• Da hat jemand mitgedacht und das Überholen von Zweirädern verboten.

    Nur Fahrräder habe ich da noch nicht gesehen auf der Fahrbahn, wenn Autos in der Nähe sind. Könnte daran liegen, dass da bis zum Vz 239 ein benutzungspflichtiger Radweg ist und mangels Bordsteinabsenkung und angesichts des rot-weißen Sperrgeraffels irgendwie niemand Lust hat, das Hochbord zu verlassen.

  • Und falls doch jemand mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren sollte: Gibt es einen Grund, warum es verboten sein muss, diesen auch mit ausreichendem Abstand zu überholen? Falls die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes nicht möglich ist, besteht ja ohnehin Überholverbot. Gibt es dort örtliche Umstände, dass das nicht ohne Weiteres erkennbar ist?

  • Gibt es dort örtliche Umstände, dass das nicht ohne Weiteres erkennbar ist?

    Nein.

    Zitat

    Falls die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes nicht möglich ist, besteht ja ohnehin Überholverbot.

    Vermutlich war die Annahme, dass sich da sonst keiner dran hält. Je nach Tageszeit ist da ordentlich Rückstau an der Ampel und die Leute sind das da nicht gewohnt.

    Als ich das Foto gemacht habe hat einer sichtbar erwogen, die wartende Schlange links zu überholen.

  • die VwV-StVo gilt auch für das Aufstellen der "normalen" Überholverbots-Schilder. Die sind auch regelmäßig vor Kuppen und kurvigen Abschnitten aufgestellt. Dürften sie dem Wortlaut der VwV-StVO so wenig, wie die "zweiräder überholen verboten".

  • Die sind auch regelmäßig vor Kuppen und kurvigen Abschnitten aufgestellt.

    Da kann man aber darüber diskutieren, ob die Kuppen oder kurvigen Abschnitte für Ortsfremde rechtzeitig erkennbar sind.

    Ich gebe dir ja recht, dass nur überholt werden darf, wenn klar ist, dass die Verkehrslage das gefahrlos zulässt. Dafür muss man den gesamten Straßenraum einsehen können, den man für den Überholvorgang selbst benötigt und zudem den Gegenverkehr auf einer Strecke, innerhalb entgegenkommende Fahrzeuge den zum Überholen benötigten Bereich erreichen können. Wenn sich alle daran halten würden, wäre das Zeichen 276 in der Tat überflüssig.

    Das Zeichen 277.1 kann ich mir daher an Stellen vorstellen, wo eine Fahrbahn sich so verengt, dass der erforderliche Überholabstand während des Überholvorganges nicht durchgehend eingehalten werden kann oder wo Überholvorgänge häufiger nicht innerhalb der einsehbaren Strecke abgeschlossen werden.

  • Dazu hatte ich neulich eine Diskussion zu den Schildern vor Kreisverkehren außerorts. In Niedersachsen steht da lange vorher beginnend eine ganze Batterie aus 7 (!) Schildern: Zunächst beidseits 70+Überholverbot (+durchgezogene Linie ab da, 200-250 m), dann [Zeichen 205]"in 150 m"), dann 50 und dann eben das [Zeichen 205][Zeihen 215]. Das hatte derjenige als massive Überbeschilderung kritisiert.

    Tatsächlich haben die anderen "großen" Bundesländer deutlich weniger und insbesondere kein anderer ein explizites Überholverbot. Das wenigste (in den Beispielen, die ich gefunden habe) hat Bayern: Nämlich gar nichts; eine durchgezogene Linie ~70 m vor der Mittelinsel ist der erste Hinweis, dass da wohl was im Weg ist… Kein Überholverbot, kein Tempolimit, kein Vorwarner. BaWü hat immerhin den Vorwarner, NRW außerdem noch ein Limit auf 70.

    Und dann hab ich das mal mit Thomas' Tabelle von auf KV außerorts getöteten Radfahrern verglichen: BaWü, Bayern, BaWü, Bayern, BaWü, NDS, Bayern. Der in NDS (22-496 in Großkneten) ist ein Datenbankfehler, das ist innerorts.

    Das heißt, 100% der außerorts getöteten Radfahrern starben in KV, in die man mit 100 km/h und im Extremfall links der Mittelinsel einfährt… Also dann doch lieber ein paar Schilder zu viel.

