten) Straßenteil einfahren.
    Ich nehme das als freundliche Sondereinzelerlaubnis dankend an. Ausgeschildert ist es ganz klar anders, aber falls mal einer von euch Ärger* bekommen sollte wegen Befahrens dieser Straße, dann gebe ich auf Anfrage gerne den Originaltext der Mail heraus.

    *Man hat schon Pferde kotzen sehen.
    Und was ist, wenn dort mal ein Fußgänger nicht am Rand läuft, sondern jemandem unvermittelt vors Rad stolpert? Wäre ich der versehentliche "Rüpelschühler", wüsste ich genau, wie ich argumentieren würde...

    Da einige von euch dort gewiss viel häufiger durchfahren müssen als ich: Mögt ihr (hoffentlich wirklich bald irgendwann) Vollzug melden? Das würde mich freuen, danke.

  • Das Schild gelte nur für die Fahrbahn (glaube ich nicht, ist aber strittig), deshalb dürfe ich über den Bypass ohne Absteigen weiterradeln (mag sein). Dass der Bypass-Straßenteil aber nach wenigen Metern endet, wird nicht erwähnt. Es klingt aber eindeutig so, als dürfe ich hinter der Schranke, nach Ende des Bypasses, auf den (formal gesperrten) Straßenteil einfahren.

    Dein Gesprächspartner irrt.

    Bei Zeichen 250 handelt es sich um ein Verkehrsverbot, also darf im gesperrten Verkehrsraum kein Fahrzeugverkehr stattfinden. Das Zeichen 267 hingegen sperrt nur die Durchfahrt und seit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung sogar nur im Bereich der Fahrbahn; direkt hinter dem Zeichen 267 dürfte also wieder Fahrzeugverkehr stattfinden, je nachdem, ob es sich um eine Einbahnstraße handelt, allerdings mit den entsprechenden Einschränkungen.