Neues von der Stresemannstraße. Als wir dort gestern mit dem Bus entlangfuhren, rappelte gerade ein Radfahrer dort drüber, der wohl von der Wegführung ein biiiiiischen überrascht war.
Ich bin ja eigentlich nicht unbedingt auf Krawall mit dem PK 21 aus, aber bei deren hartnäckiger Weigerung, eine vernünftige Verkehrsführung für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer vorzuschreiben und zu kontrollieren, fällt mir hier ja echt nichts mehr ein. Das ist ja nun schon mehr als eindeutig § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wer sich nicht die Reifen an diesen tollen Halterungen für das fehlende Geländer aufschlitzt und anschließend stürzt, wird sich spätestens bei der schiefen Platte maulen. Und vielleicht noch auf die Fahrbahn stürzen — die nächsten Zwillingsreifen sind ja nicht weit.
Und ja, da drüben ist ein . Aber Radfahrer halten sich ja eh nie an die Verkehrsregeln — genau wie die Fachfirma für die Absicherung von Arbeitsstellen. Außerdem soll es ja angeblich auf Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen geben.