  • Hier ist es aber sicherlich unzulässig:

    Wer hat schon mal ein solches Verkehrsschild... - Brandenburg aktuell | Facebook (leider habe ich beim rbb dazu keinen Beitrag gefunden, den ich verlinken könnte)

    Warum sollte man dort keine Radfahrer überholen? Ohne Gegenverkehr ist das problemlos möglich.

    Hier: Hänchener Hauptstraße - Google Maps

    Das Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen bezieht sich vermutlich auf die schmale Unterführung, die im Hintergrund zu sehen ist.

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    Da gibt es nämlich neben dem Foto auch diesen Facebook-Eintrag: Franziska Löchelt:
    "Ich bin Radfahrerin und mag es definitiv nicht, wenn die Autos hinter mir her schleichen. Ich fahre möglichst weit rechts und die sollen vorbei fahren. Wenn sie einen zügig überholen, wo ist da das Problem? Ich sehe aber leider oft andere Radler, die sich dermaßen breit machen. Da fehlt mir jedes Verständnis. Sie behindern die Autos und andere Radfahrer. So als ob sie allein auf dem Planeten unterwegs sind. Und dann glotzen sie blöd, wenn man klingelt und vorbei fährt. Ich habe was besseres zu tun als hinter solche Trantüten herzufahren. Ich sehe zu, dass mich schnellere Radler überholen können. Passe ich mal nicht auf, dann breche ich mir keinen Zacken aus der Krone, wenn ich dem anderen ein "Sorry" zurufe."

    :rolleyes:Da freuen sich die vielen schnellen Autofahrer*innen und die anderen Fahrradfahrer*innen, dass die Frau Löchelt immer gerne bereit ist sich sofort zu verdünnisieren, wenn sie mit ihrem Fahrrad jemanden im Weg ist.:rolleyes:

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  • Da hört zudem auch der Gehweg auf, du hast also auch Fußgänger und Kinder unter 8 auf der Fahrbahn. Und wenn man ein 30 bei Nacht wegen Lärm macht, wird da auch nicht wenig Verkehr sein. Insgesamt eine Notlösung für extrem schlechte Infrastruktur.

  • Da hört zudem auch der Gehweg auf, du hast also auch Fußgänger und Kinder unter 8 auf der Fahrbahn. Und wenn man ein 30 bei Nacht wegen Lärm macht, wird da auch nicht wenig Verkehr sein. Insgesamt eine Notlösung für extrem schlechte Infrastruktur.

    Auf dem Zusatz-Schild zu dem Tempo-30-Gebot steht:

    "Mo - Fr 6:00 bis 20:00 Uhr" Und auf einem weiteren Zusatzschild steht: "Lärmschutz"

    Das heißt: nachts und am Wochenende darf Lärm gemacht und mit Tempo 50 gefahren werden.

    :/

  • Das Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen bezieht sich vermutlich auf die schmale Unterführung, die im Hintergrund zu sehen ist.

    Das Überholverbot wird aber schon 300m vor der Unterführung angeordnet und auch danach nicht aufgehoben. Es gilt also auch nach der Unterführung weiterhin.

  • Das Überholverbot wird aber schon 300m vor der Unterführung angeordnet und auch danach nicht aufgehoben. Es gilt also auch nach der Unterführung weiterhin.

    Ich habe es nicht nachgemessen, aber es kam mir auch so vor, als sei die Engstelle in der Unterführung noch ein ganzes Stück weg. Der Grund, warum das Überholverbot so früh angeordnet ist, könnten die fehlenden Fußwege sein. Bei trockenem Wetter gehen Fußgänger*innen nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem Gras- und Lehmstreifen neben der Fahrbahn. Bei feuchtem Wetter oder während und nach Regen (Pfützen, Matsch, nasses Gras) gehen sie auf der Fahrbahn, wo überholwillige Autofahrer nicht mit ihnen rechnen und sie auch leicht zu übersehen sind, besonders Kinder, wegen der oft geringen Größe.

