Woche 44 vom 26. Oktober bis 1. November 2026

  • Das Verbot für Fahrzeuge aller Art dürfte durch das Niedersächsische Deichgesetz gedeckt sein. Warum man allerdings Fahrradwegweiser an einem Weg aufstellt, auf dem man gar nicht fahren darf, ist die andere Frage. Und es ist kein Einzelfall. Das [Zeichen 250] steht quasi an jeder Zufahrt zum Deichweg.

    Landkreis STD

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    Landkreis CUX

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    Hier ist es verboten, vor Wellen wegzulaufen

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    Hamburg ist auch nicht besser

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  • Warum man allerdings Fahrradwegweiser an einem Weg aufstellt, auf dem man gar nicht fahren darf, ist die andere Frage. Und es ist kein Einzelfall.

    In Rheinland-Pfalz haben sie sich bei dieser grünen, touristischen Beschilderung sogar extra ein Symbol Schiebestrecke "gegönnt". Das wird zwar eher für so Abschnitte gedacht, wo der Radweg endet und die Fahrbahn für zu gefährlich erachtet wird. Dann sollst hat mal über ne ellenlange Flussbrücke schieben. Aber würde sich ja super für hier auch anbieten ^^^^

    PDF Seite 70.
    https://lbm.rlp.de/fileadmin/lbm/Themen/Radverkehr/Dokumente/HBR-Beschilderung/A_HBR_Planer.pdf

  • Das Verbot für Fahrzeuge aller Art dürfte durch das Niedersächsische Deichgesetz gedeckt sein. Warum man allerdings Fahrradwegweiser an einem Weg aufstellt, auf dem man gar nicht fahren darf, ist die andere Frage. Und es ist kein Einzelfall. Das [Zeichen 250] steht quasi an jeder Zufahrt zum Deichweg.

    Hm, das ist aber erkennbar tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum, dann beißt sich das mit der StVO (die nunmal Bundesrecht ist).

  • Hm, das ist aber erkennbar tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum, dann beißt sich das mit der StVO (die nunmal Bundesrecht ist).

    Der Deichverteidigungsweg wird nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sein. Dass das der Wegweisung widerspricht und der Tatsache, dass alle Karten des Elberadweges und der örtlichen touristischen Routen diese Strecke anzeigen, steht außer Frage.

    Ich hatte mal die Koordinationsstelle des Elberadweges darauf hingewiesen. Als Antwort habe ich erhalten, dass man da lieber nicht dran rütteln wolle. Nicht, dass am Ende das Radfahren auf dem Weg komplett verboten würde. Mein Hinweis, dass es bereits komplett verboten ist, hat man geflissentlich ignoriert.

    Nun ist es nicht so, dass dort die Polizei lauert und Knöllchen verteilt. Aber im Falle eines Unfalls haben Radfahrer ganz schlechte Karten.

    Die Regelung im Schleswig-Holsteinischen Wassergesetz finde ich gut. Darin steht, dass die Benutzung der Deichwege auf eigenes Risiko erfolgt. Es ist schließlich nicht möglich, die Wege im AUßendeichbereich immer befahrbar zu halten, bzw. immer direkt nach einer Sturmflut zu reinigen. Am Ende dürfte es auch in Niedersachsen um die Frage der Verkehrssicherungspflicht gehen, wenn man das Radfahren offiziell erlaubt. Die andere Frage ist, ob nicht auch durch die Anbringung von Wegweisern, die den Eindruck erwecken, dass man da Radfahren darf, eine Verantwortung entsteht. Der Mensch vom Elberadweg war ja wohl auch der Meinung, dass der Wegweiser das VZ 250 toppt. Dass viele Radfahrer selbst nicht wissen, dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, macht es nicht besser.