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Medienhinweise

  • Panke
  • 20. Januar 2014 um 09:12
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    • 16. Juni 2015 um 12:24
    • #1.761

    ...dabei hat gerade Ploß mit dafür gesorgt, dass der Harvestehuder Weg keine echte Fahrradstraße werden konnte. Auf einer Podiumsdiskussion, bei dem das Thema (vor Umsetzung) hoch kam, war ihm das Wichtigste, dass der Durchgangs-KFZ-Verkehr nicht ausgesperrt wird. (CDU-)Politiker sind echt zum kotzen!

  • Fahrbahnradler
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    • 16. Juni 2015 um 12:45
    • #1.762

    Beim Thema »Durchgangsverkehr« und »Harvestehuder Weg« steigt mein Adrenalinspiegel. Es gibt nämlich keinen. Und zwar wegen der Guantánamo-Betreiber, für die das westliche Alsterufer gesperrt wurde.


    Alle Kfz, die durch den Harvestehuder Weg fahren wollen, müssen sich also am Südende irgendwie um die Ecken und durch die Wohngebiete quälen. Da hätte man also locker an der Einmündung »Fernsicht« sagen können: Anlieger frei.

  • Kampfradler
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    • 16. Juni 2015 um 13:22
    • #1.763

    Herrn Ploß ist der Radverkehr scheißegal. Ihm geht es nur darum, dass Radwege ausgebaut/saniert werden, damit diese auch befahren werden und möglichst kein Radler auf der Fahrbahn fährt, damit die Dreckskarren dort ungestört (bis zur jeweils nächsten Ampel) auf die Tube drücken können. Sind ihm Menschenleben auch scheißegal oder hat er nur noch nichts davon gehört, dass das Radfahren auf der Fahrbahn um ein Vielfaches sicherer ist, als das auf separaten Radwegen? Wem an der Sicherheit von Rad fahrenden Menschen gelegen ist, kann nur gegen Radwege und für das Fahren auf der Fahrbahn sein!

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Gerhart
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    • 16. Juni 2015 um 13:54
    • #1.764

    Ich glaube Ploß ist auch egal, ob die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Ich halte den Mann für einen Populisten, der den Radverkehr als Thema nutzt, um sich durch Empörung zu profilieren und so seine Wählerstimmen zu sichern.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Fahrbahnradler
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    • 16. Juni 2015 um 15:12
    • #1.765

    Der nächste intelligente Mensch von der CDU:


    Jeden letzten Freitag im Monat fahren tausende Radler durch die Hansestadt. Bei der Fahrrad-Demonstration „Critical Mass“ wollen die Teilnehmer für mehr Gleichberechtigung im Straßenverkehr kämpfen. Doch die friedliche aber unangemeldete Radtour scheint dem CDU-Bürgerschaftsabgeordneten und Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Joachim Lenders ein Dorn im Auge zu sein.
    ... er findet es nicht richtig, dass jeden letzten Freitag tausende Radler die Straßen in Hamburg erobern und alle anderen Verkehrsteilnehmer warten müssen. ...
    „Man muss mal weiter denken, was ist, wenn mal was passiert? Zum Beispiel ein Unfall? Ich glaube, dass die Critical Mass sicherer wäre, wenn sie offiziell angemeldet wäre“, so der CDU-Abgeordnete.
    ... Lenders hingegen findet es überhaupt nicht gut, dass der Feierabendverkehr am Freitagabend durch die Radler aufgehalten wird. „HVV-Busse haben teilweise 20 Minuten Verspätung, muss man das tolerieren?“

  • Fahrbahnradler
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    • 16. Juni 2015 um 15:17
    • #1.766

    Wer meldet eigentlich bei jedem Heimspiel des HSV die Autofahrermassen zu und von den Parkplätzen an der Müllverbrennungsanlage an?

    Wer ist der Versammlungsleiter bei den Kreuzungsblockaden durch reinfahrende PKW im Feierabendverkehr?

    Sollen wir jetzt jeden PKW-Fahrer, der mit seinem auf dem Radweg geparkten Auto ein politisches Zeichen für Radfahrerdiskriminierung setzt, wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Demonstration anzeigen?

    Und was ist mit der alltäglichen »Critical Mass« von Autofahrern auf der Fahrradstraße Harvestehuder Weg?

  • Forumteilnehmer
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    • 16. Juni 2015 um 17:02
    • #1.767
    Zitat von Gerhart

    Ich glaube Ploß ist auch egal, ob die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Ich halte den Mann für einen Populisten, der den Radverkehr als Thema nutzt, um sich durch Empörung zu profilieren und so seine Wählerstimmen zu sichern.

    :thumbup:

  • Panke
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    • 16. Juni 2015 um 20:29
    • #1.768

    Wieder eine Benutzungspflicht in HH weniger. Wo wurde schon mal erfolgreich gegen 315 geklagt? Was das wohl für unsere Klage in Winterhude bedeutet?

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    HH im Herzen
    • 16. Juni 2015 um 21:11
    • #1.769

    Da hat keiner klagen müssen. Der Widerspruch allein hat schon (binnen Wochen!) genügt.

    Ggü. Winterhuder Fährhaus ist die Klage sicherlich ein Selbstgänger (ich würd in der mündlichen Verhandlung ganz offensiv anbieten, dass man auch mit nem ordentlichen Radweg und Parkverhinderung zufrieden wäre). Nordseite des Marktplatzes ist glaub ich auch relativ klar (allein schon, weil seit gefühlt ewig das Schild schon fehlt). Die anderen Abschnitte muss man sehen, aber ich find's eh gut, für die Klage ein dickes Brett zu bohren. Das hat dann hinterher umso mehr Signalwirkung.

  • Forumteilnehmer
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    • 16. Juni 2015 um 23:10
    • #1.770
    Zitat von Panke

    Wo wurde schon mal erfolgreich gegen 315 geklagt?

    BEHRINGSTRASSE

  • Panke
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    • 17. Juni 2015 um 00:00
    • #1.771
    Zitat von Forumteilnehmer

    BEHRINGSTRASSE

    Das habe ich auch gefunden auf hamburgize gelesen, aber keinen einzigen weiteren Fall in Deutschland ausmachen können.

  • flinker
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    • 17. Juni 2015 um 07:30
    • #1.772

    ich würde mich im Zweifelsfall gegen die Kombination (also hier Stellfläche durch 315 direkt neben Radwegbenutzungspflicht durch 237) wehren, und es der StVB/dem Richter überlassen, welches von beidem er evtl. aufrechterhalten möchte. Ist natürlich meistens ein vergiftetes Angebot, aber psychologisch gesehen besser als garkeine Wahl für die Gegenseite.

    Ich überlege aber schon manchmal, was ich wohl tun würde, wenn ich mal Zwillinge nebeneinander durch die Stadt transportieren müsste. Ich glaube bis die Kinder in den KGarten kommen (dann ist schluss, vgl. anderer Thread) würden da viele Zettel und ggfs. auch mal der ein- oder andere Widerspruch zusammenkommen. Und wenn regelmäßig Gehwege unbenutzbar aber durch die Polizei nicht kontrollierbar sind, dann würde ich notfalls auch bauliche Maßnahmen einklagen.

  • Panke
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    • 17. Juni 2015 um 09:39
    • #1.773
    Zitat

    h würde mich im Zweifelsfall gegen die Kombination (also hier Stellfläche durch 315 direkt neben Radwegbenutzungspflicht durch 237) wehren, und es der StVB/dem Richter überlassen, welches von beidem er evtl. aufrechterhalten möchte.

    Ginge es um Sicherheit müsste das 315 auch ohne Benutzungspflicht weg. Jetzt da die Pflicht weg ist, hat man schwarz auf weiß, daß die Gefährdung nicht hoch genug um Parkplätze zu sperren keine Benutzungspflicht rechtfertigt. Ginge man jetzt gegen 315 vor, was bliebe der StVB noch?

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 17. Juni 2015 um 09:44
    • #1.774

    Ohne RWBP wird es aber gaaaaanz schwierig, erfolgreich gegen das Vz 315 vorzugehen, weil man ja nicht mehr gezwungen ist, den gefährlichen Radweg zu nutzen. Ist man aber selbst nicht belastet, fehlt schon die Klagebefugnis.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Panke
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    • 17. Juni 2015 um 09:54
    • #1.775
    Zitat

    Ohne RWBP wird es aber gaaaaanz schwierig, erfolgreich gegen das Vz 315 vorzugehen, weil man ja nicht mehr gezwungen ist, den gefährlichen Radweg zu nutzen. Ist man aber selbst nicht belastet, fehlt schon die Klagebefugnis.

    In Personalunion beides wegzubekommen führt natürlich in genau dieses argumentative Dilemma. Ich könnte aber problemlos hingehen und sagen, ich führe da zur Stoßzeit immer auf dem Radweg, der unsicher gestaltet ist und Abhilfe fordern.

    Im Verfahren von Kampfradler kam von der Polizei das Argument, eine Aufhebung der Benutzungspflicht würde die Sicherheit nicht verbessern, weil ja 95% der Radfahrer weiterhin auf dem Radweg fahren würden. Die Richter haben sich darauf durchaus eingelassen. Folgerichtig müßte das ja hier auch gelten.

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 17. Juni 2015 um 10:14
    • #1.776
    Zitat von Panke

    Ich könnte aber problemlos hingehen und sagen, ich führe da zur Stoßzeit immer auf dem Radweg, der unsicher gestaltet ist und Abhilfe fordern.

    Fordern ja, aber eben nicht einklagen, da Du genauso gut die Fahrbahn nutzen könntest (es besteht ja keine RWBP mehr) und folglich nicht in diese Gefahr gezwungen wirst.
    Beides wegzubekommen, Vz 315 und Vz 241, halte ich auf dem verwaltungsgerichtlichen Weg für unmöglich.
    EDIT: Es sei denn, selbst ohne den Radweg ist es jenseits der parkenden Fahrzeuge so schmal, dass ein Fußgänger erfolgreich gegen Vz 315 vorgehen könnte. Das würde ich nicht für jeden Hamburger Radweg ausschließen wollen.

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  • Panke
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    • 17. Juni 2015 um 10:39
    • #1.777

    Fällt das nicht in die Verkehrssicherungspflicht des Baulastträgers? Wäre das dann nur ein Fall für das Zivilrecht, nachdem der Schaden bereits entstanden ist?

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 17. Juni 2015 um 10:45
    • #1.778

    So fürchte ich, ja.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • fuechschen
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    • 17. Juni 2015 um 11:21
    • #1.779
    Zitat von Spkr

    dass ein Fußgänger erfolgreich gegen Vz 315 vorgehen könnte. Das würde ich nicht für jeden Hamburger Radweg ausschließen wollen.

    Gab es das in HH schon einmal?

  • Nuernberg-steigt-ab
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    • 17. Juni 2015 um 11:35
    • #1.780

    @fuechschen: Du zitierst mich falsch. Ich meinte

    Zitat von Spkr

    Es sei denn, selbst ohne den Radweg ist es jenseits der parkenden Fahrzeuge so schmal, ... Das würde ich nicht für jeden Hamburger Radweg ausschließen wollen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

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