• In Rendsburg verursachte die tiefstehende Sonne einen Unfall. Gut, so drastisch hat man es dann doch nicht formuliert: Unfall durch tiefstehende Sonne - Fünf Verletzte

    Der Artikel wurde auch an verschiedenen Stellen auf Facebook diskutiert — allerdings weniger wegen der tiefstehenden Sonne. Stattdessen bekundeten mehrere Kraftfahrer, dass sie dem parkenden Kraftfahrzeug auch gerade noch eben so ausweichen konnten, dass sie es im letzten Moment erkannt hatten oder nur zufällig merkten, dass dort etwas parkt. Eine junge Dame schrieb gar, ihr Schutzengel wäre um diese Uhrzeit schon wach gewesen, weil sie just in diesem Moment einen Rollerfahrer überholt hatte — was schon ziemlich verquer klingt: Wenn man nicht einmal ein parkendes Auto sieht, sieht man trotzdem noch genug, um einen Roller zu überholen und deshalb nicht auf ein rechts parkendes Auto aufzufahren? Was ist eigentlich mit dem Roller passiert? Wurde der dann abgedrängt?

    Als dann @Torben das so genannte Sichtfahrgebot ins Spiel brachte, gab’s dann auch gleich wieder die Beschuldigung der Paragraphenreiterei.

    Man kann sich echt nur wundern: Im Blindflug durch die Stadt zu fahren scheint im Spätsommer total normal zu sein. Auf die Idee, das Tempo zu reduzieren, kommt da gar niemand. Vermutlich führte eine angepasste Geschwindigkeit dann auch noch zu weiteren Unfällen, wenn ungeduldige Kraftfahrer im Blindflug einen so genannten Schleicher überholen müssen.

  • Hi
    leider steht da nicht, ob der Radler einen schlecht einsehbaren Radweg neben der Straße nutzte/nutzen musste oder ob er auf der Fahrbahn eigentlich gut sichtbar fuhr. Ich tippe auf ersteres.

    Dort gibt es einen Hochbordradweg, aber schlecht einsehbar ist der dem Luftbild nach zu urteilen nicht. Keine Bäume und keine Parkbuchten.

  • LKW-Fahrer übersieht mal wieder einen Radfahrer

    Hint: 40-Tonner dürfen dort eigentlich gar nicht fahren.

    Radfahrer missachtet Vorfahrtsregel

    Gut, der PKW war offenbar deutlich zu schnell unterwegs, erfährt der geneigte Leser aber nur im Halbsatz.

  • Hi
    alles Schema f. Der Radfahrer wird, sofern unschuldig und mit Vorfahrtsrecht, lediglich übersehen.
    Hat der Radler dagegen keine Vorfahrt und übersieht seinerseits ein sich viel zu schnell näherndes Fahrzeug, hat er dessen Vorfahrt missachtet.
    Die Tendenz ist klar, fraglich ist, ob es in diesem Radlerfeindlichen Ort an der Presse liegt, die die Meldung so formuliert, oder ob schon der Polizeibericht, der abgeschrieben wurde, diese Tendenzen enthält.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • LKW-Fahrer übersieht mal wieder einen Radfahrer

    Hint: 40-Tonner dürfen dort eigentlich gar nicht fahren.

    Radfahrer missachtet Vorfahrtsregel

    Gut, der PKW war offenbar deutlich zu schnell unterwegs, erfährt der geneigte Leser aber nur im Halbsatz.

    “Die Kommentarfunktion ist bei diesem Artikel nicht aktiviert.“

    Warum wohl?

  • Hamburg:
    Mit einem Info-Container will die Verkehrsbehörde interessierten Bürgen an verscheidenen Standorten die Möglichkeit geben, bei der Neugestaltung der Radwege rund um die Alster ihre Ideen einzubringen.

    Der Info-Container wird ab morgen 15:00 bis zum 27. September an verschiedenen Stellen um die Alster aufgestellt, Termine siehe Link.

  • Fredmann schrieb:
    Danke, “klagender Radfahrer“, vier Straßen mehr, auf denen man sicherer fahren kann...


    Gern!

    Die erstatteten Gerichtskosten werde ich wieder einsetzen. Es gibt noch viel zu tun...

    Gibt es eigentlich zu dem Verfahren öffentlich zugängliche Unterlagen im Netz? Ein Urteil hätte ich gerne gelesen, gibt es ja wegen der Einigung dann aber wohl nicht...

  • Es geht doch um eine Autobahn. Weder im Tunnel noch auf hohen Stelzen ist Radverkehr vernünftig möglich, insb. nicht neben einer Autobahn.


    Also aktuell ist dort Radverkehr möglich, hier z.B. die Auffahrt:

    Bei (fast?) allen Rheinbrücken hier in der Gegend ist Radverkehr möglich. Auch bei den Autobahnbrücken.

  • In der Tat ist es eine etwas seltsame Einschränkung z.B. in Hamburg, dass dort manche Autobahnbrücken nicht für den Radverkehr geeignet sind. In Köln und Bonn sind folgende Autobahnbrücken - wenn auch teilweise schlecht - für den Radverkehr geeignet:

    1. Adenauerbrücke in Bonn - A562, auf beiden Seiten.
    2. Ebertbrücke in Bonn - A565 auf beiden Seiten. Weg ist ca 2m breit, nicht toll, aber ganz akzeptabel.
    3. Rodenkirchner Brücke A 4 (?) - da bin ich mir nicht 100% sicher.
    4. Zoobrücke in Köln (keine Autobahn, aber autobahnähnlich ausgebaut.
    5. Autobahnbrücke Leverkusen.

    Übrigens sind auch alle anderen Rheinbrücken zwischen Bonn und Köln für Radfahrer geöffnet:

    1. Kennedybrücke Köln: Breiter Radweg auf beiden Seiten. Gut zu fahren, wenn auch nicht perfekt.
    2. Südbrücke Köln: Auf beiden Seiten muss das Rad 15 m durch ein Treppenhaus, bzw. auf einer Treppe hochgetragen werden. Ist aber machbar.
    3. Deutzer Brücke Köln.
    4. Severinsbrücke (ist aber recht schlecht erreichbar)
    5. Hohenzollernbrücke - Wenn man nicht gerade Touristen umnietet.
    6. Mülheimer Brücke (da wurde das legendäre Geisterradler-Video aufgenommen)

    Das Problem bei allen Brücken ist in der Regel nicht die Querung der Brücke selbst, auch wenn z.B. bei der Mülheimer Brücke die Pylonen gefährlich sind. Das Hauptproblem ist die schlechte Anbindung an brauchbare Radwege, zu schmale Brücken für beidseitigen Richtungsverkehr, etc.

    Daher - um aufs Thema zurückzukommen - ist es auch wichtig, dass man j e t z t laut schreit und in die A1 Planung auch einen breiten Radweg aufnimmt.

  • Gibt es eigentlich zu dem Verfahren öffentlich zugängliche Unterlagen im Netz?


    Mir nicht bekannt. Es ist aber auch erst 11 Tage her und ich habe auch noch nichts Schriftliches. Wenn was kommt, verkünde ich es.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov