Ebertallee - Hamburg

  • Ich bin vorhin mal die Ebertallee hochgefahren. Eigentlich eher ein Versehen — ich wollte eigentlich eine Straße weiter östlich entlangfahren, aber irgendwie habe ich mich dann verfahren und stand also vor der Ebertallee und dachte, naja, so schlimm wird’s ja wohl nicht sein.

    Ich fuhr mit ordentlichem Abstand nach rechts, also knapp auf der gestrichelten Linie, und merkte plötzlich, dass mir der Metrobus 1 hinten am Hinterrad kaut. Und dann hat er sich einfach mal so vorbeigeschoben. Ich dachte, okay, jetzt machst du mal keinen Stress, davon gab es heute schon genug und fuhr mittig auf dem Schutzstreifen, also mitten in der Doorzone, aber, und damit habe ich gar nicht gerechnet: Der Bus saugt einen ja wieder nach links herüber!

    Bitte: Wie brandgefährlich ist das denn bitte? Der Bus kratzte mir zum Schluss beinahe noch am linken Ellenbogen vorbei, da hätte ich auch gut bei draufgehen können:

    Kein Wunder, dass die meisten Radlinge lieber ordnungswidrig auf dem Gehweg radeln. So etwas bescheuertes habe ich ja noch nie gesehen. Und die Polizei findet’s geil, ja?

  • Das Ding muss ja wohl schleunigst weg! Gegen einen “Schutzstreifen“ vorzugehen ist aber sicher nicht so “einfach“, wie gegen eine Benutzungspflicht. Wie könnte der Weg aussehen? Das Konstrukt ist doch einfach nur lebensgefährlich! “Bis einer heult“ kann an der Stelle ja auch nicht die Strategie sein.

    Edit: Malte: Eine Email an den HVV bzw. die Hochbahn sollte Dir dieses gut dokumentierte Erlebnis aber wert sein, oder? Ich meine die besch...eidene Infrastruktur ist ja das eine, der völlig rücksichtslose Überholvorgang aber das andere. Es kann doch nicht unkommentiert bleiben, dass der Busfahrer die Nummer bei offensichtlich unzureichendem Platz durchgezogen hat. Der begegnet ja auch anderen Radfahrern, vielleicht auch Dir nochmal.

  • ich muss ehrlich gestehen, dass auf meiner ToDo-Liste noch steht:
    - Hochbahn madig machen
    - StVB anschreiben

    nur: ich komm absolut zu gar-nichts momentan. Ausrede: Urlaub vorbereiten. -_-

  • Bis auf weiteres sollte in der Ebertallee gelten, den Schutzstreifen rechts liegenzulassen.
    Es gibt keine Bestimmung der StVO, die dazu zwingt, ihn zu benutzen (im Gegenteil darf er wegen der unsauberen Formulierung der StVO auch von Radfahrern eigentlich nur ausnahmsweise befahren werden).

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Das war doch die Strasse, bei dem die Restfahrbahn zum mittleren Gruenstreifen nur ca. 3 Meter breit war oder?

    Antrag auf Rueckbau des Schutzstreifens stellen

    - Gegen diese Einschraenkung mit der Sicherheit der Radfahrer argumentieren / indirekte Benutzungspflicht durch Bussgeld bei Nichtnutzung(P45 Abs. 9 Satz 2/TBNR?)
    - Restfahrbahn bei Anlage von Schutzstreifen muss so breit sein, dass sich 2 Kfz begegnen koennen muessen (RN12? VwV), >4,50m (ERA)
    - Verkehrszeichen duerfen nur angeordnet werden, wo dies unbedingt notwendig ist (P45 Abs. 9 Satz 1 StVO)

    - noch unattraktiver als ERA konforme Strassen mit Schutzstreifen und deshalb erhoehte Flucht von Radfahrern auf Gehwege, dadurch erhoehte Gefaehrdung von Fussgaengern

    Als Alternative evtl. einen Soester Schutzstreifen vorschlagen

    Beim oben zusehenden Ueberholvorgang waere sogar ne Strafanzeige (Gefaehrdung) angebracht, da der seitliche Abstand wohl max. 10% vom geforderten Wert hatte.

  • Bis auf weiteres sollte in der Ebertallee gelten, den Schutzstreifen rechts liegenzulassen.


