• Anfang der Woche hat man hier vor der Münchner Feldherrnhalle den Boden umdekoriert und das rechts im Bild erkennbare Schild aufgebaut. Die vorherige Verkehrsführung ist auf diesem Bild erahnbar

    und bei Streetview zu erkennen. Das Schild verwirrt mich, weil ich an dieser Stelle links abbiege möchte. Jetzt ist dort ein Pfeil und [Zeichen 237] zu erkennen. Heißt für mich, es gibt dort für geradeaus fahrenden Radfahrer einen Radstreifen mit Benutzungspflicht. Links neben dem im Hintergrund erkennbare Torbogen beginnt (oder begann...vielleicht hat man das im Zuge der Malerei auch geändert) ein Radweg mit Benutzungspflicht. Von meinem Standpunkt aber nicht zu erkennen, man muss es also wissen. Da ich das natürlich nicht weiß, fahre ich direkt links ohne den Umweg über die Geradeausspur.
    "Lustig" ist auch, dass der gegenläufige Radverkehr weiterhin auf dem gepflasterten Platz durch die Touris gescheucht wird. Man hat also für 25m Linksverkehr in Deutschland eingerichtet und damit das auch jeder versteht gleich mal alle Radfahrer mittels [Zeichen 254] dort ausgeschlossen. Jetzt muss man natürlich wissen, dass nach Münchner-StVO [Zeichen 254] sich keinesfalls auf die gesamte Straße bezieht, sondern man lediglich einen Radweg nicht in diese Richtung befahren darf. [Zeichen 254] hängt hier überall, wo aus einem Zweirichtungsweg plötzlich ein Einrichtungsweg wird. Acho, i-Tüpfelchen ist der Taxistand links neben dem neuen Radstreifen, morgens stehen dort aber noch keinen Taxen, später ist der Platz jedoch rappelvoll.

  • vor der Münchner Feldherrnhalle


    Das ist auf jeden Fall eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu vorher, als alles einfach kreuz und quer gefahren ist.
    Fast alle haben es einfacher; der Taxistand musste deutlich Federn lassen zugunsten des Radverkehrs.
    Gut könnte es dort erst werden, wenn das letzte Stück der Ludwigsstraße und ein Stück der Brienner Str. für den Kraftverkehr gesperrt wäre.
    So wie hier skizziert:

  • Antwort der Verkehrsbehörde:

    Zitat

    Sehr geehrter Spkr,
    wie immer werden wir den von Ihnen vorgebrachten Fall überprüfen und notwendige Veränderungen veranlassen.


    Hier das Ergebnis:
    Alles prima?
    Edith ergänzt, dass das gedrehte Vz tatsächlich nur gedreht wurde, nun also den Gehweg auf der Fahrbahnseite und den Radweg auf der Seite zum fahrbahnabgewandten Grün deklariert. So ein Schrott!


    und nun die Gegenrichtung

    Das darf doch alles nicht wahr sein! :S:cursing:X(

    Erneutes Schreiben an die Verkehrsbehörde:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr {Abteilungsleiter der zuständigen StVB},
    ich bitte um eine kurze Auskunft, ob der nun anzutreffende Zustand der "notwendigen Veränderung" entspricht, die seitens der Behörde vorgegeben wurde.
    Wenn nicht: warum ist das dem kontrollierenden Mitarbeiter nicht aufgefallen?
    (Antworten Sie darauf bitte nicht, dass eine Kontrolle nicht stattgefunden hat. Die bisherigen Leistungen des dort tätigen Verkehrssicherungsunternehmens lassen es sicher nicht zu, dass die zuständige Behörde die notwendigen regelmäßigen Kontrollen dem Unternehmen überlässt.)

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Dieses Thema kommt in Baustellen ja immer wieder vor, aber: Wie mache ich für Fußgänger kenntlich, dass aus einem einseitigen, benutzungspflichtigen, getrennten Geh- und Radweg baustellenbedingt ein Vz240-Weg wird, ohne dass ich plötzlich einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsweg beschildere?

