"Die Fahrerin eines Opel Astra hat am Zebrastreifen eine Fußgängerin übersehen und umgefahren".
War wieder mal Blendsonnentag? Sollte das Autofahren ggf. nicht besser bei Sonnenschein verboten werden wegen Unfallgefahren? Ein Thema für den Verkehrsgerichtstag in Goslar . . .
Medienhinweise
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Ich würde eher sagen, hier hat jemand einen Führerschein, der ihn eigentlich nicht (mehr) haben darf, was die 76 jährige Dame ja hinreichend unter Beweis gestellt hat.
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Blendsonnentag war bestimmt nicht - am Schattenwurf erkennt man, dass die Sonne von der Seite kam.
... fuhr noch etwa 35 Meter weiter, krachte gegen eine Werbetafel, beide Reifen platzten - ich würde sagen, die alte Dame hat zu keiner Sekunde das Bremspedal berührt.
Und dann: »Beamte des Verkehrsunfalldienstes Süd versuchen nun, den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren.« - nachdem die Zeitung sich lang und breit über den Unfallhergang ausgebreitet hat. Ja was denn nun?
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Die Zeitung spekuliert nur, genau wie du das gerade tust. Echte Experten finden vielleicht noch das ein oder andere oder können es mit Fakten untermauern. Vielleicht kann man noch was zur Geschwindigkeit sagen, etc.
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Er hatte auch schon ganze Beiträge sowohl hier als auch bei Zeit Online 1:1 gepostet.
Der Fluch der heutigen Computer: einmal einen Text zusammengehackt kann der dann n-mal (n-> oo) in alle möglichen Texteingabefelder kopiert werden.
Erklärt aber warum die Beiträge nicht notwendigerweise vorhergehende Posts beantworteten sondern eher sowas sie arbiträr abgesonderte Monologe waren.
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Hi
ich würde auch spekulieren, dass die ältere Dame die Fußgängerin nicht wahrgenommen hat, vom Unfall überrascht war und außer Lenker verreißen nix getan hat. Sonst hätte die Kiste nach 35m gestanden und nicht ein Schild demoliert. Hoffentlich gibt sie freiwillig den Lappen ab, rechtliche Handhabe hierzu gibt es imho keine. -
Schleswig-Holstein-Magazin gestern Abend: "Mehr Unfälle mit E-Bikes"
Dazu ein Polizist, Stephan Steffen, Polizeiliche Unfallprävention, in seinem Statement:
"...insbesondere die anderen Verkehrsteilnehmer rechnen nicht damit, dass so ein Fahrzeug [Ein E-Bike] so schnell fährt und sind eigentlich überfordert bei bestimmten Verkehrsunfallsituationen".
Das lasse man sich mal auf der Zunge zergehen! Es geht um ein Fahrrad, mit dem man 25 Km/h schnell fahren kann (natürlich auch schneller, was aber wenig Sinn macht). Wen meint dieser Polizist mit "andere Verkehrsteilnehmer"? Fußgänger? Erstens sind 25 Km/h von vielen Radfahrern auch ohne E-Antrieb locker zu erreichen, zweitens hat er wohl "vergessen" dass der Radverkehr konsequent auf die Fahrbahn gehört.Keine Silbe über die Art der Unfälle und über die Schuldverteilung!
Wenn Autofahrer sich von Radfahrern mit Tempo 25 "überfordert" fühlen, sollten sie umgehend ihren Lappen abgeben!
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Wenn Autofahrer sich von Radfahrern mit Tempo 25 "überfordert" fühlen, sollten sie umgehend ihren Lappen abgeben!
Etwas, was ich nie verstanden habe:
25 km/h mit dem Auto: unzumutbares Schleichen
25 km/h mit dem Rad: gefährliche Raserei. -
Kampfradler schrieb:
Wenn Autofahrer sich von Radfahrern mit Tempo 25 "überfordert" fühlen, sollten sie umgehend ihren Lappen abgeben!Etwas, was ich nie verstanden habe:
25 km/h mit dem Auto: unzumutbares Schleichen
25 km/h mit dem Rad: gefährliche Raserei.Auf der Mö gilt Tempo 25. Bin dort gestern bei 25 von einem Taxi überholt worden . . .
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Auf der Mö gilt Tempo 25. Bin dort gestern bei 25 von einem Taxi überholt worden . . .
Das wird bis ca. 48km/h so bleiben.
Bis 55 km/h (+ 3km/h Messfehler; Tachoanzeige also 60 km/h) darf der Taxifahrer -nur durch 80 € und ein Pünktchen gestört. weiterfahren. Wahrscheinlich wird er von "Abzocke" und "Wegelagerei" reden. -
Wahrscheinlich wird er von "Abzocke" und "Wegelagerei" reden.
An sich wäre das ja auch nicht schlimm - darin unterschiede er sich nur wenig von anderen Kriminellen.
Was die Sache schlimm macht ist das sich nach seiner Ausscheidung sofort ein paar Lokalpolitiker und Beamte der grün-beigen Kolonne fänden und ihm bestätigend die Füße ableckten. -
Radfahrer halten sich ja eh nie an die Regeln:
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So blöd kann man doch gar nicht sein:
ZitatEigenen Angaben zufolge hatte sich der 43-Jährige allein auf sein Navigationsgerät verlassen und den parallel laufenden Fahrradverkehr nicht beachtet.
Da weiß man auch nicht: Ist das nun noch besonders ehrlich oder schon besonders dreist, das gegenüber der Polizei so freimütig zuzugeben?
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Vielleicht sollte man den Hersteller verklagen, weil die Vorfahrtssituation an den Kreuzungen nicht angesagt wird
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Hi
kann ja sein, dass man sogar Vorfahrtsituationen ansagen kann, aber ob frei ist, wird man immer selbst schauen müssen. Zumindest mit dem Navi. -
Zitat
Auf der Mö gilt Tempo 25. Bin dort gestern bei 25 von einem Taxi überholt worden . . .Aha. Das dafür erforderliche Verkehrszeichen gibt es? In Deutschland?
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Aha. Das dafür erforderliche Verkehrszeichen gibt es? In Deutschland?
Ja. -
Ja.
Man sieht aber auch gleich an der Schriftart, dass das eine hanseatische Eigenkreation ist.
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So blöd kann man doch gar nicht sein:
Da weiß man auch nicht: Ist das nun noch besonders ehrlich oder schon besonders dreist, das gegenüber der Polizei so freimütig zuzugeben?
Mach Dir da mal keine Sorgen: spätestens vor Gericht wird er seien Aussage zurückziehen und dann behaupten er habe "den Radfahrer [wegen Sichthindernissen] nicht gesehen".
Dann wir der RIchter gütig nicken, dem Radfahrer erklären das er auf dem hochsicheren Radweg selbstverständlich vorsichtig zu sein hat und das wars dasnn. -
Die häufigsten Fehler der Radlinge:
Aufgeschlüsselt nach „Alltagsradlern“, „Gelegenheitsradlern“ und „Autofahrern, die auch ein Fahrrad haben und deshalb beide Seiten kennen“.Ich wundere mich ja schon ein bisschen über die Fragestellung — ich halte mich zum Beispiel relativ penibel an die Straßenverkehrs-Ordnung, lasse aber hin und wieder mal einen blau beschilderten Radweg aus. Somit falle ich eigentlich schon in die Kategorie jener, die sich nicht an die Regeln halten. Bei einem Radfahrer, der sich nicht an die Regeln hält, manifestiert sich dank der umfangreichen Berichterstattung hingegen eher das Bild eines Kampfradlers, der dauernd auf der falschen Straßenseite und ohne Licht über rote Ampeln brettert — und das mache ich ja nun definitiv nicht, wenngleich die Nichtbenutzung eines Radweges vermutlich als ebenso schlimmes Verbrechen gilt.
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