Hier ist ein Beispiel für so eine einseitige Benutzungspflicht, man sieht im Verlauf der Straße rechts wie der Schutzstreifen auf den Bürgersteig geleitet wird:
Kann sowas überhaupt rechtmäßig sein?
Interessant. Mindestens aus Richtung Süden kommend (die anderen Richtungen habe ich mir noch nicht angesehen) ist der Schutzstreifen auf der Limpericher laut Beschilderung benutzungspflichtig .
/in die andere Richtung trifft man nach einiger Zeit auf ein neben dem Schutzstreifen, obwohl dieser unverändert markiert ist. Vermutlich will man die Restfahrbahnbreite an einer Verkehrsinsel einhalten.
Gut ist auch die Aufleitung vom Gehweg auf den Schutzstreifen kurz vor der Kreuzung. Da dachte ich ja erst, dass der Gehweg mit beschildert ist - er ist aber mit beschildert.
Bei einem solchen Schilderwald (und Piktogrammen) darf man sich nicht wundern, dass Radfahrer gerne überall herfahren. Mit Logik sind diese Dinge ja auch nicht zu erklären.