  • Wenn es ein Vz 240-Weg wird, dann macht man das mit Vz 240 klar (als Behörde).
    Man sollte dann aber nicht ein Vz 241 unmittelbar daneben aufstellen (lassen) und Unklarheit schaffen über die gewollte Regelung.
    Man sollte auch nicht ein Vz 241 aufstellen (lassen), welches den Gehweg in Fortführung des asphaltierten Radwegs und den Radweg in Fortführung des gepflasterten Gehwegs auszeichnet.
    Beides zeugt davon, dass sich mindestens eine Instanz (vermutlich mehrere) gar nicht dafür interessiert, was da eigentlich gewollt / angeordnet / ausgeführt ist.
    Und wenn es dann wirklich mal kracht, war sowieso Radfahrer und/oder Fußgänger schuld, nie die Behörde, die so ein Durcheinander mitveranwortet.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Wenn es ein Vz 240-Weg wird, dann macht man das mit Vz 240 klar (als Behörde).
    Man sollte dann aber nicht ein Vz 241 unmittelbar daneben aufstellen (lassen) und Unklarheit schaffen über die gewollte Regelung.
    Man sollte auch nicht ein Vz 241 aufstellen (lassen), welches den Gehweg in Fortführung des asphaltierten Radwegs und den Radweg in Fortführung des gepflasterten Gehwegs auszeichnet.
    Beides zeugt davon, dass sich mindestens eine Instanz (vermutlich mehrere) gar nicht dafür interessiert, was da eigentlich gewollt / angeordnet / ausgeführt ist.
    Und wenn es dann wirklich mal kracht, war sowieso Radfahrer und/oder Fußgänger schuld, nie die Behörde, die so ein Durcheinander mitveranwortet.

    Schon klar, in Richtung des Radwegs ist das einfach, aber irgendwie muss ich ja die Fußgänger, die aus der anderen Richtung kommen, auf diese Tatsache hinweisen. Das meinte ich.
    Die meisten Baustellen "lösen" das Problem ja, in dem sie an beiden Seiten der Baustelle Vz240 aufstellen und somit eine Benutzungspflicht in beide Richtungen auslösen, obwohl es eigentlich nur eine in eine Richtung geben sollte.

    /um bei deinen Fotos zu bleiben: War der Radweg dort auch ohne Baustelle ein Zweirichtungsradweg?

  • Zu Fußgängerüberwegen wissen die Verwaltungsvorschriften:

    [stvo]Im Zuge von Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenem Bahnkörper sollen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden. Fußgängerüberwege über Straßen mit Schienenbahnen auf eigenem Bahnkörper sollen an den Übergängen über den Gleisraum mit versetzten Absperrungen abgeschrankt werden.[/stvo]

    Das ist ja auch sinnvoll, schließlich hat eine Schienenbahn einen deutlich längeren Bremsweg als ein Kraftfahrzeug oder ein Bus. Da kann man ja nur hoffen, dass in Frankfurt die Generation Smartphone doch noch ein bisschen auf ihren Selbsterhaltungstrieb achtet:

  • Das ist in Nürnberg sehr pragmatisch gelöst. Da wird gerne links und rechts der Schienen eine Verkehrsinsel gebaut, auf die kommt dann das Schild "Straßenbahn fährt durch" und der Fahrer klingelt im Notfall. Bisher keine Todesfälle.

  • Anfang der Woche hat man hier vor der Münchner Feldherrnhalle den Boden umdekoriert und das rechts im Bild erkennbare Schild aufgebaut.

    Heute bin ich das erste Mal nach der Umdekoration dort entlang gefahren, vom Hofgarten kommend (also andere Richtung als auf @timovics Bild). Ich hab mich echt schon darauf gefreut den Linksverkehr mal auszuprobieren - aber dann das:

    Auch wenn mir klar ist dass die Behörden in München nach diesem Wochenende andere Sorgen haben - vor lauter "Fahrrad verboten" und "Fußgängerzone" wusste ich gar nicht wohin. Nur der Audifahrer sah kein Problem - klar, [Zeichen 254] gilt ja nicht für Autos.

  • Sehr schön! In diese Richtung fahre ich dort quasi nie. Aber diese Schilderkombi stand in den letzten Wochen an vielen Stellen in der Stadt rum. Ich glaube, man hat wegen der vielen Feste und Veranstaltungen keine rechte Lust gehabt, diese jedesmal wieder ordentlich wegzuräumen. Ist ja schließlich nur Radverkehr.

  • Irgendjemand hat den Leuten in Neumünster dann doch mal erklärt, dass man keine Benutzungspflicht „auch für Mofas“ einrichten kann. Letztes Jahr:

    Dieses Jahr:

    Sehr viel besser ist die Sache allerdings nicht geworden, was die Qualität der Radwege angeht: