Ein Fahrrad muss nicht intelligenter sein als sein Benutzer! Ein elektronischer "Rückschau-Assistent" mit Vibrationsrückmeldung ist ein typisches Beispiel für eine außer Kontrolle geratene Entwicklungsabteilung. Wie wäre es mit einem einfachen Rückspiegel?
Woche 38 vom 14. bis zum 20. September 2015
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Ist mal wieder der Zirkus in der Stadt?
Wo ist denn hier der Zusammenhang?
ZitatSeit Einführung der neuen Radspuren auch auf Fahrbahnen sei die Zahl der verletzten Fußgänger stark angestiegen, sagte der CDU-Verkehrspolitiker Dennis Thering am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde.
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Vermutest Du etwa einen Restbestand an Intelligenz in der Hamburger CDU?
Und das Abendblatt ist mal wieder typisch: "Opposition wettert" - Nee, Teile der Opposition wettern. Von einer negativen Reaktion der Linkspartei wird nichts berichtet. Die sitzen nämlich selber gerne auf dem Fahrrad.
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»Dabei kann eine Vibration des Sattels oder des Lenkers den Radfahrer rechtzeitig warnen und eine Kollision vermieden werden"
Ein gewöhnlicher Rückspiegel tut es auch. Aber der bringt ja keinen Umsatz.
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Ist mal wieder der Zirkus in der Stadt?
[*]Opposition wettert gegen neue Fahrradkoordinatorin
Wo ist denn hier der Zusammenhang?
Sein Name steht wieder mal in der Zeitung. Ist wichtig für die nächste Wahl: kenne ich -> wähle ich.
Die Aussage ist Nebensache.
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Ein gewöhnlicher Rückspiegel tut es auch. Aber der bringt ja keinen Umsatz.
Eben. Außerdem sind Unfälle im Längsverkehr äußerst selten. Da wird nur eine unbegründete Angst gefüttert mit einer technischen Spielerei als Lösung.
Gibt es übrigens bereits, ist im Rücklicht integriert mit Meldeeinheit für die Lenkermontage.
Unnötiger Schnick-Schnack. -
Ein gewöhnlicher Rückspiegel tut es auch. Aber der bringt ja keinen Umsatz.
Adäquat zu den "Highlights" auf der IAA ist es wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis selbstfahrende Fahrräder auf den Markt kommen...
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Kurze Mail an den Oldenburger Redakteur:
Hallo Herr Röhr,
ich bin über diese Passage gestolpert:Frage: Wollen Sie auch mehr Räder auf der Straße?
König: Auf den Fahrradwegen, gerne! Aber nicht auf der Straße. Eine Konfrontation mit stärkeren Verkehrsteilnehmern auf der Straße ist aus meiner Sicht unzumutbar.
Da liegen Sie beide daneben. Erstens meinen Sie »Fahrbahn«, wenn Sie Straße sagen. Zur »Straße« gehören nämlich auch Radweg, Gehweg, Parkstreifen usw.
Zweitens hat derjenige Radfahrer, der auf dem Radweg oberhalb der Bordsteinkante fährt, eine »Konfrontation mit stärkeren Verkehrsteilnehmern« alle paar Meter: an jeder Grundstückseinfahrt, an jeder Tankstellenein- oder -ausfahrt und an jeder Kreuzung. Der typische tote Radfahrer ist dort von einem im wahrsten Sinne des Wortes rücksichtslosen Auto-/LKW-Fahrer überrollt worden.Da Herr König offenbar nichts dagegen hat, wenn »Konfrontationen mit stärkeren Verkehrsteilnehmern« abseits der Fahrbahn stattfinden, scheint es ihm offenbar nur um »freie Fahrt für freie Kunden« auf der Fahrbahn zu gehen.
Hier würde sich ein Nachhaken lohnen, gerne auch in Form eines eigenen Artikels.
Mit freundlichen Grüßen
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Es wurden Warnbaken auf Radwegen (ich vermute, es handelt sich um ) abgestellt, um vor Löchern zu warnen. Die Dinger haben dort nichts verloren, darf man da jetzt von Vorsatz ausgehen?
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darf man da jetzt von Vorsatz ausgehen
Ich erwarte von Baufirmen, dass die wissen, dass man vor Beginn der Arbeiten bei der Straßenverkehrsbehörde vorstellig werden muss, um die Beschilderung zu klären. Und natürlich muss sich dann auch daran gehalten werden.
Also kann man durchaus von Vorsatz ausgehen, wenn Schilder eigenmächtig aufgestellt werden. Das verdoppelt den Regelsatz auf immerhin 150€.
Fahrlässig (Einfacher Satz) ist das vielleicht, wenn Chef im Urlaub ist und der Praktikant eigenmächtig absperrt, Schilder aufstellt und den Presslufthammer anschmeißt.
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Malte
8. Januar 2019 um 18:50 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2015 verschoben. -