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  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 28. April 2015 um 16:27
    • #341

    Warum sollte man sich herausreden können, dass man es nicht gewusst habe, sobald das Zusatzzeichen in die StVO/den Verkehrszeichenkatalog aufgenommen wurde?
    Nichtwissen schützt doch bekanntlich vor Strafe nicht.

    Zitat von Spkr

    :P Kubuntu?

    Krichtig.

  • APF
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    • 28. April 2015 um 16:32
    • #342

    Ah, Mistverständnis: es geht ja nicht darum sich gegenüber der Ordnungsmacht herauszureden - wie Du selber schriebst dürfte die das eigentlich nicht interessieren. Es geht um die Rechtfertigung gegenüber anderen Personen ("Blödsinn, das heißt da dürfen auch 2 Smart stehen") oder gegenüber einem selbst ("Trallala, ich weis nix da!").
    Je nach Stadt stellt der TÜV eine viel größere Gefahr für geparkte Wagen als Politessen dar.

  • Verkehr(t)
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    • 28. April 2015 um 16:35
    • #343
    Zitat von Malte

    Ich tippe auch auf Car-Sharing. Was sprach denn wohl dagegen, „Car-Sharing“ einfach mal auszuschreiben?


    Angeblich würden Ausländische Verkehrsteilnehmer das Wort nicht verstehen. Ob
    a) das mit dem Zeichen besser wird,
    b) der Anteil der Verkehrsteilnehmer die weder Deutsch noch Englisch verstehen ausreichend groß ist
    bezweifle ich aber.

    Allerdings könnte es durchaus sein, dass der Schriftzug "Car Sharing frei" mit "Car Share" verwechselt würde, was von ausländischen Benutzern als das gleichzeitige (statt nacheinander) benutzen eines Autos durch mehrere Personen verstanden werden könnte. Dann wäre es für sie also ein Parkpklatz für alle KFZ die mit mehr als einer Person besetzt sind. Wie gesagt bezweifle ich aber dass dies durch das Schild besser dargestellt wird.

  • Malte
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    • 28. April 2015 um 18:32
    • #344
    Zitat von Verkehr(t)


    Angeblich würden Ausländische Verkehrsteilnehmer das Wort nicht verstehen. Ob
    a) das mit dem Zeichen besser wird,
    b) der Anteil der Verkehrsteilnehmer die weder Deutsch noch Englisch verstehen ausreichend groß ist
    bezweifle ich aber.

    Versehe ich das richtig, dass du ein bisschen mehr über dieses Schild weißt? Hat sich da jemand auch Gedanken gemacht, ob das Parken von Nicht-Car-Sharing-Kraftfahrzeugen kraft dieses Schildes sanktioniert werden soll?

  • Verkehr(t)
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    • 28. April 2015 um 18:54
    • #345

    Nein, ich weiß auch nicht (viel) mehr, ich habe nur den ersten Artikel gelesen, den die von Radl-Rambo gepostete Google-Suche mir lieferte:

    Zu Sanktionen steht da nichts.

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 28. April 2015 um 21:31
    • #346
    Zitat von Verkehr(t)


    Angeblich würden Ausländische Verkehrsteilnehmer das Wort nicht verstehen.

    :huh: Ich hätte bei dem Wort eher die Sorge, dass die Einheimischen nix verstehn. Was eine spontane Umfrage in der Fußgängerzone an Übersetzungen für "car sharing" liefern dürfte, wage ich mir kaum vorzustellen...

    Auch habe ich größte Zweifel, dass die gewünschte Privilegierung von Parkplätzen für Car sharing-Unternehmen so einfach durchsetzbar ist, wie man sich das im Verkehrsministerium wohl so vorstellt.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Panke
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    • 30. April 2015 um 19:56
    • #347

    In meiner Wohnstraße

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    • 1. Mai 2015 um 11:56
    • #348

    Doppeltes Halteverbot! Das VZ 283 gilt bekanntlich nur für die Fahrbahn. An dieser Stelle habe ich noch niemals ein Auto auf der Fahrbahn parkend gesehen! Wozu wird also Halteverbot doppelt angeordnet? Werde mal nachfragen...

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  • Kampfradler
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    • 1. Mai 2015 um 12:07
    • #349

    Anfrage ans PK 23 ist soeben raus:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der Frickestraße, vor der Einmündung zur Martinistraße, wurden temporär zwei VZ 283 aufgestellt, die nichts anderes anordnen, als das, was das VZ 283-10, welches sich permanent dort befindet, anordnet (Foto im Anhang).
    Zu meinem Verständnis bitte ich freundlichst um Auskunft darüber, weshalb ein Halteverbot in doppelter Ausführung angeordnet wird. Ist das Parken dann "ganz besonders" verboten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mal sehen, was da kommt...