    Dieser Zustand mit fehlendem, bzw. nicht gepflasterten Fußweg setzt sich auch hinter der Engstelle auf der Hänchener Hauptstraße fort und dauert an bis zur Einmündung Cottbuser Straße. Dort gibt es dann wieder einen befestigten Fußweg:

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    Im Grunde genommen ist die Hänchener Hauptstraße ein Beispiel dafür, dass Fußgänger*innen dort immer die Fahrbahn benutzen sollten, weil ein sicheres Gehen in Staub, Matsch, Lehm und Gras nicht möglich ist, ein Fußweg also quasi nicht vorhanden ist. Gehen Fußgänger*innen bei gutem Wetter im Gras, dann steigert das die Gefahr, dass sie bei schlechtem Wetter übersehen werden, weil dann der Fußverkehr die Fahrbahn benutzt.

    Vermutlich werden dort jedoch Fußgänger*innen, die die Fahrbahn benutzen, genauso übel angehupt und angepöbelt, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen, die Fahrbahn zu benutzen, wie das vielen Fahrradfahrer*innen ergeht, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen, einen nichtbenutzungspflichtigen Fahrradweg auszuschlagen, weil der z. B. zu schmal und holprig ist, und stattdessen die Fahrbahn benutzen.

    Kurios: Ab Abzweig Cottbuser Straße ist bis zu der Engstelle in der Unterführung Tempo 30 ausgeschildert. Aber nicht etwa um Fußverkehr zu schützen, sondern wegen Lärmschutz:

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    Unmittelbar vor der engen Unterführung steht ein Tempo-50-Schild:

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    Nach der Unterführung gilt dann weiter Tempo 50.

  • Und warum sollte man deswegen keine Zweiräder überholen, auch wenn dafür ausreichend Platz ist?

    Weil die Fahrbahn als Fußweg benutzt wird. Im Grunde genommen müsste die Straße als Verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden. Oder eben solide Fußwege angelegt werden, sodass in der Regel kein Fußverkehr auf der Fahrbahn stattfindet. Ich fürchte allerdings, dass selbst die angeordneten Tempo 50 oft nicht eingehalten werden und Überholvorgänge sich deshalb über einen längeren Streckenabschnitt hinziehen, als von dem Überholenden kalkuliert. Gibt es Fußwege, die benutzt werden, passiert dann meistens trotzdem nichts.

  • Weil die Fahrbahn als Fußweg benutzt wird. Im Grunde genommen müsste die Straße als Verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden.

    das dürfte die Straße nicht, weil eigentlich(TM) bei einem Verkehrsberuhigten Bereich die Aufenthaltsqualität gegeben sein muss und "viel KFZ-Verkehr" unverträglich ist mit der Beschilderung.

    Es gelten hier die bekannten Regeln der StVO, darunter das Sichtfahrgebot, das Gebot, nur zu überholen, wo einsehbar usw. usf.

    Das ist keine besondere Gefahrenstelle, die nicht erkennbar wäre.

  • Es gelten hier die bekannten Regeln der StVO, darunter das Sichtfahrgebot, das Gebot, nur zu überholen, wo einsehbar usw. usf.

    Das ist keine besondere Gefahrenstelle, die nicht erkennbar wäre.

    Dann sind wir bei derselben Diskussion wie oben und kommen irgendwann an den Punkt, alle Verkehrszeichen abzubauen, weil sich ja jeder Verkehrsteilnehmer/ jede Verkehrsteilnehmerin so zu verhalten hat, dass andere nicht geschädigt oder gefährdet werden. Bloß dass in dem konkreten Fall der Autofahrer dann annimmt, dass Fußgänger bei jedem Shit-Wetter in Dreck und Pfützen latschen und Autofahrer mit 180 durch die Ortschaften brettern dürfen: "Mann rast mit Tempo 180 durch geschlossene Ortschaft"

    Mann rast mit Tempo 180 durch geschlossene Ortschaft
    Der 30-Jährige wollte sich so einer Polizeikontrolle im Landkreis Vechta entziehen. Er besitzt keinen Führerschein.
    www.ndr.de

    Aber dein Einwand mit den Auflagen für den verkehrsberuhigten Bereich ist natürlich richtig. Dann schlage ich als Alternative Tempolimit 5 km/h vor. Das wird auch andernorts gelegentlich angeordnet, wenn Gefahr für Fußgänger*innen insbesondere Kinder bestehen: