Akut kann ich nur mit einem Streetview-Bild dienen, welches vor Freigabe für Radfahrer dort stand. Jetzt steht eben genau dieses Schild 5m weiter hinten, dort wo die gelbe Fassade beginnt.
In Gegenrichtung folgende Beschilderung:
Akut kann ich nur mit einem Streetview-Bild dienen, welches vor Freigabe für Radfahrer dort stand. Jetzt steht eben genau dieses Schild 5m weiter hinten, dort wo die gelbe Fassade beginnt.
In Gegenrichtung folgende Beschilderung:
Wie breit ist denn die "Restfahrbahn" dort? bei uns geben die Einbahnstraßen für den Radling nur in Gegenrichtung frei, wenn mindesten 3,60m Fahrbahnbreite bleibt. Was machen Radfahrer und Bulli wenn Sie sich begegnen?
Ein schönes Symbolbild für die Hamburger Radverkehrspolitik:
Passend dazu der so genannte freilaufende Rechtsabbieger von der Borsteler Chaussee ins Klotzenmoor. Der abbiegende Fahrbahnverkehr muss dort eigentlich gemäß § 9 Abs. 3 StVO Fuß- und Radlinge durchlassen, aber das scheint ja nicht so ganz zu klappen. Fußgänger haben sicherheitshalber einen Fußgängerüberweg bekommen, damit das mit § 9 Abs. 3 StVO auch wirklich klappt, der Radverkehr bekam jedoch ein kleines Zeichen 205, ist also gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen erst einmal nachrangig. Überdies ist das kleine Zeichen 205 von der Fahrbahn aus ohnehin nicht erkennbar, also ist das eine wunderbare Situation: Man muss eigentlich Fußgänger und Radfahrer durchlassen, Fußgänger sogar unbedingt, aber Radfahrer haben eigentlich kein Vorrecht, davon weiß der Fahrbahnverkehr nur nichts.
Und theoretisch muss der Radfahrer ja nur die Füße auf den Boden stellen, um zum Fußgänger zu werden und kraft des Fußgängerüberweges dann wieder bevorrechtigt zu sein.
Wenn man eine Querung so seltsam gestalten muss, ist vielleicht etwas ganz grundsätzliches im Argen. Das Geheimnis an der ganzen Sache könnte sein, dass der Radverkehr zunächst mehrere Meter entfernt von der Fahrbahn der Borsteler Chaussee geführt wird und dementsprechend tatsächlich nicht bevorrechtigt wäre, jedenfalls nicht laut der Verwaltungsvorschriften. Für den abbiegenden Verkehrsteilnehmer dürfte das jedoch kaum ersichtlich sein: Ihn gehen die Verwaltungsvorschriften nichts an, für ihn ist nur die Straßenverkehrs-Ordnung einschlägig und aus der lässt sich nur ganz knapp herauslesen, dass die Vorfahrt für Radfahrer an dieser Stelle womöglich kompliziert sein könnte.
Den Längsverkehr rechtwinklig zum Abbieger zu führen, muß ja Mißverständnisse provozieren. Längsverkehr? Der quert doch meine Fahrbahn! Daß man dann aber noch die Vorrangbeziehungen nochmals verkompliziert, in dem man die Regelung für Fuß- und Radverkehr unterschiedlich gestaltet, verstehe ich ja nicht. Vielleicht wollte man zwecks MIV-Förderung nur die Autofahrerhaftung an der Stelle einschränken.
Im September 2011 hatte ich dazu die BWVI angeschrieben:
Sehr geehrter Herr ...,
ich muss ab und zu von meinem Wohnort Ohlsdorf aus mein Finanzamt in der Borsteler Chaussee aufsuchen. Nach diversen Fahrten mit Auto oder HVV war ich in diesem Jahr mit dem Fahrrad dorthin unterwegs und war trotz aller in 30 Jahren Hamburg gemachten Erfahrungen doch sehr erstaunt, was ich dort vorfand: nämlich ein Schild, das mich als geradeaus fahrendem Radfahrer aufforderte, die Vorfahrt des abbiegenden Verkehrs zu beachten - und dieses Schild ist an der Radwegefurt direkt neben einem Zebrastreifen unter dem entsprechenden Schild angebracht.