    Ja — aber dann wird man halt nicht eng überholt, sondern vorsätzlich abgedrängt. Das läuft im Endeffekt auf die gleiche Beule hinaus.

    Das Ding muss ja wohl schleunigst weg! Gegen einen “Schutzstreifen“ vorzugehen ist aber sicher nicht so “einfach“, wie gegen eine Benutzungspflicht. Wie könnte der Weg aussehen? Das Konstrukt ist doch einfach nur lebensgefährlich! “Bis einer heult“ kann an der Stelle ja auch nicht die Strategie sein.

    Das war doch die Strasse, bei dem die Restfahrbahn zum mittleren Gruenstreifen nur ca. 3 Meter breit war oder?

    Antrag auf Rueckbau des Schutzstreifens stellen

    - Gegen diese Einschraenkung mit der Sicherheit der Radfahrer argumentieren / indirekte Benutzungspflicht durch Bussgeld bei Nichtnutzung(P45 Abs. 9 Satz 2/TBNR?)
    - Restfahrbahn bei Anlage von Schutzstreifen muss so breit sein, dass sich 2 Kfz begegnen koennen muessen (RN12? VwV), >4,50m (ERA)
    - Verkehrszeichen duerfen nur angeordnet werden, wo dies unbedingt notwendig ist (P45 Abs. 9 Satz 1 StVO)

    - noch unattraktiver als ERA konforme Strassen mit Schutzstreifen und deshalb erhoehte Flucht von Radfahrern auf Gehwege, dadurch erhoehte Gefaehrdung von Fussgaengern

    Als Alternative evtl. einen Soester Schutzstreifen vorschlagen


    Ich seh das eigentlich so ähnlich wie beim Wiesendamm in Hamburg. Dort parken ja am rechten Fahrbahnrand ständig Kraftfahrzeuge, größtenteils (?) ordnungswidrig, und die verbleibende Restfahrbahnbreite ist halt auch gerade eben noch so, dass ein Kraftfahrzeug einen Radfahrer überholen kann — aber auch nur, wenn jegliche Sicherheitsabstände außer Acht gelassen werden.

    Eigentlich sehe ich hier nur einen vernünftigen Weg: Man unterbindet das Parken auf dem rechten Gehweg und teilt den verbleibenden Platz vernünftig auf. Den Soester Streifen wird man hier auf gar keinen Fall aufmalen lassen, weil die Ebertallee zwar keine Hauptverkehrsstraße, aber dennoch relativ stark befahren ist. Dort fährt der Metrobus 1 durch, zeitweise auch der Stadtbus 286, außerdem ist da relativ viel Pendlerverkehr. Denen wird man keine Radfahrer direkt vor die Nase setzen — schließlich sollen da ja nicht nur kultivierte Schnellradler entlangfahren, sondern auch die berühmten Torkelradler auf dem Weg zum Einkaufen.

    Ich habe auch meine Zweifel, ob das Soester Modell in Hamburg wirklich funktioniert. Da wird doch bestimmt auch einfach einmal lange gehupt und der Radfahrer huscht aus seinem Fahrstreifen runter und rauf auf den Gehweg.

    Edit: Malte: Eine Email an den HVV bzw. die Hochbahn sollte Dir dieses gut dokumentierte Erlebnis aber wert sein, oder? Ich meine die besch...eidene Infrastruktur ist ja das eine, der völlig rücksichtslose Überholvorgang aber das andere. Es kann doch nicht unkommentiert bleiben, dass der Busfahrer die Nummer bei offensichtlich unzureichendem Platz durchgezogen hat. Der begegnet ja auch anderen Radfahrern, vielleicht auch Dir nochmal.

    Beim oben zusehenden Ueberholvorgang waere sogar ne Strafanzeige (Gefaehrdung) angebracht, da der seitliche Abstand wohl max. 10% vom geforderten Wert hatte.


    Ich hielte ja mehr davon, die VHH mal zu fragen, ob sie nicht mit an der Beseitigung dieser Malerei helfen wollen. Dass ihre Fahrer dort keine Radfahrer überholen können und auf den 800 Metern dann jegliche Fahrpläne gesprengt werden, oder aber zu gefährlichen Überholmanövern verleitet werden, ist ja auch nicht im Interesse der VHH. Die wollen ja auch nicht in den Nachrichten hören, dass ihre Busfahrer dort jemanden totgefahren haben.

