Rad-Revolution in Köln? Echt oder Fake?

  • Was Dir für eine Zeit lang gelingen mag, aber jedenfalls nicht auf Dauer.
    Bisher ist es Konsens, den Löffel spätestens bei niedrigen dreistelligen Lebensjahren abzugeben.


    Eigentlich ist das erste Lebensjahrhundert das gefährlichere - da sterben die Meisten! Wenn man erstmal die ersten hundert Jahre hinter sich hat kann man eigentlich statistisch gesehen beruhigt weitersehen :thumbup:


  • Eigentlich ist das erste Lebensjahrhundert das gefährlichere - da sterben die Meisten! Wenn man erstmal die ersten hundert Jahre hinter sich hat kann man eigentlich statistisch gesehen beruhigt weitersehen :thumbup:


    Falsch! Statistisch gesehen sterben zwar sehr viele bevor sie hundert Jahre erreichen. Aber es sterben alle(!) die diese Grenze überschritten haben noch bevor sie ein weiteres mal hundert Jahre älter werden. Die Lebenszeit zwischen 100 und 200 Jahren ist also absolut tödlich.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Das hier klingt ja schon mal sehr viel nüchterner: Bei blauem Radweg-Schild hat der Radfahrer keine Wahl

    In dem Artikel bemängelt die Stadt Köln, durch die überzogene Berichterstattung wäre der Eindruck entstanden, es müsse generell nicht mehr auf Radwegen gefahren werden, hat aber einen Absatz später Probleme, die Rechtslage mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2010 in Einklang zu bringen.

    Der Rest des Artikels bringt allerdings wenig erhellendes: Man wird die Anordnung der blauen Schilder überprüfen und gegebenenfalls abmontieren.

    Es bleibt eigentlich alles beim alten.

  • Ist bei denen in Köln gerade Karneval?

    »Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2010, wonach die Benutzungspflicht von Radwegen nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Diese Verhältnisse müssen durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei in jedem Einzelfall überprüft werden.«

    Das hätte eigentlich heißen müssen:

    »Diese Verhältnisse hätten durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei vor dem Anbringen eines Schildes in jedem Einzelfall überprüft werden müssen.«

    Die tun ja gerade so, als müssten sie jetzt in jedem Einzelfall überprüfen, ob sie ein Blauschild abhängen dürfen ...

  • Ist bei denen in Köln gerade Karneval?

    Ja es ist schon wieder Karneval, der 11.11. also Beginn der Karnevalssession ist ja grad gewesen smile.png

    Die tun ja gerade so, als müssten sie jetzt in jedem Einzelfall überprüfen, ob sie ein Blauschild abhängen dürfen ...

    Genauso machen sie es seit Jahren. Wird bei einer Verkehrsschau festgestellt, daß kein erhöhtes Gefährdungspotential besteht wird die RWBP aufgehoben.
    Allerdings finden diese Verkehrsschauen nur in geringem Maße statt. Ich weiß nicht mehr wer es war, aber es hat mal jemand ausgerechnet, daß es über 100 Jahre dauern würde, wenn die Stadt Köln mit dieser Geschwindigkeit weiter macht, bis alle Straßen Kölns überprüft wurden.
    Bleibt nur noch anzumerken, daß die Stadt Köln sehr gut im erkennen von besonderen Gefährdungslagen ist.

    Letztlich kann man diesen Text nur so verstehen, daß die Kölner Verwaltung, trotz des Ratsbeschlusses, nichts an ihrer bisherigen Praxis ändern wird.
    Ich schrieb es schonmal: Die Kölner Verwaltung läßt sich von ein paar Halbtagspolitikern nicht sagen, wie sie ihren Job zu machen hat.... X(

  • Ich hab denen über ihr Kontaktformular mal folgendes geschrieben:

    "Ihre Presseerklärung "Bei blauem Radweg-Schild hat der Radfahrer keine Wahl" enthält sachliche Fehler, die ein ungünstiges Licht auf die Rechtskunde des Verfassers und der Stadtverwaltung von Köln werfen.


    Die Pflicht, Radwegbenutzungspflichten darauf zu überprüfen, ob eine erhöhte Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse besteht, beruht nicht auf einem Urteil eines Gerichtes. Dieses hat nur hervorgehoben, dass die zuständigen Behörden die seit 1997/98 geltende veränderte Rechtslage durch die damalige Novelle der StVO endlich umsetzen müssen und nicht weiter ignorieren können.
    In dieser Novelle sind auch verpflichtende Verkehrsschauen alle 2 Jahre enthalten. Und zusätzlich die Pflicht, bei jedem konkreten Anlass und jeder Gelegenheit zu Prüfen, ob eine Radwegbenutzungspflicht noch statthaft und zielführend für die Sicherheit des Radverkehrs ist. Also z.B. bei jedem plattgefahrenen Radfahrer an Kreuzungen mit Radweg.
    Die Stadt Köln hat dies wie viele andere Gemeinden auch grandios verschlafen, sonst wäre das heute kein Thema mehr und längst abgearbeitet.
    Das Ganze jetzt auf ein auch schon 5 Jahre zurückliegendes Urteil eines Gerichtes zurückzuführen ist nur ein weiterer Beweis dafür, dass in Sachen Radverkehr die Fakten der Rechtslage entweder unbekannt sind oder bewußt nicht akzeptiert werden sollen."

    Bin mal gespannt, ob ich ne Antwort kriege.

    bye
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  • Alles was passieren wird, ist das jetzt alles mit untermaßigen Schutzstreifen zugemalt wird und so noch ein paar hundert Parkplätze mehr rausspringen. Die Radfahrer werden weiterhin beim Abiegen umgebügelt und jetzt zusätzlich noch von Autotüren und Dichtüberholern attackiert.


    Radfahrer werden auf der Fahrbahn besser gesehen, stimmt halt auh nur für Straßen ohne Schutzstreifen:

    [Quote] Trotz der grundsätzlich guten Sichtbeziehungen zwischen Fahrbahn und Radfahrstreifen ereignen sich auch mehrere Unfälle zwischen rechts fahrenden Radfahrern und rechts abbiegenden Kfz. Nach den Unfallanzeigen geben die beteiligten Kfz-Fahrer
    hier an, die Radfahrer nicht gesehen zu haben. [Quote]

    Quelle BAst V184, S. 79

  • Ist ja auch logisch. Wer nicht kuckt, kann auch nix sehen.
    Gelegentlich wird berichtet, dass ganze Straßenbahnzüge und Gelenkbusse "übersehen" wurden.
    Langsam glaube ich, die Dosenfahrer machen dass nicht mit Absicht gegenüber den Radlern, die können es ganz einfach nicht.

    bye
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