Ich gestehe, dass ich den Sinn dieses Schildes nicht begreife. Wenn dort ein Fußgänger unterwegs ist, muss der Autofahrer anhalten. Wenn ich als Radfahrer ankomme, soll ich anhalten und den Autofahrer durchlassen? Wie soll der Autofahrer das erkennen und unterscheiden? Was soll passieren, wenn gleichzeitig oder unmittelbar hintereinander ein Fußgänger und ein Radfahrer die abbiegende Straße überqueren möchten?
Meines Erachtens führt diese Verwirrung zu einer erhöhten Gefahr für Radfahrer, und die Beschilderung »erzieht« Autofahrer zu der Haltung, sie hätten auch beim Abbiegen Vorrang vor den Radfahrern. (Was leider in Hamburg an tausenden von Kreuzungen passiert, wenn die Radwege viermal um 90 Grad abknicken, anstatt wie in Berlin oder München geradlinig über die Querstraße geführt zu werden.)
Da ich aus Richtung Inselstraße die Straße Deelböge entlanggefahren kam, schreibe ich Sie nicht nur wegen dieses einen Schildes an, sondern wegen der gesamten Radwegeführung im Bereich Deelböge/Alsterkrugchaussee/Borsteler Chaussee/Rosenbrook/Klotzenmoor.
Während für Kfz eine geradlinige Verkehrsführung existiert, sieht die Perspektive für den Radfahrer so aus:
Es gibt keine Hinweisschilder, wie man geradeaus in die Borsteler Chaussee kommen soll (geschweige denn nach links in den Rosenbrook). Alles was man erkennen kann, ist: der Radweg geht nach rechts um die Ecke. Etwas weiter vorne kann man erahnen, dass es da rechts wohl einen Fußgängerüberweg gibt. Die daneben liegende Fahrradfurt soll man offenbar benutzen.
Es geht also erstmal um 90 Grad nach rechts, und zwar sehr weit. Dann soll man um geschätzte 120 Grad nach links abbiegen, und zwar so weit von der Kreuzung weg, dass Kfz schon ziemlich stark beschleunigt haben können, weil die Fahrer gar nicht damit rechnen, dass der Radler plötzlich einen Haken schlägt.
Wenn man sich an die Überquerung der zweiten Richtungsfahrbahn der Alsterkrugchaussee macht, bietet sich einem dieses Panorama:
Man fährt also auf eine Litfasssäule zu, will in dieselbe Richtung wie der silberne VW-Bus - und stellt fest, dass das einzige, was annähernd in diese Richtung führen könnte, durch Sperrbügel abgeschottet ist. (Ob man die Sperrbügel auch im Dunkeln rechtzeitig sehen kann, weiß ich nicht.)
Was tun? Die meisten Radler nehmen den Weg, der rechts von der Litfasssäule und dem Gebäude entlang des Gehölzes vorbeiführt, dieser Weg verläuft entlang der Straße Klotzenmoor und ist als benutzungspflichtig ausgeschildert.
Von diesem Weg entlang der Straße Klotzenmoor gibt es dann hinter dem Gebäude die Möglichkeit, um 90 Grad nach links zu schwenken, und dann kommt man an die eingangs geschilderte Stelle mit der Beschilderung "Radfahrer Vorfahrt beachten".
Der Radler will also nicht nur einfach geradeaus, sondern er will der geradeaus verlaufenden Vorfahrtstraße folgen (beachte das Schild am Ampelmast). Er wird aber an die dritte und letzte Stelle der Hierarchie heruntergestoßen: Fußgänger hat Vorrang vor Kfz - Kfz hat Vorrang vor Radfahrer.
Zu beachten ist ferner, dass der Weg hinter der Kreuzung entlang der Borsteler Chaussee kein benutzungspflichtiger Radweg ist. Das bedeutet, dass der Radler auf der Fahrbahn fahren darf, genauer gesagt: fahren soll. Aber wie kommt er da hin? Es gibt da keine Einfädelspur, so dass ein Radfahrer, der an dieser Stelle auf die Fahrbahn wechselt, von Kfz-Lenkern vermutlich als lebensmüder Verkehrsrüpel angesehen wird (mit allen möglichen Konsequenzen wie Anhupen, Schneiden, Ausbremsen, Stinkefinger, Vorbeifahrt mit 10 cm »Abstand«). Falls gerade ein Bus die Haltestelle ansteuern sollte, hat der Radfahrer sowieso keine Chance.
Nach meiner Kenntnis der StVO und ihrer Verwaltungsvorschriften darf ich als Radfahrer gar nicht in die Verlegenheit gebracht werden, die Abzweigung/Einmündung Klotzenmoor in der dargestellten Art und Weise zu queren.
Auch die auf den Fotos 3 und 4 zu sehende ausgeschilderte Benutzungspflicht kann sich nur auf die Straße beziehen, der der Radweg tatsächlich folgt, und das ist die Straße Klotzenmoor. Es gibt nämlich keinen Radweg, der ab der Alsterkrugchaussee erkennbar der Borsteler Chaussee folgt.
Daher besteht nach meiner Auffassung für Radfahrer, die aus Richtung Alsterdorfer Straße die Deelböge entlangfahren und geradeaus in die Borsteler Chaussee wollen, schon vor Erreichen der Alsterkrugchaussee keine Verpflichtung, den Radwegen zu folgen, die einer gezackten Irrfahrt gleichen, aber nicht dem Straßenverlauf folgen.
Daher müsste der Radfahrer vor Erreichen der Alsterkrugchaussee in der Deelböge auf die Fahrbahn wechseln, um auf der rechten Spur geradeausfahren zu können.
Meine Frage nun:
Sieht Ihre Dienststelle das genauso?
Wird in absehbarer Zeit etwas an der Wegeführung und/oder Beschilderung geändert?
P.S.: Ich lade auch gerne einen Vertreter Ihrer Behörde ein, in meinem Stadtteil dem Verlauf des Alster-Wanderweges / Alster-Radwanderweges mit dem Fahrrad zu folgen. Wegeführung und Beschilderung sind irreführend und provozieren täglich Hunderte von Verkehrsverstößen durch Radfahrer, wobei viele in gutem Glauben sind, auf dem richtigen Weg zu sein.
Die Behörde rief einige Tage später zurück. Ja, man würde praktisch alles unterschreiben, was ich da gemailt habe - allerdings hapere es immer wieder an der fehlenden Bereitschaft der Polizeireviere, Schilder abzubauen. Man werde die zuständigen Freunde und Helfer aber ansprechen. Ein Umbau der Kreuzung Deelböge/Alsterkrugchaussee sei derzeit nicht absehbar.
Zur Radfahr-Führung zwischen Rathenaustraße und Ratsmühlenbrücke wollte der Behördenmitarbeiter damals auch mal nachhaken.
2011 ud was ist seit dem weiter geworden? Klage?
allerdings hapere es immer wieder an der fehlenden Bereitschaft der Polizeireviere, Schilder abzubauen. Man werde die zuständigen Freunde und Helfer aber ansprechen. Ein Umbau der Kreuzung Deelböge/Alsterkrugchaussee sei derzeit nicht absehbar.
Das immer gleiche Gequatsche!
Klagen und fertig. Punkt. Alles andere ist Zeitverschwendung.
Ist die RWBP in der Borsteler Chaussee nicht schon lange aufgehoben?
Die große Straße ist die berühmte Langenhorner Chaussee auf Höhe des abgeholzten Waldes beim AK Ochsenzoll, oben in Richtung Norden, unten in Richtung Süden. Als ich neulich da auf dem Fahrrad aus einer Seitenstraße Richtung Norden einbog und das vertraute Blau nicht mehr sah, bin ich natürlich auf der Fahrbahn weitergeradelt. Aber da ich meinte, eine graue runde Scheibe erkannt zu haben, bin ich heute mal mit Kamera vorbei. Und siehe da - von der anderen Seite sieht man das Fahrradsymbol. Und nein, es gibt nirgends Hinweise darauf, dass der Radweg als linksseitiges Exemplar gedacht ist. Vielleicht hat sich ein Spaßvogel eine Leiter genommen und das Schild umgedreht?
Ach ja: während ich da so fotografiere, hupt es plötzlich. Was war los? Aus Richtung Norden wollten drei Autos am Stück in die Henny-Schütz-Allee einbiegen. Auto 1 bremst vor dem Radweg, denn hinter den Bäumen kam ein Radfahrer, und der hat bekanntlich Vorrang. Dank der großen Entfernung des Radweges von der Fahrbahn* kam dieses Auto so zum Halten, dass es nicht mehr den Verkehr auf der Fahrbahn der Langenhorner Chaussee beeinträchtigte. Tja - aber PKW 2 und PKW 3 waren direkt hinter PKW 1 abgebogen und standen nun satte 10 Sekunden voll auf der Fahrbahn. Und anstatt sich dafür zu schelten, abgebogen zu sein, ohne erkennen zu können, ob man die Fahrbahn freihalten könne, wurde PKW 1 angehupt nach dem Motto »Warum fährt die Idiotin nicht weiter?« Und das alles trotz Führerschein und Nummernschild ...
* Meiner Auffassung nach ist der Radweg nicht straßenbegleitend. Auf dem unteren Foto sieht man neben und unter dem Schild mit dem Straßennahmen die Ampel an der Einmündung Käkenflur. Es gibt dort keine Möglichkeit, vom Radweg aus abzubiegen oder auf den Radweg einzubiegen. Daher fahre ich dort immer auf der Fahrbahn, wenn ich ums Eck will.
Frage an die Experten:...
Vielleicht hat sich ein Spaßvogel eine Leiter genommen und das Schild umgedreht?
Du hast mich zwar nicht angesprochen, aber ich versuch's mal:
Das wird wohl so sein, da das Schild in der jetzt angezeigten Richtung gerade mal noch 50 cm Wirkungsbereich hätte.
Straßenbegleitend ist er imho auf jeden Fall. Und fahrbahnbegleitend finde ich eigentlich auch.
Ich krich Kackreiz, wenn ich die tolle Bordsteinabsenkung an der Mittelinsel sehe. Die Breite des Wegs ist natürlich auch lächerlich, aber diese Absenkungen sind ja leider immernoch auch im Neubau üblich. Der ausgleichenden Gerechtigkeit wegen sollte man auch auf der Fahrbahn an jeder Kreuzung und Einmündung die entsprechende Zahl an Bremsschwellen einbauen. Da kann ich mir die Schlagzeilen in den Lokalblättern schon vorstellen .
Straßenbegleitend ist er imho auf jeden Fall. Und fahrbahnbegleitend finde ich eigentlich auch.
Ich weiß nicht - wenn ich mir die Busbucht so ansehe (2,5 m breit?) sieht es mir so aus als ob der Radweg! mehr als 5 m von der Fahrbahn weg wäre. War das nicht die Hausnummer ob ein Radweg! noch fahrbahnbegleitend und damit für die Straße benutzungspflichtig ist?
Nein. Jedenfalls nicht so einfach. Und bloß weil der Weg mal kurz etwas mehr als 5 m von der Fahrbahn weg ist, verliert er nicht die Eigenschaft, fahrbahnbegleitend zu sein. Die 5 m sind eher im Kreuzungsbereich ein Anhalt dafür, ob der Weg noch zur gleichen Kreuzung gehört.
Meine Zweifel an der Fahrbahnbegleitung begründe ich ja hauptsächlich hiermit:
Ich kann vom Radweg nicht links abbiegen, und wenn ich von links komme, kann ich nicht auf den Radweg rauf.
Die Verkehrsführung ist nicht schön und diskriminiert Radfahrer. Nach meiner juristischen Laienmeinung ist das allein aber noch kein Grund, den Weg als "nicht fahrbahnbegleitend" anzusehen.
Ich kann vom Radweg nicht links abbiegen, und wenn ich von links komme, kann ich nicht auf den Radweg rauf.
Es bleibt bei "begleitend", allerdings wenn Du abbiegen willst, darfst du vorher bei der letzten Gelegenheit auf die Fahrbahn, genau so wenn du dort aus der Seitenstraße auffährst bis zur nächsten Auffahrt auf der Fahrbahn radeln.
Das ändert aber nichts am Status des Radweges.
Es bleibt bei "begleitend", allerdings wenn Du abbiegen willst, darfst du vorher bei der letzten Gelegenheit auf die Fahrbahn, genau so wenn du dort aus der Seitenstraße auffährst bis zur nächsten Auffahrt auf der Fahrbahn radeln.Das ändert aber nichts am Status des Radweges.
Na, dann mache ich ja alles richtig - und bisher waren die Autofahrer fast alle friedlich, wenn ich mit meinem Hänger und vier Getränkekisten da auf der Fahrbahn längstuckere. Natürlich auch Richtung Süden, denn der "Radweg" ist schmaler als die Dooringzone der Hochbordparker.
Mit dem mehrspurigen Anhänger ist die RWBP ja ohnehin nicht mehr so absolut zu sehen.