  • Ja — aber dann wird man halt nicht eng überholt, sondern vorsätzlich abgedrängt. Das läuft im Endeffekt auf die gleiche Beule hinaus.

    ...ähnlich wie beim Wiesendamm in Hamburg. Dort parken ja am rechten Fahrbahnrand ständig Kraftfahrzeuge, größtenteils (?) ordnungswidrig, und die verbleibende Restfahrbahnbreite ist halt auch gerade eben noch so, dass ein Kraftfahrzeug einen Radfahrer überholen kann — aber auch nur, wenn jegliche Sicherheitsabstände außer Acht gelassen werden.

    Im Wiesendamm fahre ich immer so, dass kein Auto überholen kann, außer wenn rechts eine längere Lücke ist. Hier war doch mal ein Video von so einer Fahrt. Man wird nicht abgedrängt - aber ein Hupkonzert sollte man schon ertragen können... 8)

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Dass die Soester Variante gebaut wird, halte ich eh utopisch, solange dieser nicht in den offiziellen Werken auftaucht. Es ist aber ein weiterer Stolperstein fuer die StVB, da der einzige Unterschied der beiden Schutzstreifen, der Wegfall der gefaehrdenden und illegalen Ueberholmanoever ist. Auch der jetzige Schutzstreifen gilt ja als "Mischverkehr".

  • Schade. Ich habe bislang weder von der Polizei noch vom VHH eine Antwort bekommen, ob man diese Schutzstreifen nicht wieder abschaffen könnte.

    Dafür bin ich dann am letzten Freitagnachmittag noch mal dort entlang gefahren. Wegen eines Konzertes von Casper und Thees Uhlmann auf der Trabrennbahn war die Richtungsfahrbahn nach Norden komplett zugestaut, aber fahren kann man ja auch nicht, weil die ganzen Casper-Gören dann ungeduldig werden und aus Papis Auto springen, um die restlichen fünfhundert Meter zu Fuß zurückzulegen. Wegen der engen Straßenverhältnisse dort fuhr man ja permanent in beiden Door-Zonen, also von rechts und von links. Unbenutzbar, diese Straße.

  • Mit "bitte, bitte" kommst du da nicht weit. Antrag auf Rueckbau schreiben und zur StVB damit. Wenn du nach einem ablehnenden Bescheid noch 25,60 Euro ueber hast, gleich nen Widerspruch hinterher. Diese fuehrten bei mir jetzt schon 2x zum Erfolg.

  • Kann nicht mehr ändern.
    Sorry für mein etwas blödes Vorpost.
    Mir gehen im Moment die diese blöden Huper einfach auf den Sack. Es werden eigendlich weniger, aber die nerven irgendwie mehr. Keine Ahnung warum, vielleicht bleiben einfach nur die echten Idioten über. Gestern wieder, roll da einfach mit guten 50 - leichtes Gefälle - über die Landesstrasse, alle können einfach überholen, nur ein Idiot muß Natürlich wie blöde hupen, eng überholen und rumfuchteln.
    Das Rumfuchteln soll mich wohl auf den nebenanliegenden Kombiniertenzweirichtungsfussradweg hinweisen, so genau kann ich das aber nicht erkennen, bin zu tief. Da ich den Kenne und passend auch schon seit Ewigkeiten "Achtung Radwegschäden" Schilder rumstehen, fahr ich den nur selten. Naja, ich werde alt und bekomme anscheinend ein dünnes Fell.

  • Ihr solltet euch von der Vorstellung verabschieden, dass die ERA für Radfahrer nur positives enthält:

    "Bei Mittelinseln oder Mittelstreifen können Schutzstreifen angelegt werden, wenn eine Breite von mindestens 2,25 m (sic!) zwischen dem Schutzstreifen und der Mittelinselb bzw. dem Mittelstreifen verbleibt. Dies entspricht
    bei einem Schutzstreifen von 1,50 m einer Fahrbahnbreite von 3,75 m." QUelle ERA 2010 Seite 23

    Folgt man den ERA, könnte man die Fahrspur sogar problemlos noch um 75cm verschmälern...

  • Heute morgen soll wohl ein Radfahrer verunglückt sein, offenbar im Zusammenhang mit einem Linienbus. Im Netz oder in den einschlägigen sozialen Netzwerken findet sich dazu allerdings nichts, weiß jemand dazu genaueres?