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    • 1. Mai 2015 um 12:44
    • #350
    Zitat von Kampfradler

    Anfrage ans PK 23 ist soeben raus:


    Wahrscheinlich bist du dort sehr beliebt ;)

  • Explosiv
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    • 1. Mai 2015 um 14:40
    • #351

    Hi
    die mobilen Schilder haben noch Zusatzzeichen. Die sehen zwar nicht so aus, also ob sie amtlich und somit beachtlich wären, aber einen gewissen Zweck will man wohl verfolgen.
    Ich tippe auf temporäres Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen.

    bye
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    • 1. Mai 2015 um 17:19
    • #352

    Assoziationskette zu temporärer Beschilderung:

    Zitat von Explosiv

    mobilen Schilder ... Zusatzzeichen... sehen zwar nicht so aus ... gewissen Zweck ... wohl ... Ich tippe auf ...

    ... vermutlich ... MSDWGI ... 9von10 ...

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 1. Mai 2015 um 22:39
    • #353
    Zitat von Explosiv

    Ich tippe auf temporäres Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen.

    Das wäre es wohl gewesen, hätte man nicht just jenes Zusatzzeichen mit Zetteln überklebt, welche die Geltungszeiten einschränken. So ist es ein unleserlich befristetes Haltverbot für die Fahrbahn. Dumm gelaufen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

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    • 2. Mai 2015 um 10:29
    • #354
    Zitat von Explosiv

    Ich tippe auf temporäres Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen.


    Auf den Zetteln steht die Zeitspanne für die Anordnung, sie wurden also "offiziell" überklebt.
    Der "Seitenstreifen" ist ein Gehweg, auf dem ohne VZ 315 sowieso nicht geparkt werden darf.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
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    • 15. Mai 2015 um 20:20
    • #355

    München-Maxvorstadt. Ja, die PKW links parken legal. Halteverbot gibts nur für die ersten 5m.

    2015-05-14%2017.27.00.jpg

  • DMHH
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    • 31. Mai 2015 um 19:16
    • #356

    vielleicht nicht unbedingt "lustig" und auch kein Schild...

    aber ich wusste nicht, ob ich lachen oder weinen sollte, als ich diese Malerei und Verkehrsführung in Berlin sah.
    Radweg mit B-Pflicht wird mit aufgemalter S-Kurve auf eine Fahrbahn mit 2 Fahrspuren pro Richtung geleitet, um 20m später einen keilförmigen Radfahrstreifen bis zur Ampel zu bekommen (auf dem ich da stehe).

    wow...
    Aber in der Summe ist Berlin vom Fahrgefühl her immer noch um Welten besser als Hamburg.
    Selbst auf der 3-Richtungsfahrspurigen Puschkinallee durch den Treptower Park gabs nur ein A****loch, das eng überholen musste

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    • 1. Juni 2015 um 07:03
    • #357
    Zitat von timovic

    München-Maxvorstadt. Ja, die PKW links parken legal. Halteverbot gibts nur für die ersten 5m.

    2015-05-14%2017.27.00.jpg

    Hi
    nein, die Autos links halten nicht legal.
    Hier steht ein Zeichen 283 absolutes Haltverbot, ergänzt mit Zz "auch auf dem Seitenstreifen".
    Nach der Anlage 2 zur StVO kann der Anfang der Verbotsstrecke mit waagerechtem weißem Pfeil im Zeichen zur Fahrbahn hin gekennzeichnet werden, was hier der Fall ist. Es ist also Anfang und nicht Ende des Haltverbots. Auf den ersten 5 m davor darf man wegen §12 Abs. 3 Punkt 1 sowieso nicht parken.
    Zudem stehen die Kampfparker z.T. auf dem Gehweg, was nur zulässig ist, wenn es angeordnet ist. Schon erschreckend, wie normal einem das vorkommt, dass man meint, es wäre legal. Ist es aber nicht.

    bye
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  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 1. Juni 2015 um 08:34
    • #358
    Zitat von Explosiv


    Schon erschreckend, wie normal einem das vorkommt, dass man meint, es wäre legal. Ist es aber nicht.

    Typisches Großstadtdenken. Machen ja schließlich alle so, kann also nicht falsch sein.

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  • timovic
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    • 1. Juni 2015 um 10:21
    • #359

    Die stehen da legal, weil ab dem ersten Auto links das Parken wie zu sehen, per Schild (an der Hauswand) angeordnet ist. In der Tat fehlt aber das Gegenstück zum Beginn des Halteverbots.

  • Explosiv
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    • 1. Juni 2015 um 16:06
    • #360
    Zitat von timovic

    Die stehen da legal, weil ab dem ersten Auto links das Parken wie zu sehen, per Schild (an der Hauswand) angeordnet ist. In der Tat fehlt aber das Gegenstück zum Beginn des Halteverbots.

    Hast Du auch ein Bild von diesem Schild? Und wie ist die Straße aus der Gegenrichtung für die Radler ausgeschildert, die verkehrt rum fahren dürfen?

    bye
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