S-Pedelecs sind nach wie vor als Leichtmofa zugelassen (z.B. auch keine Helmpflicht, auch wenn diverse Medien - nicht alle - da gern etwas anderes behaupten).
???
Nach Art. 1 (2) a) der EG-Richtlinie 2002/24/EG sind das ganz normale Kleinkrafträder (bis 45 km/h, bis 4 kW). Und für die sollte nach §21a(2) StVO eine Helmpflicht gelten.
Hab ich was verpasst?