Fragwürdige/gefährliche Radverkehrsanlagen und -führungen

  • Hier ist ein Beispiel für so eine einseitige Benutzungspflicht, man sieht im Verlauf der Straße rechts wie der Schutzstreifen auf den Bürgersteig geleitet wird:


    Kann sowas überhaupt rechtmäßig sein?

    Interessant. Mindestens aus Richtung Süden kommend (die anderen Richtungen habe ich mir noch nicht angesehen) ist der Schutzstreifen auf der Limpericher laut Beschilderung benutzungspflichtig :D .

    /in die andere Richtung trifft man nach einiger Zeit auf ein [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31] neben dem Schutzstreifen, obwohl dieser unverändert markiert ist. Vermutlich will man die Restfahrbahnbreite an einer Verkehrsinsel einhalten.
    Gut ist auch die Aufleitung vom Gehweg auf den Schutzstreifen kurz vor der Kreuzung. Da dachte ich ja erst, dass der Gehweg mit [Zeichen 240] beschildert ist - er ist aber mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert.
    Bei einem solchen Schilderwald (und Piktogrammen) darf man sich nicht wundern, dass Radfahrer gerne überall herfahren. Mit Logik sind diese Dinge ja auch nicht zu erklären.

  • Er wurde dann vor Gericht wegen Nötigung verurteilt. Er soll dort nur langgefahren sein, um andere aufzuhalten, so der Richter. Konkret soll er die Autofahrer direkt hinter sich an der Weiterfahrt gehindert haben.
    Sein Argument, dass er gar nicht fahren durfte und die Autofahrer hinter ihm auch nicht hätten weiterfahren dürfen, half nichts.

    Ich finde leider momentan nicht die Zeit, um das entsprechende Thema durchzulesen, aber nach meiner Erinnerung war eine wesentliche Komponente der Begründung, dass Wattestäbchen sein Vorhaben angekündigt hatte. Er hat also gezielt diese Stelle angesteuert, um den Verkehr zum Erliegen zu bringen. Da kann ich durchaus den Tatbestand der Nötigung erkennen, denn er ist nunmal nicht zufällig an dieser Stelle vorbeigekommen.

  • Mir ist gerade aufgefallen, dass das Thema eigentlich auch für den Regelkundigen Radfahrer interessant ist. Einigen wir uns frecherweise mal darauf, dass Wattestäbchen gar nicht so blöd war und eigentlich wusste, dass er diese Sperrfläche überfahren sollte. Klar, die Verkehrsregeln sagen etwas anderes, aber es war ja nun eigentlich doch recht eindeutig, wo er da denn fahren sollte.

    Nun frage ich mich: Wie ist denn das beim Radfahrer? Insbesondere was Radwege angeht, lässt sich ja nun kaum von einer eindeutigen Ausgangssituation sprechen. Da gibt’s hier einen Radweg, dort ein blaues Schild, da hinten plötzlich kein blaues Schild mehr, dann muss man links fahren und muss dann wiederum auf die Fahrbahn wechseln. Kann ich mich dann irgendwann in einem Rechtsstreit auch auf eine ähnliche Argumentation zurückziehen? So quasi im Sinne von „die letzten drei Kilometer musste ich auf der linken Straßenseite fahren, dann kann das jetzt ja nicht verboten sein, weil der Radweg noch genauso aussieht wie vorher“? Derartige Beschilderungen sind ja in der Regel alles andere als eindeutig, da komme auch ich als einigermaßen regelkundiger Radfahrer auch hin und wieder durcheinander, wo ich denn jetzt wohl fahren darf und fahren soll oder fahren muss.

    Oder, um es noch ein bisschen bunter zu treiben: Vor der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung galten ja einige teilweise ganz abstruse Verkehrsregeln, was Lichtzeichenanlagen anging. Da musste man als Radfahrer unter Umständen bei grüner Fahrbahnampel und einer so genannten Fahrrad-Schleuse „mitten auf der Straße“ anhalten, wenn irgendwo in fünfzig Meter Entfernung eine Fußgängerampel rotes Licht zeigte. Das hätte natürlich kein Kraftfahrer verstanden (mit Verlaub: damit rechnet ja nun auch wirklich niemand) und vielleicht ja auch die Ordnungsmacht nicht: Wenn ich als Radfahrer weiß, dass diese Ampelregelung bescheuert ist und der Gesetzgeber das sicherlich nicht so gemeint hat, kommt dann trotzdem der Tatbestand der Nötigung in Frage, wenn ich mich akribisch daran halte?

  • Ich richte mich auf der Fahrbahn immer nach der Fahrbahnampel, unabhängig von irgendwelchen Gesetzen. Hätte ich dafür je ein Bußgeld auferlegt bekommen, wäre ich auch vor Gericht gegangen, mit den Argumenten dass meine Fahrweise die einzig sinnvolle sei, dass die StVO hingegen derart unverständlich und fehlerhaft sei, dass man die Befolgung nicht erwarten kann. Ich erwarte, dass ein Gericht dem gefolgt wäre.

