Woche 47 vom 16. bis zum 22. November 2015

  • Polizei bittet Fußgänger um helle Kleidung. Ein Hinweis, auf das Sichtfahrgebot für (Kraft)Fahrzeuglenker fehlt natürlich. Oder wollen die nur nicht zu offensichtlich schreiben, liebe Fußgänger zieht euch hell an, damit andere besser rasen können?

    Wenn PKW/LKW beim Überholen drängeln, dann gibt es natürlich nur eine Lösung: Denen freie Bahn schaffen, natürlich zu Lasten der Fußgänger. Auf die Idee Kontrollen zu fordern kommt niemand sad.png:

    Motorräder dürfen laut sein und damit andere belästigen. :cursing: So ein Klappenauspuff ist kein Thema, sind ja auch keine blöden Radfahrer, die dürfen nur eine hell ertönende Klingel haben.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Polizei bittet Fußgänger um helle Kleidung.

    Der Vollständigkeit halber müsste die Polizei dann auch Autofahrer (-käufer) bitten, ein weißes Auto zu wählen, weil diese nachweislich durchweg besser zu erkennen sind - außer im Schnee, versteht sich.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Der Vollständigkeit halber müsste die Polizei dann auch Autofahrer (-käufer) bitten, ein weißes Auto zu wählen, weil diese nachweislich durchweg besser zu erkennen sind - außer im Schnee, versteht sich.

    Dann müsste die Polizei auch fordern die braune Tonne in eine hellere Farbe zu ändern. Wobei die ja meistens nur auf Radwegen stehen, da ist die Reaktion ja anders als auf der Fahrbahn. Bei schwer zu erkennenden Hindernissen auf Radwegen wird darauf hin gewiesen, dass man ja an die Sicht angepasst fahren muss, bei gleichem Problem auf der Fahrbahn ist auf einmal aber das Hindernis selber das Problem.

    Mich wundert es ja, dass dieses hier immer noch Satire ist und nicht schon Realität:

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Warnwesten braucht's doch nicht. Man muss dem Viehzeuch einfach nur vorschreiben, wo es die Fahrbahn überqueren soll.

    blink.png

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  • Die FAZ stellt vier neue Modelle für die Fahrradbeleuchtung vor. Ein bisschen wird noch über Akkus geschimpft ("können leer sein oder es schlagartig werden"), teilweise falsch zitiert ("StVZO-konforme Akku-Beleuchtung, dass sie ... als Scheinwerfer eine Beleuchtungsstärke von mindestens 10 Lux liefert." -- ein Lux-Wert wird aber in dem fraglichen §67 StVZO nicht angegeben, usw.) Davon ab, gibt der Artikel einen interessanten Überblick über aktuelle Beleuchtungseinheiten.

    Aber was in aller Welt hat die Firma Knog geritten, ihren Scheinwerfer "Blinder Beam" zu nennen?

  • Polizei bittet Fußgänger um helle Kleidung. Ein Hinweis, auf das Sichtfahrgebot für (Kraft)Fahrzeuglenker fehlt natürlich. Oder wollen die nur nicht zu offensichtlich schreiben, liebe Fußgänger zieht euch hell an, damit andere besser rasen können?

    Wenn PKW/LKW beim Überholen drängeln, dann gibt es natürlich nur eine Lösung: Denen freie Bahn schaffen, natürlich zu Lasten der Fußgänger. Auf die Idee Kontrollen zu fordern kommt niemand sad.png:

    Motorräder dürfen laut sein und damit andere belästigen. :cursing: So ein Klappenauspuff ist kein Thema, sind ja auch keine blöden Radfahrer, die dürfen nur eine hell ertönende Klingel haben.

    E-Mail an die Dorfpolizisten ist raus, und in der WELT steht eine sehr schöne Charakterisierung, die wohl auch auf manche Autofahrer zutrifft:

    eine Gruppe von Zeitgenossen, die aus dem Alter, in dem sie im Tretauto laut "brummbrumm" brüllten, nicht herauswachsen wollen

  • Aber was in aller Welt hat die Firma Knog geritten, ihren Scheinwerfer "Blinder Beam" zu nennen?

    Es geht noch schlimmer: bei denen findet man auch "Blinder Mob".

    Blinder ist u. a. das englische Wort für Scheuklappe. Und ein Venetian Blind ist kein Sehunfähiger in der Lagunenstadt, sondern eine Lamellenjalousie ...

    Dafür gibt's bei uns "Bad Design" vom Sanitärhandel.

  • In dem Prozess um den Unfall, bei dem eine junge Frau lieber ihr Handy betrachtete, als auf die Straße zu achten (was ein Rennradfahrer mit dem Leben bezahlen musste, ein weiterer Radfahrer wurde schwerst verletzt) sind die Plädoyers gehalten: Die Staatsanwaltschaft will 3 Jahre Jugendstrafe wegen versuchtem Mord, Fahrverbot, die Verteidigung Jugendstrafe unter zwei Jahren (könnte dann auf Bewährung ausgesetzt werden).

    Bericht in der FAZ

    Egal wie's ausgeht: Leute im Straßenverkehr umzunieten, scheint mir eine ziemlich "billige" Angelegenheit.

  • Zitat

    Egal wie's ausgeht: Leute im Straßenverkehr umzunieten, scheint mir eine ziemlich "billige" Angelegenheit.

    Beim vorliegenden Fall ist der Sachverhalt aber anders, die Anklage lautet auf "Im Straßenverkehr umgenietet und zum Verrecken zurückgelassen". Ansonsten hätten wir lange erfahren unter welchen schlimmen Schockzuständen die Fahrerin noch immer zu leiden hat.

  • Klickstrecke in der Süddeutschen mit Fahrradzubehör. Über die Sinnhaftigkeit kann man streiten, aber wenn ich mir sowas wie die Revolights (seitliche Leuchten) oder Helios Bars (Rückleuchten am Lenker, die sogar blinken können) anschaue: Ist sowas bei uns überhaupt zulässig?

    Wahrscheinlich nicht, die StVZO ist ja knallhart veraltet. Aber meine Erfahrung mit der Beleuchtung aus der Praxis besagt: Anything goes! Hier sind alle froh, wenn die Radfahrer überhaupt eine Beleuchtung haben.

    Aber, um direkt an die Frage anzuschließen: Sind solche Beleuchtungen nicht als Zusatz zu einr vorschriftsmäßigen Lichtanlage erlaubt? Wie auch das dänische Reelight, welches ich ziemlich genial (einfach) finde.

  • Ob die nicht mal 9 Euro pro Stecklichtsatz so das gelbe vom Ei sind?

    Ist ja eine nette Idee und dürfte mehr Leute zum mit Licht fahren bringen als nur Bußgelder. Verstehe aber nicht wie man freiwillig auf gutes LED Licht verzichten kann. Für 60 Euro gibt es schon recht gute Akkulampen. Für etwas mehr ein Rundrum-Dauer-Sorglos-Paket aus Nabendynamo mit fest angebrachtem LED Licht, womit man auch selber was sehen kann. Gerade für Schüler die jeden Wochentag bei Wind und Wetter fahren würde sich so eine Investition echt lohnen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ich war nun ein wenig unschlüssig, wohin hiermit. Hoffe, dass ich mit meiner Entscheidung nicht zu falsch liege.

    "Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als 3 Jahren fünf ?einfachere? Verkehrsverstöße mit einem (zumindest abstrakten) Gefährdungspotenzial für Dritte begeht, kann mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden." OLG bestätigt Urteil des LG.

    Hier: 3x Handy am Steuer + 2x zu schnell.