    Wenn ich als Radfahrer weiß, dass diese Ampelregelung bescheuert ist und der Gesetzgeber das sicherlich nicht so gemeint hat, kommt dann trotzdem der Tatbestand der Nötigung in Frage, wenn ich mich akribisch daran halte?

    Eine Nötigung ist nur dann strafbar, wenn sie rechtswidrig ist. Und das ist sie, "wenn [das Anhalten] zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.". Ist es verwerflich, nur um ein schwachsinniges Gesetz zu befolgen, Menschenleben zu gefährden oder den fließenden Verkehr zu behindern? Ich halte das für denkbar. Der Tatbestand der Nötigung kommt also in Frage. Aber wie Gerichte urteilen würden ist ne andere Sache.

    Beim Fall mit den linken Radwegen kommt's wohl drauf an. Wenn es keine sichere Querungsmöglichkeit gibt und kein Schild auf das Ende des linken Radwegs hinweist, dann könnte es doch sein, dass einfach ein Schild fehlt.
    Wenn ein vorhandenes Schild nicht mehr lesbar ist (Schnee, verrostet, zugewuchert), wird es kaum strafbar sein, wenn man sich trotzdem daran hält. Dasselbe dürfte gelten, wenn ein Schild geklaut wird. Im Umkehrschluss könnte man nun argumentieren, dass man bei Nichtvorhandensein eines Schilds fälschlich angenommen hätte, dass es lediglich fehlen würde.
    Ob das schonmal jemand vor Gericht probiert hat? :)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • in der Elbchaussee hatte es in Höhe des Heineparks eine Baustelle (Gebäude) gegeben, bei man sich nicht zu schade war, VZ.254 [Zeichen 254] aufzustellen.
    Meine Beschwerde an die zuständige StVB wurde ignoriert.
    Ich hatte durchaus überlegt, ob ich da hinfahre und dann 110 wähle, weil ich nicht weiterkomme. Nach reiflichem Überlegen kam ich aber zu dem Schluss, dass das Fußvolk der Rennleitung ohnehin nicht sher radfahrerfreundlich eingestellt ist, man mir wohl empfohlen hätte, abzusteigen und zu schieben.

    Das ist das Blöde an Fahrrädern - du hast zwar keinen Rückwärtsgang, aber absteigen und schieben geht halt immer. ||

  • Ich hatte durchaus überlegt, ob ich da hinfahre und dann 110 wähle, weil ich nicht weiterkomme.

    Für sowas ist aber der Notruf auch nicht die richtige Adresse, ein Notfall liegt ja nun ganz offensichtlich nicht vor. Bei einer außer Kontrolle geratenen Lichtzeichenanlage oder ähnlichen Situationen wäre wohl die 110 schon eher der richtige Ansprechpartner. Du hast doch vermutlich die Telefonnummern aller Hamburger Polizeireviere gespeichert — ruf doch da einfach mal an, was das denn soll und wie man sich das gedacht hat :S

  • Neben den Nummern aller Polizeireviere müsste man ja auch noch abspeichern welches Revier wo (örtliche Zuständigkeit) für was (sachliche Zuständigkeit) zuständig ist.

    Ich werde mir jetzt aber mal die "Zentralrufnummer der Polizei Hamburg" +49 40 428 650 ins Handy speichern.

  • Für sowas ist aber der Notruf auch nicht die richtige Adresse, ein Notfall liegt ja nun ganz offensichtlich nicht vor. Bei einer außer Kontrolle geratenen Lichtzeichenanlage oder ähnlichen Situationen wäre wohl die 110 schon eher der richtige Ansprechpartner. Du hast doch vermutlich die Telefonnummern aller Hamburger Polizeireviere gespeichert — ruf doch da einfach mal an, was das denn soll und wie man sich das gedacht hat :S

    42865-[Nummer des PK]10 ;)

    klar hab ich. So wie ich ich auf meinen Hauptverkehrswegen die "Grenzübergänge" der einzelnen Zuständigkeiten kenne.
    Nur manchmal hilft es einfach, sich dumm zu stellen.
    Als Autofahrer würde ich wohl tatsächlich die 110 wählen, wenn ich nicht weiterkomme. Denn das ist noch lange kein Missbrauch. Gerne können mir die Mitarbeiter der Leitstelle die TelNr. des zuständigen PKs mitteilen - aber bis dahin reicht eben 110 hin. Als Autofahrer.

    Als Radfahrer kann man ja immer noch "absteigen". :cursing:

  • So, heute zum zweiten Mal an nachfolgend beschriebener Stelle vorbei gekommen. Diesmal sogar ohne fast auf einer Haube zu landen. Trotzdem halte ich die Verkehrsführung für hanebüchen.
    Hier die Situation aus ungefährer Sicht der Radfahrer.


    Der freie Rechtsbbieger, den es zu überqueren gilt, hat eine Signalisierung (nur Rotlicht, also so eine Ampel ohne "Grün"), die mit der Ampel für die Fußgänger gekoppelt ist. Für die Fahrradfurt gibt es aber keine Ampel. Und die Fußgängerampel steht 10m rechts neben meinem Blickfeld. Eigentlich müssten die rechtsabbiegenden Kfz den Radfahrer durchlassen, aber in der Praxis...

    /ich möchte natürlich die linke der beiden Furten benutzen. Ich bin auch gerade gar nicht sicher, ob es die rechte Radfurt heute noch gibt.

    //Und hier sieht man auch schön, wie eine Radfahrerin die Kfz sicherheitshalber durchlässt.


  • Willst du denn tatsächlich den anschließend beginnenden Fakeradweg in der Dooringzone benutzen?? Da muss doch jeder Radler auf die Fahrbahn ;)

  • Wow! Deutlicher geht es ja kaum noch: Das Schild "Vorfahrt gewähren" braucht wohl nicht erklärt werden. SELBSTVERSTÄNDLICH hat der einbiegende Verkehr zu warten! Ein typischen Beispiel für geförderte Angst vor dem "Stärkeren". Ich würde ebenfalls auf die Fahrbahn wechseln. "Bleibt" man auf dem "getrennten Fuß- und Radweg" weiter, kommt man eh nicht mehr weit, da er als Parkplatz missbraucht wird.

    Als nächstes würde ich gegen die Behördenignoranz Benutzungspflicht klagen.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Willst du denn tatsächlich den anschließend beginnenden Fakeradweg in der Dooringzone benutzen?? Da muss doch jeder Radler auf die Fahrbahn

    Na ja, da gehe ich meist einen faulen Kompromiss ein...
    Auf der Arnulfstraße ist oft Stau, und da würde man dann so 10min brauchen, um im Stop+Go die 200m bis zur nächsten Ampel zu kommen, wenn man sich als Radfahrer in die Autoschlange einreiht. Und es geht so eng zu, dass man nicht zwischen den Autos durchkommt. Ich versuche dann immer auf der Trennlinie zwischen Fuß- und Radweg zu balancieren, um einerseits nicht von einer Autotür gefällt zu werden, und andererseits reagieren zu können wenn jemand plötzlich aus einem Hauseingang tritt.
    Die Unverschämtheit ist an der Stelle nicht die Benutzungspflicht, sondern dass Parkplätze für Autos eingerichtet sind, obwohl dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert und gefährdet werden.

  • Wow! Deutlicher geht es ja kaum noch: Das Schild "Vorfahrt gewähren" braucht wohl nicht erklärt werden. SELBSTVERSTÄNDLICH hat der einbiegende Verkehr zu warten! Ein typischen Beispiel für geförderte Angst vor dem "Stärkeren". Ich würde ebenfalls auf die Fahrbahn wechseln. "Bleibt" man auf dem "getrennten Fuß- und Radweg" weiter, kommt man eh nicht mehr weit, da er als Parkplatz missbraucht wird.

    Als nächstes würde ich gegen die Behördenignoranz Benutzungspflicht klagen.

    Ja, aber schau doch mal, wo die "Vorfahrt gewähren"-Schilder aufgestellt werden! An der kombinierten Fußgänger-Radfahrer-Furt mit der Rot-Gelb-Ampel. Auf genau diesen Überweg wird der gemeine Autofahrer diese Schilder beziehen - und nicht auf die Radfurt vorne an der Arnulfstraße. Der Autofahrer ist zwar darauf konditioniert, sich den Autos auf der Fahrbahn unterzuordnen, aber er wird in der Regel bis vorne vorpreschen, ohne Rücksicht auf diesen komischen roten Streifen, an dem nun mal kein Schild steht.

  • Zusätzlich unangenehm ist auch, dass es nicht nur ein freier Rechtsabbieger ist, sondern ein zweispuriger und die einmündende Straße mangels direkter Bebauung zum Rasen verführt. Und als ich vorletzte Woche dort erstmals vorbeikam, war ich kurz irritiert, weil ich im Augenwinkel die rote Fußgängerampel gesehen habe und mich gefragt habe, wo jetzt eigentlich die Ampel für mich sein soll...da war ich auch erst einmal gar nicht mehr so sicher, ob ich wirklch Vorfahrt habe. Die beiden heranbrausenden Fahrzeuge haben hier wenig Klarheit verschafft, ich habe dann eine Vollbremsung hingelegt.